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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Ernährung und Versorgung mit Qualitätsprodukten

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung außergewöhnlicher Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei bestimmten nicht versicherbaren Kulturen und Dauerkulturen in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben.

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

Änderung des Marktordnungsgesetzes 2007

Bundesgesetz, Finanzjahr 2014

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben mit Futterflächen.

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

Abfederung von Einkommensverlusten durch vom Drahtwurm (Larve des Schnellkäfers) geschädigte Erdäpfelkulturen im Jahr 2014 aus nationalen Mitteln (De-Minimis)

sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2014

Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013

Verordnung, Finanzjahr 2014

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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Nach den Jahren der Wirtschafts- und Finanzkrise (2008/2009) und den damit verbundenen konjunkturell bedingten Rückgängen am EU-Absatzmarkt haben sich sowohl die landwirtschaftliche Produktion, als auch die Exportmärkte wieder erholt. Die Selbstversorgung Österreichs mit den wichtigsten Grundnahrungsmitteln war in all den Jahren zur Gänze gewährleistet. Auch der Agraraußenhandel nimmt in den letzten Jahren stetig zu.

Das Wirkungsziel 3 wurde (bezogen auf den im Jahr 2014 angestrebten Erfolg) überwiegend erreicht. Die gesetzten Maßnahmen haben alle zur Erreichung des angestrebten Erfolges beigetragen. Zwei Kennzahlen wurden nicht zur Gänze erreicht. Der Produktionswert der Landwirtschaft liegt aufgrund von wetterbedingten Einflüssen unter dem ursprünglichen Zielzustand, konnte aber 2014 im Vergleich zu den Vorjahren wieder gesteigert werden. Die Anzahl der AMA-Gütesiegelbetriebe hängt von gesetzlichen und förderrechtlichen Bedingungen ab, grundsätzlich geht es um die Stabilisierung der Anzahl auf einem gewissen Niveau.