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MASSNAHME

Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020

Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Novelle zum Marktordnungsgesetz 2007 bis Ende Mai 2014 (Teil des Budgetbegleitgesetzes)

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

MOG-Novelle wurde am 09.07.2014 erlassen

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Basis-Rechtsakte wurden per 20.12.2013 verlautbart

Zielzustand (Datum)

30. Mai 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Novelle zum Marktordnungsgesetz 2007 bis Ende Mai 2014 (Teil des Budgetbegleitgesetzes)

Erläuterung der Entwicklung

Der Entwurf der MOG-Novelle wurde am 20. März 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 31. März 2014 war. Diese wurde in der Folge noch verlängert. Mit Beschluss des Ministerrates vom 20. Mai 2014 wurde der Entwurf dem Parlament übermittelt. Die parlamentarische Behandlung erfolgte im Nationalrat und Bundesrat im Juni 2014. Die Kundmachung im BGBl. war am 9. Juli 2014 unter der BGBl. I Nr. 47.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Neuerlassung von Verordnungen betreffend Direktzahlungen, Horizontale Vorschriften sowie bestimmten Marktordnungsmaßnahmen im 2.-4. Quartal 2014

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde am 14.10.2014, die Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde am 19.12.2014 und die Horizontale GAP-Verordnung wurde am 5.5.2015 erlassen Die Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde am 14.10.2014, die Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde am 19.12.2014 und die Horizontale GAP-Verordnung wurde am 5.5.2015 erlassen Die Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde am 14.10.2014, die Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde am 19.12.2014 und die Horizontale GAP-Verordnung wurde am 5.5.2015 erlassen

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EU-Basis-Rechtsakte wurden per 20.12.2013 verlautbart

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Neuerlassung von Verordnungen betreffend Direktzahlungen, Horizontale Vorschriften sowie bestimmten Marktordnungsmaßnahmen im 2.-4. Quartal 2014

Erläuterung der Entwicklung

Der Entwurf der Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde im Juli 2014 fertiggestellt und am 9. September 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 9. Oktober 2014 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im Oktober 2014 überarbeitet. Die Kundmachung im BGBl. war am 19. Dezember 2014 unter der BGBl. II Nr. 368.
Der Entwurf der Horizontalen GAP-Verordnung wurde bis Anfang Oktober 2014 fertiggestellt und am 16. Dezember 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 12. Jänner 2015 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im Jänner/Februar 2015 überarbeitet. Nach Genehmigung des Aktes war noch das Einvernehmen mit dem BMG herzustellen. Die Kundmachung im BGBl. war am 5. Mai 2015 unter der BGBl. II Nr. 100.
Zu den bestimmten Marktordnungsmaßnahmen:
Der Entwurf der Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde im Juni 2014 fertiggestellt und am 4. Juli 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 14. August 2014 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im August 2014 geringfügig überarbeitet. Die Kundmachung im BGBl. war am 14. Oktober 2014 unter der BGBl. II Nr. 255.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Schulmilchhöchstpreise-Verordnung ist bis 31.08.2014 zu erlassen

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014 wurde am 29.08.2014 erlassen

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Festlegung der Höchstpreise sowie zusätzliche nationale Beihilfe für das Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014 bis 31.07.2015)

Zielzustand (Datum)

30. August 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Schulmilchhöchstpreise-Verordnung ist bis 31.08.2014 zu erlassen

Erläuterung der Entwicklung

Der Entwurf der Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014 wurde im Juni 2014 fertiggestellt und am 2. Juli 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 7. August 2014 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im August 2014 geringfügig überarbeitet. Die Kundmachung im BGBl. war am 29. August 2014 unter der BGBl. II Nr. 214.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze