MASSNAHME
Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020
Rechtliche Betreuung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Novelle zum Marktordnungsgesetz 2007 bis Ende Mai 2014 (Teil des Budgetbegleitgesetzes)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
MOG-Novelle wurde am 09.07.2014 erlassen
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
EU-Basis-Rechtsakte wurden per 20.12.2013 verlautbart
Zielzustand (Datum)
30. Mai 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Novelle zum Marktordnungsgesetz 2007 bis Ende Mai 2014 (Teil des Budgetbegleitgesetzes)
Erläuterung der Entwicklung
Der Entwurf der MOG-Novelle wurde am 20. März 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 31. März 2014 war. Diese wurde in der Folge noch verlängert. Mit Beschluss des Ministerrates vom 20. Mai 2014 wurde der Entwurf dem Parlament übermittelt. Die parlamentarische Behandlung erfolgte im Nationalrat und Bundesrat im Juni 2014. Die Kundmachung im BGBl. war am 9. Juli 2014 unter der BGBl. I Nr. 47.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Neuerlassung von Verordnungen betreffend Direktzahlungen, Horizontale Vorschriften sowie bestimmten Marktordnungsmaßnahmen im 2.-4. Quartal 2014
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Die Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde am 14.10.2014, die Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde am 19.12.2014 und die Horizontale GAP-Verordnung wurde am 5.5.2015 erlassen Die Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde am 14.10.2014, die Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde am 19.12.2014 und die Horizontale GAP-Verordnung wurde am 5.5.2015 erlassen Die Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde am 14.10.2014, die Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde am 19.12.2014 und die Horizontale GAP-Verordnung wurde am 5.5.2015 erlassen
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
EU-Basis-Rechtsakte wurden per 20.12.2013 verlautbart
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Nationale Umsetzung der GAP 2020-Basis-Rechtsakte durch Neuerlassung von Verordnungen betreffend Direktzahlungen, Horizontale Vorschriften sowie bestimmten Marktordnungsmaßnahmen im 2.-4. Quartal 2014
Erläuterung der Entwicklung
Der Entwurf der Direktzahlungs-Verordnung 2015 wurde im Juli 2014 fertiggestellt und am 9. September 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 9. Oktober 2014 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im Oktober 2014 überarbeitet. Die Kundmachung im BGBl. war am 19. Dezember 2014 unter der BGBl. II Nr. 368.
Der Entwurf der Horizontalen GAP-Verordnung wurde bis Anfang Oktober 2014 fertiggestellt und am 16. Dezember 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 12. Jänner 2015 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im Jänner/Februar 2015 überarbeitet. Nach Genehmigung des Aktes war noch das Einvernehmen mit dem BMG herzustellen. Die Kundmachung im BGBl. war am 5. Mai 2015 unter der BGBl. II Nr. 100.
Zu den bestimmten Marktordnungsmaßnahmen:
Der Entwurf der Vieh-Meldeverordnung 2014 wurde im Juni 2014 fertiggestellt und am 4. Juli 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 14. August 2014 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im August 2014 geringfügig überarbeitet. Die Kundmachung im BGBl. war am 14. Oktober 2014 unter der BGBl. II Nr. 255.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Schulmilchhöchstpreise-Verordnung ist bis 31.08.2014 zu erlassen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Die Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014 wurde am 29.08.2014 erlassen
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Festlegung der Höchstpreise sowie zusätzliche nationale Beihilfe für das Schuljahr 2014/2015 (01.08.2014 bis 31.07.2015)
Zielzustand (Datum)
30. August 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Schulmilchhöchstpreise-Verordnung ist bis 31.08.2014 zu erlassen
Erläuterung der Entwicklung
Der Entwurf der Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014 wurde im Juni 2014 fertiggestellt und am 2. Juli 2014 zur Begutachtung versandt, wobei Fristende der 7. August 2014 war. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Entwurf im August 2014 geringfügig überarbeitet. Die Kundmachung im BGBl. war am 29. August 2014 unter der BGBl. II Nr. 214.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze