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Vorhaben

Maßnahme Drahtwurm "De-minimis Beihilfe 2014"

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -408

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die österreichischen Erdäpfelkulturen sind in den letzten Jahren zunehmend durch den Befall des Schadorganismus Drahtwurm (Larve des Schnellkäfers) gefährdet, der sich als Fraßschaden in der Erdäpfelknolle zeigt. Die befallenen Kulturen sind für die intendierte Qualitätskartoffelproduktion zum Großteil unbrauchbar, was zu massiven Einkommensverlusten bei den betroffenen LandwirtInnen führt. Die Ursachen für den zunehmenden Befall durch den Drahtwurm sind vielschichtig. Ein zentraler Faktor für diesen Befall ist die bodenschonende und humusaufbauende Bewirtschaftung, die einerseits aus Sicht des Umweltschutzes erwünscht und auch im Rahmen des ÖPUL gefördert wird, andererseits jedoch dem Schädling die notwendige Ungestörtheit, Bodenfeuchte und Nahrungsgrundlage zur Vermehrung bietet. Um dem Problem zu begegnen, wurde in den Jahren 2010 bis 2013 eine Notzulassung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ gewährt, um den Drahtwurm in den intensiv befallenen Flächen wirksam zu bekämpfen und somit die Qualität der österreichischen Erdäpfel sicher zu stellen. Im Jahr 2014 wurde die Notzulassung dieses Pflanzenschutzmittels abgelehnt, da der Wirkstoff des Mittels (Fipronil) ein akutes Risiko für die Honigbiene darstellt. Aufgrund der Notzulassungs-Ablehnung ist mit massiven Ernte- und Qualitätseinbrüchen zu rechnen, nicht zuletzt auch weil die LandwirtInnen aufgrund der Kurzfristigkeit der Nicht-Zulassung keine geeigneten Präventivmaßnahmen mehr setzen konnten. Die Folge des Drahtwurmbefalls sind insbesondere Erlös- und damit Einkommensausfälle für die betroffenen LandwirtInnen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung der Existenz der ErdäpfelbäuerInnen durch Abgeltung von Einkommensverlusten durch Drahtwurmfraß in Erdäpfelkulturen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Teilweise Abgeltung von Erlösverlusten von LandwirtInnen, die durch eine Notzulassung des Pflanzenschutzmittels verhindert worden wären.

Ausgangszustand 2013:

Nach Experteneinschätzungen haben in den letzten Jahren rund 500 Betriebe pro Jahr das Pflanzenschutzmittel Goldor Bait angewendet, da sie in einem größeren Ausmaß von den Schäden durch Drahtwurmfraß betroffen waren. Es ist davon auszugehen, dass der Schadensumfang im Jahr 2014 ähnlich dem Vorjahr sein wird und die betroffenen Betriebe einen Erlös- und damit Einkommensverlust durch vom Drahtwurm geschädigte Erdäpfelkulturen erleiden.

Zielzustand 2015:

Durch die Gewährung einer Abgeltung der Erlös- und damit Einkommensverluste kann den LandwirtInnen ein Teil der Schäden abgegolten werden, die durch eine Notzulassung des Pflanzenschutzmittels verhindert worden wären. Damit würde nicht nur eine positive Umweltauswirkung durch die Nichtanwendung des Pflanzenschutzmittels, sondern auch ein kurzfristiger finanzieller Ausgleich für die betroffenen LandwirtInnen, die aufgrund der Kurzfristigkeit keine Alternativmaßnahmen setzen konnten, erreicht.

Istzustand 2015:

138 geförderte Betriebe

Datenquelle:
Schätzung der Bundesländer

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer De-minimis-Beihilfe für das Jahr 2014

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es erfolgt eine Beihilfegewährung im Rahmen der De-minimis-Beihilfe bei einem drahtwurmgeschädigten Erdäpfelknollenanteil von mind. 8% bei Speiseerdäpfel und von mind. 5% bei Speiseindustrieerdäpfeln. Voraussetzung ist, dass es zu einer Verwerfung der ursprünglichen Verwertungsbestimmung (sog. Stoßung) kommt; andere Schadursachen werden nicht berücksichtigt. Eine Restverwertung über die Stärkeindustrie oder sonstige Verwertungsmaßnahmen (wie Biogassubstrat) ist gestattet. Die Beihilfenhöhe bezieht sich auf die tatsächlich gestoßene Menge, wobei die Mindestmenge für die Auslösung der Beihilfe 10 Tonnen durch Drahtwurmfraß beschädigte und daher gestoßene Kartoffel ist.

Die Beihilfenhöhe beträgt maximal 80€/Tonne für die gestoßene Menge bei Speiseindustriekartoffeln. Bei Speise- und Frühkartoffeln wird die Beihilfe auf Basis der folgenden Formel berechnet, um die Preisschwankungen, die bei diesen vorliegen, abbilden zu können: Anzahl der Tonnen gestoßener Erdäpfel * Erzeugerpreis Oktober 2014 der Statistik Austria pro Tonne – Restverwertungspauschale pro Tonne (50€) = Höhe der Beihilfe

Das maximal mögliche Beihilfenvolumen für das Jahr 2014 beträgt insgesamt 3 Mio. € (Bund und Länder) und kann pro Betrieb maximal 15.000€ betragen. Reichen die verfügbaren Mittel zur Abdeckung der insgesamt beantragten Beihilfen nicht aus, erfolgt eine aliquote Kürzung der Beihilfe. Dementsprechend kann die Berechnung der Beihilfenhöhe erst nach Abschluss der Erdäpfelernte und Vorliegen sämtlicher Anträge erfolgen.

Die Abwicklung erfolgt durch den jeweiligen Landeshauptmann des Bundeslandes, in dem der/die LandwirtIn seinen/ihren Betriebssitz hat, auf Basis der Übertragungsverordnung. Zur Schadenserhebung beauftragt der/die LandwirtIn auf eigene Rechnung einen unabhängigen Sachverständigen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-408

Tsd. Euro

Plan

-1.819

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

5

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

398

Tsd. Euro

Plan

1.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

14

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

408

Tsd. Euro

Plan

1.819

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-1.809

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.809

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-408

Tsd. Euro

Plan

-10

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

398

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

408

Tsd. Euro

Plan

10

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Ausgangsschätzung ging von rd. 500 teilnehmenden Betrieben und einem eintretenden Schadensausmaß von rund € 10 Mio. aus. Durch die Sonderrichtlinie waren € 3 Mio. (€ 1,8 Mio. Bundesmittel, € 1,2 Mio. Landesmittel) abgedeckt. Tatsächlich wurden 138 Betriebe gefördert. Insgesamt kamen € 663.237,04 (Bundesmittel: € 397.942,22 und Landesmittel: € 265.294,82) zur Auszahlung. Die Ausgangsschätzung des Schadensausmaß wurde überschätzt. Überdies bestand durch die De-minimis Regelung eine Deckelung von € 3 Mio. (1,8 Mio. Bundesmittel). Teilnehmende Betriebe waren aus den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Tirol. Das größte Schadensausmaß bestand im Bundesland Niederösterreich (€ 326.759,-). Hinsichtlich der teilnehmenden Betriebe kann erwähnt werden, dass die Beihilfe somit hauptsächlich von niederösterreichischen Betrieben angenommen wurde. Außerdem bestand eine Abweichung zwischen der Anzahl der eingelangten Schadensmeldungen (203) und der tatsächlich geförderten Betriebe (138).
Auf Grund der Erstellung eines erforderlichen Sachverständigengutachtens wurde die Antragsfrist mit 28.2.2015 festgelegt. Demzufolge wurde die Auszahlung im Sommer 2015 durchgeführt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Umwelt Unternehmen Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Durch die Sonderrichtlinie „Drahtwurmschäden“ war die Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich gewährleistet, es wurde keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern für die Gewährung der Beihilfe vorgenommen.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Maßnahme hat ein Beitrag zum Schutz der Honigbiene geleistet, da den Landwirtinnen und Landwirten eine alternative Unterstützung an Stelle der Notzulassung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ gewährt wird.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Maßnahme hat dazu beigetragen, die Existenz von besonders betroffenen Betrieben sicherzustellen.

Gesamtwirtschaft

Die Schadensabgeltung trug bei, die landwirtschaftlichen Urproduktion in Österreich aufrechtzuerhalten. Die Existenzsicherung von Landwirtschaftlichen Betrieben diente dem Erhalt einer flächendeckenden Bewirtschaftung des ländlichen Raumes und der Sicherstellung der Versorgung mit heimischen, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.

Gesamtbeurteilung

Die österreichischen Erdäpfelkulturen sind zunehmend durch den Befall des Schadorganismus Drahtwurm gefährdet.
Im Jahr 2014 standen keine geeigneten Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Drahtwurmes zur Verfügung.
Für das Pflanzenschutzmittel „Goldor Bait“ (Wirkstoff Fipronil) wurde keine Notfallzulassung erteilt, daher mussten die Schäden für die betroffenen Landwirte abgefedert werden.
Aufgrund der Nichtverwendung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“, konnten negative Auswirkungen auf Nichtzielorganismen (Bestäuber) verhindert werden.
Gleichzeitig konnten die Schäden der besonders betroffenen Betriebe durch die Maßnahme abgefedert werden.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass weniger Betriebe gefördert werden mussten und dadurch weniger Ausgaben entstanden.
Die gewünschten Wirkungen (vorbeugender Umweltschutz und teilweise Abgeltung von Erlösverlusten) konnten zu Gänze erreicht werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.