Vorhaben
Maßnahme Drahtwurm "De-minimis Beihilfe 2014"
Abfederung von Einkommensverlusten durch vom Drahtwurm (Larve des Schnellkäfers) geschädigte Erdäpfelkulturen im Jahr 2014 aus nationalen Mitteln (De-Minimis)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -408
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung der Existenz der ErdäpfelbäuerInnen durch Abgeltung von Einkommensverlusten durch Drahtwurmfraß in Erdäpfelkulturen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Teilweise Abgeltung von Erlösverlusten von LandwirtInnen, die durch eine Notzulassung des Pflanzenschutzmittels verhindert worden wären.
Ausgangszustand 2013:
Nach Experteneinschätzungen haben in den letzten Jahren rund 500 Betriebe pro Jahr das Pflanzenschutzmittel Goldor Bait angewendet, da sie in einem größeren Ausmaß von den Schäden durch Drahtwurmfraß betroffen waren. Es ist davon auszugehen, dass der Schadensumfang im Jahr 2014 ähnlich dem Vorjahr sein wird und die betroffenen Betriebe einen Erlös- und damit Einkommensverlust durch vom Drahtwurm geschädigte Erdäpfelkulturen erleiden.
Zielzustand 2015:
Durch die Gewährung einer Abgeltung der Erlös- und damit Einkommensverluste kann den LandwirtInnen ein Teil der Schäden abgegolten werden, die durch eine Notzulassung des Pflanzenschutzmittels verhindert worden wären. Damit würde nicht nur eine positive Umweltauswirkung durch die Nichtanwendung des Pflanzenschutzmittels, sondern auch ein kurzfristiger finanzieller Ausgleich für die betroffenen LandwirtInnen, die aufgrund der Kurzfristigkeit keine Alternativmaßnahmen setzen konnten, erreicht.
Istzustand 2015:
138 geförderte Betriebe
Datenquelle:
Schätzung der Bundesländer
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung einer De-minimis-Beihilfe für das Jahr 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es erfolgt eine Beihilfegewährung im Rahmen der De-minimis-Beihilfe bei einem drahtwurmgeschädigten Erdäpfelknollenanteil von mind. 8% bei Speiseerdäpfel und von mind. 5% bei Speiseindustrieerdäpfeln. Voraussetzung ist, dass es zu einer Verwerfung der ursprünglichen Verwertungsbestimmung (sog. Stoßung) kommt; andere Schadursachen werden nicht berücksichtigt. Eine Restverwertung über die Stärkeindustrie oder sonstige Verwertungsmaßnahmen (wie Biogassubstrat) ist gestattet. Die Beihilfenhöhe bezieht sich auf die tatsächlich gestoßene Menge, wobei die Mindestmenge für die Auslösung der Beihilfe 10 Tonnen durch Drahtwurmfraß beschädigte und daher gestoßene Kartoffel ist.
Die Beihilfenhöhe beträgt maximal 80€/Tonne für die gestoßene Menge bei Speiseindustriekartoffeln. Bei Speise- und Frühkartoffeln wird die Beihilfe auf Basis der folgenden Formel berechnet, um die Preisschwankungen, die bei diesen vorliegen, abbilden zu können: Anzahl der Tonnen gestoßener Erdäpfel * Erzeugerpreis Oktober 2014 der Statistik Austria pro Tonne – Restverwertungspauschale pro Tonne (50€) = Höhe der Beihilfe
Das maximal mögliche Beihilfenvolumen für das Jahr 2014 beträgt insgesamt 3 Mio. € (Bund und Länder) und kann pro Betrieb maximal 15.000€ betragen. Reichen die verfügbaren Mittel zur Abdeckung der insgesamt beantragten Beihilfen nicht aus, erfolgt eine aliquote Kürzung der Beihilfe. Dementsprechend kann die Berechnung der Beihilfenhöhe erst nach Abschluss der Erdäpfelernte und Vorliegen sämtlicher Anträge erfolgen.
Die Abwicklung erfolgt durch den jeweiligen Landeshauptmann des Bundeslandes, in dem der/die LandwirtIn seinen/ihren Betriebssitz hat, auf Basis der Übertragungsverordnung. Zur Schadenserhebung beauftragt der/die LandwirtIn auf eigene Rechnung einen unabhängigen Sachverständigen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Ausgangsschätzung ging von rd. 500 teilnehmenden Betrieben und einem eintretenden Schadensausmaß von rund € 10 Mio. aus. Durch die Sonderrichtlinie waren € 3 Mio. (€ 1,8 Mio. Bundesmittel, € 1,2 Mio. Landesmittel) abgedeckt. Tatsächlich wurden 138 Betriebe gefördert. Insgesamt kamen € 663.237,04 (Bundesmittel: € 397.942,22 und Landesmittel: € 265.294,82) zur Auszahlung. Die Ausgangsschätzung des Schadensausmaß wurde überschätzt. Überdies bestand durch die De-minimis Regelung eine Deckelung von € 3 Mio. (1,8 Mio. Bundesmittel). Teilnehmende Betriebe waren aus den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Tirol. Das größte Schadensausmaß bestand im Bundesland Niederösterreich (€ 326.759,-). Hinsichtlich der teilnehmenden Betriebe kann erwähnt werden, dass die Beihilfe somit hauptsächlich von niederösterreichischen Betrieben angenommen wurde. Außerdem bestand eine Abweichung zwischen der Anzahl der eingelangten Schadensmeldungen (203) und der tatsächlich geförderten Betriebe (138).
Auf Grund der Erstellung eines erforderlichen Sachverständigengutachtens wurde die Antragsfrist mit 28.2.2015 festgelegt. Demzufolge wurde die Auszahlung im Sommer 2015 durchgeführt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Durch die Sonderrichtlinie „Drahtwurmschäden“ war die Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich gewährleistet, es wurde keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern für die Gewährung der Beihilfe vorgenommen.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Maßnahme hat ein Beitrag zum Schutz der Honigbiene geleistet, da den Landwirtinnen und Landwirten eine alternative Unterstützung an Stelle der Notzulassung des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ gewährt wird.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Maßnahme hat dazu beigetragen, die Existenz von besonders betroffenen Betrieben sicherzustellen.
Die Schadensabgeltung trug bei, die landwirtschaftlichen Urproduktion in Österreich aufrechtzuerhalten. Die Existenzsicherung von Landwirtschaftlichen Betrieben diente dem Erhalt einer flächendeckenden Bewirtschaftung des ländlichen Raumes und der Sicherstellung der Versorgung mit heimischen, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.