Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik enthält die im Rahmen des Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Direktzahlungen.
Die Ausgestaltung inhaltlicher Spielräume erfolgt durch das Marktordnungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 55, zuletzt geändert BGBl. I Nr. 189/2013. In § 8 Abs. 4 sind Regelungen zur Milchkuhprämie und in § 8 Abs. 5 Z 1 zur Mutterkuhprämie enthalten.
Art. 111 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine zusätzliche Mutterkuhprämie in Höhe von bis zu 50 € pro Tier zu gewähren, falls dies nicht zu einer Ungleichbehandlung von Rinderhaltern eines Mitgliedstaates führt. Bei Betrieben in den Regionen im Sinne der Art. 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 werden die ersten 24,15 € je Tier dieser zusätzlichen Prämie vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), finanziert.
Gemäß § 8 Abs. 5 Z 3 lit. b des Marktordnungsgesetzes 2007 kann durch Verordnung vorgesehen werden, dass eine zusätzliche Mutterkuhprämie in der Höhe von bis zu 30 € gewährt wird.
Art. 182 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzlich zur gemeinschaftlich finanzierten Milchkuhprämie eine staatliche Beihilfe zu gewähren, wobei die Gewährung dieser zusätzlichen staatlichen Prämie gemäß § 8 Abs. 4 Z 4 des Marktordnungsgesetzes 2007 in Form einer Verordnung erfolgt.
Die Einkommenssituation lag bei den spezialisierten Mutterkuhhaltungsbetrieben im Jahr 2012 um 48% unter dem Durchschnitt aller Betriebe, obwohl sie gegenüber dem Vorjahr 2011 um 8,9% angestiegen ist. Bei den spezialisierten Milchviehbetrieben lag die Einkommenssituation 2012 zwar minimal über dem Durchschnitt aller Betriebe, sie ging aber im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr 2011 um 10% zurück (siehe Grüner Bericht 2013, Punkt 4.2 und die Tabellen 4.2.4a und 4.2.4d). Einen wesentlichen Anteil tragen dazu öffentliche Gelder bei. Bei den Mutterkuhbetrieben wäre bei Wegfall dieser öffentlichen Gelder eindeutig ein negatives Einkommen gegeben.
Vom Regelungsvorhaben sind laut Auswertungen der AMA von 54.500 Antragstellern bei der Mutterkuhprämie und von 34.100 Antragstellern bei der Milchkuhprämie für das Jahr 2013 auszugehen.
Zur Abfederung von Einkommenseffekten auf die Mutterkuhhalter und Milchbauern und zur Erhöhung der Planungssicherheit in diesen Sektoren sind diese Maßnahmen vorgesehen.
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Die Erhaltung leistungsfähiger Mutterkuh- und Milchkuhbetriebe dient der Sicherung der flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion, im gegenständlichen Fall der Fleisch- und Milchproduktion.
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1:
Erhaltung leistungsfähiger Mutterkuh- und Milchkuhbetriebe
Beschreibung des Ziels
Durch die Abfederung von Einkommenseffekten soll die Anzahl der Mutterkuh- und Milchkuhhalter stabilisiert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abweichung der Einkommenssituation spezialisierter Mutterkuhhaltungsbetriebe vom Durchschnitt [%]
Istwert
-56
%
Zielzustand
-48
%
Datenquelle: Grüner Bericht 2013, Punkt 4.2 und die Tabellen 4.2.4d
Abweichung der Einkommenssituation spezialisierter Milchviehbetriebe vom Durchschnitt [%]
Istwert
14
%
Zielzustand
0
%
Datenquelle: Grüner Bericht 2013, Punkt 4.2 und die Tabellen 4.2.4a
Mutterkuhhaltungs- und Milchviehbetriebe [Anzahl]
Istwert
57.149
Anzahl
Zielzustand
59.105
Anzahl
Datenquelle: Grüner Bericht 2013, Tabelle 3.4.2
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung einer zusätzlichen Mutterkuhprämie sowie einer zusätzlichen staatlichen Beihilfe für Anträge auf die Milchkuhprämie des Jahres 2013
Beitrag zu Ziel 1
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für jeden Antrag auf EU Mutter- oder Milchkuhprämie für das Jahr 2013 wird zusätzlich eine nationale Prämie gewährt (Bundes- und Ländermittel). Die Mutterkuhzusatzprämie besteht aus einem zusätzlichen Betrag von 30 € pro Tier, wobei von einer Zahl von 359.000 Tieren ausgegangen wird, d.h. das Gesamtvolumen beträgt etwa 10,77 Mio.€. Der Gesamtförderungsbetrag im Bereich der Milchkuhprämie wird mit 1 2/3 Mio. € festgesetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gesamt 2014 - 2015
2014
2015
Aufwände und Erträge – Nettoergebnis
Ergebnis
-7.070
Tsd. Euro
Plan
-7.411
Tsd. Euro
Erträge
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Werkleistungen
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Betrieblicher Sachaufwand
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Transferaufwand
Ist
7.070
Tsd. Euro
Plan
7.411
Tsd. Euro
Personalaufwand
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Sonstige Aufwendungen
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Aufwendungen gesamt
Ist
7.070
Tsd. Euro
Plan
7.411
Tsd. Euro
Erträge gesamt
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Ergebnis
-7.070
Tsd. Euro
Plan
-7.411
Tsd. Euro
Erträge
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Werkleistungen
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Betrieblicher Sachaufwand
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Transferaufwand
Ist
7.070
Tsd. Euro
Plan
7.411
Tsd. Euro
Personalaufwand
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Sonstige Aufwendungen
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Aufwendungen gesamt
Ist
7.070
Tsd. Euro
Plan
7.411
Tsd. Euro
Erträge gesamt
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Ergebnis
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Erträge
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Werkleistungen
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Betrieblicher Sachaufwand
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Transferaufwand
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Personalaufwand
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Sonstige Aufwendungen
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Aufwendungen gesamt
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Erträge gesamt
Ist
0
Tsd. Euro
Plan
0
Tsd. Euro
Beschreibung der finanziellen Auswirkungen
Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde davon ausgegangen, dass die Mutterkuhprämie für voraussichtlich 359.000 Tiere in der Höhe von 30 € pro Tier ausbezahlt werden wird. D.h. das Gesamtfördervolumen hätte damit etwa 10,77 Mio. € betragen. Von diesen wurden die Leistungen aus dem EGFL von ca. 85 700 € (3550 x 24,15 €) in Abzug gebracht. Danach beträgt der Bundesanteil 60%.
Tatsächlich wurde laut Grünem Bericht 2014 die Mutterkuhprämie für 347.170 Stück gewährt (siehe Tabelle 5.2.5). Dies ist auf einen Bestandsrückgang bei den Mutterkühen zurückzuführen.
Der Gesamtförderungsbetrag im Bereich der Milchkuhprämie wird mit 1 2/3 Mio. € festgesetzt, somit stand ein Betrag von 1 Mio. € als Bundesanteil zur Verfügung, der auf die Anzahl der Milchkühe aufzuteilen war. Die Gesamtsumme blieb bei der Milchkuhprämie unverändert.
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen
Unternehmen
Subdimension(en)
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Öffentliche Gelder bilden eine wesentlichen Einkommensbestandteil landwirtschaftlicher Betriebe. Durch zusätzliche Prämien für Milch- und Mutterkühen kommt es zu zusätzlichen Erlösen für Milch- und Mutterkuhhaltungsbetriebe.
Mutterkuhprämie: Gesamtleistung 10,14 Mio. € (347 170 Stück), Anzahl der Betriebe: 47.065
Milchkuhprämie: Gesamtleitung 6,47 Mio. € (einschließlich weiterer Ländermittel, Bundesanteil. 0,99 Mio. €), Anzahl der Betriebe: 33.604
(siehe Tabelle 5.2.5 des Grünen Berichts 2014)
Gesamtbeurteilung
Der Produktionswert der Land- und Forstwirtschaft verringerte sich 2013 um 2,2% auf 8,74 Mrd. Euro. Die landwirtschaftliche Erzeugung war 2013 sowohl dem Volumen als auch dem Wert nach rückläufig. In der Folge sanken auch die in der Landwirtschaft erwirtschafteten Einkommen.
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beliefen sich 2013 im Durchschnitt aller Betriebe auf 25.698 Euro je Betrieb. Um die Einkommensentwicklung realitätsnah einschätzen zu können, ist eine Betrachtung einzelner Jahre oft nicht ausreichend, da jährliche Schwankungen das Ergebnis beeinflussen können. 2011 stiegen die Einkünfte im Vergleich zu 2010 um 28%. 2012 war ein Einkommensrückgang von 8% festzustellen, der sich 2013 mit einem Minus von 6% fortsetzte. Im Vergleich zum Dreijahresmittel war ein Minus von 4% festzustellen (siehe Grüner Bericht, Punkt 4.1).
Bei spezialisierten Milchviehbetrieben betrugen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 29.192 Euro je Betrieb und lagen um 14% über dem Durchschnitt aller Betriebe. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 4% und entwickelten sich positiver als der Durchschnitt aller Futterbaubetriebe. Der Ertrag aus Milch verzeichnete aufgrund des höheren Milchpreises ein Plus von 95.
Bei spezialisierten Mutterkuhbetrieben betrugen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 11.394 Euro je Betrieb und lagen um 56% unter dem Durchschnitt aller Betriebe. Sie gingen gegenüber dem Vorjahr um 20% zurück. Der Ertrag aus der Tierhaltung ging durch die niedrigeren Verkaufserlöse für Rinder um 4% zurück.
Mit der gegenständlichen Maßnahme wurde daher für jeden Antrag auf EU Mutterkuh- oder Milchkuhprämie für das Jahr 2013 zusätzlich eine nationale Prämie gewährt, die sich aus einem Bundes- und einem Länderanteil zusammensetzte. Die Mutterkuhzusatzprämie bestand aus einem zusätzlichen Betrag von 30 € pro Tier (abzüglich von allfälligen Kürzungen wegen Nichteinhaltung anderer Vorschriften, wie z.B. der Cross Compliance) und wurde für 347.170 Stück gewährt. Das Gesamtvolumen betrug 10,14 Mio. €. Der Gesamtförderungsbeitrag im Bereich der Milchkuhprämie betrug 6,47 Mio. € (einschließlich weiterer Ländermittel), der Bundesanteil betrug 0,99 Mio. €.
Basierend auf den höheren Milchpreisen erreichten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei den spezialisierten Milchviehbetrieben wieder die im Grünen Bericht 2013 dargestellte Einkommenssituation. Anders war die Situation bei den spezialisierten Mutterkuhhaltungsbetrieben, da auch niedrigere Verkaufserlöse die Erträge aus der Tierhaltung schmälerten. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gingen daher bei diesen spezialisierten Mutterkuhhaltungsbetrieben zurück. Die Mutterkuhzusatzprämie konnte dies nicht ausgleichen.
Zur Anzahl der spezialisierten Mutterkuhhaltungs- und Milchviehbetrieben: Der Trend der letzten Jahre setzte sich fort und die Anzahl der spezialisierten Mutterkuhhaltungs- und Milchviehbetrieben ging um etwa 2.000 Betriebe zurück. Dabei ist aber die Situation unterschiedlich. Bei den spezialisierten Milchviehbetrieben blieb die Anzahl nahezu unverändert. 28.283 Betrieben im Jahr 2012 standen 28.179 Betrieb im Jahr 2013 gegenüber (siehe Tabelle 4.2.4a des Grünen Berichts 2014). Der große Rückgang von 2.000 Betrieben ist daher im Bereich der Mutterkuhhaltung eingetreten.
Zusammenfassend wurden daher im Bereich der Milchkuhprämie die Ziele erreicht, bei der Mutterkuhprämie hingegen nicht. Insgesamt sind die erwarteten Wirkungen daher teilweise eingetreten.