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Vorhaben

Acker- und Dauerkulturen-Maßnahme

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung außergewöhnlicher Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei bestimmten nicht versicherbaren Kulturen und Dauerkulturen in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben.

2015
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.032

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive
Trockenheit große und irreversible Schäden insbesondere an Grünland, Ackerkulturen und Dauerkulturen
auf. Die Folge waren u.a. außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine
extreme Unterversorgung mit Futtermitteln. Die Höhe der Schäden wurden nach einer ersten
österreichweiten Erhebung der Schäden nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2013 betreffend
Dürre nach einer Grobschätzung mit rd. 600 Mio. EUR angegeben.
Die Mittel des Katastrophenfonds wurden im Jahr 2014 bereits erhöht, um angesichts des sich
abzeichnenden Bedarfs für die Abfederung der Folgen nach der Dürre die Liquidität des Fonds zu
sichern.
Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für
Ersatzfuttermittel im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Abfederung der außergewöhnlichen Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei Kulturen von Betrieben, auf deren Kulturflächen durch die Dürre 2013 Schäden (Ausfälle, Qualitätsminderungen) verursacht wurden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Unterstützte LandwirtInnen mit einem Rohertragsverlust von mind. 30 % auf Acker- und Dauerkulturflächen [Anzahl]

Istwert

2.724

Anzahl

Zielzustand

10.000

Anzahl

Datenquelle: Schätzung auf Basis vorangegangener Dürremaßnahmen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Acker- und Dauerkulturen-Maßnahme

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Leistungen der Maßnahme beziehen sich auf einen einmaligen Zuschuss für geschädigte Kulturen (ha-Beihilfe).

Ausmaß der Förderung: siehe Pkt. 7.1. der Sonderrichtlinie

Förderungsvoraussetzungen:
– Lage der Schadensflächen in einem ausgewiesenen Gebiet laut Anlage 3
– Ordnungsgemäße Stellung des Ansuchens gemäß Pkt. 10
– Nachweis der Lage der Schadensflächen in einem ausgewiesenen Gebiet gem. Anlage 3

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.032

Tsd. Euro

Plan

-15.032

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.000

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

24

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.032

Tsd. Euro

Plan

15.032

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.032

Tsd. Euro

Plan

-15.032

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.000

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

24

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.032

Tsd. Euro

Plan

15.032

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Ausgangsschätzung ging von rd. 10.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten aus, welche eine Beihilfe von durchschnittliche € 3.000,- aus Bundes- und Landesmitteln (je 50%) pro Betrieb erhalten sollten. Daraus errechnet sich der geschätzte Finanzierungsaufwand des Bundes von rd. € 15 Mio. (rd. € 30 Mio. Bund + Land).
Letztendlich lag aber der Bundesanteil nur bei rd. € 8 Mio.. Tatsächlich nahm nur ein Bundesland (Steiermark) die Maßnahme an (86% der Antragsteller). Offenbar wurden die Dürreschäden in den anderen Bundesländern überschätzt. Es waren überdies vor allem Sonderkulturen (z.B. Holunder) betroffen, die besonders in der Steiermark kultiviert werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Den Landwirten entstanden Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beantragung der Förderung, inkl. der Erbringung von Nachweisen.
Bei einer Bearbeitungszeit von schätzungsweise 1,5h und einem Kostensatz von € 42,-/h betragen diese € 63,- je Landwirt.

Gesamtbeurteilung

Der prognostizierte finanzielle Aufwand für die Maßnahme ist nur ca. zur Hälfte verausgabt worden. Die Inanspruchnahme der Maßnahme erfolgte insbesondere nur deshalb in einem begrenzten Ausmaß, da die Zahl der teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte überwiegend aus einem Bundesland (Steiermark) stammt.
Die Maßnahme bezog sich auf eine Beihilfe für zum damaligen Zeitpunkt nicht gegen Dürre versicherbare Kulturen.
Schwerpunktmäßig wurde die Maßnahme von Obstbauern (Kernobst, Holunder), aber auch Saatmaisvermehrern, welche Saatmais im größeren Ausmaß in der Steiermark anbauen, in Anspruch genommen.
Abschließend muss davon ausgegangen werden, dass nach Abschätzung der Schäden nur in der Steiermark das befürchtete Schadausmaß eingetreten ist, nicht aber in den anderen Bundesländern. Das Land Steiermark war auch maßgeblich im Hinblick auf die Initiierung dieser Maßnahme aktiv.
Von rd. 2.724 Teilnehmern stammten 2.334 aus der Steiermark (rd. 86%). So erklärt sich auch die Nichterreichung des Zielwertes von 10.000 Teilnehmern.
In Hinkunft sollten sich solche Maßnahmen erübrigen, insbesondere da zunehmend Versicherungsangebote gegen Dürreschäden zum Tragen kommen und somit dem Landwirt die Möglichkeit zur aktiven Risikovorsorge bieten.


Verbesserungspotentiale

Bei einer weitgehenden Versicherbarkeit von Ernteschäden bei den nicht versicherbaren Kulturen hätte sich die Maßnahme erübrigt. Inzwischen wird eine Dürreversicherung für Apfelkulturen angeboten. Bei Saatmais sind Befruchtungsschäden infolge von Dürre versicherbar.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.