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Vorhaben

Schulobstverordnung 2015

2019
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -28

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Diese Verordnung dient der Umsetzung von Art. 23 ff der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Verordnung über die einheitliche GMO, Nachfolgeregelung der VO (EG) Nr. 1234/2007) und der Verordnung (EG) Nr. 288/2009.
Die Europäische Union gewährt eine Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse (inkl. Bananenerzeugnisse) an Kinder in schulischen Einrichtungen (inkl. Kindergärten) zuzüglich Nebenkosten (Kommunikations- und Evaluierungsmaßnahmen) sowie neu ab dem Schuljahr 2014/1015 eine Beihilfe für flankierende Maßnahmen z. B. Obstverkostungen und Erstellung von Unterrichtsmaterialien). Die EU stellt jährlich € 150 Mio. zur Verfügung, der Kofinanzierungssatz wurde von 50 % auf 75 % angehoben. Per Durchführungsbeschluss der Kommission vom 23.6.2014 erfolgte die endgültige Zuweisung der Beihilfe für Österreich in Höhe von € 1,8 Mio. Auf Grund des Kofinanzierungssatzes gliedern sich die nationalen Mittel (€ 600.000.-) in Beiträge privater Personen (€ 500.000.-), öffentliche Mittel (Bund und Länder, € 90.000.- und Mittel von Unternehmen (€ 10.000.-). Die Aufteilung auf die beiden Maßnahmen erfolgt wie folgt (Richtwerte):
-Abgabe von Obst und Gemüse (Schulaktionen): € 2.040.000.- (EU-, öffentliche und private Mittel)
-Sonstige Maßnahmen: € 360.000.- (EU-, öffentliche und private Mittel)
Die nunmehr zu erlassende Verordnung stellt die rechtliche Basis für die Umsetzung der nationalen Strategie gemäß § 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 dar. In den Verordnungstext sind flankierende Maßnahmen aufzunehmen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Regelungsvorhaben wird begleitet durch die Nationale Strategie Schulfruchtprogramm Österreich 2015/2016.
Rechtliche Basis für die Umsetzung der nationalen Strategie ist § 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Allgemeine Zielsetzung der österreichischen Schulobststrategie ist es, im Einklang mit den relevanten Bestimmungen des Rates und der Europäischen Kommission, den Obst- und Gemüsekonsum von Kindern der Zielgruppe zu erhöhen und die Ernährungsgewohnheiten nachhaltig zu verbessern. Im ersten Abwicklungsjahr (2009/2010) wurden in erster Linie Grundlagen für die nationale Umsetzung ausgearbeitet und die Zusammenarbeit aller involvierten Behörden und Betroffenen intensiviert. Die Fortführung des Programms in den folgenden Jahren sollte auf diese Erfahrungen aufbauen, mit dem Ziel, den Teilnehmerkreis nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Mittel zu erweitern und Schulkinder der erweiterten Zielgruppe im gesamten Bundes-gebiet anzusprechen.
Mit dem österreichischen Schulobstprogramm soll das Interesse von Kindern der Zielgruppe an allgemeinen Ernährungsfragen geweckt und insbesondere die Bedeutung des täglichen Verzehrs von Obst und Gemüse hervorgehoben werden. Zur Vertiefung des Wissens um eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung sollen auch öko-logische Aspekte wie beispielsweise Regionalität und Saisonalität thematisiert werden. Weiters sollen die Zusammenhänge zwischen Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln, Landwirtschaft und Umwelt bewusst gemacht und in das Programm integriert werden. Es wird eine Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums in der Zielgruppe angestrebt. Die Auswirkungen der Maßnahmen in Bezug auf Obst- und Gemüseaufnahme und deren Einflussfaktoren werden erhoben. Diese Zielsetzungen decken sich auch mit denen des Nationalen Aktionsplan Ernährung (NAP.e), der sich eine Verringerung von Fehl-, Mangel und Überernährung sowie eine Trendumkehr der steigenden Übergewicht- und Adipositasprävalenzzahlen bis 2020 zum Ziel gesetzt hat.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums und nachhaltige Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten von Kindern der Zielgruppe

Beschreibung des Ziels

Mit dem österreichischen Schulobstprogramm soll das Interesse von Kindern der Zielgruppe an allgemeinen Ernährungsfragen geweckt und insbesondere die Bedeutung des täglichen Verzehrs von Obst und Gemüse hervorgehoben werden. Zur Vertiefung des Wissens um eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung sollen auch ökologische Aspekte wie beispielsweise Regionalität und Saisonalität thematisiert werden. Weiters sollen die Zusammenhänge zwischen Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln, Landwirtschaft und Umwelt bewusst gemacht und in das Programm integriert werden.
Die Festlegung der nationalen Strategie erfolgt unter Mitwirkung und im Einvernehmen mit dem BMG, sodass gesundheitliche Aspekte in ausreichendem Ausmaß berücksichtigt und erarbeitet werden können. Die Festlegung der nationalen Strategie hat jährlich zu erfolgen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gelieferte Menge an Obst/Gemüse an schulische Einrichtungen. Ausgangszustand ist das Schuljahr 2013/2014 mit einer gelieferten Menge von 495,16 t. [t]

Istwert

1.226,14

t

Zielzustand

1.000,00

t

Datenquelle: Datenerfassung durch Agrarmarkt Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abgabe beihilfefähiger Erzeugnisse (frisches Obst und Gemüse) an Schülerinnen und Schüler in schulischen Einrichtungen und Kinder in Kindergärten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Beihilfefähige Produkte sind frisches Obst, frisches Gemüse und zubereitetes Obst und Gemüse (zerteilt und verpackt).
Angebot und Auswahl der Produkte können unter Bedachtnahme auf die regionale und saisonale Verfügbarkeit erfolgen. Bei Transport und Verteilung der Produkte sind neben der gebotenen Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Kostenoptimierung) auch ökologische Kriterien – wie kurze Transportwege, Wahl des Verkehrsmittels, Sammellieferungen – zu berücksichtigen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-28

Tsd. Euro

Plan

-60

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

16

Tsd. Euro

Plan

54

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

6

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

28

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-60

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

54

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

6

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

60

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

6

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

6

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Auf Grund der vorgesehenen finanziellen Mitteln konnte die Beihilfe planmäßig seitens der Agrarmarkt Austria ausbezahlt werden. Die Aufwendungen für Bund waren in den Jahren 2015 und 2016 gegeben. und deutlich geringer als geplant. Die Schulobstverordnung trat statt wie ursprünglich vorgesehen erst 2015 mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Kraft und galt für die beiden Schuljahre 2015/2016 sowie 2016/2017. In der WFA wurden Planungswerte lediglich für ein Jahr vorgegeben, tatsächlich hätten diese Planungswerte in den darauffolgenden Jahren angegeben werden müssen (beginnend mit 2015). Die getätigten Aufwendungen (Transfer) beziehen sich auf flankierende Maßnahmen (2015: Unterrichtsmaterial, Evaluierung AGES, 2016: Evaluierung AGES), nicht auf die Produktlieferungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Durch die Abgabe von frischem Obst und Gemüse wird ein gesundheitsbezogener Beitrag für Kinder und Jugendliche geleistet. Dies zeigt sich insbesondere durch die stetige Erhöhung der Absatzmenge Obst und Gemüse je Schuljahr.

Gesamtbeurteilung

Mit dem österreichischen Schulobstprogramm konnte das Interesse von Kindern der Zielgruppe an allgemeinen Ernährungsfragen geweckt und insbesondere die Bedeutung des täglichen Verzehrs von Obst und Gemüse hervorgehoben werden, sodass von einem sehr großen Erfolg des Vorhabens ausgegangen werden kann. Zur Vertiefung des Wissens um eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung wurden auch ökologische Aspekte wie beispielsweise Regionalität und Saisonalität thematisiert. Weiters konnten die Zusammenhänge zwischen Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln, Landwirtschaft und Umwelt bewusst gemacht und in das Programm integriert werden.

Die erwarteten Wirkungen des Schulobstprogramm wurden vor allem durch die stetige Erhöhung der Absatzmenge Obst und Gemüse je Schuljahr übertroffen.

Die Festlegung der nationalen Strategie erfolgte unter Mitwirkung und im Einvernehmen mit dem BMG, sodass gesundheitliche Aspekte in ausreichendem Ausmaß berücksichtigt und erarbeitet werden konnten. Die Festlegung der nationalen Strategie hatte jährlich zu erfolgen.
Nationale Strategie zielt ab auf eine gesunde Ernährung, regionale Versorgung, Bewusstseinsbildung für den Zusammenhang zwischen Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft sowie die Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums und nachhaltige Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten von Kindern der Zielgruppe.
Zur Erreichung der Zielsetzungen des österreichischen Schulobstprogramms waren ergänzende Maßnahmen erforderlich, die möglichst vielen Kinder der Zielgruppe zugute kommen. Als flankierende Maßnahme, für die ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden kann, ist die Veranstaltung und Organisation von Verkostungen sowie die Erstellung von Unterrichtsmaterialien vorgesehen gewesen. Zudem waren wie bisher Kommunikations- und Evaluierungsmaßnahmen vorgesehen.
2017 wurden auf Grund einer Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die beiden bisher getrennten Schulprogramme (Schulmilchprogramm sowie Schulobst- und -gemüseprogramm) zu einem Programm zusammengefasst. Dies erfolgte mit der Verordnung des Bundesministers für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gewährung einer Beihilfe für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen, Obst und Gemüse in Bildungseinrichtungen (VO Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse, BGBl. II Nr. 219/2017).


Verbesserungspotentiale

Verbesserungen im Rahmen der Abwicklungsmodalitäten seitens der Agrarmarkt Austria und bezüglich der Gestaltung und Zuteilung Beihilfe.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen