Vorhaben
Zinsenzuschuss-Maßnahme
Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für Maßnahmen zur Existenzsicherung für durch Dürre 2013 geschädigte landwirtschaftliche Betriebe.
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -49
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung des Fortbestandes der Existenz von durch Dürre geschädigten Landwirten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Landwirte, die einen Zinsenzuschuss benötigten [Anzahl]
Istwert
114Anzahl
Zielzustand
10.000Anzahl
Datenquelle: Schätzung auf Basis vorangegengener Dürremaßnahmen
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zinsenzuschuss-Maßnahme
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Leistungen der Maßnahme beziehen sich auf Zinsenzuschüsse zu Darlehen zum Ankauf von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut, Treibstoff) in Form einer einmaligen Zahlung auf Basis des Barwertes.
Ausmass der Förderung:
Zinsenzuschuss von insgesamt 100 % eines Referenzzinssatzes von 1,25 % pa aus Bundes- und Landesmitteln (keine KatFonds-Mittel) auf Basis Halbjahresannuitäten dekursiv und auf Basis der Barwerttabelle gem. Anlage 4 der Sonderrichtlinie.
Förderungsvoraussetzungen:
Lage der Flächen des Betriebes in einem ausgewiesenen Schadensgebiet laut Anlage 1 der Sonderrichtlinie.
Der Nachweis der Schadensflächen in einem ausgewiesenen Gebiet erfolgt auf Basis des Mehrfachantrages 2013;
liegt ein Mehrfachantrag nicht vor: sonstiger geeigneter Nachweis
Der Abschluss eines Darlehensvertrages muss bei einem Kreditinstitut mit Niederlassung im Inland zwischen dem 01.07.2013 und 16.05.2014 zu folgenden Konditionen erfolgen:
Laufzeit des Darlehens: mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre
Darlehenshöhe:
mindestens € 5.000,-
maximal € 50.000,-
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Ausgangsschätzung ging von rd. 10.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten aus, welche einen Zinsenzuschuss von durchschnittlich € 400,- aus Bundes- und Landesmitteln (je 50%) pro Betrieb erhalten sollten. Daraus errechnet sich der geschätzte Finanzierungsaufwand des Bundes von rd. € 2 Mio.. Tatsächlich verausgabt wurden letztendlich nur rd. € 33.000 Bundesmittel. Da anstelle der 10.000 Anträge nur 114 zur Bearbeitung vorlagen, verringerte sich der Personalaufwand und auch der Sachaufwand um 50%, da der Overhead eines Akademikers nicht erforderlich gewesen ist.
Das Ergebnis (geringe Teilnahme) ist als erfreulich zu beurteilen, da durch die Aufnahme eines Betriebsmittelkredites sich die Verschuldung der betroffenen Betriebe noch erhöht hätte. Außerdem hat sicherlich das niedrige Zinsniveau die Inanspruchnahme der Maßnahme geschmälert.
Laufend werden für die Landwirte zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten bei witterungsbedingten Schäden entwickelt und angeboten. Damit sollten sich in Hinkunft alternative Maßnahmen zum Ausgleich witterungsbedingter Ertragsausfälle und somit von Einkommensverlusten erübrigen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Für die Beschaffung von Informationen und die Beantragung inkl. Erbringung von Nachweisen entstehen auch für die Landwirtinnen und Landwirte Verwaltungskosten.
Bei einer Bearbeitungszeit von schätzungsweise 1,5h und einem Kostensatz von € 42,-/h betragen diese € 63,- je Landwirt.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Maßnahme diente der Existenzsicherung von landwirtschaftlichen Betrieben. Damit trägt sie auch zum Erhalt einer flächendeckenden Bewirtschaftung des ländlichen Raumes bei.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.