Vorhaben
Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz
Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.086
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Einführung einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle
Beschreibung des Ziels
Es wird eine zusammenfassend zuständige Durchsetzungs- bzw. Beschwerdestelle angestrebt, als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die für Streit- und Beschwerdefälle aus der Beförderung von Fahrgästen bzw. Fluggästen auf Eisenbahnen, mit Kraftfahrlinien, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt zuständig ist.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Errichtung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Ausgangszustand 2015:
Der Fahrgast bzw. Fluggast muss sich bei Streit- bzw. Beschwerdefällen bei der Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (z. B. des Eisenbahnzuges zum Flughafen) um Fragen von Zuständigkeiten kümmern und die jeweils für das entsprechende Verkehrsmittel zuständige Schlichtungsstelle kontaktieren.
Zielzustand 2019:
Der Fahrgast bzw. Fluggast muss sich bei Streit- bzw. Beschwerdefällen nicht um Fragen von Zuständigkeiten kümmern, sondern hat unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte einen zentralen Ansprechpartner.
Istzustand 2019:
Durch die Erlassung des Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetzes wurde die gesetzliche Grundlage zur Schaffung einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle für Streit- und Beschwerdefälle eingeführt. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) errichtet, die nunmehr als zentrale Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Kraftfahrlinien-, Luft- und Schiffsverkehr fungiert.
Datenquelle:
BMVIT
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Stelle zur Beilegung von Streit- bzw. Beschwerdefällen in der Luftfahrt wurde im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet, und der Schienen-Control GmbH wurde die zusätzliche Aufgabe einer Schlichtungsstelle für Beschwerdefälle aus der Beförderung auf Eisenbahnen zugeordnet. Anstelle der Benennung von jeweils einer weiteren Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle für Beförderungen mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt ist die Einrichtung einer zusammenfassenden Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorgeschlagen, die für eine Durchsetzung der Fahrgastrechte bzw. Fluggastrechte im Schlichtungsweg bei allen vier Verkehrsmitteln zuständig sein soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ergänzende Regelungen zu den EU-Verordnungen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste bei der Beförderung mit Kraftfahrlinien oder in der Schifffahrt
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es werden ergänzende Regelungen zu den Verordnungen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste bei der Beförderung mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt – wie das Schlichtungsverfahren und die Strafbestimmungen – vorgesehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden für die Schienen-Control GmbH in Höhe von 586.000 € im Finanzjahr 2015 gerechnet. Dabei wurde angenommen, dass für die Bearbeitung der Fälle insgesamt sechs Vollzeitbeschäftigte benötigt werden. Die Kosten, die der Schienen-Control GmbH für die Erfüllung ihrer Aufgaben als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte entstehen, sind gemäß § 4 Abs. 3 PFAG grundsätzlich zu 40 % von den Unternehmern zu tragen, somit wurde der Beitrag des Bundes mit 60 % der Gesamtkosten, also 351.600 € angenommen. Für die darauffolgenden Jahre wurden die Kosten gemäß der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung valorisiert, sodass die finanziellen Aufwände des Bundes für das Jahr 2016 auf 359.000 €, für das Jahr 2017 auf 366.000 €, für das Jahr 2018 auf 373.000 € und für das Jahr 2019 auf 381.000 € geschätzt wurden.
Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen des Bundes in der Höhe von
• 427.463,62 € für das Jahr 2015,
• 527.697,80 € für das Jahr 2016,
• 351.873,84 € für das Jahr 2017,
• 320.640,80 € für das Jahr 2018 und
• 458.288,96 € für das Jahr 2019
erwachsen.
Grund für die, insbesondere in den ersten Jahren, erhöhten Aufwendungen sind dem Umstand zu verschulden, dass eine neue Agentur eingerichtet wurde und mangels Erfahrungswerte der konkrete Aufwand schwer abzuschätzen war. Insbesondere wurde mit einer Kostenbeteiligung der Unternehmen pro Beschwerdefall gerechnet, wobei die Unternehmer nur in jenen Fällen einen Beitrag zu leisten haben, die in einem Schlichtungsverfahren enden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der eingebrachten Beschwerden zurückzuweisen ist, da die Beschwerdeführer sich nicht, wie in den Fahrgastrechteverordnungen zwingend vorgesehen, zuerst an das betroffene Verkehrsunternehmen wenden. Dieser Arbeitsaufwand kann nicht an die Unternehmen verrechnet werden, sodass die Quote der Unternehmerbeiträge in den ersten drei Jahren lediglich 14 – 24 % des Gesamtaufwandes erreichte. Die Differenz ist vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu tragen.
Zudem wurde erkannt, dass im Schifffahrt- und Kraftfahrlinienbereich kaum Beschwerden eingebracht werden, sodass im Jahr 2017 entsprechende Maßnahmen gesetzt wurden, um die Personalkapazität an den tatsächlichen Arbeitsaufwand anzupassen. Hingegen nahmen die Beschwerden im Flugbereich kontinuierlich zu, weshalb das Personal hier Mitte 2018 aufgestockt wurde und ab 2019 entsprechend mit höheren Personalkosten zu rechnen ist.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen
Mit Inkrafttreten des Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetzes wurde die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als einheitliche verkehrsübergreifende Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für Passagiere und Fahrgäste, unter Zusammenlegung der bereits errichteten Schlichtungsstellen für den Eisenbahn- und Flugverkehr sowie unter Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs um den Kraftfahrlinien- und Schiffsverkehr, gegründet. Somit besteht nun eine einheitliche und unabhängige Anlaufstelle für Fahrgäste des Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehrs, die über die Rechte und Pflichten aus den jeweiligen europäischen Fahrgastrechteverordnungen sowie den nationalen Bestimmungen informiert und dabei hilft, diese entsprechend durchzusetzen.
In der Planung wurde von 3.000 Beschwerden und Anfragen pro Jahr ausgegangen. Im Gründungsjahr 2015 wandten sich fast 2.400 Passagiere an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, im Jahr 2016 rund 3.300 und im Jahr 2017 rund 3.900. Im Jahr 2018 stieg die Anzahl der Beschwerden und Anfragen auf rund 6.200 und im Jahr 2019 auf 6.400.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.