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Vorhaben

Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz

Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.086

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

1. Die Europäische Union hat einzelne Verordnungen über die Fahrgastrechte bzw. Fluggastrechte im Verkehrsbereich für die Beförderung auf Eisenbahnen, mit Kraftomnibussen, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt erlassen. Jeder EU-Mitgliedstaat hat jeweils eine oder mehrere unternehmensunabhängige Durchsetzungsstellen zu benennen, die zur unternehmensunabhängigen Behandlung von Beschwerden zur Verfügung steht.

Derzeit sind in Österreich nach den zunächst erlassenen EU-Verordnungen für die Luftfahrt und für die Beförderung auf Eisenbahnen zwei solche Stellen benannt: eine für die Luftfahrt, die im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelt ist, und eine Schlichtungsstelle für die Beförderung auf Eisenbahnen, die der Schienen-Control GmbH zugeordnet ist. Nach den hinzu gekommenen EU-Verordnungen über die Fahrgastrechte bei der Beförderung mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt ist auch für diese Verkehrsmittel eine Stelle zu benennen. Es ist davon auszugehen, dass auf allen Verkehrsträgern mit einer Anzahl von ca. 3000 Beschwerdefällen zu rechnen ist.

2. Zusätzlich sind weitere ergänzende Regelungen zu den EU-Verordnungen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste für Beförderungen mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt notwendig.

3. Das Eisenbahn-, Kraftfahrlinien-, Luftfahrt- und Schifffahrtsgesetz erfordern jeweils eine Anpassung an das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Verbesserung der Durchsetzung von Passagierrechten war Teil des Regierungsprogramms 2013 – 2018. Dies sollte durch eine kosteneffiziente und unternehmensverträgliche Organisation der verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung für Passagierrechte unter Nutzung bestehender Strukturen erzielt werden. Durch die Errichtung der für den Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsverkehr tätigen Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte bei der Schienen-Control GmbH – die zuvor bereits als Schlichtungsstelle für Fahrgäste im Bahnverkehr diente – wurde dieses Vorhaben erfüllt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Einführung einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle

Beschreibung des Ziels

Es wird eine zusammenfassend zuständige Durchsetzungs- bzw. Beschwerdestelle angestrebt, als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die für Streit- und Beschwerdefälle aus der Beförderung von Fahrgästen bzw. Fluggästen auf Eisenbahnen, mit Kraftfahrlinien, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt zuständig ist.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Errichtung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Ausgangszustand 2015:

Der Fahrgast bzw. Fluggast muss sich bei Streit- bzw. Beschwerdefällen bei der Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (z. B. des Eisenbahnzuges zum Flughafen) um Fragen von Zuständigkeiten kümmern und die jeweils für das entsprechende Verkehrsmittel zuständige Schlichtungsstelle kontaktieren.

Zielzustand 2019:

Der Fahrgast bzw. Fluggast muss sich bei Streit- bzw. Beschwerdefällen nicht um Fragen von Zuständigkeiten kümmern, sondern hat unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte einen zentralen Ansprechpartner.

Istzustand 2019:

Durch die Erlassung des Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetzes wurde die gesetzliche Grundlage zur Schaffung einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle für Streit- und Beschwerdefälle eingeführt. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) errichtet, die nunmehr als zentrale Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Kraftfahrlinien-, Luft- und Schiffsverkehr fungiert.

Datenquelle:
BMVIT

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Stelle zur Beilegung von Streit- bzw. Beschwerdefällen in der Luftfahrt wurde im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet, und der Schienen-Control GmbH wurde die zusätzliche Aufgabe einer Schlichtungsstelle für Beschwerdefälle aus der Beförderung auf Eisenbahnen zugeordnet. Anstelle der Benennung von jeweils einer weiteren Schlichtungsstelle für Streit- bzw. Beschwerdefälle für Beförderungen mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt ist die Einrichtung einer zusammenfassenden Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorgeschlagen, die für eine Durchsetzung der Fahrgastrechte bzw. Fluggastrechte im Schlichtungsweg bei allen vier Verkehrsmitteln zuständig sein soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ergänzende Regelungen zu den EU-Verordnungen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste bei der Beförderung mit Kraftfahrlinien oder in der Schifffahrt

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es werden ergänzende Regelungen zu den Verordnungen über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste bei der Beförderung mit Kraftfahrlinien und in der Schifffahrt – wie das Schlichtungsverfahren und die Strafbestimmungen – vorgesehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.086

Tsd. Euro

Plan

-1.831

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.086

Tsd. Euro

Plan

1.831

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.086

Tsd. Euro

Plan

1.831

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-427

Tsd. Euro

Plan

-352

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

427

Tsd. Euro

Plan

352

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

427

Tsd. Euro

Plan

352

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-528

Tsd. Euro

Plan

-359

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

528

Tsd. Euro

Plan

359

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

528

Tsd. Euro

Plan

359

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-352

Tsd. Euro

Plan

-366

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

352

Tsd. Euro

Plan

366

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

352

Tsd. Euro

Plan

366

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-321

Tsd. Euro

Plan

-373

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

321

Tsd. Euro

Plan

373

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

321

Tsd. Euro

Plan

373

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-458

Tsd. Euro

Plan

-381

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

458

Tsd. Euro

Plan

381

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

458

Tsd. Euro

Plan

381

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden für die Schienen-Control GmbH in Höhe von 586.000 € im Finanzjahr 2015 gerechnet. Dabei wurde angenommen, dass für die Bearbeitung der Fälle insgesamt sechs Vollzeitbeschäftigte benötigt werden. Die Kosten, die der Schienen-Control GmbH für die Erfüllung ihrer Aufgaben als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte entstehen, sind gemäß § 4 Abs. 3 PFAG grundsätzlich zu 40 % von den Unternehmern zu tragen, somit wurde der Beitrag des Bundes mit 60 % der Gesamtkosten, also 351.600 € angenommen. Für die darauffolgenden Jahre wurden die Kosten gemäß der WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung valorisiert, sodass die finanziellen Aufwände des Bundes für das Jahr 2016 auf 359.000 €, für das Jahr 2017 auf 366.000 €, für das Jahr 2018 auf 373.000 € und für das Jahr 2019 auf 381.000 € geschätzt wurden.

Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen des Bundes in der Höhe von
• 427.463,62 € für das Jahr 2015,
• 527.697,80 € für das Jahr 2016,
• 351.873,84 € für das Jahr 2017,
• 320.640,80 € für das Jahr 2018 und
• 458.288,96 € für das Jahr 2019
erwachsen.

Grund für die, insbesondere in den ersten Jahren, erhöhten Aufwendungen sind dem Umstand zu verschulden, dass eine neue Agentur eingerichtet wurde und mangels Erfahrungswerte der konkrete Aufwand schwer abzuschätzen war. Insbesondere wurde mit einer Kostenbeteiligung der Unternehmen pro Beschwerdefall gerechnet, wobei die Unternehmer nur in jenen Fällen einen Beitrag zu leisten haben, die in einem Schlichtungsverfahren enden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der eingebrachten Beschwerden zurückzuweisen ist, da die Beschwerdeführer sich nicht, wie in den Fahrgastrechteverordnungen zwingend vorgesehen, zuerst an das betroffene Verkehrsunternehmen wenden. Dieser Arbeitsaufwand kann nicht an die Unternehmen verrechnet werden, sodass die Quote der Unternehmerbeiträge in den ersten drei Jahren lediglich 14 – 24 % des Gesamtaufwandes erreichte. Die Differenz ist vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu tragen.
Zudem wurde erkannt, dass im Schifffahrt- und Kraftfahrlinienbereich kaum Beschwerden eingebracht werden, sodass im Jahr 2017 entsprechende Maßnahmen gesetzt wurden, um die Personalkapazität an den tatsächlichen Arbeitsaufwand anzupassen. Hingegen nahmen die Beschwerden im Flugbereich kontinuierlich zu, weshalb das Personal hier Mitte 2018 aufgestockt wurde und ab 2019 entsprechend mit höheren Personalkosten zu rechnen ist.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Konsumentenschutzpolitik
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Konsumentenschutzpolitik

Subdimension(en)

  • Konsumentenschutzeinrichtungen und Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen

Mit Inkrafttreten des Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetzes wurde die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als einheitliche verkehrsübergreifende Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für Passagiere und Fahrgäste, unter Zusammenlegung der bereits errichteten Schlichtungsstellen für den Eisenbahn- und Flugverkehr sowie unter Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs um den Kraftfahrlinien- und Schiffsverkehr, gegründet. Somit besteht nun eine einheitliche und unabhängige Anlaufstelle für Fahrgäste des Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehrs, die über die Rechte und Pflichten aus den jeweiligen europäischen Fahrgastrechteverordnungen sowie den nationalen Bestimmungen informiert und dabei hilft, diese entsprechend durchzusetzen.

In der Planung wurde von 3.000 Beschwerden und Anfragen pro Jahr ausgegangen. Im Gründungsjahr 2015 wandten sich fast 2.400 Passagiere an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, im Jahr 2016 rund 3.300 und im Jahr 2017 rund 3.900. Im Jahr 2018 stieg die Anzahl der Beschwerden und Anfragen auf rund 6.200 und im Jahr 2019 auf 6.400.

Gesamtbeurteilung

Seitens der EU wurden etappenweise Fahrgastrechteverordnungen für die jeweiligen Verkehrsbereiche erlassen, beginnend mit jener für den Flugverkehr im Jahr 2004 (Verordnung (EG) Nr. 261/2004), gefolgt von jener für den Eisenbahnverkehr (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007), den See- und Binnenschiffsverkehr (Verordnung (EG) Nr. 1177/2010) und den Kraftomnibusverkehr (Verordnung (EU) Nr. 181/2011). Diese Verordnungen enthalten inhaltlich ähnliche Vorgaben zur Benennung von nationalen Durchsetzungsstellen, bei denen Fahrgäste unter bestimmten Umständen Beschwerde gegen Beförderungsunternehmen einbringen können.

Vor Erlass des Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetzes (PFAG) existierte eine bei der Schienen-Control GmbH eingerichtete Schlichtungsstelle für Fahrgäste im Bahnverkehr sowie eine im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelte Schlichtungsstelle für Beschwerden von Fluggästen. Eine entsprechende Stelle für den Kraftfahrlinien- und Schiffsverkehr war ausstehend. Mit Inkrafttreten des PFAG wurde die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als einheitliche verkehrsübergreifende Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für Passagiere und Fahrgäste des Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehrs geschaffen, die organisatorisch als unabhängige Abteilung bei der Schienen-Control GmbH eingerichtet ist.

Das Ziel der WFA, eine einheitliche verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle für Streit- und Beschwerdefälle einzuführen, wurde durch die Maßnahmen der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen im PFAG sowie der darin enthaltenen ergänzenden Regelungen zu den EU-Fahrgastrechteverordnungen im Kraftfahrlinien- und Schiffsverkehr zur Gänze erfüllt, sodass der gewünschte Zustand erzielt worden ist.

Für die Bearbeitung der Fahrgastbeschwerden in allen vier Verkehrsbereichen wurde angenommen, dass sechs Vollzeitbeschäftigte benötigt werden. Nach den ersten zwei Jahren wurde festgestellt, dass im Bus- und Schiffsverkehr kaum Beschwerden eingebracht werden, sodass das Personal entsprechend angepasst wurde. Aufgrund des starken Anstiegs der Beschwerden im Flugbereich wurde das Personal Mitte 2018 in diesem Bereich aufgestockt, sodass ab 2019 mit höheren Personalkosten zu rechnen ist.

Insgesamt hat sich gezeigt, dass der Aufwand des Bundes regelmäßig höher ist, als in der Planung angenommen, was auf fehlende Erfahrungswerte und die Art der in der WFA vorgenommenen Berechnung zurückzuführen ist. Während damals angenommen wurde, dass grundsätzlich jede Beschwerde in einem Schlichtungsverfahren endet, stellte sich in der Praxis heraus, dass zahlreiche Beschwerden mangels Vorliegen der Voraussetzungen zurückzuweisen sind. Da die Unternehmen nur für abgeschlossene Verfahren Beiträge zu leisten haben, konnte der geplante Unternehmerbeitrag von 40 % der Gesamtkosten nicht erreicht werden und erhöhte sich der Transferaufwand des Bundes entsprechend.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen