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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Mobilität v. Menschen, Gütern u. Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer u. wirtschaftl. Nachhaltigkeit

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

austrian electronic network - kurz "AT:net" Förderung der Markteinführung von Breitbandanwendungen und Breitbanddiensten

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2015

8. Mittelfristiges Investitionsprogramm 2015-2019 (8.MIP) für Privatbahnen auf Grundlage Privatbahngesetz 2004, BGBl. I Nr. 39/2004 Bündelung mit Vorhaben "Einjähriges Mittelfristiges Investitionsprogramm 2020 (Übergangs-MIP 2020) für Privatbahnen"

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2015

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden

Bundesgesetz, Finanzjahr 2015

Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2015-2020)

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2015

Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz

Bundesgesetz, Finanzjahr 2015

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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die nachhaltige Steuerung des Verkehrsaufkommens unter Veränderung des Modalsplits zu Gunsten umweltgerechter Verkehrsträger ist aus ökologischer und gesellschaftspolitischer Sicht neben der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Kommunikationsdiensten zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich unerlässlich. Im Beobachtungszeitraum ist eine deutliche Entspannung des Benzinpreises festzustellen, die generell eine Abwanderung vom öffentlichen Verkehr zum motorisierten Individualverkehr (MIV) bedeutet. Grundsätzlich bringt die nach wie vor angespannte wirtschaftliche Gesamtsituation einerseits eine Reduzierung des Mobilitätsbedürfnisses, andererseits werden teurere Mobilitätsformen (PKW) eher gemieden. Durch Tarifvergünstigungen externer Stellen konnte teilweise eine stärkere Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs erreicht werden.

Zu den wesentlichsten Herausforderungen im Umfeld der Untergliederung 41 gehört, neben der leistungsfähigen, sicheren sowie ökologisch nachhaltigen Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen, der Infrastrukturausbau zur nachhaltigen Bewältigung des Verkehrsaufkommens, sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungssituation im Bereich des Breitbandzuganges von Unternehmen und privaten Haushalten bei gleichzeitiger Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Ein besonderes Anliegen hierbei ist die Forcierung des öffentlichen Verkehrs zum Schutz und Bewahrung der heimischen Lebensgrundlagen und der natürlichen Ressourcen sowie zur Intensivierung des Klimaschutzes. Diesen Herausforderungen wird durch Zielsetzungen im Bereich der Verkehrssicherheit, der Mobilität sowie der Gendergerechtigkeit in der Mobilität Rechnung getragen. Die positive Entwicklung der gewählten Kennzahlen in diesen Bereichen zeigt, dass die richtigen Maßnahmen gesetzt wurden und bestätigt den vom bmvit eingeschlagenen Weg.