Vorhaben
Breitband Austria 2020 Backhaul - Förderung der Verstärkung von Zubringernetzen und Anbindung von Insellösungen an Kernnetze
Breitband Austria 2020 – Backhaul (BBA 2020_B) – Förderung der Verstärkung von Zubringernetzen und der Anbindung von Insellösungen an die Kernnetze; Bündelung der Jahre 2015 und 2017
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -71.458
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Modernisierung bestehender Backhaul-Einrichtungen
Beschreibung des Ziels
Bis 2020 sollen nahezu flächendeckend Zugangsnetze der nächsten Generation mit deutlich höheren Up- und Download-Geschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Ziel von BBA 2020_B, einem von vier in Zusammenhang stehenden Förderungs-instrumenten, ist eine wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen Gebieten, die in naher Zukunft nicht entsprechend über den Marktwettbewerb erschlossen werden. Durch die Modernisierung bestehender Backhaul-Einrichtungen sollen bestehende und künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgt werden können. Die auf Kupfer-, Koaxial-Leitungen oder Funk basierenden Anbindungen (Points of Presence – PoP) sind derart aufzurüsten, dass ultraschnelle Endkundenanschlüsse ermöglicht werden. Ziel ist die Steigerung der Hochleistungs-PoP-Anbindungen von 45 % (diese Angabe basiert auf Angaben der Festnetzbetreiber sowie des Forums Mobilkommunikation) im Jahr 2015 und 55 % im Jahr 2017 auf mehr als 70 % sowie die Errichtung von neuen PoP-Anbindungen zur Verstärkung der Netzlastfähigkeit.
Derzeit kann durch die fehlenden Anbindungen die volle Leistungsfähigkeit der vorhandenen Netze nicht ausgeschöpft werden, womit Endkundenanschlüsse mögliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der mit Glasfasern angebundenen Zugangspunkte für Dritte [%]
Istwert
72%
Zielzustand
70%
Datenquelle: Verfügbarkeitsdaten des Breitbandatlas (GIS-Datenauswertung)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlassung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 – Backhaul
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Erlassung einer Sonderrichtlinie gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 – Backhaul
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Anpassung der gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) erlassenen Sonderrichtlinie
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Transferaufwand (= operative Mittel Backhaul)
2016: 19.500.000,00
2017: 18.113.506,00
2018: 17.500.000,00
2019: 14.080.246,00
Zu den Abweichungen bei den Planwerten im Vergleich zu den Istwerten ist Folgendes anzumerken:
Beim Erstellen der WFAs ist man bei den Werten von den geplanten Verpflichtungen des ehem. BMVIT im Zuge der Breitbandinitiative ausgegangen.
Im Jahr 2015 fanden erst die ersten Ausschreibungen zu den Förderungsprogrammen von BBA2020 statt, da die Förderungsmittel erst 2015 aufgrund der Entscheidung im Rechtsverfahren VwGH 4. Dezember 2014, 2013/03/0149 verfügbar waren. Die für diesen Verwendungszweck vorgesehenen Förderungsmittel befanden sich im Jahr 2015 noch in der Rücklage. Die Werte entsprachen den geplanten Verpflichtungen.
Es erfolgten im Jahr 2015 keine Auszahlungen, da Förderungsmittel laut Rahmenvertrag nur aufgrund des gegebenen Mittelbedarfs, der sich wiederum aus den abgeschlossenen Verträgen zu den eingereichten Projekten ergibt, angefordert werden dürfen. Die Auszahlung der Förderungsmittel an die Förderungsnehmer erfolgt aber erst nach Abrechnung der Projekte (ausgenommen Startraten). Dabei ist zu bedenken, dass die geförderten Breitbandausbauprojekte eine Laufzeit von zumeist drei Jahren haben und sie erst dann abgerechnet werden können, wodurch sich die Verzögerungen bei den Auszahlungen ergeben. Da im Jahr 2015 jedoch erst der Start der Ausschreibungen war, kam es zu den ersten Auszahlungen operativer Mittel erst im Jahr 2016. Auch in den Folgejahren ergaben sich aus o.a. Grund Verzögerungen bei den Auszahlungen.
Weitere Änderungen gegenüber den Planwerten ergaben sich aufgrund des Übergangs des Förderungsprogrammes AT:net vom ehem. BMVIT an das BKA.
Bei den Transferzahlungen handelt es sich hier um Auszahlungen, die vom Bund an die FFG als Abwicklungsstelle erfolgt sind.
Werkleistungen (= Abwicklungskosten, Abwicklungskosten DIA, Werkleistungen, RTR Erstattungsbetrag, 5G-Playground)
Bei den Werkleistungen ging man bei Erstellung der WFA von den zur Abwicklung der Förderungen anfallenden Abwicklungskosten sowie von Kosten für bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen aus, welche im Sinne des Masterplans zur Breitbandförderung zur Verbesserung des Wissens über Chancen und Risiken von Breitbandtechnologien beitragen sollen, wie beispielsweise in Auftrag gegebene Werkleistungen zur Erstellung von Studien. Sowohl Abwicklungskosten als auch Kosten für begleitende Maßnahmen wurden mit max. 2 % der Förderkosten nominiert. Die Abrechnung der Abwicklungskosten erfolgt jährlich über alle Programme. Die Aufteilung der bisher angefallenen administrativen Kosten auf die Programmlinien kann laut der Abwicklungsstelle wie folgt getroffen werden (Datenstand 18.1.2021):
Access 69%
Backhaul 13%
Leerrohr 15%
Connect 3%
1. Abwicklungskosten für Access, Backhaul, Leerrohr und Connect:
2016: 1.567.016,14 gesamt, Anteil Backhaul: 203.712,09 (13 %)
2017: 1.050.000,00 gesamt, Anteil Backhaul: 136.500,00 (13 %)
2018: 2 813 801,25 (beinhaltet auch die Überweisung 4.Qu. 2017) gesamt, Anteil Backhaul: 365.794,16 (13 %)
2019: 2.332.837,27 gesamt, Anteil Backhaul: 303.268,84 (13 %)
2020: 2.857.209,62 gesamt, Anteil Backhaul: 371.437,25 (13 %)
Die meisten der unten angeführten Werkleistungen betrafen, wie aus den Ausführungen ersichtlich ist, alle BBA 2020 Programme. Die Kosten müssen daher anteilsmäßig auf die 4 Programmlinien Access, Backhaul, Leerrohr und Connect aufgeteilt werden. Jene, die einem bestimmten Programm zugeordnet werden konnten, werden auch bei der Evaluierung nur bei diesem Programm berücksichtigt.
2. Werkleistungen:
2016: 243 978,92 (Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Access, Backhaul 242,46 und Leerrohr 242,46 , Alladin Webhosting 1.800,00 Pauschalsumme für Wartung, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 42.000,00, begl. Maßnahmen für BB-Büro und Overheadkosten d. Abwicklungskosten 199.694,00)
Werkleistungen Anteil Backhaul: 121,23 + 450,00 + 49.923,50 = 50.494,73
2017: 139 632,81 (Kundmachung Wr. Zeitung betr. Connect 290,95, Webhosting Alladin 1.800,00; 1.200,00; 600,00, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 1.440,00, WIK Evaluierung 3.360,00; 1.298,70; 57.000; 57.000,00; 4.017,22 AMA/ELER 11.625,90)
Werkleistungen Anteil Backhaul: 900,00 + 30.668,98 = 31.568,98
2018: 19 162,21 (Handelsw. Zur unentgelt. Abgabe = Druckkosten 939,60; 960,00; 889,20 Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Leerrohr 290,65; 242,46, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 15.840,00)
Werkleistungen Anteil Backhaul: 697,20
2019: 21 386,16 (shmp betr. Verhandlungsverfahren Evaluierung 15.581,56; 5.804,60)
Werkleistungen Anteil Backhaul: 5.346,54
2020: 94.140,00 (WIK Evaluierung 81.000,00, Kommunalnet 13.140,00)
Werkleistungen Anteil Backhaul: 23.535,00
Nicht vorhersehbar bei der Erstellung der WFA war die Finanzierung der Abwicklungskosten für die Digitalisierungsagentur, die Finanzierung des RTR Erstattungsbetrages sowie die Finanzierung von 5G-Playground als Kosten, die nicht mit den Förderprogrammen BBA2020 in Zusammenhang stehen. Da es sich jedoch um Mittel aus der BB-Milliarde handelt, sind sie als Ausgaben zu berücksichtigen und anteilsmäßig auf alle Programme aufzuteilen.
3. Abwicklungskosten DIA
2018: 150.000,00 Anteil Backhaul: 37.500,00
2019: 2.361.115,63 Anteil Backhaul: 590.278,91
2020: 932.845,98 Anteil Backhaul: 233.211,50
4. 5G-Playground
2018: 800.000,00 (verbucht unter WL) Anteil Backhaul: 200.000,00
5. RTR Erstattungsbetrag
2019: 1.382.496,48 Anteil Backhaul: 345.624,12
2020: 1.115.512,19 Anteil Backhaul: 278.878,05
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Beschäftigungsdaten der Statistik Austria weisen für den Zeitraum 2008 bis 2018 ein nahezu gleichbleibendes Ausmaß an weiblichen (rd. 13% – 2018: 40.946) und männlichen Beschäftigten (rd. 87% – 2018: 268.202) im zu betrachtenden ÖNACE-Teilbereich „F Bau“ aus. Per 2018 sind somit weit mehr Männer als Frauen beschäftigt. Dies bedeutet, dass für die Vergabe einer Leitungsposition oft mehr Männer als Frauen zur Verfügung stehen. Ausgangspunkt bei der Erstellung dieser WFA waren 774 weibliche sowie 15.758 männliche Beschäftigte, und das Durchschnittseinkommen lag bei weiblichen Beschäftigten bei 16.724,- Euro das der männlichen bei 22.806,- Euro in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen.
Nach dem allgemeinen Einkommensbericht des RH 2020 stiegen die mittleren Jahreseinkommen der unselbstständig Erwerbstätigen für Frauen von 14.551 EUR im Jahr 1998 auf 22.808 EUR im Jahr 2019 und damit relativ gesehen geringfügig stärker als jene der Männer, die von 24.006 EUR auf 35.841 EUR anwuchsen. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Bruttojahreseinkommen der Frauen betrug 2,2 %, während die Männereinkommen im Schnitt um 1,9 % wuchsen. Besonders in den Jahren ab 2009 war für Frauen ein höherer Anstieg der mittleren Bruttojahreseinkommen zu verzeichnen als für Männer. In Summe führte dies aber dennoch zu keiner wesentlichen Veränderung der relativen Einkommenssituation der Frauen. Im Jahr 1998 betrug das Bruttojahreseinkommen der Frauen 60,6 % des Medianeinkommens der Männer. Dieser Wert sank in der Folge bis zum Jahr 2008 auf 59,1 %. Im Jahr 2019 erreichte das mittlere Einkommen der Frauen 63,6 % des Vergleichswerts der Männer.
Durch die geförderten Breitband-Ausbauvorhaben der Maßnahme wird die digitalen Kluft zwischen Stadt und Land reduziert. Diese Entwicklungen standen jedoch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Maßnahme.
Der Förderungswerber ist verpflichtet, alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen beziehungsweise vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden, der Abwicklungsstelle oder der haushaltsführenden Stelle unverzüglich und aus eigener Initiative mitzuteilen. Zudem sind Förderungsnehmerinnen bzw. Förderungsnehmer verpflichtet, über die Durchführung der Leistung mittels Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis regelmäßig – pro Jahr – zu berichten. Die Mitteilungspflichten der Förderungswerber wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieser WFA in einem Ausmaß von 1.005.000,- Euro berücksichtigt.
Bei etwas mehr als der Hälfte (56%) aller 244 Projekte wurde die Projektlaufzeit verlängert, woraus sich ein Mehraufwand für die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer begründet.
Darüber hinaus ist der Förderwerber verpflichtet, bis zum Abschluss des Vorhabens Angaben darüber zu machen, um welche derartigen Förderungen er bei einem anderen Rechtsträger nachträglich anzusuchen gedenkt. Bei BBA2020 Backhaul kamen keine Top-Up-Förderungen der Länder zur Anwendung.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Von den Förderungsnehmern der Initiative Breitband Austria 2020 wurde in einem überwiegenden Ausmaß die Maximalgrenze des Förderungssatzes (65%) ausgeschöpft – siehe dazu die WIK/WIFO-Evaluierung 2015/2016 und 2017/2018 sowie den jährlich veröffentlichten Breitband-Evaluierungsbericht des BMLRT. Die Ausschreibungen von BBA2020 Backhaul sind unterzeichnet. Dennoch lässt sich an der Ausschreibungsbeteiligung auf einen intensivierten Ausbau und Investitionsbedarf schließen.
Nach den Evaluierungen von WIK/WIFO für 2015/2016 und 2017/2018 ergibt sich das für die bewilligte Förderung bspw. in Phase 2 in Höhe von 268 Mio. €, Investitionen in Höhe von (mindestens) 618 Mio. € initialisiert wurden. Insofern gibt es einen Multiplikator von 2,3 der Förderungsmittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen der Förderungsnehmer. Die Investitionen wurden von österreichischen Telekommunikationsbetreibern getätigt, und zeigen ebenso indirekte Effekte auf Bauunternehmungen, Materialhersteller sowie Zulieferunternehmen.
Infolge der initialisierten Investitionen verbessert sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage auch in entlegenen ländlichen Regionen.
Auf Basis der Auswertungen zu den Effekten des IKT-Sektors auf das BIP ist ein Beitrag – wenn auch in geringem Ausmaß – durch die initialisierten Investitionen angezeigt.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die Förderleistung des Bundes im Rahmen der Sonderrichtlinie bewirkt eine Erhöhung der Fremdmittel. Der Förderungssatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Investitionskostenzuschuss und förderungsfähigen Projektkosten. Förderungen des Bundes können im Rahmen der Sonderrichtlinie von BBA2020 Backhaul maximal 50 % der förderungsfähigen Projektkosten betragen. Auswirkungen auf die Kosten der Unternehmen ergeben sich insofern, als die Förderung unter der Voraussetzung einer angemessenen Eigenleistung des Förderungswerbers erfolgt.
Die Gesamtsumme an Projektkosten vertraglich geförderter Vorhaben im Förderungsprogramm BBA2020_Backhaul liegt bei rund 226 Mio. Euro. Der Förderungssatz erreicht bei fast allen geförderten Vorhaben 50%. In externen Evaluierungen durch das Konsortium WIK-Consult GmbH und WIFO für die Phase 1 (2015/2016) sowie Phase 2 (2017/2018) wird ein Multiplikator der Förderungsmittel aus der Breitbandinitiative bezogen auf die dadurch initialisierten Gesamtinvestitionen der Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerber in Höhe von 2,5 (2015/2016) bzw. 2,3 (2017/2018) ausgewiesen.
Die Einführung von Startraten im Ausmaß von 25% der gewährten Förderung ab der 3. Ausschreibung von BBA2020 Backhaul erbrachte beginnend des Jahres 2018 eine Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung.
Aufgrund der Förderung sind gesteigerte Umsätze der geförderten Unternehmen zu erwarten. Jedoch sind solche Effekte infolge der langen Projektumsetzungs-Zeiten zum momentanen Zeitpunkt nicht seriös evaluierbar. Der extern durchgeführte Evaluierungsbericht für die Phase 2 (2017/2018) ergänzt dazu: „In den meisten Förderungsfällen steht die vollständige Einbringung der Förderung in abgeschlossene Investitionen noch aus. Erst diese entfalten aber die intendierten (bzw. unerwünschten Kollateral-) Effekte im Markt. Von daher kann die Wirkungsanalyse der Förderungsmaßnahmen derzeit erst eingeschränkt nach den methodischen Vorgaben der Kommission erfolgen.“
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.