MASSNAHME
Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen
Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur bzw. Erbringung von Verkehrsdiensten, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Personen-km
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
10,72Mrd. Personen-km
Zielzustand
10,6Mrd. Personen-km
Erläuterung der Entwicklung
Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen (niedrige Treibstoffpreise, zeitweise eingeschränkter Zugsverkehr nach Deutschland, schwache Entwicklung am Arbeitsmarkt) konnte der Zielzustand 2015 um 120 Mio. Personen-km übertroffen werden
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
10,2
Quelle
ÖBB-Personenverkehr (PV) AG
Berechnungsmethode
Hochrechnung auf Basis von festen Zähltagen unter Berücksichtigung von Sonderterminen wie Feiertage, Ferien etc. bzw. sonstigen Ereignissen wie Wetterkatastrophen, Großereignissen etc. sowie Daten der laufenden manuellen und automatisierten Fahrgastzählung
Meilenstein: Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden für 2015 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2014-2019 liegen seit 19. August 2015 vor
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden für 2015 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2014-2019 wurden infolge verspäteter Zustimmung des BMF im August 2015 unterzeichnet. Demzufolge entfielen gesonderte Zuschussverträge für die Periode 2015-2020 und erfolgte abgestimmt die Erstellung der Zuschussverträge für die Periode 2016-2021. Diese wurden im Oktober 2015 vom Ministerrat beschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze