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Vorhaben

Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (2015–2020)

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -7.675

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen stellen immer komplexere Anforderungen an das Verkehrssystem und seine Leistungsfähigkeit. Neue Technologien und Innovationen können einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität leisten und sind wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und demografischer Wandel. Deshalb wird besonders in dem 2011 erschienenen Weißbuch der EK für ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem dem Lösungspotenzial von FTI ein hoher Stellenwert beigemessen, wodurch nicht nur ein Beitrag zur Lösung der Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte geleistet werden kann, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit eines bedeutenden Wirtschaftssektors in Europa (630 Mrd. € Wertschöpfung ) gestärkt wird.

Die österreichische Verkehrspolitik misst dem Kombinierten Verkehr eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch die geographische und topographische Situation Österreichs bedingten gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden Probleme im Bereich des Straßengüterverkehrs bei. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraßen (Umweltverträglichkeit) in einer Verkehrsart kombiniert und die Nachteile weitgehend vermieden werden können.

Als Intermodaler Verkehr wird der Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit verstanden. Der Kombinierter Verkehr ist eine Spezialform des Intermodalen Verkehrs, bei dem der überwiegende Teil der Strecke mit der Eisenbahn und/oder dem Binnenschiff zurückgelegt wird und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.

Die Nachteile des Intermodalen bzw. Kombinierten Verkehrs (IKV) bestehen einerseits darin, dass die externen Kosten des reinen Straßengüterverkehrs nicht berücksichtigt sind (wodurch er mit wesentlich geringeren externen Kosten von Schiene und Schiff einen deutlichen Wettbewerbsnachteil hat) und andererseits im erhöhten Manipulationsaufwand und dem speziellen Ausstattungsbedarf, den diese Verkehrsart mit sich bringt. Das vorliegende Programm hat zum Ziel diese Nachteile des IKV durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeit auszugleichen. Unterstützt werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der angebotenen IKV-Dienste durch Unterstützung von Investitionen in neue Technologien und Systeme und durch die Förderung dementsprechender Konzepte (z. B. im Bereich Logistik).

Angesprochen sind durch das Programm alle in Österreich niedergelassenen Transport-, Umschlags- und Logistikunternehmen, wie z. B. Frächter, Spediteure, Kombiverkehrsgesellschaften, Hafenbetriebsgesellschaften, Schifffahrts- und Eisenbahnunternehmen, denen die Vornahme der erforderlichen Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen zum raschen Ausbau des IKV finanziell erleichtert werden soll.

Verstärkte Unterstützung sollen dabei Vorhaben mit besonders innovativen Charakter finden, wobei auch intermodalen Aspekten Unterstützungswürdigkeit zukommen kann. Innovative und effiziente Logistiksysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Standortsicherung österreichscher Industrieunternehmen und zur Reduktion der Umweltbelastung.

Ziel des Förderungsprogramms ist eine Effizienz- und Qualitätssteigerung für die verstärkte Nutzung des IKV, um somit eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf umweltverträglichere Verkehrsträger zu stimulieren und die Zuwächse im Straßengüterverkehr zu reduzieren. Auf Basis der erzielten Ergebnisse aus dem ausgelaufenen Programm soll mit dem neuen Förderprogramm ein, entsprechend den genehmigten finanziellen Mitteln (bis zu € 3 Mio. jährlich) adäquater Effekt erzielt werden; d. h. eine Verlagerung von der Straße von bis zu 2 Milliarden Tonnenkilometer pro Jahr wird angestrebt. Damit kann die Menge der straßenverkehrsbedingten CO2 Emissionen um bis zu 150.000 Tonnen bzw. der NOx Emissionen um 2.000 Tonnen pro Jahr reduziert werden. Das Programm unterstützt somit auch die Erreichung des österreichischen Reduktionsanteils am Kiotoziel.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben steht im Einklang mit dem EK-Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“
und der EK-Mitteilung „Forschung und Innovation für die künftige Mobilität Europas – Entwicklung einer europäischen Strategie für Verkehrstechnologie“.
Besonders in dem 2011 erschienenen Weißbuch der EK für ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem wird dem Lösungspotenzial von FTI ein hoher Stellenwert beigemessen, wodurch nicht nur ein Betrag zur Lösung der Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte geleistet werden kann, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit eines bedeutenden Wirtschaftssektors in Europa (630 Mrd. € Wertschöpfung ) gestärkt wird.

Da die österreichische Verkehrspolitik dem Kombinierten Verkehr eine zentrale Bedeutung bei der Lösung der durch die geographische und topographische Situation Österreichs bedingten gegenwärtigen und künftig noch zu erwartenden Probleme im Bereich des Straßengüterverkehrs beimisst, ist die Förderung dieser Verkehrstechnik auch traditionell Grundelement der österreichischen Regierungsprogramme. Die Bedeutung des Kombinierten Verkehrs ist vor allem darin zu sehen, dass dieser eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Verkehrsverteilung herbeiführen kann, in der die spezifischen Vorteile der Verkehrsträger Straße (Punktgenauigkeit) und Schiene bzw. Wasserstraßen (Umweltverträglichkeit) in einer Verkehrsart kombiniert und die Nachteile weitgehend vermieden werden können.

Das Förderprogramm trägt zudem zu folgenden SDGs bei:
-) 3.9 (3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern – Das Förderprogramm trägt zu einem geringeren CO2-Ausstoß durch die Verkehrsverlagerung bei und führt damit zu einer geringeren Belastung der Natur und Menschen.);
-) 9.4 (Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen – Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in neue Technologien und Systeme des IKV , einer umweltfreundlichen Transportform.);
-) 9.5 (Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen – Das Förderprogramm unterstützt verstärkt Vorhaben mit besonders innovativen Charakter.)
-) 13.2 (Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen – Das Förderprogramm steht im Einklang mit dem Regierungsprogramm und trägt zum Klimaschutz bei.)

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verstärkte Verkehrsverlagerung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene pro Jahr [Mrd. Tonnenkilometer]

Istwert

5,5

Mrd. Tonnenkilometer

Zielzustand

5,0

Mrd. Tonnenkilometer

Datenquelle: Projektabrechnungen geprüft von der Abwicklungsstelle SCHIG und durch Evaluierung

Ziel 2: Reduktion der Verkehrsemissionen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Reduktion der straßenverkehrsbedingten CO2 Emissionen pro Jahr [CO2-Tonnen]

Istwert

365.874,0

CO2-Tonnen

Zielzustand

400.000,0

CO2-Tonnen

Datenquelle: Projektabrechnungen geprüft von der Abwicklungsstelle SCHIG und durch Evaluierung

Reduktion der straßenverkehrsbedingten NOx Emissionen pro Jahr [NOx Tonnen]

Istwert

720,0

NOx Tonnen

Zielzustand

3.000,0

NOx Tonnen

Datenquelle: Projektabrechnungen geprüft von der Abwicklungsstelle SCHIG und durch Evaluierung


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einsatz von innovativen Technologien und Systemen zur Angebotsverbesserung des Kombinierten Verkehrs

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Einsatz von innovativen Technologien und Systemen zur Angebotsverbesserung des Kombinierten/Intermodalen Verkehrs, insbesondere:
– Innovative Umschlagstechnologien
– Logistiksysteme (spez. Logistikdienstleistungen zum Aufbau einer durchgehenden Transportkette)
– Einsatz von verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Kommunikationstechnologien/-systemen (Flottenmanagement, Sendungsverfolgung etc.)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Förderung von Transportgeräten für den Kombinierten Verkehr

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Transportgeräte für den Kombinierten/Intermodalen Verkehr, insbesondere:
– Binnen- bzw. Landcontainer (ausgenommen See-Container), Wechselaufbauten, insbesondere im Falle innovativer Merkmale
– Spezialfahrzeuge und -behälter für den Intermodalen und Kombinierten Verkehr (wie z.B. fahrerlose Transportsysteme, ACTS-Transportfahrzeuge)
– verladetaugliche Adaptierungen an Sattelfahrzeugen, Adaptierungen für vor- und nachlauffähiges Gerät
– Adaptierungen von Schiffsleichtern für Container und WAB Transport

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderung von Machbarkeitsstudien

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Machbarkeitsstudien für konkrete Durchführungsmaßnahmen (inkl. auch Vorbereitungsmaßnahmen für internationale Kooperationen) im Bereich des KV/intermodalen Verkehr z.B. Marco Polo, EUREKA, INTERREG etc. mit hohem nationalen und internationalen Interesse, wobei der verkehrspolitische und wirtschaftliche Nutzen für Österreich überwiegen muss.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung externer Ausbildungskosten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Externe Ausbildungskosten für Einschulungen in spezifische EDV-Systeme oder Techniken, im Bereich Logistik u.a. spez. Sprachkurse etc.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-7.675

Tsd. Euro

Plan

-12.450

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

341

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.334

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.675

Tsd. Euro

Plan

12.450

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-490

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

490

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-912

Tsd. Euro

Plan

-2.690

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

834

Tsd. Euro

Plan

2.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

912

Tsd. Euro

Plan

2.690

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.549

Tsd. Euro

Plan

-2.590

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

104

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.445

Tsd. Euro

Plan

2.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.549

Tsd. Euro

Plan

2.590

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.304

Tsd. Euro

Plan

-3.590

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

92

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.212

Tsd. Euro

Plan

3.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.304

Tsd. Euro

Plan

3.590

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.910

Tsd. Euro

Plan

-3.090

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

67

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.843

Tsd. Euro

Plan

3.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.910

Tsd. Euro

Plan

3.090

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im abgefragten Zeitraum fielen tatsächlich insgesamt € 341.171,40 an Werkleistungen für die Abwicklungskosten sowie € 7.334.893,76 an Transferaufwand für die Finanzierung genehmigter Förderprojekte an. Die Gesamtsumme fiel niedriger aus, als in der Folgenabschätzung ursprünglich angenommen. Da im Rahmen des Förderprogramms mehrjährige Projekte unterstützt werden, kommt es auch noch in Folgejahren nach 2019 zu projektrelevanten Auszahlungen, die über die genannten € 7.334.893,76 an Transferaufwand hinausgehen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Die Gegenüberstellung der tatsächlich erreichten Umwelteffekte mit den definierten Zielwerten zeigt, dass die gegenüber dem letzten Programm deutlich erhöhten Zielwerte nur zum Teil erreicht werden konnten. (Die durchschnittliche Verkehrsverlagerung pro Jahr wurde allerdings übertroffen.) In Bezug auf die CO2-Reduktion wurde das Ziel mit 400.000t CO2-Einsparung mit 365.874t knapp verfehlt. Diese Unterschreitung des CO2-Emissionsziels um knapp 10% sollte jedoch nicht ohne gleichzeitigen Blick auf die Kürzung des jährlichen Budgets um 25% betrachtet werden. Würde das Reduktionsziel aliquot angepasst werden, läge es bei 300.000t an CO2-Emissionen und wäre deutlich erreicht worden. Wird darüber hinaus die tatsächliche Nutzungsdauer der Transportgeräte von rund 5 Jahren betrachtet, wird sogar das nicht reduzierte Reduktionsziel von 400.000t CO2 mit mehr als 630.000t deutlich überschritten. Zusätzlich ist anzuführen, dass beispielsweise Machbarkeitsstudien keine direkte Verkehrsverlagerung und damit auch keine Emissionsreduktion bewirken, diese Projekte jedoch indirekt ebenfalls eine Verkehrsverlagerung und in weiterer Folge auch eine Emissionsreduktion auslösen. Anders verhält sich die Situation bei den NOx-Emissionen, wo einhergehend mit der Weiterentwicklung der Verbrennungskraftmaschinen der Schwerkraftfahrzeuge und neuer Berechnungsmethoden in den letzten Jahren ein eklatanter Rückgang des NOx-Ausstoßes von Lkw-Fahrzeugen (g/tkm) zu beobachten war. Seit 1995 kann ein Rückgang von rund 90% des NOx-Ausstoßes beobachtet werden. Die angestrebte Emissionseinsparung von 3.000t NOx pro Jahr konnte mit 720 t deshalb auch nicht erreicht werden.

Gesamtbeurteilung

Im IKV-Programm 2015-2020 wurden insgesamt 81 Projekte (davon 63 Projekte zum Gegenstand Transportgeräte) gefördert. Damit wurden im Beobachtungszeitraum der vom BMK (vormals BMVIT) beauftragten Evaluierung kumuliert insgesamt 33,21 Mrd. Tonnenkilometer Verlagerungsleistung erbracht. (Der Evaluierungszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum 2015 – 2020, wobei bereits 2014 genehmigte Projekte insofern berücksichtigt wurden, als deren Maßnahmen erst im Evaluierungszeitraum wirksam wurden. Weiters wurden Projekte bis Ende 2019 berücksichtigt.)
Zusammenfassend können die erreichten Verkehrsverlagerungseffekte und Emissionsreduktionen in Bezug auf die im Förderprogramm definierten Zielwerte positiv bewertet werden. Die gegenüber der letzten Evaluierungsperiode deutlich erhöhten Ziele Verkehrsverlagerung und CO2-Reduktion wurden im Wesentlichen erreicht. Der NOx-Zielwert wurde zwar deutlich verfehlt, dieser Umstand liegt jedoch in der stetigen Verbesserung der Fahrzeugtechnik hinsichtlich des Emissionsausstoßes (der beim NOx-Wert am deutlichsten ausfällt) begründet.
Im Durchschnitt wurden je 1.000 verlagerten Tonnenkilometern (über die Nutzungsdauer der Fördergegenstände) ein Förderbetrag von 0,23 Euro aufgewendet. Dieser Wert stellt eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorgängerprogramm dar, bei dem im Bereich Transportgeräte noch 0,26 Euro je 1.000 Tonnenkilometern eingesetzt wurden. In Bezug auf die erreichten Emissionseinsparungen konnten in Summe mit den aufgewendeten Fördermitteln überaus positive Umwelteffekte erzielt werden.
Die Evaluierung des IKV-Förderprogramms 2015-2020 ergibt ein positives Ergebnis und bescheinigt, dass das gesetzte Programm den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen gerecht wurde. Eine Verlängerung bzw. Fortführung des Programms erschient angebracht. Eine weitere Entbürokratisierung der Abwicklung ist in der Förderperiode gelungen. Die Übergabe an die SCHIG als Förderstelle wurde ebenfalls erfolgreich vollzogen. Anträge mit innovativen Projekten konnten gewonnen werden. Diese erzielen auch eine höhere Programmeffizienz.


Verbesserungspotentiale

Empfehlungen aus der Evaluierung: Erhöhung der Förderansätze/quoten; kürzere Begutachtungsintervalle/mehr Einreichtermine; Förderung von Ersatzinvestitionen integrieren; Erarbeitung neuer Richtlinien für die Nachweispflicht, um den Einsatz und Verlagerungseffekte genau zuordnen zu können; erhöhte Förderung bei Transportgeräten für innovative Projekte; zusätzliche Werbekampagnen für das Förderprogramm; zumindest am Anfang der nächsten Förderperiode wird von rückläufigen Einreichungen wegen der COVID-19-Krise ausgegangen, die durch eine Informationskampagne kompensiert werden könnten; Zielwerte für Verlagerungen und Emissionseinsparungen sollten überdacht werden; Berücksichtigung der Verbesserungen im Motorensektor und Anpassung (Reduktion) der Emissionsziele; Anpassung (Reduktion) der Emissionsziele an das Ziel der Verkehrsverlagerung (bei 5 Mrd. Tonnenkilometer wären voraussichtlich CO2-Reduktionen von 330.000t und NOx-Reduktionen von 600t stringent)


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen