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Vorhaben

Breitband Austria 2020 Leerrohr - Förderung der Mitverlegung von Leerverrohrungen für Kommunikationsnetze bei laufenden kommunalen Tiefbauarbeiten

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -68.337

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Besonders in ländlichen abgelegenen Regionen können optimale Internetanbindungen nicht allein durch den Wettbewerb geschaffen werden. Der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen ist dort besonders kostenintensiv. Grabungskosten schlagen mit 70 bis 80 % der Errichtungskosten zu Buche. Im Interesse der österreichischen Gemeinden ist der Lückenschluss insbesondere in den nur spärlich besiedelten Gebieten oder Randlagen mit Einzelhäusern zwischen bestehenden Netzen längerfristig und unabhängig von den Ausbauplänen der TK-Betreiber zu bewerkstelligen.
Derzeit besteht eine 76,9 % Verfügbarkeit mit 30 Mbit/s in Österreich. Vergleichsweise haben führende Länder wie z.B. Belgien oder Niederlande bereits eine nahezu flächendeckende Versorgung.
Die Verfügbarkeit von ultraschnellen Zugängen (mind. 100 Mbit/s) liegt in Österreich bei 49,75 %; demgegenüber sind ultraschnelle Zugänge in Schweden oder der Slowakei bereits Standard. Durch die Industrie alleine wird der flächendeckende Ausbau aufgrund von Marktversagen nicht erfolgen; die Investitionen können betriebswirtschaftlich nicht refinanziert werden.
Die Breitbandstrategie 2020 mit der Zielsetzung des nahezu flächendeckenden Ausbaus der Verfügbarkeit von Zugängen mit über 100 Mbit/s bis 2020 ist mittelweile auch Inhalt des Regierungsprogrammes. Der sich in Entwicklung befindliche Mobilfunkstandard 5G wird dabei eine Schlüsseltechnologie darstellen. Höhere Datenraten, eine geringe Latenz und eine hohe Dichte an Endgeräten sollen eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle ermöglichen.
Um in den nur spärlich besiedelten Regionen langfristig eine Versorgung sicher zu stellen müssen laufende zumeist kommunale Bauarbeiten mitgenutzt werden. Internationale Vergleiche zeigen, dass dies für die ländlichsten Regionen die einzige Möglichkeit für einen kosteneffizienten und damit realisierbaren Ausbau darstellt. Bewusstseinsbildung bei den lokalen Akteuren und eine vorsorgende und zweckmäßige Planung ist diesbezüglich notwendig.

Die Breitbandstrategie 2020 und die Sonderrichtlinien wurden einer ersten Zwischen-Evaluierung durch WIK/WIFO unterzogen.

Das Ergebnis der Zwischen-Evaluierung zeigt, dass die im Masterplan festgelegte und durch die Ausschreibungen verfolgte Umsetzung geeignet ist, das Ziel, ganz Österreich mit mindestens 100 Mbit/s schnellem Internet zu versorgen, auch tatsächlich zu erreichen.

Nach Implementierung von Phase 1 des Masterplanes können durch die Förderungen insgesamt ca. 30 % der zum Start der Förderprogramme etwa 1,9 Mio. (NGA) förderungsfähigen unversorgten Haupt- und Nebenwohnsitze nun neu versorgt werden, wenn die geförderten Projekte investiv umgesetzt sind.

Bezogen auf die früher üblichen Investitionen im österreichischen TK-Sektor sind die damit initialisierten Investitionen erheblich. Durch die Förderung kann dadurch das im internationalen Vergleich eher geringe Niveau der TK-Investitionen in Österreich (deutlich) angehoben werden.

Diesem Vorhaben liegt bereits ein Vorhaben zugrunde, welches in sachlicher Hinsicht das gleiche Ziel verfolgt. Das ursprüngliche Vorhaben soll lediglich angepasst werden, wobei die einzige Anpassung in der Sonderrichtlinie darin besteht, eine Möglichkeit der Anhebung des Fördersatzes auf 65 % vorzusehen.

Da beim Erstvorhaben keine vereinfachte WFA zur Anwendung kam und eine bilaterale Vereinbarung mit dem BMF und dem einbringenden Ressort besteht, sind die Voraussetzungen für eine Bündelung des Vorhabens gegeben.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Zielsetzung von BBA2020 Leerrohr ist bis 2018 in den Ballungsgebieten (70 % der Haushalte) und bis 2020 nahezu flächendeckend die Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen zu ermöglichen – und es enthält einen zeitlich darüberhinausgehenden Ansatz, nämlich die Möglichkeit zur nahezu flächendeckenden Vorbereitung von Glasfaseranbindungen zu schaffen. Damit werden die mittelfristigen Zielsetzungen der im Rahmen von BBA2020 gebündelten Förderungsprogramme um einen langfristigen Effekt, die vorausschauende Errichtung von Infrastrukturen für eine spätere Versorgung, erweitert.

Damit steht das Förderungsinstrument auf nationaler Ebene in unmittelbarem Zusammenhang mit den Inhalten der Breitbandstrategie 2020 aus dem Jahr 2014 sowie in der Sicherstellung einer österreichweit flächendeckenden technologieneutralen Breitband-Versorgung des Kapitels „Digitalisierung & Innovation“ im Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ .

Auf internationaler Ebene verknüpft es sich eng mit den Zielsetzungen ausgedrückt in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Eine Digitale Agenda für Europa“ KOM(2010)245 endgültig und insbesondere darin mit dem Themenkreis „schneller und ultraschneller Internetzugang“ und der zugehörigen Schlüsselaktion 8 (der Förderung von Investitionen in wettbewerbsbestimmte NGA-Netze).

Infolge der angestrebten Förderung zur Errichtung passiver physischer Breitband-Infrastrukturen ergibt sich weiter ein direkter Zusammenhang mit der SDG-Zielsetzung 9.c, um den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich zu erweitern sowie anzustreben, und so einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen (konkreter Indikator: Anteil der Internet-Nutzung durch die betreffende Bevölkerung).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ermöglichung einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsituation

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Versorgungssituation mit NGA-fähiger (New Generation Access) passiver Infrastruktur durch die Förderung von Leerverrohrungsbauvorhaben weiter zu verbessern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Förderung von Leerverrohrungs-Bauvorhaben auf Gemeindeebene [Anzahl]

Istwert

37

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Datenquelle: GIS-Datenauswertungen zu gewährten Ausbauvorhaben von BBA2020

Ziel 2: Senkung der Ausbaukosten des Breitbandausbaus

Beschreibung des Ziels

Ziel ist, durch koordiniertes und kooperatives Vorgehen bei kommunalen Tiefbauarbeiten und durch Ermöglichung von Vorarbeiten die Grundlage für einen kostengünstigen Ausbau von Hochleistungs-Breitbandnetzen zu schaffen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Reduktion der Grabungskosten bei geförderten Ausbauvorhaben für Breitband-Hochleistungszugänge [%]

Istwert

41

%

Zielzustand

30

%

Datenquelle: GIS-Datenauswertungen sowie Statistiken der Abwicklungsstelle FFG zu gewährten Ausbauvorhaben von BBA2020


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 – Leerverrohrungsprogramm

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Anpassung der gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) erlassenen Sonderrichtlinie.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anhebung der Förderquote

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Fördersatz kann auf bis zu 65 % angehoben werden, sofern die geförderte Investition unmittelbar zur Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Endkundenanschlüssen führt.
Ausschlaggebend für die Anhebung des Fördersatzes waren folgende Entwicklungen:
– Im 4. Leerrohr Call (Gewährung durch den HBM am 3. April 2018; Gewährungssumme 14,3 Mio Euro bzw. knapp 50 Prozent des Ausschreibungsvolumens) zeigt sich erstmal eine sinkende Nachfrage im Leerrohrprogramm.
– Dies ist mitunter auch auf die – aufgrund längerer Grabungen – steigenden Kosten pro neuversorgten Wohnsitz zurückzuführen.
– Zudem wurde durch die Länder eine Ungleichbehandlung zum Access Programm vorgebracht (in der Sonderrichtlinie Access besteht bereits die Möglichkeit, den Fördersatz auf max. 65 % anzuheben), welches mit dieser Anpassung beseitigt wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Erlassung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 – Leerverrohrungsprogramm (2015)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erlassung einer Sonderrichtlinie gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht (Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014).
Meilensteine: Vertrag mit der Abwicklungsstelle, Bewertungshandbuch, Einrichtung der unabhängigen Bewertungsjury, Ablauf der Auszahlungen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-68.337

Tsd. Euro

Plan

-89.421

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.482

Tsd. Euro

Plan

4.072

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

65.855

Tsd. Euro

Plan

85.349

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

68.337

Tsd. Euro

Plan

89.421

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-225

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

225

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

225

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.844

Tsd. Euro

Plan

-8.107

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

327

Tsd. Euro

Plan

589

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.517

Tsd. Euro

Plan

7.518

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.844

Tsd. Euro

Plan

8.107

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.317

Tsd. Euro

Plan

-5.477

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

190

Tsd. Euro

Plan

350

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.127

Tsd. Euro

Plan

5.127

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.317

Tsd. Euro

Plan

5.477

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-34.810

Tsd. Euro

Plan

-29.961

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

676

Tsd. Euro

Plan

1.152

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

34.134

Tsd. Euro

Plan

28.809

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

34.810

Tsd. Euro

Plan

29.961

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.366

Tsd. Euro

Plan

-45.651

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.289

Tsd. Euro

Plan

1.756

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.077

Tsd. Euro

Plan

43.895

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.366

Tsd. Euro

Plan

45.651

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Transferaufwand (= operative Mittel Leerrohr)

2016: 7.517.510,00
2017: 5.127.080,00
2018: 2.634.351,00 (durch Umwidmung Guthaben AT:net alt)
2018: 31.500.000,00
2019: 19.077.136,00

Zu den Abweichungen bei den Planwerten im Vergleich zu den Istwerten ist Folgendes anzumerken:
Beim Erstellen der WFAs ist man bei den Werten von den geplanten Verpflichtungen des ehem. BMVIT im Zuge der Breitbandinitiative ausgegangen.
Im Jahr 2015 fanden erst die ersten Ausschreibungen zu den Förderungsprogrammen von BBA2020 statt, da die Förderungsmittel erst 2015 aufgrund der Entscheidung im Rechtsverfahren VwGH 4. Dezember 2014, 2013/03/0149 verfügbar waren. Die für diesen Verwendungszweck vorgesehenen Förderungsmittel befanden sich im Jahr 2015 noch in der Rücklage. Die Werte entsprachen den geplanten Verpflichtungen.
Es erfolgten im Jahr 2015 keine Auszahlungen, da Förderungsmittel laut Rahmenvertrag nur aufgrund des gegebenen Mittelbedarfs, der sich wiederum aus den abgeschlossenen Verträgen zu den eingereichten Projekten ergibt, angefordert werden dürfen. Die Auszahlung der Förderungsmittel an die Förderungsnehmer erfolgt aber erst nach Abrechnung der Projekte (ausgenommen Startraten). Dabei ist zu bedenken, dass die geförderten Breitbandausbauprojekte eine Laufzeit von zumeist drei Jahren haben und sie erst dann abgerechnet werden können, wodurch sich die Verzögerungen bei den Auszahlungen ergeben. Da im Jahr 2015 jedoch erst der Start der Ausschreibungen war, kam es zu den ersten Auszahlungen operativer Mittel erst im Jahr 2016. Auch in den Folgejahren ergaben sich aus o.a. Grund Verzögerungen bei den Auszahlungen.
Weitere Änderungen gegenüber den Planwerten ergaben sich aufgrund des Übergangs des Förderungsprogrammes AT:net vom ehem. BMVIT an das BKA.

Bei den Transferzahlungen handelt es sich um Auszahlungen, die vom Bund an die FFG als Abwicklungsstelle erfolgt sind.

Werkleistungen (= Abwicklungskosten, Abwicklungskosten DIA, Werkleistungen, RTR Erstattungsbetrag, 5G-Playground)

Bei den Werkleistungen ging man bei Erstellung der WFA von den zur Abwicklung der Förderungen anfallenden Abwicklungskosten sowie von Kosten für bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen aus, welche im Sinne des Masterplans zur Breitbandförderung zur Verbesserung des Wissens über Chancen und Risiken von Breitbandtechnologien beitragen sollen, wie beispielsweise in Auftrag gegebene Werkleistungen zur Erstellung von Studien. Sowohl Abwicklungskosten als auch Kosten für begleitende Maßnahmen wurden mit max. 2 % der Förderungskosten nominiert. Die Abrechnung der Abwicklungskosten erfolgt jährlich über alle Programme. Die Aufteilung der bisher angefallenen administrativen Kosten auf die Programmlinien kann laut der Abwicklungsstelle wie folgt getroffen werden (Datenstand 18.1.2021):

Access 69%
Backhaul 13%
Leerrohr 15%
Connect 3%

1. Abwicklungskosten für Access, Backhaul, Leerrohr und Connect:

2016: 1.567.016,14 gesamt, Anteil Leerrohr: 235.052,42 (15 %)
2017: 1.050.000,00 gesamt, Anteil Leerrohr: 157.500,00 (15 %)
2018: 2 813 801,25 (beinhaltet auch die Überweisung 4.Qu. 2017) gesamt, Anteil Leerrohr: 422.070,18 (15 %)
2019: 2.332.837,27 gesamt, Anteil Leerrohr: 349.925,59 (15 %)
2020: 2.857.209,62 gesamt, Anteil Leerrohr: 428.581,44 (15 %)

Die meisten der unten angeführten Werkleistungen betrafen, wie aus den Ausführungen ersichtlich ist, alle BBA2020 Programme. Die Kosten müssen daher anteilsmäßig auf die 4 Programmlinien Access, Backhaul, Leerrohr und Connect aufgeteilt werden. Jene, die einem bestimmten Programm zugeordnet werden konnten, werden auch bei der Evaluierung nur bei diesem Programm berücksichtigt.

2. Werkleistungen:

2016: 243 978,92 (Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Access, Backhaul 242,46 und Leerrohr 242,46, Alladin Webhosting 1.800,00 Pauschalsumme für Wartung, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 42.000,00, begl. Maßnahmen für BB-Büro und Overheadkosten d. Abwicklungskosten 199.694,00)
Werkleistungen Anteil Leerrohr: 242,46+ 450,00 + 42.000,00 + 49.923,50 = 92.615,96

2017: 139 632,81 (Kundmachung Wr. Zeitung betr. Connect 290,95, Webhosting Alladin 1.800,00; 1.200,00; 600,00, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 1.440,00, WIK Evaluierung 3.360,00; 1.298,70; 57.000; 57.000,00; 4.017,22 AMA/ELER 11.625,90)
Werkleistungen Anteil Leerrohr: 900,00 + 1.440,00 + 30.668,98 = 33.008,98

2018: 19 162,21 (Handelsw. Zur unentgelt. Abgabe = Druckkosten 939,60; 960,00; 889,20 Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Leerrohr 290,65; 242,46, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 15.840,00)
Werkleistungen Anteil Leerrohr: 697,20 + 533,11 + 15.840,00 = 17.070,31

2019: 21 386,16 (shmp betr. Verhandlungsverfahren Evaluierung 15.581,56; 5.804,60)
Werkleistungen Anteil Leerrohr: 5.346,54

2020: 94.140,00 (WIK Evaluierung 81.000,00, Kommunalnet 13.140,00)
Werkleistungen Anteil Leerrohr: 23.535,00

Nicht vorhersehbar bei der Erstellung der WFA war die Finanzierung der Abwicklungskosten für die Digitalisierungsagentur, die Finanzierung des RTR Erstattungsbetrages sowie die Finanzierung von 5G-Playground als Kosten, die nicht mit den Förderungsprogrammen BBA2020 in Zusammenhang stehen. Da es sich jedoch um Mittel aus der BB-Milliarde handelt, sind sie als Ausgaben zu berücksichtigen und anteilsmäßig auf alle Programme aufzuteilen.

3. Abwicklungskosten DIA

2018: 150.000,00 Anteil Leerrohr: 37.500,00
2019: 2.361.115,63 Anteil Leerrohr 590.278,91
2020: 932.845,98 Anteil Leerrohr: 233.211,50

4. 5G-Playground

2018: 800.000,00 (verbucht unter WL) Anteil Leerrohr: 200.000,00

5. RTR Erstattungsbetrag

2019: 1.382.496,48 Anteil Leerrohr: 345.624,12
2020: 1.115.512,19 Anteil Leerrohr: 278.878,05

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Die Beschäftigungsdaten der Statistik Austria weisen für den Zeitraum 2008 bis 2018 ein nahezu gleichbleibendes Ausmaß an weiblichen (rd. 13% – 2018: 40.946) und männlichen Beschäftigten (rd. 87% – 2018: 268.202) im zu betrachtenden ÖNACE-Teilbereich „F Bau“ aus. Per 2018 sind somit weit mehr Männer als Frauen beschäftigt. Dies bedeutet, dass für die Vergabe einer Leitungsposition oft mehr Männer als Frauen zur Verfügung stehen. Ausgangspunkt bei der Erstellung dieser WFA waren 774 weibliche sowie 15.758 männliche Beschäftigte, und das Durchschnittseinkommen lag bei weiblichen Beschäftigten bei 16.724,- Euro das der männlichen bei 22.806,- Euro in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen.

Nach dem allgemeinen Einkommensbericht des RH 2020 stiegen die mittleren Jahreseinkommen der unselbstständig Erwerbstätigen für Frauen von 14.551 EUR im Jahr 1998 auf 22.808 EUR im Jahr 2019 und damit relativ gesehen geringfügig stärker als jene der Männer, die von 24.006 EUR auf 35.841 EUR anwuchsen. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Bruttojahreseinkommen der Frauen betrug 2,2 %, während die Männereinkommen im Schnitt um 1,9 % wuchsen. Besonders in den Jahren ab 2009 war für Frauen ein höherer Anstieg der mittleren Bruttojahreseinkommen zu verzeichnen als für Männer. In Summe führte dies aber dennoch zu keiner wesentlichen Veränderung der relativen Einkommenssituation der Frauen. Im Jahr 1998 betrug das Bruttojahreseinkommen der Frauen 60,6 % des Medianeinkommens der Männer. Dieser Wert sank in der Folge bis zum Jahr 2008 auf 59,1 %. Im Jahr 2019 erreichte das mittlere Einkommen der Frauen 63,6 % des Vergleichswerts der Männer.

Durch die geförderten Breitband-Ausbauvorhaben der Maßnahme wird die digitalen Kluft zwischen Stadt und Land reduziert. Diese Entwicklungen standen jedoch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Maßnahme.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Der Förderungswerber ist verpflichtet, alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen beziehungsweise vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden, der Abwicklungsstelle oder der haushaltsführenden Stelle unverzüglich und aus eigener Initiative mitzuteilen. Zudem sind Förderungsnehmerinnen bzw. Förderungsnehmer verpflichtet, über die Durchführung der Leistung mittels Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis regelmäßig – pro Jahr – zu berichten. Die Mitteilungspflichten der Förderungswerber wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieser WFA in einem Ausmaß von 1.914.000,- Euro berücksichtigt.

Bei etwas mehr als der Hälfte (58%) aller 339 Projekte wurde die Projektlaufzeit verlängert, woraus sich ein Mehraufwand für die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer begründet.

Darüber hinaus ist der Förderwerber verpflichtet, bis zum Abschluss des Vorhabens Angaben darüber zu machen, um welche derartigen Förderungen er bei einem anderen Rechtsträger nachträglich anzusuchen gedenkt. Für den Austausch von Datenmaterial über mögliche Top-Up-Förderungen der Länder im direkten Zusammenhang mit geförderten Projekten von BBA2020_Leerrohr wurden von der Abwicklungsstelle eigene Verträge mit den Länder abgeschlossen. BBA2020_Leerrohr weist für knapp 45% der insgesamt 339 geförderten Projekten Top-Up-Förderungen der Länder aus.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die Förderleistung des Bundes im Rahmen der Sonderrichtlinie bewirkt eine Erhöhung der Fremdmittel. Der Förderungssatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Investitionskostenzuschuss und förderungsfähigen Projektkosten. Förderungen des Bundes können im Rahmen der Sonderrichtlinie von BBA2020_Leerrohr maximal 65 % der förderungsfähigen Projektkosten betragen. Auswirkungen auf die Kosten der Unternehmen ergeben sich insofern, als die Förderung unter der Voraussetzung einer angemessenen Eigenleistung des Förderungswerbers erfolgt.

Die Gesamtsumme an Projektkosten vertraglich geförderter Vorhaben im Förderungsprogramm BBA2020_Leerrohr liegt bei etwas mehr als 242 Mio. Euro. Im Schnitt liegt der Förderungssatz über alle Projekte von BBA2020_Leerrohr bei rund 54%, wobei ab dem Zeitpunkt der Anpassung des Förderungssatzes im Jahr 2018 ein Satz von überwiegend 65% vorliegt (Anm.: zuvor überwiegend 50%). In externen Evaluierungen durch das Konsortium WIK-Consult GmbH und WIFO für die Phase 1 (2015/2016) sowie Phase 2 (2017/2018) wird ein Multiplikator der Förderungsmittel aus der Breitbandinitiative bezogen auf die dadurch initialisierten Gesamtinvestitionen der Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerber in Höhe von 2,5 (2015/2016) bzw. 2,3 (2017/2018) ausgewiesen.

Die Einführung von Startraten im Ausmaß von 25% der gewährten Förderung ab der 5. Ausschreibung von BBA2020 Leerrohr erbrachte beginnend des Jahres 2018 eine Erleichterung der Eigenkapitalaufbringung.

Aufgrund der Förderung sind gesteigerte Umsätze der geförderten Unternehmen zu erwarten. Jedoch sind solche Effekte infolge der langen Projektumsetzungs-Zeiten zum momentanen Zeitpunkt nicht seriös evaluierbar. Der extern durchgeführte Evaluierungsbericht für die Phase 2 (2017/2018) ergänzt dazu: „In den meisten Förderungsfällen steht die vollständige Einbringung der Förderung in abgeschlossene Investitionen noch aus. Erst diese entfalten aber die intendierten (bzw. unerwünschten Kollateral-) Effekte im Markt. Von daher kann die Wirkungsanalyse der Förderungsmaßnahmen derzeit erst eingeschränkt nach den methodischen Vorgaben der Kommission erfolgen.“

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Von den Leerrohr-Förderungsnehmer der Initiative Breitband Austria 2020 wurde in einem überwiegenden Ausmaß die Maximalgrenze des Förderungssatzes (65 %) ausgeschöpft – siehe dazu die WIK/WIFO-Evaluierung 2015/2016 und 2017/2018 sowie den jährlich veröffentlichten Breitband-Evaluierungsbericht des BMLRT.

Insbesondere waren die Ausschreibungen von BBA2020 Leerrohr nicht überzeichnet. Dennoch lässt die Teilnahme auf einen intensivierten Ausbau und Investitionsbedarf schließen.

Nach den Evaluierungen von WIK/WIFO für 2015/2016 und 2017/2018 ergibt sich das für die bewilligte Förderung bspw. in Phase 2 in Höhe von 268 Mio. €, Investitionen in Höhe von (mindestens) 618 Mio. € initialisiert wurden. Insofern gibt es einen Multiplikator von 2,3 der Förderungsmittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen der Förderungsnehmer. Die Investitionen wurden von österreichischen Telekommunikationsbetreibern getätigt, und zeigen ebenso indirekte Effekte auf Bauunternehmungen, Materialhersteller sowie Zulieferunternehmen.

Infolge der initialisierten Investitionen verbessert sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage auch in entlegenen ländlichen Regionen.

Auf Basis der Auswertungen zu den Effekten des IKT-Sektors auf das BIP ist ein Beitrag – wenn auch in geringem Ausmaß – durch die initialisierten Investitionen angezeigt.

Gesamtbeurteilung

Bis zum Ablauf von SA.41175 per 31.12.2020 wurden insgesamt zwölf Ausschreibungen von BBA2020 Leerrohr durchgeführt. Bedingt der COVID-19 Pandemie erfolgte eine Prolongation des Förderungsprogrammes um 2 weitere Jahre mit Beschluss „State Aid SA.58261 (2020/N) – Austria Broadband Austria 2020 Prolongation – C(2020) 9161 final“ am 14.12.2020.

Die seit 2015 erfolgten Ausschreibungen waren von einer durchschnittlichen Teilnahme der Förderungswerber gekennzeichnet. Die zuletzt durchgeführte Ausschreibung war überzeichnet, weshalb die verbliebenen Ausbauvorhaben in eine Reserveliste aufgenommen wurden.

Auf Basis der Zahlen von Ende 2020 wurden in den zwölf Ausschreibungen von BBA2020 Leerohr in Summe 339 Projekte an 182 Förderungsnehmer in einem Gesamtausmaß von 130,2 Mio. Euro gewährt. Aus den periodisch übermittelten Statistiken der Abwicklungsstelle ist ein kontinuierlicher Ausbau- sowie Auszahlungsfortschritt zu ersehen. Zudem wurden an den Phasenübergängen des Masterplans zwei externe Evaluierungen für den Zeitraum 2015/2016 sowie 2017/2018 durch das Bieterkonsortium WIK GmbH und WIFO GmbH durchgeführt.

Die nur teilweise Erreichung von Ziel 1: „Förderung von Leerverrohrungs-Bauvorhaben auf Gemeindeebene“ begründet sich aus den Förderungsbedingungen (bspw. der verpflichtenden überwiegenden Mitverlegung mit Tiefbauvorhaben und den damit einhergehenden Einschränkungen in der Ausgestaltung von Vorhaben, der maximalen Förderungshöhe von 500.000,- Euro pro Projekt). Soweit die Kennzahl: „Förderung von Leerverrohrungs-Bauvorhaben auf Gemeindeebene“ auf zumindest 25% der Gebäude der jeweiligen umfassten Gemeinde abgeändert wird, steigt die Anzahl auf 96 Gemeinden an. Bei einer weiteren Kennzahlanpassung auf zumindest 10% der Gebäude der jeweils umfassten Gemeinde, ergibt sich ein Wert von 188 Gemeinden. In insgesamt 408 Gemeinden wurde mehr als 1 Gebäude mittels eines Leerverrohrungs-Bauvorhabens umfasst.

Die WIK/WIFO-Evaluierungen sprechen von einer Hebelwirkung der Initiative Breitband Austria 2020, wie folgt: „Für die bewilligte Förderung in Phase 2 in Höhe von 268 Mio. € wurden Investitionen in Höhe von (mindestens) 618 Mio. € initialisiert. Insofern gibt es einen Multiplikator von 2,3 der Förderungsmittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen.“

In den periodischen Berichten der Abwicklungsstelle wird über den kontinuierlichen Ausbau- sowie Auszahlungsfortschritt informiert. Zudem werden einerseits auf der Webseite des BMLRT Aufstellungen wie zum anderen durch den Breitbandatlas die geografischen Details zu den geförderten Ausbauvorhaben dargestellt.


Verbesserungspotentiale

Zur Steigerung des Anteils versorgbarer Gebäude auf Gemeindeebene wird innerhalb der geplanten Inititative Breitband Austria 2030 als Nachfolger von BBA2020 insbesondere im angestrebten Förderungsinstrument BBA2030:OpenNet eine Verpflichtung zur Flächendeckung mit den Förderungsnehmerinnen bzw. Förderungsnehmern vereinbart.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen