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Vorhaben

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 127.709

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Auf Grundlage des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 in der geltenden Fassung werden derzeit Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t nur die Infrastrukturkosten im Wege der fahrleistungsabhängigen Mauttarife angelastet. Zur Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr sollen die Bestimmungen der Wegekostenrichtlinie über die Berücksichtigung externer Kosten bei der Festsetzung von Mauten umgesetzt werden. Zentraler Regelungsinhalt ist die Bestimmung des innerstaatlichen Rahmens, innerhalb dessen von der an die Mitgliedstaaten gerichteten Ermächtigung zur Anlastung externer Kosten Gebrauch gemacht werden soll (§ 9 BStMG).

Im Sinne des Artikel 9 Abs. 2 der Wegekostenrichtlinie sollen die aus der Anlastung externer Kosten von der ASFINAG vereinnahmten Mittel an den Bund für Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs geleistet werden (Artikel II § 8b ASFINAG-Gesetz).

Darüber hinaus werden noch Änderungen vorgesehen, die sich aus der Praxis des Vollzuges des BStMG und aufgrund des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 ergeben.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die durch Maßnahme 2 „Überweisung der von der ASFINAG erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs“ werden zweckgebunden zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs für die Finanzierung der Verkehrsdiensteverträge im Schienenpersonenverkehr verwendet. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zur Umsetzung der im „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018“ genannten Maßnahme „Infrastruktur gezielt und bedarfsgerecht ausbauen und erneuern“ und dementsprechend auch zum SDG „9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“ beiträgt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr durch die Anlastung externer Kosten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erzielung von Mehreinnahmen der ASFINAG durch Anlastung auch der externen Kosten

Ausgangszustand 2015:

Anlastung nur der Infrastrukturkosten bei der Berechnung fahrleistungsabhängiger Mauttarife, keine verursachergerechte Anlastung externer Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung, keine entsprechenden Mauteinnahmen der ASFINAG

Zielzustand 2020:

Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung ab 1. Jänner 2017, die daraus resultierenden Mautmehreinnahmen der ASFINAG belaufen sich im Jahr 2017 auf 40,436 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 53,480 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 51,293 Mio. Euro.

Istzustand 2020:

Anlastung auch der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelästigung im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut seit 1. Jänner 2017, die daraus resultierenden Mautmehreinnahmen der ASFINAG belaufen sich im Jahr 2017 auf 47,296 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 40,071 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 42,622 Mio. Euro.

Datenquelle:
ASFINAG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Ziel 2: Erzielung von Einnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erzielung von Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs

Ausgangszustand 2015:

Keine Einnahmen aus dem Titel der externen Kosten für den Bundeshaushalt

Zielzustand 2020:

Zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs durch Überweisung der Mauteinnahmen der ASFINAG aus dem Titel der externen Kosten nach Abzug von jeweils 2 % der Einnahmen an den Bund. Diese Einnahmen des Bundes belaufen sich im Jahr 2017 auf 39,627 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 52,410 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 50,267 Mio. Euro.

Istzustand 2020:

Zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs durch Überweisung der Mauteinnahmen der ASFINAG aus dem Titel der externen Kosten nach Abzug von jeweils 2 % der Einnahmen an den Bund. Diese Einnahmen des Bundes belaufen sich im Jahr 2017 auf 46,350 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 39,269 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 41,770 Mio. Euro.

Datenquelle:
ASFINAG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Ziel 3: Effektivere Verfolgung von Mautprellerei in generalpräventiver Hinsicht

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zusätzliche Fälle von Mautprellerei, bei denen eine Ersatzmautaufforderung ergehen konnte

Ausgangszustand 2015:

4000 Fälle von Prellen der fahrleistungsabhängigen Maut, bei denen Ersatzmautaufforderung ergehen konnte, weil die Fahrzeuge nach der Verwaltungsübertretung Österreich verlassen hatten.

Zielzustand 2020:

Zusätzlich 3600 Ersatzmautzahlungen und 400 BStMG-Verwaltungsstrafverfahren

Istzustand 2020:

Zusätzliche Delikte, bei denen zusätzliche Ersatzmautaufforderungen aufgrund der Ausdehnung der Frist zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit auf neun Monate ergehen konnten (d.h. Ersatzmauten die zwischen drei und neun Monaten nach dem Deliktzeitpunkt durch die Mautaufsicht eingehoben wurden): 2017: 5854 Delikte; 2018: 5638 Delikte; 2019: 5841 Delikte

Datenquelle:
ASFINAG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Meilenstein 2: Strafbare Fälle von Mautprellerei bei der Benützung von Sondermautstrecken durch Pkw und Motorräder

Ausgangszustand 2015:

5000 Fälle von Mautprellerei bei der Benützung von Sondermautstrecken durch Pkw und Motorräder, ohne dass diese Fälle strafbar sind.

Zielzustand 2020:

Zusätzlich 4500 Ersatzmautzahlungen und 500 BStMG-Verwaltungsstrafverfahren, gleichzeitig Entfall von StVOVerwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes gegen Fahrverbote auf Sondermautstellen

Istzustand 2020:

Entfall von StVO-Verwaltungsstrafbestimmungen wegen Verstoßes gegen Fahrverbote auf Sondermautstellen; Zusätzliche Ersatzmautzahlungen auf Sondermautstrecken: 2017: 2807; 2018: 4607; 2019: 4076

Datenquelle:
ASFINAG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einbeziehung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung in die Berechnung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Festsetzung der Mauttarife unter Berücksichtigung externer Kosten nach Maßgabe des unionsrechtlich vorgegebenen Rahmens.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überweisung der von der ASFINAG erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss eines Vertrages des Bundes mit der ASFINAG über die näheren Modalitäten der Mittelüberweisung (Ermittlung der Kosten der Einhebung der Entgelte für externe Kosten durch die ASFINAG und ihre Abzugsfähigkeit von den zu überweisenden Mitteln, Termine der Überweisung).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Zeitliche Ausdehnung der Ermächtigung der Mautaufsichtsorgane, von Zulassungsbesitzern aus Anlass der Kontrolle der Lenker ihrer Fahrzeuge eine vorläufige Sicherheit einzuheben

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ausdehnung der geltenden Frist zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit aus Anlass der Kontrolle der Lenker, wenn der Verdacht einer mit dem kontrollierten Fahrzeug begangenen Verwaltungsübertretung gem. § 20 Abs. 2 oder 3 BStMG auf automatischer Überwachung oder auf dienstlicher Wahrnehmung eines Mautaufsichtsorgans beruht, im Zusammenhang mit der durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz bewirkten Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist im VStG.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Benützung von Sondermautstrecken ohne ordnungsgemäße Entrichtung des geschuldeten Entgelts mit PKW und Motorrädern wird zur Verwaltungsübertretung erklärt

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Benützung von den in § 10 Abs. 2 BStMG genannten Mautabschnitten (Sondermautstrecken) ohne die ordnungsgemäße Entrichtung des nach den Straßensonderfinanzierungsgesetzen geschuldeten Entgelts wird als Verwaltungsübertretung im Sinne des § 20 Abs. 1 BStMG erklärt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

127.709

Tsd. Euro

Plan

142.665

Tsd. Euro

Erträge

Ist

127.709

Tsd. Euro

Plan

142.665

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

127.709

Tsd. Euro

Plan

142.665

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

46.449

Tsd. Euro

Plan

39.737

Tsd. Euro

Erträge

Ist

46.449

Tsd. Euro

Plan

39.737

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

46.449

Tsd. Euro

Plan

39.737

Tsd. Euro

Ergebnis

39.381

Tsd. Euro

Plan

52.537

Tsd. Euro

Erträge

Ist

39.381

Tsd. Euro

Plan

52.537

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

39.381

Tsd. Euro

Plan

52.537

Tsd. Euro

Ergebnis

41.879

Tsd. Euro

Plan

50.391

Tsd. Euro

Erträge

Ist

41.879

Tsd. Euro

Plan

50.391

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

41.879

Tsd. Euro

Plan

50.391

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Erträge setzen sich aus den Einnahmen zur Gestaltung des Verkehrs für den Bund und den Umsatzsteuererträgen für den Bund aus der Anlastung externer Kosten und aus der erhöhten Zahl von Ersatzmautzahlungen zusammen.
Kumuliert ergeben sich für den Bund um knapp 15 Mio. Euro geringere Erträge als geplant. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung für Fahrzeuge mit der EURO-Emissionsklasse VI erst ab 2019 erfolgte (geplant ab 2018) und diesen Fahrzeugen 2019 nur 40 % der geplanten anlastbaren Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung angelastet wurden.

Gesamtbeurteilung

Ziel des Vorhabens war einerseits die Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr und die Erzielung von Einnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs sowie die effektivere Verfolgung von Mautprellern in generalpräventiver Hinsicht andererseits.
Zur Erreichung der ersten beiden Ziele wurden externe Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und verkehrsbedingten Lärmbelastung seit 2017 im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut angelastet und ein Vertrag des Bundes mit der ASFINAG über die Mittelüberweisung der Mehreinnahmen aus der Anlastung der externen Kosten an den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs auf Grundlage des novellierten ASFINAG-Gesetzes umgesetzt. Zur Erreichung des dritten Ziels sind zusätzliche Kontrollen und daraus resultierte zusätzliche Ersatzmautaufforderungen innerhalb der auf neun Monate verlängerten Frist zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit erfolgt. Weiters wurden Kontrollen zur Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Streckenmaut auf Grundlage der neu eingeführten Verwaltungsstrafbestimmungen durchgeführt. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden somit umgesetzt.
Bei den ersten beiden Zielen liegen die für den Grad der Zielerreichung ausschlaggebenden Ist-Werte der kumulierten Mehreinnahmen von 2017 bis 2019 um lediglich ca. 10 % unter den erwarteten kumulierten Mehreinnahmen. Diese Abweichung ist im Wesentlichen auf Entscheidungen zurückzuführen, aufgrund derer die Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung für Fahrzeuge mit der EURO-Emissionsklasse VI erst ab 2019 erfolgen konnte (Plan: ab 2018) und 2019 diesen Fahrzeugen nur 40 % der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung angelastet werden konnten (Plan: 100 %). Da es sich bei der Abweichung der kumulierten Ist-Mehreinnahmen zu den Ziel-Mehreinnahmen nur um ca. -10 % handelt, wurden die ersten beiden Ziele überwiegend erreicht.
Was das dritte Ziel betrifft, so wurde bei Punkt a) der Zielzustand kumuliert um ca. 60 % übertroffen, wodurch dieses Ziel überplanmäßig erfüllt wurde. Bei Punkt b) liegt der für den Grad der Zielerreichung ausschlaggebende Ist-Zustand kumuliert ca. 15 % unter dem kumulierten Zielzustand, wodurch dieses Ziel überwiegend erreicht wurde. Der geringere kumulierte Ist-Wert bei Punkt b) des dritten Ziels ist auf Systemumstellungen bei der ASFINAG für den diesbezüglichen neuen Prozess im Jahre 2017 zurückzuführen. Bei einer gesamthaften Betrachtung des dritten Zieles liegen die kumulierten zusätzlichen Ersatzmautzahlungen ca. 19 % über der Summe der kumulierten Zielwerte, wodurch das dritte Ziel gesamt überplanmäßig erreicht wurde.
Aus der finanziellen Gewichtung der Maßnahmen ergibt sich, dass bei einer Gesamtbetrachtung des Vorhabens die Wirkungen des Gesamtvorhabens ganz überwiegend eingetreten sind.


Verbesserungspotentiale

Im letzten Jahr des Evaluierungszeitraums (2019) wurden Fahrzeugen mit der EURO-Emissionsklasse VI nur 40% der höchstzulässigen externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung angelastet (Plan: 100%). Daraus ergibt sich das Verbesserungspotential, diesen Fahrzeugen, wie geplant, 100% dieser Kosten anzulasten. Dies wurde 2020 umgesetzt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen