Vorhaben
Verordnung des BMWFW, mit der die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung – HRSMV und die Wissensbilanzverordnung 2010 geändert werden
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung – HRSMV und die Wissensbilanzverordnung 2010 geändert werden
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verstärkte Förderung von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern
Beschreibung des Ziels
Ziel für österreichische Universitäten ist es, eigenständige hochwertige wissenschaftliche Forschung durch die Studierenden (Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher) zu sichern, diese möglichst gleichberechtigt in den institutionellen Forschungsbetrieb einzubinden und durch eine aktive Begleitung/Betreuung zu einem Abschluss zu führen.
Aus diesem Grund sollen künftig die an den österreichischen Universitäten angestellten Doktorandinnen und Doktoranden bei der Verteilung der Hochschulraum-Strukturmittel berücksichtigt werden. Um sicherzustellen, dass nur Personen gefördert werden, die während einer qualitativ hochwertigen Doktoratsausbildung beschäftigt sind, sollen nur für jene Doktorandinnen und Doktoranden Anreize geschaffen werden, die gewisse Qualitätskriterien erfüllen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [Anzahl]
Istwert
8.019Anzahl
Zielzustand
7.487Anzahl
Datenquelle: uni:data, Kennnzahl 2.B.1 gemäß WBV 2016 (über das Berichtsjahr 2018)
Ziel 2: Entwicklung und Einführung transparenter und kapazitätsorientierter Finanzierungsmodelle für die universitäre Lehre
Beschreibung des Ziels
Die Einführung der Hochschulraum-Strukturmittel war ein erster Schritt in Richtung einer transparenten kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung. Im Bereich Lehre konnten schon in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode unter Verwendung des Indikators „Prüfungsaktive ordentliche Studien“ Verbesserungen erzielt werden (Steigerung der aktiven Studien). In der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode soll dieser Trend weiter fortgesetzt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Aktive Studien [Anzahl]
Istwert
177.880Anzahl
Zielzustand
178.204Anzahl
Datenquelle: uni:data gemäß Kennzahl 2.A.6 gemäß WBV 2016 (über das Studienjahr 2017/18)
Ziel 3: Bildung von Profilen und Schwerpunkten in der universitären Lehre und Forschung/EEK sowie verstärkter Abgleich des Lehrangebotes
Beschreibung des Ziels
Im Bereich der Forschung ist eine Schaffung von Anreizen zur qualitativen Stärkung des PhD/Doktorats durch Einführung des Indikators „strukturierte Doktoratsausbildung“ geplant. Darüber hinaus soll der Indikator „Drittmittel“ weiter geschärft werden, um durch stärkere Gewichtung der Drittmittelerlöse der EU den Rückfluss von EU-Forschungsprogrammen zu steigern. Analog wird durch eine stärkere Gewichtung der FWF-Drittmittelerlöse den Universitäten der notwendige Overhead von 20 % für eine exzellente Grundlagenforschung abgegolten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [Anzahl]
Istwert
8.019Anzahl
Zielzustand
7.487Anzahl
Datenquelle: uni:data Kennzahl 2.B.1 gemäß WBV 2016 (über das Berichtsjahr 2018)
Ziel 4: Ausbau von Kooperationen in der Forschung/EEK sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft
Beschreibung des Ziels
Ziel ist der Ausbau von Kooperationen in den Bereichen Forschung/EEK, Lehre und Verwaltung sowohl zwischen den Universitäten untereinander als auch dem übrigen tertiären Bildungsbereich und der Wirtschaft.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl der Kooperationen [Anzahl]
Istwert
9.381Anzahl
Zielzustand
8.667Anzahl
Datenquelle: Im Zuge der Neuerlassung der WBV mit BGBl. II Nr. 97/2016 ist die Kennzahl 1.C.1 ("Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen") unter die Kennzahl 3.B.1 ("Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals") subsumiert worden.
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung von Anreizen durch kompetitive Mittelvergabe auf Basis von leistungsorientierten Lehr- und Forschungsindikatoren
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Maßnahme stellt insbesondere ab auf die Förderung von besonders leistungsstarken Bereichen der Universitäten nach dem Motto „Geld folgt Leistung“ und wirkt als Anreiz für Leistungssteigerung.
Im Bereich Lehre konnten schon in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode Verbesserungen erzielt werden (Steigerung der aktiven Studien und der Absolventen).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Ermöglichung von Spitzenforschung und Sicherstellung der europäischen Anschlussfähigkeit durch Etablierung nationaler Verbünde zur gemeinsamen Beschaffung und Nutzung von Forschungsinfrastruktur
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ziel ist der Ausbau von Kooperationen in den Bereichen Forschung/EEK, Lehre und Verwaltung sowohl zwischen den Universitäten untereinander, als auch dem übrigen tertiären Bildungsbereich und der Wirtschaft.
Den Erfahrungen der Ausschreibung von 2013 folgend soll für die Periode 2016 bis 2018 im Bereich der Forschung/EEK eine Schwerpunktsetzung für Investitionen und Reinvestitionen der Forschungsinfrastruktur stattfinden. In diesem Bereich gibt es ein sehr hohes noch nicht realisiertes Kooperationspotenzial.
Die geplanten Schwerpunkte der Bereiche Lehre und Verwaltung betreffen nationale Projekte wie Kosten- und Leistungsrechnung oder Open-Access sowie die qualitative Verbesserung der Lehrerinnen und Lehrerbildung durch verstärkte Kooperationen zwischen Unis und PHs.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel waren bereits im Budget für die Universitäten (Bund) eingeplant. Daher haben sich aus dem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt sowie für die Länder und Gemeinden ergeben. Aus diesem Grund wurde lediglich eine „WFA-light“ erstellt. Die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung ist inzwischen außer Kraft getreten und ist im Zuge der Universitätsfinanzierung NEU in die Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV eingeflossen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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