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Vorhaben

Studienförderungsgesetznovelle 2014

Studienförderungsgesetznovelle 2014

2019
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Familienbeihilfe, die ab Juli 2014 in drei Stufen angehoben werden soll, wird auf die Studienbeihilfe für Studierende bis zum 24. Geburtstag angerechnet und würde damit die errechnete Studienbeihilfe künftig verringern.
Die familiäre Situation der Studierenden und deren Eltern findet aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten in der Studienförderung nicht mehr ausreichend Berücksichtigung.
Die Entwicklung des europäischen Rechts im Kontext der Studienförderung erfordert Anpassungen im nationalen Recht.
Die Modalitäten bei der Verteilung der Mittel der Studienförderung auf die Bildungseinrichtungen für die Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien sind zu verwaltungsaufwendig.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Novelle dient der Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Soziale Absicherung Studierender“ der Österreichischen Hochschulkonferenz (Endbericht, 2013)

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden, insbesondere der Studierenden mit eigenen Kindern

Beschreibung des Ziels

Durch die Erhöhung der Kinderzuschläge, der Absetzbeträge für Geschwister der Studierenden und der Einkommensgrenzen der EhepartnerInnen erhöhen sich die Studienbeihilfen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der StudienbeihilfenbezieherInnen an der Anzahl der Abschlüsse eines bestimmten Studiums [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

31

%

Datenquelle: Aus Datenschutzgründen werden die Daten über den Anteil der Studienabschlüsse, die auf Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher entfallen, nicht mehr erhoben. Die Erreichung des Ziels der Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden kann jedoch anhand der seit dem Jahr 2014 kontinuierlich und insgesamt um mehr als 25 % gestiegenen durchschnittlichen Beihilfenhöhe und der um 8 % gestiegenen Förderquote festgestellt werden.


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erhöhung der Studienbeihilfen und Ausweitung des BezieherInnenkreises

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Insbesondere die Studienbeihilfen von Studierenden mit Kind(ern) und Studierenden aus kinderreichen Familien werden erhöht, damit Studierende mit der gewährten Beihilfe besser ihre Lebenshaltungskosten bestreiten und ihre Studien zeitgerecht abschließen können. Es erhöht sich die Altersgrenze für Studierende mit Kind(ern) auf 35 Lebensjahre zu Studienbeginn.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-24.710

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

24.710

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

24.710

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-1.890

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.890

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.890

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-5.705

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-5.705

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-5.705

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-5.705

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.705

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Ist-Werte lassen sich nicht genau erheben, deswegen werden sie mit null dargestellt. Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen der StudFG-Novelle 2014 mit 5,7 Mio. Euro Mehrkosten jährlich beruhte auf den im Jahr 2014 bekannten Antrags- und Bewilligungszahlen. Auf Basis der damals verfügbaren Zahlen wurde die Zahl der von den einzelnen Maßnahmen der Novelle betroffenen Personen geschätzt und die Kosten dafür berechnet. Wie viele Personen tatsächlich von den einzelnen Maßnahmen der Novelle und in welcher Höhe profitiert haben, ließe sich nur mit einer unvertretbar aufwändigen Simulationsberechnung sämtlicher Anträge aller Studienjahr des Evaluierungszeitraums auf Basis der Rechtslage vor der StudFG-Novelle 2014 angeben. Die Aussagekraft wäre sehr beschränkt, da in den Jahren 2016 und 2017 weitere StudFG-Novellen in Kraft getreten sind, deren Auswirkungen jene der Novelle 2014 überlagerten.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen lässt sich allerdings feststellen, dass trotz eines kontinuierlichen Anstiegs der durchschnittlichen Beihilfenhöhe im Evaluierungszeitraum die Transferkosten bis zum Jahr 2017, dem Jahr des Inkrafttretens der betragsmäßig bisher größten StudFG-Novelle, kontinuierlich um insgesamt 2,5 Mio. EURO gesunken sind, was auf die rückläufigen Antrags- und Bewilligungszahlen zurückzuführen ist. Der Rückgang der Antrags- und Bewilligungszahlen beruht darauf, dass bei inflationsbedingt nominal steigenden Einkommen der Eltern immer weniger Studierende einen Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Die prognostizierten Mehrkosten der Novelle 2014 sind also nur insofern eingetreten, als die Novelle einem noch stärkeren Rückgang der Bewilligungszahlen (und damit der Transferkosten) entgegengewirkt hat.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Die durchschnittliche Beihilfenhöhe ist im Evaluierungszeitraum kontinuierlich von 4.900 Euro im Studienjahr 2014/15 auf 6.176 Euro im StudienJahr 2018/19 gestiegen. Davon sollten laut Prognose jährlich 16.300 Personen profitieren. Durch den Rückgang der Zahl der Bezieherinnen und Bezieher in den Folgejahren ist die tatsächliche Zahl der Betroffenen geringer und liegt bei rund 14.000.

Gesamtbeurteilung

Das Hauptziel der StudFG-Novelle 2014 war die Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden, insbesondere der Studierenden mit eigenen Kindern, Studierenden aus kinderreichen Familien und verheirateten Studierenden.

Als Zielerreichungskennzahl wurde in der WFA des Vorhabens die Erhöhung des Anteils der Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher an der Gesamtzahl der Studienabschlüsse eines bestimmten Studiums (Ausgangswert 30 % Zielwert 31 %) angegeben. Aus Datenschutzgründen werden jedoch die Daten über den Anteil der Studienabschlüsse, die auf Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher entfallen, nicht mehr erhoben. Die Zielerreichung lässt sich daher anhand dieser Kennzahl nicht mehr feststellen. Die Erreichung des Ziels der Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden kann jedoch anhand der seit dem Jahr 2014 kontinuierlich gestiegenen durchschnittlichen Beihilfenhöhe (2014/15: € 4.901, 2018/19: € 6.176) und der um 8 % gestiegenen Förderquote festgestellt werden.

Das ebenfalls verfolgte Ziel, den Kreis der Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher auszuweiten, kann allerdings nur insofern als erreicht bezeichnet werden, als ohne die Novelle die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher durch den inflationsbedingten Anstieg der elterlichen Einkommen noch stärker zurückgegangen wäre. Ein realer Anstieg der Bezieherzahl konnte allerdings erst durch die im Jahr 2017 in Kraft getretene StudFG-Novelle erreicht werden, bei der erstmals seit 2008 die Beträge und Einkommensgrenzen valorisiert wurden. (2014/15: 41.677, 2016/17: 38.820, 2017/18: 42.065, 2018/19: 42.693)

Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen der StudFG-Novelle 2014 in der Höhe von 5,7 Mio. Euro jährlich beruhte auf den im Jahr 2014 bekannten Antrags- und Bewilligungszahlen. Auf Basis der damals verfügbaren Zahlen wurde die Zahl der von den einzelnen Maßnahmen der Novelle betroffenen Personen geschätzt und die Kosten dafür berechnet. In der WFA des Vorhabens ist diesbezüglich nur die Gesamtzahl der vom Vorhaben insgesamt Betroffenen (nach dem vollen Wirksamwerden der Novelle im Studienjahr 2015/16: 16.300 jährlich) und die Gesamtkosten (nach dem vollen Wirksamwerden der Novelle im Studienjahr 2015/16: 5,7 Mio.) angegeben. Wie viele Personen tatsächlich von den einzelnen Maßnahmen der Novelle und in welcher Höhe profitiert haben, ließe sich nur mit einer unvertretbar aufwändigen Simulationsberechnung sämtlicher Anträge aller Studienjahr des Evaluierungszeitraums auf Basis der Rechtslage vor der StudFG-Novelle 2014 angeben. Die Aussagekraft wäre sehr beschränkt, da in den Jahren 2016 und 2017 weitere StudFG-Novellen in Kraft getreten sind, deren Auswirkungen jene der Novelle 2014 überlagerten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen lässt sich allerdings feststellen, dass trotz eines kontinuierlichen Anstiegs der durchschnittlichen Beihilfenhöhe im Evaluierungszeitraum, die Transferkosten bis zum Jahr 2017, dem Jahr des Inkrafttretens der betragsmäßig bisher größten StudFG-Novelle, kontinuierlich um insgesamt 2,5 Mio. EURO gesunken sind, was auf die rückläufigen Antrags- und Bewilligungszahlen zurückzuführen ist. Die prognostizierten Mehrkosten der Novelle 2014 sind also nur insofern eingetreten, als die Novelle einem noch stärkeren Rückgang der Bewilligungszahlen (und damit der Transferkosten) entgegengewirkt hat.

Die Novelle hatte keine wesentliche Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, da die Zahl der weiblichen und männlichen Bezieher von Studienbeihilfe über die Jahre weitestgehend konstant ist (weiblich 55 % Männer 45 %) und damit dem Geschlechterverhältnis unter den Studierenden insgesamt entspricht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.