Vorhaben
Förderung Verein VertretungsNetz 2019
Förderung Verein VertretungsNetz 2019
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -40.756
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Betroffenen mit Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sowie einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearing-Aufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz
Beschreibung des Ziels
Die gesetzlichen Aufgaben des Vereins werden von (bei diesem angestellten) hauptberuflichen MitarbeiterInnen wahrgenommen. Zusätzlich kann der Verein auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als gerichtliche Erwachsenenvertreter bekannt geben, die aber von hauptberuflichen MitarbeiterInnen anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptberuflicher Erwachsenenvertreter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Die Umsetzung der den Vereinen mit dem 2. ErwSchG zusätzlich übertragenen Aufgaben macht einen entsprechenden Personalausbau erforderlich. Nach der WFA zum 2. ErwSchG sind dafür österreichweit zusätzlich 145 Betreuungsstellen (113 Betreuungsstellen für die erweiterten Clearing-Aufgaben und 32 Betreuungsstellen für die erweiterten Aufgaben der Bewohnervertretung) vorgesehen. Davon entfallen unter Berücksichtigung der räumlichen Zuständigkeit rund 112 Betreuungsstellen auf den Verein VertretungsNetz. Dieser Personalausbau wurde bereits 2018 begonnen und muss nun im Jahr 2019 abgeschlossen werden, um eine ordnungsgemäße Umsetzung des 2. ErwSchG sicherstellen zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsstellen [VBÄ]
Istwert
363VBÄ
Zielzustand
365VBÄ
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 40.756.000 Euro
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Verein VertretungsNetz wäre ein Förderungsvertrag für das Jahr 2019 in Höhe von 40.756.000 Euro abzuschließen. Eine Förderung in dieser Höhe ist zur Finanzierung des angestrebten Personalstandes durch den genannten Verein jedenfalls erforderlich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen der Planung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein Österreichs) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre Rechte effektiv wahrnehmen konnten. Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vertrat der Verein vor allem Personen, die einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedurften (im Jahr 2019 insgesamt 5.859 KlientInnen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren („Clearing“) sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Im Jahr 2019 hat der Verein insgesamt rund 12.100 Clearings abgeschlossen, was einer deutlichen Steigerung (um ca. 60%) gegenüber dem Vorjahr entspricht. Grund dafür war, dass sich das 2. ErwSchG – mit welchem die Clearingaufgaben der Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert wurden – im Jahr 2019 (erstmals) ganzjährig ausgewirkt hat. Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und die Bewohnervertretung des Vereins ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen im Sinne des HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2019 betraf dies im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die BewohnerInnen von 36 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen im Sinne des UbG sowie von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG (einschließlich der durch das 2. ErwSchG neu einbezogenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche). In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2019 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen rund 18.000 Personen betroffen. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 24.500 Unterbringungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der betroffenen Personen nicht feststellbar ist (tlw. Mehrfachzählungen). Jedenfalls kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten KlientInnen im Jahr 2019 deutlich über der in der WFA angeführten Schätzung (17.000 Personen) lag.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.