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Vorhaben

Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben mit Futterflächen.

2015
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -9.697

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive
Trockenheit große und irreversible Schäden insbesondere an Grünland, Ackerkulturen und Dauerkulturen
auf. Die Folge waren u.a. außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine
extreme Unterversorgung mit Futtermitteln. Die Höhe der Schäden wurden nach einer ersten
österreichweiten Erhebung der Schäden nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2013 betreffend
Dürre nach einer Grobschätzung mit rd. 600 Mio. EUR angegeben.
Die Mittel des Katastrophenfonds wurden im Jahr 2014 bereits erhöht, um angesichts des sich
abzeichnenden Bedarfs für die Abfederung der Folgen nach der Dürre die Liquidität des Fonds zu
sichern.
Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für
Ersatzfuttermittel im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Abfederung der außergewöhnlichen Aufwendungen von Betrieben, auf deren Grünlandflächen und sonstigen Futterflächen durch die Dürre 2013 Schäden an Futtergrundlagen verursacht wurden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Unterstützte LandwirtInnen mit einem Rohertragsverlust von mind. 30 % auf Futterflächen [Anzahl]

Istwert

13.378

Anzahl

Zielzustand

15.000

Anzahl

Datenquelle: Schätzung auf Basis vorangegangener Dürremaßnahmen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Leistungen der Maßnahme beziehen sich auf einen einmaligen Zuschuss für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln gem. Pkt. 7.1. der Sonderrichtlinie.

Ausmaß der Förderung:
Zuschuss für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln (im Durchschnitt ca. 1/3 des Futtermittelpreises).

Förderungsvoraussetzungen:
– Haltung von RGVE/GVE in einem Betrieb mit Lage der eigenen Schadensfläche in einem ausgewiesenen Gebiet laut Anlage 4
– Realisierung der Aufwendungen (Ankauf der Produkte) gemäß Pkt. 7 zwischen 01.07.2013 und 28.02.2014.
– Haltung von mind. 0,5 RGVE/ha Futterfläche lt. AMA-Rinderdatenbank sowie Tierliste des Mehrfachantrages hinsichtlich anderer GVE; liegt ein MFA nicht vor: sonstiger geeigneter Nachweis nach Möglichkeit zum Stichtag 01.04.2013.
– Ordnungsgemäße Stellung des Ansuchens gemäß Pkt. 10
– Ordnungsgemäße geeignete Nachweise und Abrechnungen insbesondere Nachweis der Lage der Schadensflächen in einem ausgewiesenen Gebiet gem. Anlage 4
– Nachweis des Ankaufes von Ersatzfuttermittelprodukten

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-9.697

Tsd. Euro

Plan

-35.032

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.665

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

24

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.697

Tsd. Euro

Plan

35.032

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.697

Tsd. Euro

Plan

-35.032

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.665

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

24

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.697

Tsd. Euro

Plan

35.032

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Ausgangsschätzung ging von rd. 25.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten aus, welche eine Beihilfe von durchschnittliche € 2.800,- aus Bundes- und Landesmitteln (je 50%) pro Betrieb erhalten sollten. Daraus errechnet sich der geschätzte Finanzierungsaufwand des Bundes von rd. € 35 Mio. (rd. € 70 Mio. Bund + Land). Diese Schätzung schloss auch die geschädigten Landwirte der Acker- und Dauerkulturen-Maßnahme ein (ca. 10.000 Landwirtinnen und Landwirte). Folglich wurde von 15.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten für die Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme ausgegangen. Tatsächlich verausgabt wurden letztendlich rd. € 10 Mio. Bundesmittel. Diese errechnen sich aus rd. 13.000 beantragenden Landwirten und einer durchschnittlichen Beihilfe/Landwirt von etwas mehr als € 1.400,- (rd. € 20 Mio. Bund + Land).
Letztendlich lag der Bundesanteil bei rd. € 10 Mio..

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Den Landwirten entstanden Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beantragung der Förderung, inkl. der Erbringung von Nachweisen.
Bei einer Bearbeitungszeit von schätzungsweise 1,5h und einem Kostensatz von € 42,-/h betragen diese € 63,- je Landwirt.

Gesamtbeurteilung

Der prognostizierte finanzielle Aufwand für die Maßnahme ist nur ca. zur Hälfte verausgabt worden. Die Maßnahme wurde zu 90% durch die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Niederösterreich ausgeschöpft. Von den Ersatzfuttermitteln wurde am meisten Heu zugekauft,
Prognostiziert wurden rd. 15.000 Antragsteller, tatsächlich wurden 13.378 Anträge gestellt, wobei das Ausmaß der beantragten Futtermittel doch deutlich geringer war.
In der Ausgangsberechnung des WFA ging man von einer beantragten Beihilfe für zugekaufte Ersatzfuttermittel von durchschnittlich € 2.800,-/Landwirt aus. Tatsächlich wurden von den Landwirten durchschnittlich nur rd. € 1.400,- beantragt (19,3 Mio. € Auszahlung an 13.378 Landwirte).
Da es sich bei der Beihilfe um einen Zuschuss für den Zukauf von durch die Dürreschäden fehlende Futtermittel handelt, war es im Interesse der geschädigten Landwirte nur soviel Futtermittel zuzukaufen, als unbedingt notwendig waren. So gesehen ist die begrenzte Ausschöpfung der Maßnahme als positiv anzusehen.
In Hinkunft sollten sich solche Maßnahmen erübrigen, insbesondere da zunehmend Versicherungsangebote gegen Dürreschäden zum Tragen kommen und somit dem Landwirt die Möglichkeit zur aktiven Risikovorsorge bieten.


Verbesserungspotentiale

Die Maßnahme bezog auf das zum damaligen Zeitpunkt nicht versicherbare Grünland. Seit 2015 bietet die Österreichische Hagelversicherung auch ein Versicherungspaket gegen Dürre im Grünland an.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.