Vorhaben
Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme
Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben mit Futterflächen.
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -9.697
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Abfederung der außergewöhnlichen Aufwendungen von Betrieben, auf deren Grünlandflächen und sonstigen Futterflächen durch die Dürre 2013 Schäden an Futtergrundlagen verursacht wurden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Unterstützte LandwirtInnen mit einem Rohertragsverlust von mind. 30 % auf Futterflächen [Anzahl]
Istwert
13.378Anzahl
Zielzustand
15.000Anzahl
Datenquelle: Schätzung auf Basis vorangegangener Dürremaßnahmen
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Leistungen der Maßnahme beziehen sich auf einen einmaligen Zuschuss für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln gem. Pkt. 7.1. der Sonderrichtlinie.
Ausmaß der Förderung:
Zuschuss für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln (im Durchschnitt ca. 1/3 des Futtermittelpreises).
Förderungsvoraussetzungen:
– Haltung von RGVE/GVE in einem Betrieb mit Lage der eigenen Schadensfläche in einem ausgewiesenen Gebiet laut Anlage 4
– Realisierung der Aufwendungen (Ankauf der Produkte) gemäß Pkt. 7 zwischen 01.07.2013 und 28.02.2014.
– Haltung von mind. 0,5 RGVE/ha Futterfläche lt. AMA-Rinderdatenbank sowie Tierliste des Mehrfachantrages hinsichtlich anderer GVE; liegt ein MFA nicht vor: sonstiger geeigneter Nachweis nach Möglichkeit zum Stichtag 01.04.2013.
– Ordnungsgemäße Stellung des Ansuchens gemäß Pkt. 10
– Ordnungsgemäße geeignete Nachweise und Abrechnungen insbesondere Nachweis der Lage der Schadensflächen in einem ausgewiesenen Gebiet gem. Anlage 4
– Nachweis des Ankaufes von Ersatzfuttermittelprodukten
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Ausgangsschätzung ging von rd. 25.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten aus, welche eine Beihilfe von durchschnittliche € 2.800,- aus Bundes- und Landesmitteln (je 50%) pro Betrieb erhalten sollten. Daraus errechnet sich der geschätzte Finanzierungsaufwand des Bundes von rd. € 35 Mio. (rd. € 70 Mio. Bund + Land). Diese Schätzung schloss auch die geschädigten Landwirte der Acker- und Dauerkulturen-Maßnahme ein (ca. 10.000 Landwirtinnen und Landwirte). Folglich wurde von 15.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten für die Ersatzfuttermittelzukauf-Maßnahme ausgegangen. Tatsächlich verausgabt wurden letztendlich rd. € 10 Mio. Bundesmittel. Diese errechnen sich aus rd. 13.000 beantragenden Landwirten und einer durchschnittlichen Beihilfe/Landwirt von etwas mehr als € 1.400,- (rd. € 20 Mio. Bund + Land).
Letztendlich lag der Bundesanteil bei rd. € 10 Mio..
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Den Landwirten entstanden Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beantragung der Förderung, inkl. der Erbringung von Nachweisen.
Bei einer Bearbeitungszeit von schätzungsweise 1,5h und einem Kostensatz von € 42,-/h betragen diese € 63,- je Landwirt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.