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Vorhaben

Bundeswasserbauverwaltung - Schutzwasserwirtschaft

Bundeswasserbauverwaltung - Schutzwasserwirtschaft

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -454.268

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Schutzwasserwirtschaft als Teilbereich der Wasserwirtschaft ist die Regelung und Gestaltung des oberirdischen Abflusses, um den Schutz des Menschen mit seinem Lebens-,Siedlungs- und Wirtschaftsraum und von Kulturgütern sowie die Erhaltung und den Schutz der Gewässer mit den Hochwasserabflussgebieten und den durch die Gewässer unmittelbar beeinflussten Räumen sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen: Den übergeordneten Rahmen gibt das Wasserrechtsgesetz 1959 vor. In technischer Hinsicht sind das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 und die Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) gemäß §3 Abs. 2 WBFG, Fassung 2016 die Grundlagen. Die Abwicklung der Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) (Anwendungsbereich WBFG) erfolgt gem. Art 17 B-VG 1920 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes. Die BWV ist die staatliche Organisation zur Betreuung der Fließgewässer (außer Wildbächen und Wasserstraßen) und zur Durchführung der Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft.
Die förderbaren Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung sind im WBFG 1985 definiert.
Die Bundeswasserbauverwaltungen erhalten die antragsgegenständlichen Bundesmittel auf Basis eines Jahresarbeitsprogramms. Als dessen verwaltungstechnische Grundlage dient seit 2014 die Projektdatenbank der KPC.

Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen und seinen Wirtschaftsraum zu schützen. Schützenswert sind Bauten im gewidmeten Bau- und Betriebsgebiet, Infrastrukturanlagen und erhaltenswerte Einzelbauten.

Die Schutzziele werden unter Berücksichtigung einzugsgebietsbezogener Betrachtung der Gewässer unter Beachtung folgender Grundsätze erreicht:
– Vermeidung aller abflussverschärfenden und erosionsfördernden Maßnahmen
– Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes
– Erhaltung vorhandener natürlicher bzw. Reaktivierung verloren gegangener
natürlicher Abfluss- und Retentionsräume
– Berücksichtigung der Vorgaben bezüglich der gewässerökologischen Ziele gem.
WRG 1959
-Sicherstellung einer Gewässerinstandhaltung und Gewässerpflege

Die förderbaren Maßnahmen der BWV sind in den entsprechenden Paragraphen §§ des WBFG definiert.

Die laufende Absicherung der Schutzziele erfolgt im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzmanagements mit folgendem Ablauf:
– Vorsorge (Flächenvorsorge und Verhaltensvorsorge bis zur Absiedelung)
– Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Schutzmaßnahmen
– Bewältigung von Hochwasserereignissen (technischer Hochwasserschutz, liegt als Katastrophenschutz im Wesentlichen in Länderkompetenz)
– Nachsorge
– Bewusstseinsbildung

Den schutzwasserwirtschaftlichen Planungen und Projektierungen wird als Größenwert des Schutzbedürfnisses im Allgemeinen die Gewährleistung eines Schutzes bis zu Hochwasserereignissen mit 100-jährlicher Häufigkeit (HQ100) zugrunde gelegt.

Weiters ist bei allen Hochwasserschutzprojekten eine Betrachtung für Restrisiko (Versagen von Hochwasserschutzbauwerken und -anlagen) durchzuführen.

Der Vergleich der Hochwasserereignisse 2002 bis 2016 zeigt, dass bei vergleichbaren Ereignissen die Schäden hauptsächlich aufgrund inzwischen getroffener Hochwasserschutzmaßnahmen auf mehr als Viertel gesunken sind.
Als Faustregel für den volkswirtschaftlichen Nutzen kann gesagt werden, dass mit jedem Euro, der für Schutzmaßnahmen ausgegeben wird, zumindest Schäden im Mittel von rd. doppelter Höhe vorsorglich verhindert werden können, wobei in städtischen Gebieten der Nutzen-Kostenfaktor weit höher liegt als in ländlichen Gebieten (Streusiedlungen). Beispielhaft wurde ein Nutzen-Kostenverhältnis für die Hochwasserschutzmaßnahmen Bründlbach in Graz von 17,1 und für die Maßnahme Schöcklbach von rd. 15,0 ermittelt; für die Hochwasserschutzmaßnahmen in den ländlichen Bereichen Gleisdorf beziehungsweise Groß St. Florian wurden Nutzen-Kostenwerte von 2,7 bzw. 1,39 errechnet.
Weiters ist die Erhaltung und Erneuerung des bereits bestehenden Bestandes an Hochwasserschutzbauten eine wichtige Aufgabe für die nachhaltige Sicherheit. Derzeit werden von den vorhandenen finanziellen Mitteln dazu etwa 28% aufgewendet, wobei dieser Anteil steigend ist.

Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Wasser ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Diese sieht in der strategischen Hochwasserschutzplanung einen Drei-Stufen-Ansatz vor:

– Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
– Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten
– Pläne für das Hochwasserrisikomanagementliegen vor

Diese drei Arbeitsschritte werden alle sechs Jahre wiederholt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasser-Richtlinie wird es daher zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben, auf deren Basis entsprechende konforme öffentlich zugängliche Karten erstellt werden. Mit der Hochwasserrichtlinie werden noch 2016 abgestimmte Maßnahmen und Ziele für die besonders betroffenen Gebiete vorliegen. Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt koordiniert mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

In Übereinstimmung und Erfüllung der Vorgaben des EU Rechts wird der Schutz der Bevölkerung in Österreich vor Naturkatastrophen ständig verbessert und aufrecht erhalten.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Errichtung und Erhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich Planungen auf Grundlage der EU-Hochwasserrichtlinie

Beschreibung des Ziels

Schaffung zusätzlicher Schutzwirkung durch Maßnahmen des aktiven (Rückhaltemaßnahmen, Linearmaßnahmen) und passiven (Erhaltung bzw. Verbesserung natürlicher Abflussräume, Absiedelungen etc.) Hochwasserschutzes sowie Erstellung der erforderlichen Planungsgrundlagen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Hochwasserrelevante Einzugsgebiete in Siedlungsgebieten mit abgeschlossenen Schutzmaßnahmen [Anzahl]

Istwert

2.000

Anzahl

Zielzustand

2.000

Anzahl

Datenquelle: KPC

Geschützte Personen [Anzahl]

Istwert

77.727

Anzahl

Zielzustand

40.000

Anzahl

Datenquelle: KPC

Geschützte Objekte [Anzahl]

Istwert

15.386

Anzahl

Zielzustand

14.000

Anzahl

Datenquelle: KPC

Hochwasserrückhalteraum [Mio. m³]

Istwert

135

Mio. m³

Zielzustand

136

Mio. m³

Datenquelle: KPC

Länge der Gewässerstrecken mit Gefahrenzonenplanung/Abflussuntersuchungen [km]

Istwert

7.220

km

Zielzustand

1.500

km

Datenquelle: KPC


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung zusätzlicher Schutzwirkung durch neue Maßnahmen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schutz von Personen, Objekten und Infrastruktur

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung von zusätzlichem Rückhalteraum

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Hochwasserrückhalteanlagen sowie passive Maßnahmen des Hochwasserschutzes zur Verbesserung des natürlichen Hochwasserrückhaltes

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ausweisung überschwemmungsgefährdeter Gebiete und Sicherung der für den Hochwasserabfluss und Rückhalt maßgeblichen Räume

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erstellung von Planunterlagen auf der Grundlage der EU-Hochwasserrichtlinie im Hinblick auf eine vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos, die Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten sowie die Erstellung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-454.268

Tsd. Euro

Plan

-454.268

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.250

Tsd. Euro

Plan

2.250

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.820

Tsd. Euro

Plan

1.820

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

445.000

Tsd. Euro

Plan

445.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5.198

Tsd. Euro

Plan

5.198

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

454.268

Tsd. Euro

Plan

454.268

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90.799

Tsd. Euro

Plan

-90.799

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

350

Tsd. Euro

Plan

350

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

89.000

Tsd. Euro

Plan

89.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

999

Tsd. Euro

Plan

999

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90.799

Tsd. Euro

Plan

90.799

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90.826

Tsd. Euro

Plan

-90.826

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

357

Tsd. Euro

Plan

357

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

89.000

Tsd. Euro

Plan

89.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.019

Tsd. Euro

Plan

1.019

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90.826

Tsd. Euro

Plan

90.826

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90.853

Tsd. Euro

Plan

-90.853

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

364

Tsd. Euro

Plan

364

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

89.000

Tsd. Euro

Plan

89.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.039

Tsd. Euro

Plan

1.039

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90.853

Tsd. Euro

Plan

90.853

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90.881

Tsd. Euro

Plan

-90.881

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

371

Tsd. Euro

Plan

371

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

89.000

Tsd. Euro

Plan

89.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.060

Tsd. Euro

Plan

1.060

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90.881

Tsd. Euro

Plan

90.881

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-90.909

Tsd. Euro

Plan

-90.909

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

378

Tsd. Euro

Plan

378

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

89.000

Tsd. Euro

Plan

89.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.081

Tsd. Euro

Plan

1.081

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

90.909

Tsd. Euro

Plan

90.909

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind größtenteils prognosegemäß eingetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Umwelt Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Einerseits werden Unternehmen geschützt, andererseits durch Planungs- und Baumaßnahmen vorwiegend lokale und regionale Auftragnehmer beschäftigt.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen
  • Wasser
  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Durch Hochwasserschutzmaßnahmen werden Überflutungen in Siedlungsräumen reduziert. Dadurch gelangen weit weniger abgeschwemmte Schadstoffe in die Gewässer und die Umwelt. Durch die Berücksichtigung hydromorphologischer Gesichtspunkte und eine aktive Verfolgung der Ziele des Gewässerschutzes im Rahmen von HWS Maßnahmen wird die Ökologie in weiten Bereichen erhalten und maßgeblich verbessert.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Durch die Reduktion von Hochwassergefahren werden Arbeitsplätze geschützt bzw. deren Neuschaffung ermöglicht. Dies trägt in den betroffenen Gebieten maßgeblich zur Wirtschaftsleistung bei.

Gesamtbeurteilung

Die gesetzten Ziele zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasserereignissen in kleinen und mittleren Einzugsgebieten konnte überwiegend planmäßig erreicht werden.


Verbesserungspotentiale

Die Verbesserung des Schutzes vor Hochwasserereignissen ist in großen Flussgebieten (Salzach, Inn etc.) mit der jährlichen Dotation in laufender Höhe nicht leistbar. Einzig Sonderfinanzierungen können diese Ziele gewährleisten.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.