Vorhaben
Förderung der Markteinführung von Breitbandanwendungen und Breitbanddiensten (AT:net)
austrian electronic network - kurz "AT:net" Förderung der Markteinführung von Breitbandanwendungen und Breitbanddiensten
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -18.795
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserte Umsetzung von Forschungsergebnissen in IKT Dienste und Anwendungen
Beschreibung des Ziels
Das Ziel ist Forschungsergebnisse in marktgerechte Dienste und Anwendungen in allen Themenbereichen weiterzuentwickeln und auf dem Markt anzubieten.
Der Anteil an wirtschaftlich erfolgreichen Projekten soll deutlich gesteigert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Projekte mit erfolgreicher Markteinführung nach Forschungsförderung [%]
Istwert
44%
Zielzustand
40%
Datenquelle: FFG
Ziel 2: Verbreiterung der Anbieterbasis für IKT Dienste und Anwendungen
Beschreibung des Ziels
Durch die Ausdifferenzierung der Anbieterbasis soll das Diensteangebot gesteigert und somit Wachstumspotentiale ausgeschöpft werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Jährlich geförderte Projekte [Anzahl]
Istwert
49Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Datenquelle: FFG
Ziel 3: Stärkung von kleinen und mittleren IKT-Diensteanbietern
Beschreibung des Ziels
Das Vorhaben adressiert insbesondere KMU und baut Markteintrittsbarrieren ab. KMU können durch die Förderung ambitioniertere Projekte realisieren.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil von KMU an erfolgreichen Förderprojekten [%]
Istwert
95%
Zielzustand
80%
Datenquelle: FFG
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlassung der Sonderrichtlinie austrian electronic network
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ausgehend von einem bestehenden IKT-Prototyp wird die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb anhand des eingereichten Markteinführungsplans gefördert.
In Abgrenzung zu anderen IKT-Förderungsprogrammen werden keine Forschungsaktivitäten oder vorwettbewerblichen Entwicklungen, die vor ungeklärten technischen Hürden oder hohen technischen Risiken stehen und keine Investitionen in Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Breitband-Infrastruktur gefördert. Ungeklärte technische Probleme oder große technische Risiken sind Ausschließungskriterien.
Das Vorhaben unterstützt Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium erprobt werden, während gleichzeitig noch an der Software gearbeitet wird, z.B. indem Funktionalitäten hinzugefügt/erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung weiter getestet wird. Die frühen Rückmeldungen der PilotkundInnen / Beta-UserInnen liefern wertvollen Input für die EntwicklerInnen und verbessern die Qualität / Nutzbarkeit des Endprodukts. Daher sind Entwicklungs- und Testkosten unter der Voraussetzung, dass hierbei kein technisches Risiko eingegangen wird, ebenfalls förderbar.
Bei der Bewertung derartiger Projekte durch das Bewertungsgremium spielt neben der technologischen Reife auch das öffentliche Interesse an der vorgeschlagenen Lösung eine Rolle. Bei Projekten, die eine rein firmeninterne Prozessverbesserung beinhalten, ist das öffentliche Interesse im Sinne der vorliegenden Sonderrichtlinie nicht gegeben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In den Jahren 2016 und 2017 wurden dem BKA vom BMF 30 Mio. Euro für die Abwicklung der Ausschreibungen gemäß den zwei Ausführungsverträgen (abgeschlossen in den Jahren 2015 und 2017 mit jeweils 15 Mio. Euro = gesamt 30 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Von den in der WFA angegebenen 50 Mio. Euro wurden daher 20 Mio. Euro nicht ausgenutzt. Das Jahr 2020 mit in der WFA geschätzten 5 Mio. Euro wird im Tool nicht dargestellt.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurden vom BMVIT mit Aufwänden in der Höhe von 3.150.000 EUR im Bereich Werkleistungen (Abwicklungskosten der FFG) und 41.850.000 EUR im Bereich Transferaufwand (Fördermittel) für die Jahre 2015 bis 2019 gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 1.589.000 EUR im Bereich Werkleistungen und 17.206.000 EUR im Bereich Transferaufwand in den Jahren 2015 bis 2019 eingetreten. In der oben dargestellten Tabelle können die finanziellen Auswirkungen nur für fünf Jahre dargestellt werden. So wurden auch im Jahr 2020 im Bereich Werkleistungen 133.500 EUR und im Bereich Transferaufwand 6.267.000 EUR angewiesen. Für die Jahre 2021 bis 2023 (Ende der Administration der Projekte) werden noch weitere Auszahlungen anfallen, da diese an die geförderten Unternehmen (insb. KMU) (Transferaufwand) individuell je nach Projektfortschritt und entsprechender Vorlage von Berichten durch die geförderten KMU erfolgen. Die Abweichung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen ist folglich vom jeweiligen Projekt- und Abrechnungs-fortschritt jedes einzelnen Projektes abhängig. Das Zahlungsprofil hat sich gegenüber der Annah-me in der WFA verschoben.
Seit 2018 werden die Mittelanforderungen der FFG für AT:net durch das BMDW aus der Rücklage zur Auszahlung gebracht. Mit Stand vom März 2021 stehen aus diesen Mitteln noch 3,3 Mio. Euro zur Abdeckung der Mittelanforderungen zur Verfügung. Es ist nicht auszuschließen, dass die Fördermittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.