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Vorhaben

Sonderrichtlinie "Internationalisierung"

Sonderrichtlinie "Internationalisierung"

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -6.913

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Wissenschaft ist in großen internationalen Netzwerken organisiert. Diese Netzwerke bestehen aus einer Vielzahl von Beziehungen und gleichen organischen Strukturen, sie wachsen an der einen Stelle und schrumpfen an anderer Stelle oder „sterben“ dort gar ab. Wachstum setzt gemeinsame Aktivitäten voraus und diese müssen vorbereitet sowie unterstützt werden. Hier bedarf es bestmöglicher Information, Beratung und gezielter Förderung.

Zum Zeitpunkt der ersten Schritte und Aktivitäten ist in der Regel noch nicht absehbar, ob die Vorbereitungen erfolgreich sind und ob Geldmittel von dritter Seite für die Umsetzung eingeworben werden können oder nicht. Ohne absehbare Erfolgsaussichten ist es schwierig, Reise- und Aufenthaltskosten für vorbereitende Besuche zu erhalten. Denn exzellente Forschung kann nur im internationalen Austausch entstehen. Daher ist die Schaffung bestmöglicher Bedingungen für die internationale Zusammenarbeit unserer Wissenschafterinnen und Wissenschafter und Forschenden von entscheidender Bedeutung, damit Österreich auch in Zukunft als Forschungsnation global attraktiv bleibt, und unsere Einrichtungen Spitzenleistungen erbringen können. Dazu gehören Kooperationsmöglichkeiten mit den besten Einrichtungen der Welt, aber auch mit Ländern, an denen Österreich ein besonderes strategisches Interesse hat, wie z. B. die Nachbarstaaten, sowie mit Entwicklungsländern, wo Forschung zur Lösung konkreter Probleme beiträgt. Um die Internationalisierung der österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. den weiteren Ausbau der internationalen Kooperation kontinuierlich zu stimulieren, galt und gilt es immer wieder neue Aktivitäten anzustoßen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) ist sich dieser Problematik bewusst. Es unterstützt daher finanziell Maßnahmen, die auf Grund ihrer Eigenart unter keine der anderen bestehenden Sonderrichtlinien des BMBWF fallen, aber das internationale Ansehen und die Attraktivität Österreichs als Ziel- und Partnerland in Lehre und Forschung steigern, zur Umsetzung der eingegangenen internationalen Verpflichtungen Österreichs beitragen, und damit direkt oder indirekt für österreichische Studierende, Graduierte, Wissenschafterinnen und Wissenschafter internationale Kooperationen erleichtern oder anstoßen.

Die Vergabe der Fördermittel soll den Vorgaben der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) entsprechen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben trägt zur FTI-Strategie 2030 bei und lässt sich dem Handlungsfeld 1 (Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken) sowie dem Handlungsfeld 3 (Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen) zuordnen. Die Umsetzung der FTI-Strategie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), mittels welchem die Bundesregierung alle drei Jahre einen Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) beschließt. Gemäß FTI-Pakt 2021-2023 sind eine auf Internationalität ausgerichtete Lehre und Forschung wesentliche Eckpfeiler für wissenschaftliche Exzellenz und Voraussetzung für eine erfolgreiche Positionierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Verstärkte Internationalisierung ist der Schlüssel zum Erfolg, um sich in Zukunft als Hochschulstandort Österreich global zunehmend sichtbarer zu positionieren. In diesem Sinne lässt sich das Vorhaben zu folgenden strategischen Scherpunkten bzw. Maßnahmen zur Zielerreichung gemäß FTI-Pakt 2021-2023 zuordnen:
1.1.3. Internationalisierung fördern und strategisch ausrichten
1.3.1. Humanressourcen entwickeln und fördern
1.3.2. Internationale Perspektiven von forschenden und Studierenden unterstützen
Darüber hinaus trägt das Vorhaben im Sinne der SDG-Nachhaltigkeitsziele zum Unterziel 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) bei und dementsprechend zu den Kernelementen der „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ausbau der Internationalisierung

Beschreibung des Ziels

. Auf- und Ausbau der Kooperation österreichischer Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung (im Folgenden als „Forschungseinrichtungen“ bezeichnet) mit Universitäten und Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in für Österreich relevanten Ländern und Regionen.
. Stimulierung der internationalen Vernetzung österreichischer Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen
. Internationale Vernetzung insbesondere junger Forschender und Aufbau nachhaltiger internationaler Kontakte
. Erschließung von neuen Feldern (regional und/oder thematisch) im Bereich der Internationalisierung der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen sowie der Nachwuchsförderung durch die Initiierung von zusätzlichen Kooperationen für Österreich.
. Entwicklungsforschung: Beitrag zur Lösung lokal und global relevanter Problemstellungen und damit zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) durch Forschungskooperationen mit außereuropäischen Ländern der Kategorien „Least Developed Countries“, „Other Low Income Countries“, sowie „Lower Middle Income Countries and Territories“ (außer Indien) der aktuellen DAC Liste der OECD leisten.
. Sommerkollegs: Erhöhung der Anzahl von Studierenden, Graduierten und Doktoratsstudierenden mit Kenntnissen jener europäischen Sprachen, die in Österreich weniger gesprochen werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der geförderten Einzelmobilitäten [Anzahl]

Istwert

225

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Datenquelle: OeAD Data Warehouse 04.01.2022

Meilenstein 1: Steigerung der Zahl der genehmigten Projekte

Ausgangszustand 2017:

Erhebung der Zahl der genehmigten Projekte auf Basis dieser Sonderrichtlinie (getrennt nach den Programmteilen ""WTZ", Entwicklungsforschung und Impulsprojekte zur Internationalisierung) sowie des Verhältnisses zwischen Anbahnungs- und Durchführungsprojekten.

Zielzustand 2021:

Zahl liegt vor.

Istzustand 2021:

296

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Erweiterung des Kreises der Förderwerberinnen und Förderwerber

Ausgangszustand 2017:

Erhebung des Kreises der Förderwerberinnen und Förderwerber (Sind es immer wieder dieselben Institutionen, welche um eine Förderung ansuchen?)

Zielzustand 2021:

Zahl liegt vor.

Istzustand 2021:

225

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Meilenstein 3: Erhebung des Kreises der für die Förderwerberinnen und Förderwerber handelnden Personen

Ausgangszustand 2018:

Erhebung des Kreises der für die Förderwerberinnen und Förderwerber handelnden Personen (Sind es immer wieder dieselben Personen/Institute, die namens ihrer Institution um eine Förderung ansuchen?)

Zielzustand 2021:

Zahl liegt vor.

Istzustand 2021:

225

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 4: Gesamtanzahl der Anträge in den einzelnen Programmteilen

Ausgangszustand 2018:

Erhebung der Anzahl der Anträge in den einzelnen Programmteilen

Zielzustand 2021:

Zahl liegt vor.

Istzustand 2021:

296

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 5: Altersdurchschnitt der für die Förderbewerber/innen handelnden Personen

Ausgangszustand 2018:

Alter der für die Förderwerberinnen und Förderwerber handelnden Personen sowie der Fördernehmer

Zielzustand 2021:

Wert für den jeweiligen Altersdurchschnitt liegt vor.

Istzustand 2021:

42

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 6: Einreichungen der Fördernehmer und Fördernehmerinnen in nationalen, europäischen und internationalen Förderungsprogrammen

Ausgangszustand 2018:

Erhebung der Zahl der erfolgten und geplanten Einreichungen der Fördernehmer und Fördernehmerinnen in nationalen, europäischen und internationalen Förderungsprogrammen ("Folgeprojekte") getrennt nach Kooperationsprojekten und Entwicklungsforschung.

Zielzustand 2021:

Zahl liegt vor.

Istzustand 2021:

Konnte von OeAD nicht erhoben werden

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Meilenstein 7: Zahl der erfolgreichen Genehmigungen von Folgeprojekten

Ausgangszustand 2018:

Erhebung der Zahl der erfolgreichen Genehmigungen von Folgeprojekten auf Basis der Rückmeldung der Förderwerberinnen und Förderwerber im Zuge der regelmäßigen Evaluierungen, getrennt nach Kooperationsprojekten und Entwicklungsforschung

Zielzustand 2021:

Zahl liegt vor.

Istzustand 2021:

27

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 8: Anzahl der gemeinsamen Publikationen

Ausgangszustand 2018:

Gemeinsame Publikationen infolge der Kooperationsprojekte sowie der Entwicklungsforschung

Zielzustand 2021:

Zahl liegt vor.

Istzustand 2021:

87

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 9: Sommerkollegs: Verhältnis zwischen der Anzahl der Teilnehmenden aus Österreich und der Anzahl der Teilnehmenden aus dem Partnerland

Ausgangszustand 2018:

Sommerkollegs: Verhältnis zwischen der Anzahl der Teilnehmenden aus Österreich und der Anzahl der Teilnehmenden aus dem Partnerland, Verhältnis zwischen der der Anzahl an Bewerbungen und der Anzahl an verfügbaren Plätzen

Zielzustand 2021:

Verhältniszahlen liegt vor.

Istzustand 2021:

142:181

Datenquelle:
OeAD Data Warehouse 26.01.2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Aktivitäten für internationale Erfahrung und Vernetzung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erlassung einer Sonderrichtlinie für Maßnahmen zur Internationalisierung
Erlassung von zielgruppenspezifischen Förderungsausschreibungen
Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel
Evaluierung der Programme und Abläufe

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2021
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-6.913

Tsd. Euro

Plan

-13.718

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

144

Tsd. Euro

Plan

218

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.357

Tsd. Euro

Plan

12.876

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

412

Tsd. Euro

Plan

624

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.913

Tsd. Euro

Plan

13.718

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.680

Tsd. Euro

Plan

-4.567

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

71

Tsd. Euro

Plan

71

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.405

Tsd. Euro

Plan

4.292

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

204

Tsd. Euro

Plan

204

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.680

Tsd. Euro

Plan

4.567

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.894

Tsd. Euro

Plan

-4.573

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

73

Tsd. Euro

Plan

73

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.613

Tsd. Euro

Plan

4.292

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

208

Tsd. Euro

Plan

208

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.894

Tsd. Euro

Plan

4.573

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.339

Tsd. Euro

Plan

-4.578

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

74

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.339

Tsd. Euro

Plan

4.292

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

212

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.339

Tsd. Euro

Plan

4.578

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

2019 hat die SRL erst im 2. Halbjahr zu laufen begonnen, auf Grund der Corona-Pandemie wurden in den Jahren 2020 und 2021 die Planwerte stark unterschritten.

Gesamtbeurteilung

Im Rahmen der SRL Internationalisierung werden Anbahnungen und Durchführungen von Kooperationsprojekten und die Organisation von Sommerkollegs geregelt. Diese Förderungen dienen der intensiven Vernetzung der österreichischen Hochschuleinrichtungen des tertiären Sektors mit Institutionen vom BMBWF definierten Ländern. Das Hochschulnetzwerk ASEA-Uninet (ASEAN-European Academic University Network) hat zum Ziel, Forschungs- und Lehraktivitäten zwischen den Mitgliedsuniversitäten in Europa und Südostasien (in Indonesien, Iran, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Pakistan, den Philippinen, Thailand und Vietnam) zu fördern, beim Netzwerk Eurasia-Pacific Uninet zwischen österreichischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Zentralasien, Ostasien und im pazifischen Raum. Beide Netzwerke genießen in ihren Zielregionen über einen sehr guten Ruf und tragen damit wesentlich zur internationalen Vernetzung der österreichischen Hochschuleinrichtungen bei. Auf Grundlage bilateraler Verträge werden die WTZ-Förderungen (wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit) vergeben. Mit den Programmen werden die Ziele (Stimulierung der internationalen Forschungskooperation, der Aufbau neuer, nachhaltiger internationaler Partnerschaften und die Steigerung des Anteils junger und weiblicher Forschender in internationalen Forschungsprojektkonsortien) in großem Maße erreicht. Sommerkollegs sind bilaterale Sprachkurse, bei denen österreichische Studierende die Sprache des Gastlandes und Studierende des Gastlandes die deutsche Sprache erlernen. Der Schwerpunkt der Sprachförderung liegt auf Sprachen der sogenannten CEE-Länder (Central and Eastern European-Länder). Das jeweilige Rahmenprogramm wird von den beiden Gruppen gemeinsam bestritten und ermöglicht einen sehr engen Kontakt zwischen den teilnehmenden Personen und dadurch eine hervorragende Möglichkeit die jeweils andere Sprache zu erlernen und im regen Austausch zu üben.

BEURTEILUNG:
Auf Grund der Covid-19-Pandemie hat es Einbrüche gegeben, da aber trotzdem Aktivitäten stattfanden, ist die Beurteilung positiv und es ist anzunehmen, dass nach Ende der Reiserestriktionen die Aktivitäten wieder steigen werden. Es ist auch anzumerken, dass die Kennzahlen durch die OeAD-GmbH für diese SRL erstmalig erhoben wurden. Es ist erfreulich, dass fast alle Daten vorliegen und so ein guter Überblick über die Förderungen im Rahmen der SRL „Internationalisierung“ gegeben werden kann. Im Jahr 2023 wird dann erstmalig die Möglichkeit bestehen, die Zahlen der einzelnen Jahre zu vergleichen. Wie die Studie „Mehrwert der Stipendien- und Forschungskooperationsprogramme des BMBWF von WPZ Research GmbH zeigt, werden die Förderungen sehr gut angenommen und sehr gut bewertet. Trotz pandemiebedingter Einschränkungen wurden die positiven Wirkungen der Programme (neue Kontakte, persönliche und fachliche Bereicherung) hervorgehoben, auch wenn die Höhe der Förderungen kritisch gesehen wird. Auch der Abwicklungsprozess wurde positiv hervorgehoben.
Betreffend Meilenstein 2 ist eine Erweiterung des Kreises der Förderwerber/innen nur teilweise gelungen, da viele Antragsstellende im Namen der Institutionen agieren und gerne wiederkommen.
Die Erhebung der Ergebnisse für Meilenstein 6 (Einreichungen der Fördernehmer/innen in nationalen, europäischen und internationalen Förderungsprogrammen) war mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. In den neuen Sonderrichtlinien werden diesbezügliche Anpassungen entsprechend berücksichtigt. Ein unerwarteter starker Rückgang von Bewerbungen aus Österreich sind im Meilenstein 9 ersichtlich. Die Ursachen dafür werden derzeit analysiert.
Die Förderung von grenzüberschreitender, physischer Mobilität und die daraus entstehenden persönlichen Kontakte stellen eine wichtige und wertvolle fachliche sowie persönliche Bereicherung dar. Dies steht im Mittelpunkt der Förderprogramme. Die Firma WPZ Research GmbH wurde mit einer Evaluierung des persönlichen Mehrwertes der Stipendienprogramme des BMBWF für die einzelnen Stipendiat/inn/en beauftragt.


Verbesserungspotentiale

1. Bewerbung der Programme: Die meisten Fördernehmenden (v. a. Incomings, Ausnahme CEEPUS) berichteten, dass sie nur durch eine bereits bestehende Verbindung zu Österreich (über die Förderungsnehmenden selbst oder ein/e Professor/in) auf das Programm aufmerksam wurden. Es wäre wichtig, dass die Programme in den International Offices der Hochschulen bekannt sind und entsprechend beworben werden. In klassischen Herkunftsländern (die aus der quantitativen Studie hervorgehen) könnte dies z. B. über die österreichischen Botschaften oder eine direkte Ansprache der Universitäten passieren.

2. Überarbeitung des Bewerbungsprozesses: Es ist ein noch stärkerer Fokus auf akademische Exzellenz und Passgenauigkeit für Forschende weltweit zu legen, sodass die Programme auch für hochqualifizierte Wissenschafter/innen aus Nordamerika und Westeuropa attraktiv sind. Eine Plattform am technisch neuesten Stand ist hierfür ebenso relevant wie der Hinweis, dass Empfehlungsschreiben von Professor/innen nicht über die Bewerbenden eingereicht werden müssen.

3. Stipendiendauer: Die Stipendiendauer wird von vielen Teilnehmenden als zu kurz beschrieben. Eine niederschwellige und unkomplizierte Möglichkeit zur Verlängerung sollte angeboten werden, nicht zuletzt um die Gefahr zu vermeiden, dass Forschungsprojekte nicht adäquat abgeschlossen werden können.

4. Nachbetreuung und Nachhaltigkeit des Forschungsaufenthalts: Während des eigentlichen Aufenthalts konzentriert man sich eher auf die eigene Forschung, erst im Rahmen der Nachbetreuung sind Networking und dgl. möglich. Dadurch entfalten die Aufenthalte mehr Impact, es entstehen weitere Forschungskooperationen etc. Die Nachbetreuung sollte auf jeden Fall angedacht werden. Auch Follow-up-Aufenthalte sollten aktiv angeboten werden und Aktivitäten, welche die Vernetzung der Programm-Alumni begünstigen (z. B. Konferenzorganisationen und dgl.) sollten niederschwellig finanziell unterstützt werden. In Summe kann davon ausgegangen werden, dass jegliche Form der Nachbetreuung positive Folgewirkungen des Aufenthalts verstärkt bzw. den Impact vergrößert.

5. Attraktivität der Programme steigern und wissenschaftliche Exzellenz fördern: Damit die Programme sich als Exzellenzprogramme profilieren und mit vergleichbaren internationalen Programmen mithalten können, sollten a) die Stipendienhöhe und b) das Umfeld, das den Teilnehmenden geboten wird, angepasst werden. Nach Angaben von Fördernehmenden ist die Stipendienhöhe in vergleichbaren Programmen in Deutschland teilweise um das 2-4-fache höher. Für Bewerberinnen und Bewerber, die von sehr weit her anreisen, sollten ab einer gewissen Aufenthaltsdauer auch zwischendurch Möglichkeiten zu einer Hin- und Rückreise ins Herkunftsland geboten werden. Auch Material- und andere Reisekosten sollten an reale Bedingungen angepasst werden. Bezüglich Umfeldes ist ferner zu bedenken, dass ein aus Kostengründen erforderliches Leben im Studierendenheim für viele etablierte Forschende ein massiver Rückschritt ist, der sich nicht nur auf das persönliche Wohlbefinden, sondern auch auf die Forschungsarbeit (z. B. durch Lärmbelästigung) negativ auswirken kann. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Fördernehmenden Zugang zur relevanten Infrastruktur (z. B. Bibliotheken, Archiven) während ihres gesamten Aufenthalts haben; ein spezielles Problem während der COVID-19-Pandemie.

6. Die Anpassung der Stipendienhöhe sowie des gebotenen Umfelds ist auch im Sinne der Inklusivität der Programme notwendig. Personen, die nicht genügend Eigenmittel aufbringen können oder ggf. den Aufenthalt mit ihrer Familie antreten, können ansonsten von der Teilnahmemöglichkeit ausgeschlossen werden. Ebenso im Sinne der Inklusivität sollte die Flexibilität der Programme in jeder Hinsicht beibehalten werden (dies ist ein ganz wichtiges Alleinstellungsmerkmal der BMBWF-Förderungsprogramme).


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen