Vorhaben
8. Mittelfristiges Investitionsprogramm (MIP) 2015–2019 und Übergangs-MIP 2020 für Privatbahnen
8. Mittelfristiges Investitionsprogramm 2015-2019 (8.MIP) für Privatbahnen auf Grundlage Privatbahngesetz 2004, BGBl. I Nr. 39/2004 Bündelung mit Vorhaben "Einjähriges Mittelfristiges Investitionsprogramm 2020 (Übergangs-MIP 2020) für Privatbahnen"
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -139.480
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (8.MIP)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Weitere Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2015-2019
Ausgangszustand 2015:
Das 7. MIP läuft mit Ende des Finanzjahres 2014 aus. Daher fehlt die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen.
Zielzustand 2020:
Mit dem 8. MIP wurde die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen geschaffen, sodass ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität geleistet wird.
Istzustand 2020:
Abschluss des 8. MIP und damit Sicherstellung der weiteren Förderung der Infrastruktur sowie der Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen der Privatbahnen.
Datenquelle:
Die Übereinkommen im Rahmen des 8. MIP wurden durch die Vertragspartner im Zeitraum 7.4.2015 bis 21.4.2016 unterfertigt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (Übergangs-MIP 2020)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Übergangs-MIP 2020 zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen
Ausgangszustand 2015:
Das 8. MIP läuft mit Ende des Finanzjahres 2019 aus. Daher fehlt die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen.
Zielzustand 2020:
Mit dem Übergangs-MIP 2020 wurde die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen im Jahr 2020 geschaffen, sodass ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität geleistet wird
Istzustand 2020:
Abschluss des Übergangs-MIP 2020 und damit Sicherstellung der weiteren Förderung der Infrastruktur sowie der Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen der Privatbahnen.
Datenquelle:
Die Übereinkommen des Übergangs-MIP 2020 wurden durch die Vertragspartner im Zeitraum 20.1.2020 bis 27.8.2020 unterfertigt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vertragliche Vereinbarung eines weiteren fünfjährigen Mittelfristigen Investitionsprogramms (8. MIP 2015 – 2019) zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Vereinbarung von Mittelfristigen Investitionsprogrammen werden private Schieneninfrastrukturunternehmen in die Lage versetzt, über einen fünfjährigen Zeitraum hinweg an den eigenen Strecken Erhaltungsaufwendungen und Investitionen zu planen und durchzuführen und so Maßnahmen, wie z.B. Verstärkung oder Erneuerung des Schienenunterbaus, Erneuerung des Schienenoberbaus, mit Schotterung, Schwellen und Geleisen (etwa 40 – 50 % der geplanten Maßnahmen), zu setzen. Weitere Inhalte der beabsichtigten Aktivitäten sind: Sicherung von Eisenbahnkreuzungen (rd. 30 % der geplanten Maßnahmen), Investitionen in Sicherheitseinrichtungen (Steuerung des Verkehrsablaufs auf der Schienenstrecke, Steuerung der Weichenstellung, Steuerung Eisenbahnkreuzungen und Signalsteuerung), Verstärkung der Elektrizitätsversorgung, ausgelöst durch eine höhere Verkehrsdichte, der Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen zur Erhöhung des Fahrgastkomforts bzw. zur Behindertengleichstellung und gegebenenfalls auch Verlängerung von Bahnsteigkanten zur Erleichterung der Verkehrsabwicklung.
Insgesamt dienen die Maßnahmen, einerseits der Erhaltung der Schieneninfrastruktur auf dem neuesten technischen Stand und der Reparatur durch die Verkehrsbelastung entstandene Schäden, andererseits werden Investitionsmaßnahmen gesetzt um die Infrastruktur für ein größeres Verkehrsaufkommen (bestellt über Verkehrsdienste des Bundes und der Länder) bereit zu stellen und somit die Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu fördern sowie das Fahren mit der Bahn zu attraktiveren.
Neuinvestitionen – Investitionen in neue Streckenabschnitte – wurden zwar ursprünglich ebenfalls für das 8. Mittelfristige Investitionsprogramm vorgelegt, sind aber mangels finanzieller Mittel tatsächlich nicht realisierbar.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Vertragliche Vereinbarung eines Übergangs-Mittelfristigen Investitionsprogramms (Übergangs-MIP 2020) zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch das Übergangs-MIP 2020 werden private Schieneninfrastrukturunternehmen in die Lage versetzt für das Jahr 2020 an den eigenen Strecken Erhaltungsaufwendungen und Investitionen durchzuführen und so alle Maßnahmen zu setzen, die es Absatzunternehmen erlaubt diese Verkehrswege zu nutzen und seine Leistungen entsprechende Kundengruppen anzubieten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Ergänzung zur Tabelle: Im Jahr 2020 beträgt der Plan-Wert für das Übergangs-MIP 2020 gemäß WFA Ergebnisdokument 31.596 Tsd. € exklusive der Privatbahn GKB. Der Plan-Wert inkl. GKB erhöht sich um 14.130 Tsd. € und beträgt daher 45.726 Tsd. €. Im Jahr 2020 beträgt der Transferaufwand 38.934 Tsd. €. Die Abweichung beträgt daher 6.792 Tsd. €.
Der gesamte Transferaufwand der Jahre 2015 bis inkl. 2020 beträgt 178.414 Tsd. € und ist daher um 6.933 Tsd. € geringer als die Summe der Plan-Werte in Höhe von 185.347 Tsd. €.
Die Abweichungen zu den Plan-Werten resultieren aus Übertragungen aus Vorperioden, offenen Abrechnungen, offenen Zahlungen betreffend das Jahr 2020 sowie Verschiebungen bzw. Nicht-Umsetzung von Projekten.
Die finanziellen Auswirkungen (Transferaufwand) entsprechen den Auszahlungen an die Vertragspartner in den Kalenderjahren 2015 bis 2020. Die Jahre 2015 bis 2019 sind endabgerechnet. Die Abrechnung und Abwicklung für das Jahr 2020 ist zum Evaluierungszeitpunkt im Februar 2021 noch nicht abgeschlossen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Aufgrund von Studien, die konkret Investitionen in die Schieneninfrastruktur betreffen, lassen sich die kurz- und mittelfristigen Effekte der Privatbahnförderung wie folgt darstellen:
Die Beschäftigungs- und Wachstumseffekte von Verkehrsvorhaben wurden im Rahmen mehrerer Studien, die für die ÖBB-Infrastruktur AG in Auftrag gegeben wurde, die aber auch genauso für die Privatbahnen herangezogen werden können, untersucht. Eine Studie des Joanneum Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik und des WIFO behandelte die Beschäftigungswirkungen, die unmittelbar durch den Bau der Infrastruktur ausgelöst werden. Unter anderem kommt die genannte Studie zu dem Resultat, dass mit einer Investition von 1 Mio. Euro eine Beschäftigung in der Bauphase im Ausmaß von ca. 20 Personenjahren gesichert werden kann. (Joanneum Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik, WIFO – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung: Volkswirtschaftliche Effekte des Rahmenplans 2009 – Bauphase, Studie im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, Jänner 2010).
Die anhand der Übereinkommen ausgelösten Gesamtinvestitionen aller Vertragspartner in Höhe von rd. 241,0 Mio. € im Zeitraum 2015 bis 2019 ergeben 4.820 Personenjahre. Durch das Übergangs-MIP 2020 mit Investitionen in Höhe von 83,5 Mio. € erhöht sich die Anzahl der Personenjahre um zusätzlich 1.671 auf gesamt 6.491 Personenjahre.
Im Rahmen einer im Jänner 2013 präsentierten, von der Industriellenvereinigung in Auftrag gegebenen Studie „Der ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn“ wurde ermittelt, dass pro in die Schieneninfrastruktur investierter € 68.300 ein zusätzlicher Arbeitsplatz entsteht. (Economica Institut für Wirtschaftsforschung: Der ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn – Leistung auf Schiene – Standort und Gesellschaft in Bewegung, Studie im Auftrag der Industriellenvereinigung, Jänner 2013.)
Durch die Gesamtinvestition aller Vertragspartner im Zeitraum 2015 bis 2019 entstehen daher 3.529 Arbeitsplätze. Das Übergangs-MIP trägt im Jahr 2020 zu zusätzlich 1.223 Arbeitsplätzen bei. In Summe entstehen folglich 4.752 Arbeitsplätze.
8. MIP: Die Verwaltungskosten für die Unternehmen beinhalten alle zusätzlichen durch die Mitfinanzierung des Bundes bedingten Abrechnungs- und Nachweisbedürfnisse, z.B. eigene Kostenabrechnung für die Erhaltungs- und Investitionsprogramme. Diese betragen gemäß Angaben der Privatbahnen in Summe € 147.265 pro Jahr. Das ergibt über die gesamte Laufzeit (5 Jahre) € 736.325 Verwaltungsaufwand. Übergangs-MIP: Die Verwaltungskosten ändern sich gegenüber jenen im 8. MIP nicht. Die Unternehmen haben die Projektdurchführung in ihrem Rechnungswesen so darzustellen, dass die entsprechenden Projekte eigenständig verfolgt werden können.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.