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Vorhaben

8. Mittelfristiges Investitionsprogramm (MIP) 2015–2019 und Übergangs-MIP 2020 für Privatbahnen

8. Mittelfristiges Investitionsprogramm 2015-2019 (8.MIP) für Privatbahnen auf Grundlage Privatbahngesetz 2004, BGBl. I Nr. 39/2004 Bündelung mit Vorhaben "Einjähriges Mittelfristiges Investitionsprogramm 2020 (Übergangs-MIP 2020) für Privatbahnen"

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -139.480

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das österreichische Schienennetz besteht nicht nur aus dem Schienennetz der ÖBB, sondern auch aus der Infrastruktur der Privatbahnunternehmen. Um den Privatbahnunternehmen für ihre Infrastruktur, auf welcher wertvolle Nahverkehrsleistungen und Güterverkehrsdienste erbracht werden, eine stabile Finanzierungssituation zur Verfügung stellen zu können, wurde im Rahmen des Privatbahngesetzes die Möglichkeit zur Mitfinanzierung von Erhaltung und Ausbau der Schieneninfrastruktur geschaffen. Der Bundesanteil beträgt dabei bis zu 50 %, die restlichen Mittel müssen durch die betroffenen Bundesländer, sonstige Dritte oder Eigenfinanzierung aufgebracht werden.
Diese im Rahmen von fünfjährigen mittelfristigen Investitionsprogrammen (MIP) definierte Finanzierung wurde bereits 7 mal über den Zeitraum von jeweils 5 Jahren umgesetzt und hat für die Privatbahnunternehmen einen deutlichen Aufschwung sowohl was die Qualität der Infrastruktur, als auch die Kundenakzeptanz betrifft, gebracht.
Die Eisenbahnunternehmen stehen vor der Situation, dass die allgemeinen technischen, umwelttechnischen, sicherheitstechnischen und sozialpolitischen Anforderungen an Schienenverkehrswege stetig zunehmen, wodurch weitere Investitionen erforderlich werden. Nachdem eine Finanzierung der gesamten Infrastrukturaufwendungen (Betrieb sowie Erhaltung und Investitionen) alleine aus den Erträgen der Infrastruktur nicht möglich ist, sind auch die Privatbahnunternehmen auf Finanzierungszuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen.

Das derzeit laufende 8. Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) läuft mit 2019 aus. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen (insbesondere zu erwartendes Budgetprovisorium für das Jahr 2020) wird vom BMVIT-Seite für das Jahr 2020 eine Übergangsregelung (Übergangs-MIP 2020) angestrebt, in der das aktuelle 8. MIP (Jahr 2019) für das Jahr 2020 weitgehend fortgeschrieben wird und nur in Einzelfällen mit dringenden Handlungsbedarf punktuell Neuinvestitionen berücksichtigt werden.

Fortsetzung des 8. MIP zu gleichen Bedingungen im Rahmen eines Übergangs-MIP 2020. Insgesamt werden im Jahr 2020 13 Unternehmen (exkl. GKB) mit der jährlichen Finanzierungssumme unterstützt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Vorhaben „8. Mittelfristiges Investitionsprogramm 2015 – 2019“ sowie „Übergangs-MIP 2020“ stehen im Zusammenhang mit dem Gesamtverkehrsplan und der Eisenbahnleitstrategie des BMK. Der Gesamtverkehrsplan für Österreich (2012) enthält generelle Zielsetzungen für alle Verkehrsträger und formuliert die Ziele und Leitlinien der österreichischen Verkehrspolitik bis 2025. Im Zentrum steht ein soziales, sicheres, umweltfreundliches und effizientes Verkehrssystem. Dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf die Schiene kommt ein hoher Stellenwert zu. Die Vorhaben stehen außerdem in Verbindung mit der Leitstrategie (2017), die Anwendung auf das österreichische Eisenbahnsystem der Haupt- und vernetzten Nebenbahnen findet. Das Eisenbahnsystem wird mit Hilfe öffentlicher Mittel ausgestaltet. Betreiber von Haupt- und Nebenbahnen, welche im Bundesbahngesetz nicht als Eisenbahnunternehmen angeführt sind, werden in Österreich als Privatbahnen bezeichnet. Ihrer Funktionalität entsprechend sind die meisten Privatbahnen im Eigentum der öffentlichen Hand. Diese regionalen Infrastrukturbetreiber liefern vor allem im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Der Bund kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Eisenbahninfrastruktur von Privatbahnen auf Ansuchen und auf Grund vorgelegter mehrjähriger Pläne Finanzierungsbeiträge im Rahmen von mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogrammen (MIP‘s) gewähren. Auch das Regierungsprogramm 2020 spricht die Bedeutung der Privatbahnen für den Regionalverkehr an. Auf europäischer Ebene trägt das Vorhaben zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur) bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (8.MIP)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Weitere Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2015-2019

Ausgangszustand 2015:

Das 7. MIP läuft mit Ende des Finanzjahres 2014 aus. Daher fehlt die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen.

Zielzustand 2020:

Mit dem 8. MIP wurde die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen geschaffen, sodass ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität geleistet wird.

Istzustand 2020:

Abschluss des 8. MIP und damit Sicherstellung der weiteren Förderung der Infrastruktur sowie der Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen der Privatbahnen.

Datenquelle:
Die Übereinkommen im Rahmen des 8. MIP wurden durch die Vertragspartner im Zeitraum 7.4.2015 bis 21.4.2016 unterfertigt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Sicherstellung der Infrastruktur von Privatbahnen (Übergangs-MIP 2020)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Übergangs-MIP 2020 zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen

Ausgangszustand 2015:

Das 8. MIP läuft mit Ende des Finanzjahres 2019 aus. Daher fehlt die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen.

Zielzustand 2020:

Mit dem Übergangs-MIP 2020 wurde die Grundlage zur weiteren Förderung der Infrastruktur sowie zur Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen im Jahr 2020 geschaffen, sodass ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität geleistet wird

Istzustand 2020:

Abschluss des Übergangs-MIP 2020 und damit Sicherstellung der weiteren Förderung der Infrastruktur sowie der Finanzierung der Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen der Privatbahnen.

Datenquelle:
Die Übereinkommen des Übergangs-MIP 2020 wurden durch die Vertragspartner im Zeitraum 20.1.2020 bis 27.8.2020 unterfertigt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vertragliche Vereinbarung eines weiteren fünfjährigen Mittelfristigen Investitionsprogramms (8. MIP 2015 – 2019) zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Vereinbarung von Mittelfristigen Investitionsprogrammen werden private Schieneninfrastrukturunternehmen in die Lage versetzt, über einen fünfjährigen Zeitraum hinweg an den eigenen Strecken Erhaltungsaufwendungen und Investitionen zu planen und durchzuführen und so Maßnahmen, wie z.B. Verstärkung oder Erneuerung des Schienenunterbaus, Erneuerung des Schienenoberbaus, mit Schotterung, Schwellen und Geleisen (etwa 40 – 50 % der geplanten Maßnahmen), zu setzen. Weitere Inhalte der beabsichtigten Aktivitäten sind: Sicherung von Eisenbahnkreuzungen (rd. 30 % der geplanten Maßnahmen), Investitionen in Sicherheitseinrichtungen (Steuerung des Verkehrsablaufs auf der Schienenstrecke, Steuerung der Weichenstellung, Steuerung Eisenbahnkreuzungen und Signalsteuerung), Verstärkung der Elektrizitätsversorgung, ausgelöst durch eine höhere Verkehrsdichte, der Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen zur Erhöhung des Fahrgastkomforts bzw. zur Behindertengleichstellung und gegebenenfalls auch Verlängerung von Bahnsteigkanten zur Erleichterung der Verkehrsabwicklung.
Insgesamt dienen die Maßnahmen, einerseits der Erhaltung der Schieneninfrastruktur auf dem neuesten technischen Stand und der Reparatur durch die Verkehrsbelastung entstandene Schäden, andererseits werden Investitionsmaßnahmen gesetzt um die Infrastruktur für ein größeres Verkehrsaufkommen (bestellt über Verkehrsdienste des Bundes und der Länder) bereit zu stellen und somit die Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu fördern sowie das Fahren mit der Bahn zu attraktiveren.
Neuinvestitionen – Investitionen in neue Streckenabschnitte – wurden zwar ursprünglich ebenfalls für das 8. Mittelfristige Investitionsprogramm vorgelegt, sind aber mangels finanzieller Mittel tatsächlich nicht realisierbar.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Vertragliche Vereinbarung eines Übergangs-Mittelfristigen Investitionsprogramms (Übergangs-MIP 2020) zur Erhaltung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch das Übergangs-MIP 2020 werden private Schieneninfrastrukturunternehmen in die Lage versetzt für das Jahr 2020 an den eigenen Strecken Erhaltungsaufwendungen und Investitionen durchzuführen und so alle Maßnahmen zu setzen, die es Absatzunternehmen erlaubt diese Verkehrswege zu nutzen und seine Leistungen entsprechende Kundengruppen anzubieten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-139.480

Tsd. Euro

Plan

-139.621

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

139.480

Tsd. Euro

Plan

139.621

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

139.480

Tsd. Euro

Plan

139.621

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-26.106

Tsd. Euro

Plan

-30.467

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

26.106

Tsd. Euro

Plan

30.467

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.106

Tsd. Euro

Plan

30.467

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-31.884

Tsd. Euro

Plan

-30.919

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

31.884

Tsd. Euro

Plan

30.919

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

31.884

Tsd. Euro

Plan

30.919

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-23.327

Tsd. Euro

Plan

-26.148

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

23.327

Tsd. Euro

Plan

26.148

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

23.327

Tsd. Euro

Plan

26.148

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-26.537

Tsd. Euro

Plan

-25.875

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

26.537

Tsd. Euro

Plan

25.875

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.537

Tsd. Euro

Plan

25.875

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-31.626

Tsd. Euro

Plan

-26.212

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

31.626

Tsd. Euro

Plan

26.212

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

31.626

Tsd. Euro

Plan

26.212

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Ergänzung zur Tabelle: Im Jahr 2020 beträgt der Plan-Wert für das Übergangs-MIP 2020 gemäß WFA Ergebnisdokument 31.596 Tsd. € exklusive der Privatbahn GKB. Der Plan-Wert inkl. GKB erhöht sich um 14.130 Tsd. € und beträgt daher 45.726 Tsd. €. Im Jahr 2020 beträgt der Transferaufwand 38.934 Tsd. €. Die Abweichung beträgt daher 6.792 Tsd. €.

Der gesamte Transferaufwand der Jahre 2015 bis inkl. 2020 beträgt 178.414 Tsd. € und ist daher um 6.933 Tsd. € geringer als die Summe der Plan-Werte in Höhe von 185.347 Tsd. €.

Die Abweichungen zu den Plan-Werten resultieren aus Übertragungen aus Vorperioden, offenen Abrechnungen, offenen Zahlungen betreffend das Jahr 2020 sowie Verschiebungen bzw. Nicht-Umsetzung von Projekten.

Die finanziellen Auswirkungen (Transferaufwand) entsprechen den Auszahlungen an die Vertragspartner in den Kalenderjahren 2015 bis 2020. Die Jahre 2015 bis 2019 sind endabgerechnet. Die Abrechnung und Abwicklung für das Jahr 2020 ist zum Evaluierungszeitpunkt im Februar 2021 noch nicht abgeschlossen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Verwaltungskosten für Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Aufgrund von Studien, die konkret Investitionen in die Schieneninfrastruktur betreffen, lassen sich die kurz- und mittelfristigen Effekte der Privatbahnförderung wie folgt darstellen:
Die Beschäftigungs- und Wachstumseffekte von Verkehrsvorhaben wurden im Rahmen mehrerer Studien, die für die ÖBB-Infrastruktur AG in Auftrag gegeben wurde, die aber auch genauso für die Privatbahnen herangezogen werden können, untersucht. Eine Studie des Joanneum Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik und des WIFO behandelte die Beschäftigungswirkungen, die unmittelbar durch den Bau der Infrastruktur ausgelöst werden. Unter anderem kommt die genannte Studie zu dem Resultat, dass mit einer Investition von 1 Mio. Euro eine Beschäftigung in der Bauphase im Ausmaß von ca. 20 Personenjahren gesichert werden kann. (Joanneum Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik, WIFO – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung: Volkswirtschaftliche Effekte des Rahmenplans 2009 – Bauphase, Studie im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, Jänner 2010).

Die anhand der Übereinkommen ausgelösten Gesamtinvestitionen aller Vertragspartner in Höhe von rd. 241,0 Mio. € im Zeitraum 2015 bis 2019 ergeben 4.820 Personenjahre. Durch das Übergangs-MIP 2020 mit Investitionen in Höhe von 83,5 Mio. € erhöht sich die Anzahl der Personenjahre um zusätzlich 1.671 auf gesamt 6.491 Personenjahre.

Im Rahmen einer im Jänner 2013 präsentierten, von der Industriellenvereinigung in Auftrag gegebenen Studie „Der ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn“ wurde ermittelt, dass pro in die Schieneninfrastruktur investierter € 68.300 ein zusätzlicher Arbeitsplatz entsteht. (Economica Institut für Wirtschaftsforschung: Der ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn – Leistung auf Schiene – Standort und Gesellschaft in Bewegung, Studie im Auftrag der Industriellenvereinigung, Jänner 2013.)

Durch die Gesamtinvestition aller Vertragspartner im Zeitraum 2015 bis 2019 entstehen daher 3.529 Arbeitsplätze. Das Übergangs-MIP trägt im Jahr 2020 zu zusätzlich 1.223 Arbeitsplätzen bei. In Summe entstehen folglich 4.752 Arbeitsplätze.

Verwaltungskosten für Unternehmen

8. MIP: Die Verwaltungskosten für die Unternehmen beinhalten alle zusätzlichen durch die Mitfinanzierung des Bundes bedingten Abrechnungs- und Nachweisbedürfnisse, z.B. eigene Kostenabrechnung für die Erhaltungs- und Investitionsprogramme. Diese betragen gemäß Angaben der Privatbahnen in Summe € 147.265 pro Jahr. Das ergibt über die gesamte Laufzeit (5 Jahre) € 736.325 Verwaltungsaufwand. Übergangs-MIP: Die Verwaltungskosten ändern sich gegenüber jenen im 8. MIP nicht. Die Unternehmen haben die Projektdurchführung in ihrem Rechnungswesen so darzustellen, dass die entsprechenden Projekte eigenständig verfolgt werden können.

Gesamtbeurteilung

Durch die Vorhaben und die damit verbundenen Finanzierungsbeiträge des Bundes konnte die Finanzierung der Investitionen und Instandhaltung in die Schieneninfrastruktur der Privatbahnen sichergestellt werden. Die Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes im Rahmen des 8. Mittelfristigen Investitionsprogramms 2015 – 2019 (8. MIP) wurden durch die Vertragspartner im Zeitraum April 2015 bis April 2016 unterfertigt. Die Übereinkommen des Übergangs-MIP 2020 wurden durch die Vertragspartner im Zeitraum Jänner 2020 bis August 2020 unterfertigt.

Der Abschluss der Übereinkommen zum 8. MIP sowie zum Übergangs-MIP 2020 stellte folgende Ziele sicher:
-) Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs, der auch künftigen infrastrukturellen Ansprüchen im Eisenbahnbereich qualitativ und quantitativ entsprechen kann
-) Berücksichtigung von sicherheitsrelevanten Vorgaben, die nicht im Eisenbahngesetz enthalten sind (z.B. auch Arbeitnehmerschutzbestimmungen), die im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG) oder in der Eisenbahnkreuzungsverordnung enthalten sind.
-) Kapazitätsverbesserung und –erweiterung im Schienenverkehr
-) Verbesserung der Qualität der angebotenen Verkehrsleistung aus infrastruktureller Sicht
-) Unterstützung und Fortführung der österreichischen Verkehrspolitik durch Maßnahmen zur Attraktivierung des Schienenpersonen- und güterverkehrs auf regionalen Strecken
-) Anhebung der Betriebssicherheit auf der Strecke auf den Stand der Technik

Das Eisenbahn(-infrastruktur)unternehmen verpflichtet sich auf Grundlage von mehrjährigen (in der Regel fünfjährigen) Investitions- und Erhaltungsplänen, Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen in die Schieneninfrastruktur durchzuführen. Die Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen müssen zur Erfüllung der eisenbahnrechtlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse des Eisenbahnbetriebes und des Eisenbahnverkehrs sowie zur Sicherstellung eines modernen und leistungsfähigen Schienenverkehrs erforderlich sein und mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Einklang stehen.

Insgesamt wurden mit 14 Privatbahnen Übereinkommen im Rahmen des 8. MIP sowie Übergangs-MIP 2020 abgeschlossen:
1. Cargo Center Graz
2. Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB)
3. Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn (IVB)
4. Linzer Lokalbahn AG
5. Lokalbahn Gmunden–Vorchdorf AG
6. Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg AG
7. Lokalbahn Vöcklamarkt – Attersee AG
8. Montafonerbahn AG
9. Neusiedler Seebahn GmbH
10. Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (Raaberbahn AG)
11. Salzburger Lokalbahn
12. Steiermärkische Landesbahnen
13. Wiener Lokalbahnen
14. Zillertaler Verkehrsbetriebe AG

Die anhand der Übereinkommen ausgelösten Gesamtinvestitionen aller Vertragspartner in Höhe von rd. 241 Mio. € im Zeitraum 2015 bis 2019 ergeben Beschäftigungsauswirkungen iHv 4.820 Personenjahre. Durch das Übergangs-MIP 2020 mit Investitionen in Höhe von 83,5 Mio. € erhöht sich die Anzahl der Personenjahre um zusätzlich 1.671 auf gesamt 6.491 Personenjahre. Durch die Gesamtinvestition aller Vertragspartner im Zeitraum 2015 bis 2019 entstehen daher 3.529 Arbeitsplätze. Das Übergangs-MIP trägt im Jahr 2020 zu zusätzlich 1.223 Arbeitsplätzen bei. In Summe entstehen folglich 4.752 Arbeitsplätze.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen