Vorhaben
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Gesetz geändert werden
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 127.709
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr durch die Anlastung externer Kosten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erzielung von Mehreinnahmen der ASFINAG durch Anlastung auch der externen Kosten
Ausgangszustand 2015:
Anlastung nur der Infrastrukturkosten bei der Berechnung fahrleistungsabhängiger Mauttarife, keine verursachergerechte Anlastung externer Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung, keine entsprechenden Mauteinnahmen der ASFINAG
Zielzustand 2020:
Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung ab 1. Jänner 2017, die daraus resultierenden Mautmehreinnahmen der ASFINAG belaufen sich im Jahr 2017 auf 40,436 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 53,480 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 51,293 Mio. Euro.
Istzustand 2020:
Anlastung auch der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelästigung im Rahmen der fahrleistungsabhängigen Maut seit 1. Jänner 2017, die daraus resultierenden Mautmehreinnahmen der ASFINAG belaufen sich im Jahr 2017 auf 47,296 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 40,071 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 42,622 Mio. Euro.
Datenquelle:
ASFINAG
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Ziel 2: Erzielung von Einnahmen zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erzielung von Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs
Ausgangszustand 2015:
Keine Einnahmen aus dem Titel der externen Kosten für den Bundeshaushalt
Zielzustand 2020:
Zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs durch Überweisung der Mauteinnahmen der ASFINAG aus dem Titel der externen Kosten nach Abzug von jeweils 2 % der Einnahmen an den Bund. Diese Einnahmen des Bundes belaufen sich im Jahr 2017 auf 39,627 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 52,410 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 50,267 Mio. Euro.
Istzustand 2020:
Zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs durch Überweisung der Mauteinnahmen der ASFINAG aus dem Titel der externen Kosten nach Abzug von jeweils 2 % der Einnahmen an den Bund. Diese Einnahmen des Bundes belaufen sich im Jahr 2017 auf 46,350 Mio. Euro, im Jahr 2018 auf 39,269 Mio. Euro und im Jahr 2019 auf 41,770 Mio. Euro.
Datenquelle:
ASFINAG
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Ziel 3: Effektivere Verfolgung von Mautprellerei in generalpräventiver Hinsicht
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Zusätzliche Fälle von Mautprellerei, bei denen eine Ersatzmautaufforderung ergehen konnte
Ausgangszustand 2015:
4000 Fälle von Prellen der fahrleistungsabhängigen Maut, bei denen Ersatzmautaufforderung ergehen konnte, weil die Fahrzeuge nach der Verwaltungsübertretung Österreich verlassen hatten.
Zielzustand 2020:
Zusätzlich 3600 Ersatzmautzahlungen und 400 BStMG-Verwaltungsstrafverfahren
Istzustand 2020:
Zusätzliche Delikte, bei denen zusätzliche Ersatzmautaufforderungen aufgrund der Ausdehnung der Frist zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit auf neun Monate ergehen konnten (d.h. Ersatzmauten die zwischen drei und neun Monaten nach dem Deliktzeitpunkt durch die Mautaufsicht eingehoben wurden): 2017: 5854 Delikte; 2018: 5638 Delikte; 2019: 5841 Delikte
Datenquelle:
ASFINAG
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Meilenstein 2: Strafbare Fälle von Mautprellerei bei der Benützung von Sondermautstrecken durch Pkw und Motorräder
Ausgangszustand 2015:
5000 Fälle von Mautprellerei bei der Benützung von Sondermautstrecken durch Pkw und Motorräder, ohne dass diese Fälle strafbar sind.
Zielzustand 2020:
Zusätzlich 4500 Ersatzmautzahlungen und 500 BStMG-Verwaltungsstrafverfahren, gleichzeitig Entfall von StVOVerwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes gegen Fahrverbote auf Sondermautstellen
Istzustand 2020:
Entfall von StVO-Verwaltungsstrafbestimmungen wegen Verstoßes gegen Fahrverbote auf Sondermautstellen; Zusätzliche Ersatzmautzahlungen auf Sondermautstrecken: 2017: 2807; 2018: 4607; 2019: 4076
Datenquelle:
ASFINAG
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einbeziehung der Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung in die Berechnung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Festsetzung der Mauttarife unter Berücksichtigung externer Kosten nach Maßgabe des unionsrechtlich vorgegebenen Rahmens.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Überweisung der von der ASFINAG erzielten Mehreinnahmen aus der Anlastung externer Kosten an den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abschluss eines Vertrages des Bundes mit der ASFINAG über die näheren Modalitäten der Mittelüberweisung (Ermittlung der Kosten der Einhebung der Entgelte für externe Kosten durch die ASFINAG und ihre Abzugsfähigkeit von den zu überweisenden Mitteln, Termine der Überweisung).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Zeitliche Ausdehnung der Ermächtigung der Mautaufsichtsorgane, von Zulassungsbesitzern aus Anlass der Kontrolle der Lenker ihrer Fahrzeuge eine vorläufige Sicherheit einzuheben
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ausdehnung der geltenden Frist zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit aus Anlass der Kontrolle der Lenker, wenn der Verdacht einer mit dem kontrollierten Fahrzeug begangenen Verwaltungsübertretung gem. § 20 Abs. 2 oder 3 BStMG auf automatischer Überwachung oder auf dienstlicher Wahrnehmung eines Mautaufsichtsorgans beruht, im Zusammenhang mit der durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz bewirkten Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist im VStG.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Benützung von Sondermautstrecken ohne ordnungsgemäße Entrichtung des geschuldeten Entgelts mit PKW und Motorrädern wird zur Verwaltungsübertretung erklärt
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Benützung von den in § 10 Abs. 2 BStMG genannten Mautabschnitten (Sondermautstrecken) ohne die ordnungsgemäße Entrichtung des nach den Straßensonderfinanzierungsgesetzen geschuldeten Entgelts wird als Verwaltungsübertretung im Sinne des § 20 Abs. 1 BStMG erklärt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Erträge setzen sich aus den Einnahmen zur Gestaltung des Verkehrs für den Bund und den Umsatzsteuererträgen für den Bund aus der Anlastung externer Kosten und aus der erhöhten Zahl von Ersatzmautzahlungen zusammen.
Kumuliert ergeben sich für den Bund um knapp 15 Mio. Euro geringere Erträge als geplant. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung für Fahrzeuge mit der EURO-Emissionsklasse VI erst ab 2019 erfolgte (geplant ab 2018) und diesen Fahrzeugen 2019 nur 40 % der geplanten anlastbaren Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung angelastet wurden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
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