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Vorhaben

AgrarInvestitionsKredit (AIK) - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020

AgrarInvestitionsKredit (AIK) - im Rahmen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 - "LE-Projektförderungen"

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.188

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

. Abwanderung und Betriebseinstellungen in benachteiligten Gebieten
Unterstützungsbedarf, wegen
. hoher Kosten für Rohstoffe, Energie und Arbeit
. kleiner Betriebsstruktur in der Urproduktion
. geringer landwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung je Arbeitskraft, besonders bei Betrieben in benachteiligten Gebieten
. hohen Anteil von Flächen mit für die Bewirtschaftung nachteiliger Topographie in Land- und Forstwirtschaft, hoher Investitionskosten, erschwerter Strukturveränderung und Bewirtschaftung
. mangelnder Produktionsalternativer für Bergbäuerinnen und Abhängigkeit von der Tierhaltung



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Grundsätzliche Information zu Agrarinvestitionskredite (AIK) :
Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten können allein oder in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen im Rahmen der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020 gewährt werden, soweit dies im Besonderen Teil vorgesehen ist. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Direktzuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ im Sinne von Artikel 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vor (Punkt. 1.11 Zusätzliche Bestimmungen für Agrarinvestitionskredite (AIK)).
Daher gelten für AIK die gleichen Rahmenbedingungen wie für Direktzuschüsse zu Investitionen. Unterstützt werden Investitionen zur Modernisierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Umstellung der Erzeugung, der Gesamtleistung und Lebensfähigkeit der Betriebe, der Stabilisierung und Verbesserung des Einkommens.
Mit den eingesetzten Mitteln wird einerseits ein wichtiger Beitrag zur Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen besonders in den benachteiligten Gebieten erreicht und anderseits durch den Schwerpunkt auf Investitionen auch ein Beschäftigungsimpuls im ländlichen Raum ausgelöst.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen

Beschreibung des Ziels

-Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung;

-Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels.

Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich ergibt sich aus der Notwendigkeit, den in der Landwirtschaft tätigen Menschen einen angemessenen Anteil an der allgemeinen Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklung zu ermöglichen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen richten sich zum einen an jene Betriebe, deren Streben (auf Basis der innerbetrieblichen Möglichkeiten) auf Wachstum, Intensivierung und Spezialisierung (aber auch Diversifizierung) ausgerichtet ist. Insbesondere im Zusammenhang mit Wachstumsinvestitionen wird dabei auf eine ausreichende Ausstattung mit den Produktionsfaktoren, Arbeit, Kapital, Fläche, geachtet. Zum anderen wird angesichts der bestehender Agrarstrukturen, der österreichspezifischen Topographie und der Praxis der Nebenerwerbstätigkeit ein weiterer Schwerpunkt auf die Erhaltung und Stärkung jener Betriebe gelegt, deren Existenz durch die landwirtschaftliche Produktion allein nicht abgesichert ist. Ziel ist es, eine landwirtschaftliche Mindestaktivität aufrecht zu erhalten und lebensfähige Agrarstrukturen langfristig zu sichern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Genehmigte Anträge

Ausgangszustand 2015:

Möglichkeit der Verbesserung der finanziellen und arbeitstechnischen Struktur

Zielzustand 2020:

Rund 1500 Betriebe pro Jahr nehmen mehrjährige AIK z.B. zur - Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, - Optimierung der innerbetrieblichen Möglichkeiten, - Sicherung der Existenzgrundlagen - Verbesserung der Lebensqualität in Anspruch

Istzustand 2020:

Das zur Verfügung gestellte Kreditvolumen für Agrarinvestitionen wurde zur Gänze verbraucht

Datenquelle:
Aufzeichnungen im BMLRT

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.188

Tsd. Euro

Plan

-27.226

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

374

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.188

Tsd. Euro

Plan

25.785

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.067

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.188

Tsd. Euro

Plan

27.226

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1

Tsd. Euro

Plan

-6.262

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

72

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

5.985

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

205

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

6.262

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-281

Tsd. Euro

Plan

-5.847

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

73

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

281

Tsd. Euro

Plan

5.565

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

209

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

281

Tsd. Euro

Plan

5.847

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-610

Tsd. Euro

Plan

-5.423

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

75

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

610

Tsd. Euro

Plan

5.135

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

213

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

610

Tsd. Euro

Plan

5.423

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-655

Tsd. Euro

Plan

-5.052

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

76

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

655

Tsd. Euro

Plan

4.758

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

218

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

655

Tsd. Euro

Plan

5.052

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-641

Tsd. Euro

Plan

-4.642

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

78

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

641

Tsd. Euro

Plan

4.342

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

222

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

641

Tsd. Euro

Plan

4.642

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Die tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK bei den Kreditinstituten erfolgt zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung und Genehmigung einer Auszahlungsbestätigung nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher auch eine zeitlich verzögerte Darstellung des Transferaufwandes.
Festzuhalten ist auch, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung in der Berechnung des Transferaufwandes das gesamte aushaftende Kreditvolumen (Plan) berücksichtigt wurde und im Zuge der Evaluierung der genehmigte Betrag für 2015 (Ist) als Grundlage herangezogen wurde. Damit ist der Unterschied zwischen Plan und Ist zu begründen.

Gesamtbeurteilung

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskredite (AIK) werden hauptsächlich in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen im Rahmen des Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 gewährt und ist somit ein Teil dieses Programms. Wird zu einem Direktzuschuss ein Zinsenzuschuss genehmigt, begründet sich dadurch eine zusätzliche nationale Förderung (gem. Art. 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
Aufgrund der Rahmenbedingungen – nach Genehmigung der SRL konnte erst spät das Einvernehmen für das jährliche Kreditvolumen von 130 Mio. mit dem BMF hergestellt werden – und daher auch erst gegen Ende 2015 Genehmigungen zu AIK erteilt werden. Für 2015 konnten deshalb nur 126 AIK mit einem Gesamtkreditbetrag von rund 14,00 Mio. Euro abgewickelt werden. Anträge die im Jahr 2015 nicht mehr bearbeitet werden konnten, wurden auf 2016 übertragen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Vorhaben für 2015 umgesetzt werden konnte (es wurden rund 1850 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 180,00 Mio. Euro eingebracht) aber aufgrund der angeführten Rahmenbedingungen nur ein geringer Anteil abgeschlossen werden konnte.

Allgemeines:
Wegen der langen Laufzeiten (10 Jahre für technische Investitionen und 20 Jahre für bauliche Investitionen) und des geregelten Zinsenzuschusses hat der AIK die Wirkung eines langfristigen, stabilen und kalkulierbaren Finanzierungsinstrumentes. Zusätzlich hat der vorgegebene AIK Zinssatz eine Leitfunktion auf weitere normalverzinsliche Kredite eines landwirtschaftlichen Betriebes.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen