Vorhaben
AgrarInvestitionsKredit (AIK) Stundung und Laufzeitverlängerung 2018
AgrarInvestitionsKredit (AIK) Stundung und Laufzeitverlängerung 2018 Ergänzung zur Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 ("LE-Projektförderungen").
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -19
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Dürre 2018 – Unterstützung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe
Beschreibung des Ziels
Genehmigung einer außerordentlichen Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitiger Laufzeitverlängerung. Damit soll als schnelle und direkte Unterstützungsmöglichkeit finanziellen Schwierigkeiten entgegengewirkt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Inanspruchnahme der Maßnahme
Ausgangszustand 2019:
Die extreme Trockenheit und außergewöhnlich hohen Temperaturen in Österreich haben im heurigen Jahr in der Landwirtschaft enorme Schäden und Ernteausfälle verursacht. Für viele Betriebe bedeutet das eine ernsthafte Gefährdung ihrer Existenz.
Zielzustand 2020:
Mit der beabsichtigten Maßnahme soll eine kurzfristige wirksame Unterstützung angeboten werden um eine finanzielle Notlage zu verhindern.
Istzustand 2020:
Entsprechend der Auswertung wurde rund 200 Betrieben eine Stundung bzw. Laufzeitverlängerung gewährt und somit finanziellen Schwierigkeiten entgegengewirkt.
Datenquelle:
Aufzeichnungen im BMLRT
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Stundung und Laufzeitverlängerung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Möglichkeit einer außerordentlichen Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitiger Laufzeitverlängerung soll als schnelle und direkte Unterstützungsmöglichkeit absehbaren finanziellen Schwierigkeiten entgegengewirkt werden.
Annahmen zur Berechnung:
Gesamtaushaftendes Volumen per 31.12.2017 rund 1,028 Mrd. Euro, Zinssatz von 1,30 %, Zinsenzschuss 50 %, Bundesanteil 60 %, rund 26 000 laufende Einzel-AIK, 100 %ige Teilnahme.
Durch die Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit gleichzeitiger Laufzeitverlängerung wird die Kapitaltilgung ein Jahr ausgesetzt. Damit verlängert sich die bisher angenommene Laufzeit von 15 auf 16 Jahre und somit auch die Zinsenzuschussleistung. Die Differenz zur Maximalvariante einer 100 %igen Umsetzung ist im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In der WFA wurde in der Berechnung eine 100%ige Umsetzung des Angebotes einer Laufzeitverlängerung von Agrarinvestitionskrediten zu Grunde gelegt. Nach Abschluss der Maßnahme und Auswertung der Rückmeldungen von den abwickelnden Stellen (Landesregierungen bzw. Landwirtschaftskammern) wurde nur eine sehr geringe Annahme der Maßnahme festgestellt. Die Gesamtanzahl beträgt rund 200 Teilnehmer, wobei ein aushaftendes Kreditvolumen von rund 10.672 Mio. Euro (Annahme in der WFA Gesamtsumme 10,028 Mrd Euro) zu veranschlagen ist. Daher ergibt sich die Differenz zwischen Plan und Ist bei den finanziellen Auswirkungen des Bundes.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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