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Vorhaben

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird

2021
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -39.925

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Schwarzarbeit und eine angespannte Situation im Bausektor sind weiterhin eine wirtschaftspolitische Herausforderung. Mit der vorgesehenen bedingten Verlängerung der Förderung von Handwerkerleistungen soll die redliche Wirtschaft weiter gestärkt und die Schwarzarbeit im Bereich von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich weiter bekämpft werden. Mit dem direkten Bezug zur wirtschaftlichen Entwicklung wird eine Fortführung im Jahr 2017 nur bei konjunkturpolitischer Notwendigkeit schlagend. Damit ist ein präziser und antizyklischer Einsatz des Förderinstruments sichergestellt.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft

Beschreibung des Ziels

Mit der Förderung von Handwerkerleistungen soll die Schwarzarbeit bekämpft und die redliche Wirtschaft gestärkt werden. Aufgrund der spezifischen Ausrichtung der Förderung (siehe Maßnahmenbeschreibung) sollen Mitnahmeeffekte gering gehalten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beschäftigungsindex insgesamt gemäß ÖNACE (Österreichische Systematik der Wirtschaftstätigkeiten) 2008 im Bereich F (Bau) [Index]

Istwert

109,3

Index

Zielzustand

104,4

Index

Datenquelle: Statistik Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Handwerkerleistungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20% der förderbaren Kosten, die in Zusammenhang mit einer förderbaren Leistung stehen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber und Jahr dahingehend beschränkt, dass maximal 3 000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten geltend gemacht werden können. Somit beträgt die maximal ausschöpfbare Förderung pro Jahr und Förderungswerber 600 Euro. Insgesamt sollen für diese Förderungen (einschließlich Verwaltungskosten) Mittel im Ausmaß von bis zu 40 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung stehen. Die Fortführung im Jahr 2017 ist jedoch von der tatsächlichen konjunkturpolitischen Notwendigkeit abhängig.
Gegenstand der Förderung soll weiterhin der Bereich der Wohnbaurenovierung, Wohnbauerhaltung und Wohnbaumodernisierung sein, wenn die betroffenen Gebäudeteile eigenen Wohnzwecken des Förderungswerbers (Eigentümer, Mieter) im Inland dienen.
Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit ist unter anderem, dass die Maßnahmen durch Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind. Weiters muss über die Erbringung der Leistung eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt werden, in der die auf die reine Arbeitsleistung (und die Fahrtkosten) entfallenden Kosten gesondert ausgewiesen werden.
Ein Förderungsansuchen kann nur von natürlichen Personen gestellt werden. Die beantragte Förderung und das Vorliegen der Voraussetzungen soll durch eine Abwicklungsstelle überprüft werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-39.925

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

39.925

Tsd. Euro

Plan

40.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

39.925

Tsd. Euro

Plan

40.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-15.975

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15.975

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

15.975

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-23.950

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

23.950

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

23.950

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Jahr 2016 wurden 15.974.447,56 EUR und im Jahr 2017 23.950.430,07 EUR ausbezahlt. Um einen möglichst einfachen Übergang zwischen den beiden Förderperioden zu gewährleisten, wurden jene 4.025.552,44 EUR, die für 2016 „zu wenig“ ausbezahlt wurden, in das Jahr 2017 verschoben. Für die Förderungswerberinnen und Förderungswerber konnte so eine transparente, einfache und durchgängige Antragsstellung gewährleistet werden. Anträge, die bis 31.12.2016 gestellt wurden, wurden als 2016er Antrag gewertet, Anträge die ab dem 1.1.2017 gestellt wurden, wurden als 2017er Antrag gewertet, unabhängig davon, aus welchem Budget die Anträge gefördert wurden.
Im Jahr 2018 wurden von der Abwicklungsstelle noch 13.572,10 EUR rücküberwiesen, die von Förderungsempfängern zurückgefordert bzw. nicht ausbezahlt wurden. Zudem gab es im Jahr 2021 eine verzinste Rückforderung von 522,00 EUR.
Für die Abwicklung und Wirtschaftsprüfung fielen 550.530,56 EUR (2016) bzw. 1.056.013,78 EUR (2017) an.
Es erfolgte in der WFA keine separate Ausweisung der Werkleistungen, da die gesamte Auszahlung über einen Förderansatz erfolgt ist.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Bürger:innen Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Die Antragsteller haben ihre Unterlagen überwiegend über die zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörigen Filialen persönlich bzw. elektronisch eingebracht. Der prognostizierte Zeit- und Kostenaufwand scheint damit in der erwarteten Dimension (0 Euro, 16.667 Stunden) bestätigt. Diese Einschätzung wird auch durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unterstützt: „Die Antragsunterlagen wurden so einfach wie möglich aufgesetzt. Damit konnte eine effiziente und kostengünstige Abwicklung unter Wahrung der Bürgernähe gewährleistet werden. Dies zeigt sich auch in der sehr niedrigen Quote an Beschwerden im Vergleich zur Gesamtantragszahl (0,01 %) sowie den vielen positiven Rückmeldungen per E-Mail und Telefon im Anschluss an den Versand der Förderungszusagen. Hier wurden seitens zahlreicher Förderungswerberinnen und Förderungswerber die rasche und einfache Abwicklung sowie die leicht verständlichen Rahmenbedingungen positiv erwähnt.“ Insgesamt wurden 94.395 Projekte eingereicht, die geschätzten 40.000 Anträge pro Jahr (für die gesamte Förderaktion somit 80.000) wurden damit leicht übertroffen.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage

Die nominelle Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche stieg in Österreich jeweils im Vergleich zum Vorjahr absolut um 11,92 Mrd. EUR (2016) bzw. um 10,46 Mrd. EUR (2017). Die erwarteten positiven Effekte von 25 Mio. EUR (2016) und 28 Mio. EUR (2017) lassen sich davon aufgrund ihrer geringen Dimension nicht isolieren. Selbiges gilt für die Beschäftigung.

Gesamtbeurteilung

Mit dem Handwerkerbonus (HWB) sollten gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Stärkung der redlichen Wirtschaft und die Setzung von wachstums- und konjunkturbelebenden Impulsen erreicht werden.

Dafür wurden Förderungen von bis zu 600 EUR an Konsumentinnen und Konsumenten von auf Rechnung durchgeführten Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausbezahlt. Gemäß § 5 des geänderten Bundesgesetzes konnte der Bundesminister für Finanzen im Jahr 2016 Förderungen von höchstens 20 Mio. EUR und – je nach konjunkturpolitischer Notwendigkeit – auch im Jahr 2017 von höchstens 20 Mio. EUR gewähren.
Die mit 1.1.2016 eingeführte Registrierkassenpflicht ermöglichte es, bei der verlängerten Förderaktion auch Barzahlungen mit einem Beleg gemäß § 132a Bundesabgabenordnung (BAO) zu akzeptieren.

Die Abwicklung erfolgte durch die „Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)“ in Zusammenarbeit mit den Bausparkassen. Hierzu wurde ein Abwicklungsvertrag abgeschlossen, der ein Gesamtentgelt von 1.587.344,64 EUR einschließlich Umsatzsteuer (USt) vorsah. Im Vertrag waren u. a. Vorort-Kontrollen bei den Förderungswerberinnen und Förderungswerbern vorgesehen. Die KPC stellte in deren Ergebnisbericht keine wesentlichen Auffälligkeiten fest. Die Vorort-Prüfungen führten nur vereinzelt zu Rückforderungen. Von 94.395 eingereichten Projekten wurden 92.547 mit einer Förderungssumme von 38.318.333 EUR genehmigt, 516 abgelehnt und 1.332 Projekte bereits vor Genehmigung storniert.

Gemäß § 6 Abs. 6 des Bundesgesetzes war zudem ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Dazu wurde für die Jahre 2016 und 2017 je ein Vertrag mit der BDO Auxilia GmbH abgeschlossen. Das Gesamtentgelt betrug 19.200,00 EUR einschließlich USt. Zusammenfassend halten die Prüfungsberichte jeweils fest, dass die Abwicklung durch die KPC gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Abwicklungsvertrag erfolgte.

Gemäß Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) war es das quantitative Ziel, die Beschäftigung in den betroffenen Wirtschaftszweigen (überwiegend Bau) anzuheben. Der Index der Beschäftigten insgesamt gehört zu den Konjunkturindikatoren, umfasst selbständig sowie unselbständig Beschäftigte und zeigt die monatliche Entwicklung deren Einsatzes im Produktionsprozess. Die Berechnung folgt dem Laspeyres Indexkonzept. Dazu werden Messzahlen nach Gruppen, Abteilungen und Abschnitten der ÖNACE sowie Verwendungskategorien gebildet, indem das jeweils aktuelle Monatsergebnis durch den monatlichen Durchschnitt des Basisjahres (derzeit 2015) dividiert wird. Der Referenzwert der WFA lag im Juni 2015 bei 104,3 (durch die Statistik Austria nach WFA Erstellung revidiert, Basis 2015). Bei Aktionsende im Juli 2017 lag er bei 109,3. Dabei ist aber die ausgeprägte Saisonkomponente zu berücksichtigen. Der Vergleichswert im Juli 2015 lag bei 106,4.

Die erwarteten Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte können aufgrund ihrer geringen Dimension nicht von der positiven Gesamtentwicklung isoliert werden. Die Erwartungen zur Belastung durch Verwaltungskosten für die Förderungswerberinnen und Förderungswerber pro Antrag (Zeit: 25 Minuten, Kosten: 0 EUR) scheinen ob der eingetretenen überwiegenden Art der Antragseinbringung (elektronisch) erfüllt.

Die eingetretene Eindämmung der Schwarzarbeit bzw. des Zuwachses derselben, die im Fokus des Vorhabens lag, wird wissenschaftlich unterschiedlich analysiert. Die geplante Maßnahme (Förderung von Handwerkerleistungen) wurde jedoch konsequent umgesetzt.
In der Gesamtbetrachtung kann damit mit entsprechender Gewichtung eine teilweise eingetretene Wirkung attestiert werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen