Vorhaben
Förderung Verein VertretungsNetz 2020
Förderung Verein VertretungsNetz 2020
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -42.111
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der betroffenen Personen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sowie einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearingaufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz
Beschreibung des Ziels
Das BMJ geht davon aus, dass der Bedarf nach professioneller Vertretung durch die Erwachsenenschutzvereine in der gerichtlichen Erwachsenenvertretung zumindest mittelfristig anhalten wird, da die mit dem 2. ErwSchG erweiterten Alternativen hauptsächlich in jenen Fällen in Betracht kommen, in denen früher nahe stehende Personen zum Sachwalter bestellt wurden. Auch bei der Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren ist mit einer anhaltend hohen Auftragslage zu rechnen, zumal nun auch in Verfahren über die Erneuerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung (nach Fristablauf) obligatorisch eine Abklärung durch den Erwachsenenschutzverein vorgesehen ist. Ebenso ist in der Patientenanwaltschaft und in der Bewohnervertretung zumindest nicht mit einem Rückgang der Anzahl jener Einrichtungen zu rechnen, in denen die PatientInnen bzw. BewohnerInnen vom Erwachsenenschutzverein zu vertreten sind. Um eine ausreichende Versorgung im Sinne des § 8 ErwSchVG sicherzustellen, wird daher insgesamt angestrebt, das im Jahr 2019 erreichte Leistungsniveau aufrechtzuerhalten. Im Bereich der Erwachsenenvertretung ist zudem eine geringfügige Aufstockung der Kapazitäten (um 5 Betreuungsstellen) vorgesehen, um den dringendsten Mehrbedarf der Gerichte (vor allem in Wien) abdecken zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Vertretene Klient*innen [Anzahl]
Istwert
5.951Anzahl
Zielzustand
6.045Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Durchgeführte Abklärungen (Clearings) [Anzahl]
Istwert
11.279Anzahl
Zielzustand
12.100Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Einrichtungen im Sinne des Unterbringungsgesetzes (UbG) im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz [Anzahl]
Istwert
36Anzahl
Zielzustand
35Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Einrichtungen im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz [Anzahl]
Istwert
2.799Anzahl
Zielzustand
2.785Anzahl
Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 42.111.000 Euro
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Erfüllung der mit dem 2. ErwSchG erweiterten Aufgaben wurde der Personalstand des Vereins VertretungsNetz in den Jahren 2018 und 2019 sukzessive ausgebaut. Um diese Aufgaben auch weiterhin ordnungsgemäß erfüllen zu können, ist es notwendig, den im Jahr 2019 erreichten Personalstand aufrecht zu erhalten. Im Bereich der Erwachsenenvertretung ist zudem eine geringfügige Aufstockung der Kapazitäten (um 5 Betreuungsstellen) vorgesehen, um den dringendsten Mehrbedarf der Gerichte (vor allem in Wien) abdecken zu können.
Zur Finanzierung dieses Personalstandes im Jahr 2020 benötigt der Verein VertretungsNetz eine Förderung in Höhe von 42.111.000 Euro. Im Rahmen des Budgetprovisoriums konnte dem Verein bisher nur eine Förderung in Höhe von 36.681.000 Euro gewährt werden, mit der – unter Berücksichtigung der strukturellen Effekte – nicht einmal der bestehende Personalstand ganzjährig finanziert werden kann. Nach Beschluss des BFG 2020 wäre dem Verein daher nun eine Nachtragsförderung in Höhe von 5.430.000 Euro zu gewähren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen der Planung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein Österreichs) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre Rechte effektiv wahrnehmen konnten.
Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vertrat der Verein vor allem Personen, die einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedurften (im Jahr 2020 insgesamt 5.951 Klient*innen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren („Clearing“) sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Im Jahr 2020 hat der Verein insgesamt rund 11.300 Clearings abgeschlossen und dabei in einem hohen Anteil der Fälle (rund 40 %) erreicht, dass eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden konnte.
Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und die Bewohnervertretung des Vereins ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen im Sinne des HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2020 betraf dies im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die Bewohner*innen von 36 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen im Sinne des UbG sowie von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG. In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2020 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen fast 22.000 Personen betroffen, was einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (rund 18.000 Personen) entspricht. Grund für den starken Anstieg der Freiheitsbeschränkungen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen war die COVID-19-Pandemie, wobei sich das HeimAufG und der Rechtsschutz durch die Bewohnervertretung gerade in dieser außergewöhnlichen Situation bewährt haben. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 23.500 Unterbringungen in psychiatrischen Abteilungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der betroffenen Personen nicht feststellbar ist (teilweise Mehrfachzählungen).
Insgesamt kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten KlientInnen im Jahr 2020 deutlich über dem in der WFA angeführten Schwellenwert (17.000 Personen, das entspricht 5 % der potenziell betroffenen Personengruppe) lag.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.