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Vorhaben

Förderung Verein VertretungsNetz 2020

Förderung Verein VertretungsNetz 2020

2021
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -42.111

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

§ 1 Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) ermächtigt die Bundesministerin für Justiz, die Eignung eines Vereins, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden, mit Verordnung festzustellen. Der Aufgabenbereich der Erwachsenenschutzvereine wurde mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), BGBl. I Nr. 59/2017, maßgeblich erweitert und umfasst nun im Wesentlichen folgende Aufgaben:
. gerichtliche Erwachsenenvertretung (§ 274 Abs. 3 und Abs. 5 ABGB) sowie Tätigkeit als Rechtsbeistand im Verfahren (§ 119 AußStrG), als einstweiliger Erwachsenenvertreter (§ 120 AußStrG) und als besonderer Rechtsbeistand (§ 131 AußStrG);
. Information und Beratung von betroffenen Personen und sonstigen Personen im Zusammenhang mit dem Erwachsenenschutzrecht (§ 4 ErwSchVG);
. Durchführung von Abklärungen (Clearing) im Auftrag des Gerichts in Erwachsenenschutzverfahren (§§ 4a und 4b ErwSchVG);
. Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse (§§ 4c und 4d ErwSchVG);
. Patientenanwaltschaft (§ 13 Abs. 1 UbG);
. Bewohnervertretung (§ 8 Abs. 3 HeimAufG).
Der sachliche und räumliche Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz umfasst nach der aktuellen Eignungsfeststellungsverordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, BGBl. II Nr. 241/2018, in der Patientenanwaltschaft ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg und in den übrigen Bereichen die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg.
Nach § 8 ErwSchVG hat das BMJ den Erwachsenenschutzvereinen den Aufwand, der mit den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel durch Gewährung von Förderungen zu ersetzen. Dabei ist eine ausreichende Versorgung der Betroffenen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Mit Förderungsansuchen vom 26.11.2019 und mit Nachtragsförderungsansuchen vom 15.4.2020 hat der Verein VertretungsNetz um Gewährung einer Förderung für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 42.111.748 Euro ersucht.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs) – Unterziel 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten), indem eine gesetzliche Vertretung von psychisch kranken und vergleichbar beeinträchtigten Menschen sichergestellt wird.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der betroffenen Personen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sowie einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearingaufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz

Beschreibung des Ziels

Das BMJ geht davon aus, dass der Bedarf nach professioneller Vertretung durch die Erwachsenenschutzvereine in der gerichtlichen Erwachsenenvertretung zumindest mittelfristig anhalten wird, da die mit dem 2. ErwSchG erweiterten Alternativen hauptsächlich in jenen Fällen in Betracht kommen, in denen früher nahe stehende Personen zum Sachwalter bestellt wurden. Auch bei der Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren ist mit einer anhaltend hohen Auftragslage zu rechnen, zumal nun auch in Verfahren über die Erneuerung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung (nach Fristablauf) obligatorisch eine Abklärung durch den Erwachsenenschutzverein vorgesehen ist. Ebenso ist in der Patientenanwaltschaft und in der Bewohnervertretung zumindest nicht mit einem Rückgang der Anzahl jener Einrichtungen zu rechnen, in denen die PatientInnen bzw. BewohnerInnen vom Erwachsenenschutzverein zu vertreten sind. Um eine ausreichende Versorgung im Sinne des § 8 ErwSchVG sicherzustellen, wird daher insgesamt angestrebt, das im Jahr 2019 erreichte Leistungsniveau aufrechtzuerhalten. Im Bereich der Erwachsenenvertretung ist zudem eine geringfügige Aufstockung der Kapazitäten (um 5 Betreuungsstellen) vorgesehen, um den dringendsten Mehrbedarf der Gerichte (vor allem in Wien) abdecken zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Vertretene Klient*innen [Anzahl]

Istwert

5.951

Anzahl

Zielzustand

6.045

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine

Durchgeführte Abklärungen (Clearings) [Anzahl]

Istwert

11.279

Anzahl

Zielzustand

12.100

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine

Einrichtungen im Sinne des Unterbringungsgesetzes (UbG) im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz [Anzahl]

Istwert

36

Anzahl

Zielzustand

35

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine

Einrichtungen im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz [Anzahl]

Istwert

2.799

Anzahl

Zielzustand

2.785

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 42.111.000 Euro

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Erfüllung der mit dem 2. ErwSchG erweiterten Aufgaben wurde der Personalstand des Vereins VertretungsNetz in den Jahren 2018 und 2019 sukzessive ausgebaut. Um diese Aufgaben auch weiterhin ordnungsgemäß erfüllen zu können, ist es notwendig, den im Jahr 2019 erreichten Personalstand aufrecht zu erhalten. Im Bereich der Erwachsenenvertretung ist zudem eine geringfügige Aufstockung der Kapazitäten (um 5 Betreuungsstellen) vorgesehen, um den dringendsten Mehrbedarf der Gerichte (vor allem in Wien) abdecken zu können.

Zur Finanzierung dieses Personalstandes im Jahr 2020 benötigt der Verein VertretungsNetz eine Förderung in Höhe von 42.111.000 Euro. Im Rahmen des Budgetprovisoriums konnte dem Verein bisher nur eine Förderung in Höhe von 36.681.000 Euro gewährt werden, mit der – unter Berücksichtigung der strukturellen Effekte – nicht einmal der bestehende Personalstand ganzjährig finanziert werden kann. Nach Beschluss des BFG 2020 wäre dem Verein daher nun eine Nachtragsförderung in Höhe von 5.430.000 Euro zu gewähren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2021
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-42.111

Tsd. Euro

Plan

-42.111

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

42.111

Tsd. Euro

Plan

42.111

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

42.111

Tsd. Euro

Plan

42.111

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-42.111

Tsd. Euro

Plan

-42.111

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

42.111

Tsd. Euro

Plan

42.111

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

42.111

Tsd. Euro

Plan

42.111

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen der Planung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein Österreichs) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre Rechte effektiv wahrnehmen konnten.
Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vertrat der Verein vor allem Personen, die einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedurften (im Jahr 2020 insgesamt 5.951 Klient*innen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren („Clearing“) sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Im Jahr 2020 hat der Verein insgesamt rund 11.300 Clearings abgeschlossen und dabei in einem hohen Anteil der Fälle (rund 40 %) erreicht, dass eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden konnte.
Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und die Bewohnervertretung des Vereins ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen im Sinne des HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2020 betraf dies im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die Bewohner*innen von 36 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen im Sinne des UbG sowie von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG. In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2020 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen fast 22.000 Personen betroffen, was einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (rund 18.000 Personen) entspricht. Grund für den starken Anstieg der Freiheitsbeschränkungen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen war die COVID-19-Pandemie, wobei sich das HeimAufG und der Rechtsschutz durch die Bewohnervertretung gerade in dieser außergewöhnlichen Situation bewährt haben. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 23.500 Unterbringungen in psychiatrischen Abteilungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der betroffenen Personen nicht feststellbar ist (teilweise Mehrfachzählungen).
Insgesamt kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten KlientInnen im Jahr 2020 deutlich über dem in der WFA angeführten Schwellenwert (17.000 Personen, das entspricht 5 % der potenziell betroffenen Personengruppe) lag.

Gesamtbeurteilung

Mit dem am 1.7.2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wurden die Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine erheblich erweitert, was vor allem bei VertretungsNetz (als größtem Erwachsenenschutzverein) einen massiven Personalausbau erforderlich machte, der nur sukzessive umgesetzt werden konnte. Die sehr intensive Umstellung auf die neue Rechtslage und die neuen Aufgaben konnte bis Jahresende 2019 im Wesentlichen abgeschlossen werden, sodass ab dem Jahr 2020 ein weitgehender Übergang zu einem „Routinebetrieb“ und damit eine weitere Steigerung der Anfalls- und Erledigungszahlen bzw. eine Stabilisierung auf hohem Niveau zu erwarten war. Dementsprechend wurde als Ziel für 2020 angestrebt, das im Jahr 2019 erreichte Leistungsniveau zumindest aufrechtzuerhalten bzw. im Bereich Erwachsenenvertretung sogar einen leichten Ausbau zu realisieren.
Dieses Ziel konnte nur teilweise erreicht werden. Verantwortlich dafür war im Wesentlichen die COVID-19-Pandemie, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Leistungsbereiche des Vereins ausgewirkt hat:
Der geplante moderate Ausbau im Bereich Erwachsenenvertretung (sowohl bei den hauptberuflichen Stellen als auch im Ehrenamt) konnte pandemiebedingt nicht umgesetzt werden, weshalb die Gesamtzahl der vertretenen Klient*innen gegenüber dem Vorjahr zwar leicht, aber nicht im geplanten Ausmaß gesteigert werden konnte.
Die Anzahl der abgeschlossenen Clearings (Abklärungen im Auftrag der Gerichte) ist gegenüber dem Vorjahr um 7 % zurückgegangen, wobei dieser Rückgang aber ausschließlich auf die Betriebseinschränkungen bei den Gerichten und beim Verein zu Beginn der Corona-Pandemie (Frühjahr 2020) zurückzuführen ist. Auch bei der Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse kam es im Frühjahr 2020 zu einem starken Rückgang, weil aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen keine persönlichen Kontakte stattfinden konnten.
In der Patientenanwaltschaft konnte die Vertretung der Patient*innen in allen 36 psychiatrische Einrichtungen gemäß UbG weiterhin sichergestellt werden. Die Anzahl der Unterbringungen ohne Verlangen ist – entgegen dem bisherigen Trend – gegenüber dem Vorjahr erstmals leicht (um ca. 4 %) gesunken.
Die Bewohnervertretung wurde durch die COVID-19-Pandemie vor völlig neue Herausforderungen gestellt: infolge der ab dem Frühjahr 2020 geltenden Besuchsbeschränkungen musste die Bewohnervertretung neue Arbeitsmethoden entwickeln, um ihrem Rechtschutzauftrag trotzdem soweit als möglich nachkommen zu können. Zudem wurden die Bewohner*innen in den HeimAufG-Einrichtungen im Jahr 2020 pandemiebedingt zusätzlichen Freiheitsbeschränkungen unterworfen, was einen erheblichen Anstieg der zu überprüfenden Meldungen zur Folge hatte (Höchststand seit Inkrafttreten des HeimAufG). In der Folge wurden von der Bewohnervertretung auch deutlich mehr Anträge auf gerichtliche Überprüfung gestellt als im Vorjahr.
Die Entwicklung der Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz zur Verfügung gestellten Betreuungsstellen (in VBÄ) stellt sich in den Jahren 2018 bis 2020 wie folgt dar:
per 31.12.2018: rund 349 VBÄ
per 31.12.2019: rund 363 VBÄ
per 31.12.2020: rund 362 VBÄ
In diesem Zeitraum wurden dem Verein VertretungsNetz vom BMJ folgende Förderungen gewährt:
2018: 37,307 Mio. €
2019: 40,756 Mio. €
2020: 42,111 Mio. €
Zusammengefasst konnte der Verein VertretungsNetz im Jahr 2020 seine Leistungen infolge unvorhergesehener externer Faktoren (COVID-19-Pandemie) zwar teilweise nicht im geplanten Ausmaß erbringen, trotzdem ist es aber dank des großen Engagements aller Beteiligten gelungen, den Rechtsschutz für psychisch kranke und kognitiv beeinträchtigte Menschen weitgehend aufrecht zu erhalten. Vor allem der Rechtsschutz für die Bewohner*innen von Heimen und ähnlichen Einrichtungen durch die Bewohnervertretung hat sich gerade in dieser Krisensituation bewährt. Insgesamt wurden das mit dem Vorhaben verfolgten Ziel daher überwiegend erreicht. Verbesserungspotenziale haben sich nicht ergeben.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen