Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Ausbildungspflichtgesetz

Ausbildungspflichtgesetz

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -196.748

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Pro Jahrgang verlassen geschätzte rd. 5.000 junge Menschen das Bildungs- oder Ausbildungssystem ohne über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss. Dies führt dazu, dass 13 % der 15-24-Jährigen sich nicht in Ausbildung befinden und keinen Abschluss über die Pflichtschule hinaus haben. Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt:
. Doppelt so hohes Arbeitslosigkeits-Risiko;
. Vierfaches Risiko von Hilfsarbeit;
. Siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen;
. ein Fünftel dieser Personen ist armutsgefährdet.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Überlegungen zur Einführung einer allgemeinen Ausbildungspflicht in Österreich gründeten u. a. auf den Zielen der Strategie „Europa 2020“, worin – ausgehend von den Erfahrungen der unmittelbar vorausgegangenen Wirtschaftskrise – die Reduzierung von vorzeitigen Schulabbrüchen sowie die Verbesserung der Beschäftigungsquoten auch junger Menschen zentrale Elemente darstellen.
Die konkrete Ausformung der Ausbildungspflicht folgte auch den Überlegungen der 2013 eingeführten europäischen Jugendgarantie, in welcher sich alle EU-Mitgliedsstaaten dazu bekannten, allen unter 25-jährigen innerhalb von 4 Monaten einen Zugang zu Arbeit, Aus- oder Weiterbildung zu gewährleisten. Die Jugendgarantie wurde im Jahr 2020 verstärkt und auf die Zielgruppe junger Menschen unter 30 Jahren ausgeweitet.
Im österreichischen Regierungsprogramm 2013-2018 wurde schließlich mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit aller Menschen in Österreich die Ausbildungspflicht etabliert und somit nicht nur die Ziele der europäischen Ebene aufgenommen, sondern auch eine langfristige Strategie zur Bewältigung des Wandels der Arbeitswelt sowie die Bekämpfung des drohenden Fach- und Arbeitskräftemangels verankert. Auch im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm stellt die Ausbildungspflicht ein zentrales Element der Strategie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs auf dem Arbeitsmarkt dar.
Die Ausbildungspflicht leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (UN). Hier vor allem zu den Zielen #4 „Hochwertigen Bildung“ und #8 „Menschwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“. In der aktuellen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bspw. das Ziel festgelegt, die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welchen durch berufliche Qualifikationen eine menschenwürdige Arbeit ermöglicht wird, wesentlich zu erhöhen.
Schließlich ist auch die Österreichische Jugendstrategie eng verknüpft mit den SDG und den Europäischen Jugendzielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027. Die Ausbildungspflicht nimmt im Rahmen dieser nationalen Strategie eine zentrale Rolle im Handlungsfeld „Bildung und Beschäftigung“ ein.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Vermeidung von frühzeitigem Ausbildungs- und Bildungsabbruch

Beschreibung des Ziels

Ziel ist es, trotz einer erwartbaren wachsenden Zuwanderungsdynamik, den Anteil der frühzeitigen (Aus-)BildungsabbrecherInnen, welche im Jahr 2013 bei 6,4 % lag, annähernd konstant zu halten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Senkung Quote der früheren Ausbildungsabbrecher:innen [%]

Istwert

6,8

%

Zielzustand

6,4

%

Datenquelle: Statistik Österreich


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einrichtung einer Koordinationsstelle "AusBildung bis 18"

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgabe jeder Koordinierungsstelle ist insbesondere die Koordinierung der Unterstützung von Jugendlichen zur Vermeidung von längeren ausbildungsfreien Zeiträumen, insbesondere nach Ausbildungsabbrüchen, bei der Berufsfindung und bei der Aufnahme in Ausbildungsmaßnahmen.
Die Koordinierungsstellen haben dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und keine Schule oder berufliche Ausbildung besuchen, sowie deren Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte zielgerichtet beraten und betreut werden. Sie haben sich dabei vorhandener fachlich geeigneter Unterstützungsstrukturen von bestehenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen zu bedienen.
Die Koordinierungsstellen haben insbesondere mit den Erziehungsberechtigten, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendeinrichtungen, Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Lehrlingsstellen, Lehr- und Ausbildungsbetrieben und sonstigen Trägern von Ausbildungsmaßnahmen sowie dem AMS und dem SMS zusammenzuarbeiten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung des Jugendcoachings, Produktionsschulen und anderer SMS Angebote

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Jugendcoaching durch vom Sozialministeriumservice (SMS) beauftragte Einrichtungen wird bedarfsorientiert ausgebaut, ebenso die Produktionsschulen, insbesondere zur Erreichung systemferner Jugendlicher respektive frühzeitiger (Aus-)BildungsabbrecherInnen.
Insbesondere durch das Jugendcoaching wird auch die Berufs- und Bildungswegorientierung dahingehend unterstützt und verstärkt, dass kein/e Jugendliche/r die Pflichtschule ohne ein klares berufliches oder Ausbildungsziel verlässt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einrichtung eines Systems zur Identifikation und Meldung der betroffenen Jugendlichen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um zu gewährleisten, dass Jugendliche, die eine schulische oder berufliche Ausbildung (vorzeitig) beendet haben oder aus der Betreuung des AMS oder des SMS ausgeschieden sind, erfasst werden können, haben weiterführende Schulen, Lehrlingsstellen, AMS, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, SMS und die nicht vom AMS oder SMS beauftragten Träger von Ausbildungsmaßnahmen relevante Informationen der Zu- und Abgänge in und aus der Ausbildung oder Betreuung von Jugendlichen an die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) zu übermitteln.
Zusätzlich sollen die Erziehungsberechtigten die Koordinierungsstelle direkt verständigen, wenn Jugendliche nach Beendigung oder vorzeitiger Beendigung eines Schulbesuches oder einer beruflichen Ausbildung keine weiterführende Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme begonnen haben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung von AMS Angeboten und Pilotprojekte

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Bedarfsgerechter Ausbau der überbetrieblichen Lehrausbildung, des Programms Kompetenz mit System und spezifischer betrieblicher Lehrstellenförderungen durch das AMS.
Initiierung neuer innovativer und niederschwelliger arbeitsmarkt- und bildungspolitischer Angebote zur Heranführung systemferner Jugendlicher an das (Aus-)Bildungssystem.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie wissenschaftliche Begleitung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erziehungsberechtigte, die betroffenen Jugendlichen und relevante Institutionen wie zB das Schulsystem werden über das Ausbildungspflichtgesetz und die damit verbundenen Angebote informiert. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Problematik frühzeitiger (Aus-)Bildungsabbrüche geleistet (präventive Wirkung).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-196.748

Tsd. Euro

Plan

-203.048

Tsd. Euro

Erträge

Ist

8.540

Tsd. Euro

Plan

5.759

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

171.900

Tsd. Euro

Plan

176.503

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

583

Tsd. Euro

Plan

834

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-6.658

Tsd. Euro

Plan

-6.658

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

39.463

Tsd. Euro

Plan

38.128

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

205.288

Tsd. Euro

Plan

208.807

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

8.540

Tsd. Euro

Plan

5.759

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.746

Tsd. Euro

Plan

-7.771

Tsd. Euro

Erträge

Ist

260

Tsd. Euro

Plan

188

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.800

Tsd. Euro

Plan

6.870

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-40

Tsd. Euro

Plan

-40

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.246

Tsd. Euro

Plan

1.129

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.006

Tsd. Euro

Plan

7.959

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

260

Tsd. Euro

Plan

188

Tsd. Euro

Ergebnis

-23.774

Tsd. Euro

Plan

-24.272

Tsd. Euro

Erträge

Ist

920

Tsd. Euro

Plan

619

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

19.700

Tsd. Euro

Plan

19.673

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

83

Tsd. Euro

Plan

204

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-175

Tsd. Euro

Plan

-175

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5.086

Tsd. Euro

Plan

5.189

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.694

Tsd. Euro

Plan

24.891

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

920

Tsd. Euro

Plan

619

Tsd. Euro

Ergebnis

-44.747

Tsd. Euro

Plan

-48.775

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.980

Tsd. Euro

Plan

1.283

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

37.800

Tsd. Euro

Plan

41.338

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

150

Tsd. Euro

Plan

207

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-302

Tsd. Euro

Plan

-302

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

9.079

Tsd. Euro

Plan

8.815

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

46.727

Tsd. Euro

Plan

50.058

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.980

Tsd. Euro

Plan

1.283

Tsd. Euro

Ergebnis

-58.503

Tsd. Euro

Plan

-60.005

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2.630

Tsd. Euro

Plan

1.725

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

51.100

Tsd. Euro

Plan

52.179

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

170

Tsd. Euro

Plan

210

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-2.044

Tsd. Euro

Plan

-2.044

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

11.907

Tsd. Euro

Plan

11.385

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

61.133

Tsd. Euro

Plan

61.730

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2.630

Tsd. Euro

Plan

1.725

Tsd. Euro

Ergebnis

-61.978

Tsd. Euro

Plan

-62.225

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2.750

Tsd. Euro

Plan

1.944

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

56.500

Tsd. Euro

Plan

56.443

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

180

Tsd. Euro

Plan

213

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-4.097

Tsd. Euro

Plan

-4.097

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12.145

Tsd. Euro

Plan

11.610

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

64.728

Tsd. Euro

Plan

64.169

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2.750

Tsd. Euro

Plan

1.944

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In der wissenschaftlichen Begleitung zur Implementierung der Ausbildungspflicht wird im Hauptszenario zur Berechnung der makroökonomischen Effekte davon ausgegangen, dass jährlich rund 3.000 Jugendliche zusätzlich einen Abschluss auf der Sekundarstufe II erhalten (= 50 % des berechneten Platzbedarfs in der AB18). Das konservativ gerechnete Szenario führt rechnerisch nach 10 Jahren zu einer Steigerung des BIP um 110 Mio. Euro – längerfristig deutlich mehr. Bei den Sozialversicherungsabgaben wäre dabei ein Anstieg um 200 Mio. Euro zu erwarten. (Studie: https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/5174/ )
Erträge errechnen sich aus den zusätzlich eingenommenen Steuern und AlV-Leistungen aus durch die Ausbildungspflicht zusätzlich entstandenen Beschäftigungsverhältnisse.
Der dargestellte Personalaufwand wurde für zusätzliches Personal im Bildungsbereich eingerechnet und aus Mitteln der UG 30 abgedeckt. Durch die Einberechnung dieser Mittel entsteht eine Differenz zwischen den jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln aus der UG 20 und den insgesamt aufgewendeten Summen.
Der betriebliche Sachaufwand wurde für Supportleistungen zur Umsetzung der Ausbildungspflicht auf Grundlage von Werkverträgen eingesetzt.
Die Werkleistungen werden aus der Summe der jährlichen Gesamtaufwendungen des AMS und des SMS zur Umsetzung ausbildungspflichtbezogener Angebote aus den zusätzlichen Mitteln der UG 20 zusammengesetzt.
Negative Transferaufwendungen stellen zusätzliche Einnahmen für AlV-Leistungen (inkl. Sozialversicherung) für durch die Ausbildungspflicht höherqualifiziertes Personal am Übergang in Beschäftigung dar.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Entscheidungsprozesse und -gremien

Das Geschlechterverhältnis der Steuerungsgruppe der AusBildung bis 18 beträgt laut aktueller Liste der nominierten Personen 16 Frauen gegenüber 10 Männern. In der Liste der nominierten Personen für den Beirat der AusBildung bis 18 werden inklusive der stellvertretenden Personen 11 Frauen und 4 Männer geführt.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zur Implementierung der Ausbildungspflicht wurde mit einer makroökonomischen Modellberechnung u.a. der quantitative Nutzen der Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Löhne, das Bruttoinlandsprodukt sowie die öffentlichen Finanzen analysiert. Laut den Berechnungsergebnissen ergibt sich bereits 10 Jahre nach Einführung der Ausbildungspflicht ein makroökonomischer Return on Investment im Ausmaß von € 110 Millionen jährlich.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
  • Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive

Die Anzahl der 15-17-jährigen FABA in Österreich ist seit dem Jahr 2016 rückläufig (2016: 22.614; 2017: 19.774; 2018: 18.078; 2019: 17.493). Letztverfügbare Werte aus dem Jahr 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022.
Die Anzahl der 15-17-jährigen Jugendlichen, die weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind, ist in Österreich seit 2016 rückläufig (2016: 20.810; 2017: 17.676; 2018: 16.019; 2019: 15.347). Letztverfügbare Werte aus dem Jahr 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022.

Gesamtbeurteilung

Auf Grundlage der Strategie „Europa 2020“ wurde die Ausbildungspflicht in Österreich initiiert. Ziel ist, jeden Jugendlichen im Anschluss an die Pflichtschule zu einem Abschluss im Aus-Bildungssystem zu führen. Die Ausbildungspflicht trat mit 1. Juli 2017 in Kraft.
Die Entwicklung der Frühen AusbildungsabbrecherInnen (FABA) hat sich positiv entwickelt. Seit 2013 (FABA-Quote = Anteil FABA an der Gesamtbevölkerung 6,3 %) stieg der Wert ab 2015 sprunghaft an und erreichte 2016 mit 8,6% den Höhepunkt. Seit 2017 sinkt die FABA-Quote (2017: 7,6 %; 2018: 7,0 %). Der letzte verfügbare Wert liegt 2019 bei 6,8 %. Entwicklung (2016: 22.614; 2017: 19.774; 2018: 18.078; 2019: 17.493).
Die Anzahl der 15-17-jährigen, die weder erwerbstätig noch in Aus- oder Weiterbildung sind (NEET – Young people neither in employment nor education or training), ist in Österreich rückläufig (2016: 20.810; 2017: 17.676; 2018: 16.019; 2019: 15.347). Letztverfügbare Werte 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022. (https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bildung/bildungsbezogenes_erwerbskarrierenmonitoring_biber/index.html)
In der WFA-Berechnung zur Schätzung der Kosten wurde von einer Betreuung von jährlich 3.711 FABA ausgegangen (die Hälfte systemferne Jugendliche, ein Drittel mit AMS-Anbindung). Das Interventionsmonitoring zur Analyse der Betreuung ausbildungspflichtiger Jugendlicher ergibt für 2020: von 3.361 abgeschlossenen Interventionen befand sich 4 Monate nach Abschluss über ein Drittel in Ausbildung, 20 % in AMS oder Jugendcoaching-Betreuung, 8 % in Erwerbstätigkeit.
Die Gesamtzahl der Beratungen von ausbildungspflichtigen Jugendlichen pro Jahr der Koordinierungsstellen sind seit 2018 (erste Datenlieferung der BSÖ im März 2018) konstant angestiegen (2018: 4.885; 2019: 6.724; 2020: 6.545; 2021: 8.702).
Die Anzahl der Teilnahmen im Jugendcoaching stieg (2016: 45.132; 2017: 51.521; 2018: 55.505; 2019: 60.089; 2020: 53.515; 2021: 59.988). 2020 wurde der Zugang für Jugendcoaches an Schulen nicht gewährt. Dadurch konnten deutlich weniger Jugendliche teilnehmen.
Auch die Anzahl Teilnahmen an AusbildungsFit stieg mit Ausnahme 2020 konstant an (2016: 3.187; 2017: 3.776; 2018: 4.769; 2019: 5.275; 2020: 4.439; 2021: 5.996). Aufgrund der Gate-Keeping-Funktion des Jugendcoachings sanken 2020 auch die Teilnahmen in AusbildungsFit.
Die Anzahl der Personen, in überbetriebliche Lehrgängen (ÜBA) nahm bis 2020 ab (2016: 15.006; 2017: 14.370; 2018: 13.921; 2019: 12.625; 2020: 11.423). Erklärung: Demographie, Konjunktur und 2020 weniger SchulabgängerInnen durch längeren Verbleib im Bildungssystem. 2021 erfolgte eine leichte Zunahme (12.076 Personen).
Mit zusätzlichen UG20-Mitteln wurden Angebote zur Verbesserung der Angebotsqualität der ÜBA etabliert (Reduzierung von Drop-Outs, Steigerung des Arbeitsmarkterfolges). Im Ausbildungsjahr 2017/18 wurden 38 zusätzliche Einzelprojekte mit einem Gesamtvolumen von 6,5 Mio. Euro gefördert.
Der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen bis 19 Jahren hat sich positiv entwickelt (2017: 6.063; 2018: 5.187; 2019: 4.812; 2020: 6.075; 2021: 4.449). Ausnahme ist das Corona-Jahr 2020. Nach Erholung des Arbeitsmarktes 2021 konnte das WFA-Ziel Reduktion des durchschnittlichen Bestands um „1.000“ wie bereits 2019 jedoch wieder erreicht werden.
Nachfrage und Angebot auf dem betrieblichen Lehrstellenmarkt: Der Bestand an OL stieg stetig an (2017: 4.650; 2018: 5.479; 2019: 6.247; 2020: 6.022; 2021: 7.243). Anzahl der verfügbaren LS bewegte sich auf gleichbleibendem Niveau – 2020 ausgenommen (2017: 6.154; 2018: 6.205; 2019: 6.830; 2020: 8.159; 2021: 6.865). Informationen zur Lehrausbildung in Österreich: https://ibw.at/en/library/id/539/
Die Einrichtung des Meldesystems wurde abgeschlossen. Ein Resultat der laufenden Qualitätssicherung war die Novellierung des Ausbildungspflichtgesetzes, worin u.a. die Anzahl der Meldezeitpunkte reduziert und dadurch ausbildungspflichtige Jugendliche früher von den Koordinierungsstellen erreicht werden können. Verpflichtende Leermeldungen sowie breite Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzahlen haben zu einer Verbesserung der Datenqualität geführt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen