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Vorhaben

Teilpension (erweiterte Altersteilzeit Arbeitslosenversicherungsgesetz)

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert und eine Teilpension (erweiterte Altersteilzeit) geschaffen wird

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 11.495

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Teilpension bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben. Die Teilpension ist geschlechtsneutral konzipiert. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage können diese Maßnahme im Übergangszeitraum, bis das Frauenalter soweit an jenes der Männer herangeführt wird, so dass diese Leistung auch für Frauen relevant wird, nur Männer in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Verabschiedung der Korridorpension hat der Gesetzgeber in den Erläuterungen klargestellt, dass dies notwendig ist, um das Ziel eines einheitlichen Pensionsalters für Frauen und Männer zu erreichen. Im Übergangszeitraum bedingt das daher, dass eben nur Männer diese Leistung in Anspruch nehmen können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters im Zusammenhang mit Sicherung eines möglichst hohen Beschäftigungsniveaus. Das Vorhaben unterstützt ebenso das SDG Ziel 8.5 produktive Vollbeschäftigung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufrechterhaltung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beschäftigungsverlängerung durch AlVG-Teilpension an Stelle von Korridorpension

Ausgangszustand 2016:

Ältere ArbeitnehmerInnen werden bei der Erfüllung der Voraussetzungen in Pension gehen und stehen somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Zielzustand 2021:

Durch eine teilweise Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension wird den Arbeitgebern ein Anreiz gegeben, ältere ArbeitnehmerInnen weiterhin zu beschäftigen.

Istzustand 2021:

Die Jahresdurchschnittsbestände von Personen in AlVG-Teilpension erhöhen sich im Zeitraum 2016 bis 2019 von 157 auf 367 auf 615 auf 837 und erreichen 2020 728 Personen im Jahresschnitt.

Datenquelle:
AMS Data Warehouse

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen an Arbeitgeber

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ein Arbeitgeber, der ältere Personen, die den Anspruch auf eine Korridorpension erfüllen, arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt und diesen bei kontinuierlicher Verringerung ihrer Arbeitszeit auf Grund einer Teilpensionsvereinbarung einen Lohnausgleich gewährt, hat bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf eine Abgeltung seiner zusätzlichen Aufwendungen in Form einer Teilpension.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

11.495

Tsd. Euro

Plan

45.555

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-11.495

Tsd. Euro

Plan

-45.555

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-11.495

Tsd. Euro

Plan

-45.555

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

949

Tsd. Euro

Plan

2.129

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-949

Tsd. Euro

Plan

-2.129

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-949

Tsd. Euro

Plan

-2.129

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

1.716

Tsd. Euro

Plan

6.140

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-1.716

Tsd. Euro

Plan

-6.140

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-1.716

Tsd. Euro

Plan

-6.140

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

2.786

Tsd. Euro

Plan

10.869

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-2.786

Tsd. Euro

Plan

-10.869

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-2.786

Tsd. Euro

Plan

-10.869

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

3.713

Tsd. Euro

Plan

13.359

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-3.713

Tsd. Euro

Plan

-13.359

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-3.713

Tsd. Euro

Plan

-13.359

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

2.331

Tsd. Euro

Plan

13.058

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-2.331

Tsd. Euro

Plan

-13.058

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-2.331

Tsd. Euro

Plan

-13.058

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Kosten der Teilpension sind geringer als die geschätzten Kosten der Korridorpension (als kontrafaktische Transferleistung). Zudem werden durch die Weiterbeschäftigung höhere Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuereinnahmen lukriert. Da der pro Kopf Aufwand für Teilpensionen etwas höher ausgefallen ist als erwartet, ist das ausgewiesene (geschätzte) positive finanzielle Nettoergebnis pro Kopf in der Evaluierung geringer als erwartet. Da auch weniger Personen als erwartet in Teilpension sind, fällt das kumulierte Nettoergebnis deutlich weniger positiv aus wie prognostiziert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Die Teilpension ist grundsätzlich ebenso wie die Korridorpension geschlechtsneutral konzipiert.
Die Korridorpension gilt grundsätzlich für Männer und Frauen in gleicher Weise und kann frühestens ab 62 Jahren in Anspruch genommen werden. Für Frauen kommt diese Pensionsart daher erst ab dem Jahr 2028 in Betracht. Vor dem Jahr 2028 haben Frauen die Möglichkeit, bereits vor dem vollendeten 62. Lebensjahr eine Alterspension in Anspruch zu nehmen.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen über die Teilpension im Jahr 2016 bis dato konnten aufgrund der geltenden Übergangsbestimmungen im Pensionsrecht nur Männer einen Antrag auf Teilpension stellen. Mit der Angleichung des Regelpensionsalters für Frauen an jenes für Männer wird es in Zukunft auch für Frauen möglich sein, in die Teilpension überzutreten.

Gesamtbeurteilung

Die 2016 eingeführte Teilpension – erweiterte Altersteilzeit – nach § 27a AlVG zielt auf die teilgeförderte Verlängerung von Beschäftigungszeiten von unselbständig Beschäftigten ab, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen könnten. Im Falle einer Verringerung der Arbeitszeit auf Grundlage einer Teilpensionsvereinbarung bei einem Lohnausgleich, gebührt dem Arbeitgeber die Arbeitslosenversicherungsleistung Teilpension als Aufwandsersatz. Diese Leistung ist und war für einen klar umrissenen Kreis von (indirekt) anspruchsberechtigten Personen und Arbeitgebern konzipiert. Der Umstand, dass es sich hierbei um keine Leistung für einen breiten Kreis an Anspruchsberechtigten handelt, ist bereits in den Erläuterungen zum Gesetzesvorhaben hervorgehoben. Die im Zeitraum 2016 bis 2021 tatsächlich realisierten Inanspruchnahmen von Teilpension entsprechen in hohem Maße der 2015 erwarteten Inanspruchnahme. Im Jahr 2019 waren jahresdurchschnittlich 837 Personen in Teilpension, 2020 728 Personen und 2021 nach vorläufigen Daten 655 Personen.
In der Gesamtbeurteilung ist der Effekt der Teilpension somit im überwiegenden Maße der erwartete Effekt und der Erfolg des Vorhabens, die Beschäftigungsverlängerung eines eingeschränkten Kreises an pensionsberechtigten Personen, daher ebenso gegeben.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen