Vorhaben
Erste Einmalzahlung an Arbeitslose 2020 zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise
Einmalzahlung zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -153.623
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Abdeckung des finanziellen Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Einkommensstabilisierung bei Arbeitslosen in der COVID-19-Krise
Ausgangszustand 2020:
Durch die COVID-19 Krise und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat sich die Situation für arbeitslose Personen verschlechtert, da die Wiedererlangung einer Beschäftigung erschwert ist. Aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen ist die Kaufkraft eingeschränkt.
Zielzustand 2021:
Diese Einmalzahlung sollen rund 400.000 Personen erhalten. Damit wird die Einkommenssituation der Betroffenen stabilisiert und gesamtwirtschaftliche Kaufkraft angehoben (um rund € 200 Mio.)
Istzustand 2021:
Erste Einmalzahlung (Sept.-November 2020): Rund 405.000 Personen mit AlV-Einmalzahlung mit Zahlungssumme von insg. rund € 182 Mio.
Datenquelle:
AMS Data Warehouse und Haushaltsverrechnung des Bundes
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Für die erste Einmalzahlung 2020 für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, geregelt im § 66 AlVG (BGBl. I Nr. 71/2020), wurde im Zeitraum September bis November 2020 in Summe rund € 182,3 Mio. zur Auszahlung gebracht. Dieser Betrag enthält keine Bestandteile der zweiten AlVG-Einmalzahlung 2020 (Dezemberzahlung), geregelt ebenso über den § 66 AlVG, welche mit BGBl. I Nr. 130/2020 am 15.12.2020 in Kraft trat.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Öffentliche Einnahmen
Die erste AlVG-Einmalzahlung 2020 erreichte rund 195.000 Frauen und rund 210.000 Männer, was der geschlechtsspezifischen Verteilung der AlVG-LeistungsbezieherInnen entspricht.
Im Erstrundeneffekt kann von einem Rückfluss an Umsatzsteuer an den Bundeshaushalt durch die gesicherten Konsumausgaben in Höhe von rund € 28,7 Mio. ausgegangen werden.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Haushaltseinkommen wurden durch die erste AlVG-Einmalzahlung 2020 um rund € 182,311 Mio. erhöht, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage je nach geschätzter Sparquote der Personengruppe um mindestens rund € 169 Mio.
Subdimension(en)
- Europa-2020-Sozialzielgruppe
Mit der ersten AlVG-Einmalzahlung 2020 konnte in rund 405.000 Fällen die Einkommenssituation von Personen, deren Arbeitssuche durch die COVID-19-Pandemie erschwert war, verbessert werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.