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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen.

2020
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 5 ist an das Ziel 1 (keine Armut) der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen angelehnt. Das Ergebnis ist unter dem Niveau von 2018 und liegt jedenfalls innerhalb der statistischen Schwankungsbreite. Steigerungen in dieser Größenordnung können nicht valide interpretiert werden, es gibt in keiner Bevölkerungsgruppe signifikante Steigerungen. Ein möglicher Grund für den Anstieg könnte das geringe BIP-Wachstum in Höhe von 1 % sein. Aus den vorliegenden Zahlen lassen sich keine Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ablesen, da die Einkommensdaten für EU-SILC 2020 auf Einkommensdaten des Jahres 2019 basieren.