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Vorhaben

Erste Einmalzahlung an Arbeitslose 2020 zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -153.623

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Personen, die infolge der Corona-Pandemie längere Zeit arbeitslos sind, erhalten als Hilfe in dieser besonderen Lebenslage eine Einmalzahlung. Diese Einmalzahlung soll einen Beitrag leisten, um die Zeit bis zur Wiedererlangung einer neuen Beschäftigung leichter überbrücken zu können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Beitrag zum Regierungsprogramm 2020-2024 Zielsetzung Soziale Sicherheit und Armutsbekämpfung. Die Einmalzahlung stützt das Haushaltseinkommen arbeitsloser Personen und leistet somit einen Beitrag zur Arbeitsbekämpfung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Abdeckung des finanziellen Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Einkommensstabilisierung bei Arbeitslosen in der COVID-19-Krise

Ausgangszustand 2020:

Durch die COVID-19 Krise und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat sich die Situation für arbeitslose Personen verschlechtert, da die Wiedererlangung einer Beschäftigung erschwert ist. Aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen ist die Kaufkraft eingeschränkt.

Zielzustand 2021:

Diese Einmalzahlung sollen rund 400.000 Personen erhalten. Damit wird die Einkommenssituation der Betroffenen stabilisiert und gesamtwirtschaftliche Kaufkraft angehoben (um rund € 200 Mio.)

Istzustand 2021:

Erste Einmalzahlung (Sept.-November 2020): Rund 405.000 Personen mit AlV-Einmalzahlung mit Zahlungssumme von insg. rund € 182 Mio.

Datenquelle:
AMS Data Warehouse und Haushaltsverrechnung des Bundes

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Krise eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2021
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-153.623

Tsd. Euro

Plan

-166.864

Tsd. Euro

Erträge

Ist

28.688

Tsd. Euro

Plan

31.136

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

182.311

Tsd. Euro

Plan

198.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

182.311

Tsd. Euro

Plan

198.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

28.688

Tsd. Euro

Plan

31.136

Tsd. Euro

Ergebnis

-153.623

Tsd. Euro

Plan

-166.864

Tsd. Euro

Erträge

Ist

28.688

Tsd. Euro

Plan

31.136

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

182.311

Tsd. Euro

Plan

198.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

182.311

Tsd. Euro

Plan

198.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

28.688

Tsd. Euro

Plan

31.136

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für die erste Einmalzahlung 2020 für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, geregelt im § 66 AlVG (BGBl. I Nr. 71/2020), wurde im Zeitraum September bis November 2020 in Summe rund € 182,3 Mio. zur Auszahlung gebracht. Dieser Betrag enthält keine Bestandteile der zweiten AlVG-Einmalzahlung 2020 (Dezemberzahlung), geregelt ebenso über den § 66 AlVG, welche mit BGBl. I Nr. 130/2020 am 15.12.2020 in Kraft trat.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft Soziales
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Öffentliche Einnahmen

Die erste AlVG-Einmalzahlung 2020 erreichte rund 195.000 Frauen und rund 210.000 Männer, was der geschlechtsspezifischen Verteilung der AlVG-LeistungsbezieherInnen entspricht.
Im Erstrundeneffekt kann von einem Rückfluss an Umsatzsteuer an den Bundeshaushalt durch die gesicherten Konsumausgaben in Höhe von rund € 28,7 Mio. ausgegangen werden.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Haushaltseinkommen wurden durch die erste AlVG-Einmalzahlung 2020 um rund € 182,311 Mio. erhöht, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage je nach geschätzter Sparquote der Personengruppe um mindestens rund € 169 Mio.

Soziales

Subdimension(en)

  • Europa-2020-Sozialzielgruppe

Mit der ersten AlVG-Einmalzahlung 2020 konnte in rund 405.000 Fällen die Einkommenssituation von Personen, deren Arbeitssuche durch die COVID-19-Pandemie erschwert war, verbessert werden.

Gesamtbeurteilung

Die Arbeitssuche wurde durch die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie erschwert und durchschnittlich verlängert. Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen stieg 2020 und bis Jahresmitte 2021 an. Die pandemiebedingt verlängerte Arbeitslosigkeit verursacht in vielen Fällen auch finanzielle Probleme für die betroffenen Haushalte.
Die formulierte Zielsetzung der Stabilisierung der Einkommen der Arbeitssuchenden wurde im vom Nationalrat festgelegten Umfang erreicht.
Die Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung sollte rund 400.000 Personen erreichen und die Einkommenssituation der Betroffenen um bis zu in Summe € 200 Mio. verbessern. Damit wird die Einkommenssituation der Betroffenen stabilisiert und gesamtwirtschaftliche Kaufkraft angehoben. Die Einmalzahlung beträgt € 450,- pro anspruchsberechtigter Person und wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe ausbezahlt.
Die erste Einmalzahlung der Arbeitslosenversicherung (Zahlungen im Zeitraum September bis November 2020) erreichte rund 405.000 Personen, die empirische Zahlungssumme hierfür betrug insgesamt rund € 182 Mio.
Eine zweite Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung (in Höhe von € 150,- bis € 450,- pro anspruchsberechtigter Person) wurde ab Dezember 2020 ausgezahlt.


Verbesserungspotentiale

Einbeziehung von Personen mit Krankengeldbezug im Anschluss an Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in die Einmalzahlung zur Einkommensstabilisierung. Damit werden zusätzliche Personen in diese AlVG Einmalzahlung einbezogen. Diese Ergänzung wurde mit BGBl. I Nr. 130/2020 (§ 41 Abs. 5 AlVG) umgesetzt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen