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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen

2021
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 5 ist an das Ziel 1 (keine Armut) der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen angelehnt. Die Zahl der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen ist in den letzten Jahren leicht angestiegen, die Ergebnisse liegen innerhalb der statistischen Schwankungsbreite. Steigerungen in dieser Größenordnung können nicht valide interpretiert werden. Zudem kam es 2021 gemäß der neuen Europa 2030-Strategie „Europäische Säule sozialer Rechte“ europaweit zu einer Änderung der gültigen Definition. Da die Armutszahlen für EU-SILC 2021 auf den Einkommensdaten des Jahres 2020 basieren, sind erstmals die Auswirkungen der Pandemie abgebildet. Es ist hervorzuheben, dass trotz starkem Zuwachs bei der Arbeitslosigkeit und massiven wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie die Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung 2021 lediglich um +0,6 Prozentpunkte (im Vergleich zu den rückgerechneten Werten für 2020 gem. neuer Definition für die Europa 2030-Strategie „Europäische Säule sozialer Rechte“) angestiegen ist.