Vorhaben
BÜNDELUNG: COVID-19 Armutsbekämpfung
BÜNDELUNG: Sonderrichtlinie "COVID-19 Armutsbekämpfung" gebündelt mit Projektverlängerung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -30.894
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bereitstellung der durch die Folgen der COVID-19 Pandemie notwendig gewordenen Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für armuts- und ausgrenzungsgefährdete Personen durch gemeinnützige Organisationen
Beschreibung des Ziels
Die COVID-19 Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Menschen in Österreich. Besonders vulnerable Gruppen haben verstärkt mit negativen Konsequenzen zu kämpfen, es ist ein österreichweit erhöhter Bedarf an Unterstützungsleistungen bemerkbar und gemeinnützige Organisationen verzeichnen einen stärkeren Zulauf. Die erhöhte Nachfrage nach Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeleistungen zeigt sich einerseits daran, dass aufgrund der COVID-19 Pandemie mehr Personen und neue Personengruppen Bedarf an bestehenden Angeboten haben und andererseits daran, dass zusätzliche, neue Unterstützungsmaßnahmen, die zielgerichtet die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen, nachgefragt werden.
Die Ziele der Sonderrichtlinie lauten daher:
1. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen dringend notwendige Hilfsmaßnahmen und Güter bereit zu stellen, welche gezielt die negativen Folgen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen.
2. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, den durch die Folgen der COVID-19 Pandemie erhöhten Bedarf an Hilfeleistungen für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen decken zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Geförderte Projekte gemeinnütziger Organisationen [Anzahl]
Istwert
16Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Datenquelle: Anzahl der abgeschlossenen Förderverträge
Ziel 2: Deckung des durch die Folgen der COVID-19 Pandemie erhöhten Bedarfs an Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen durch gemeinnützige Organisationen
Beschreibung des Ziels
Die COVID-19 Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Menschen in Österreich. Besonders vulnerable Gruppen haben verstärkt mit negativen Konsequenzen zu kämpfen, es ist ein österreichweit erhöhter Bedarf an Unterstützungsleistungen bemerkbar und gemeinnützige Organisationen verzeichnen einen stärkeren Zulauf. Die erhöhte Nachfrage nach Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeleistungen zeigt sich einerseits daran, dass aufgrund der COVID-19 Pandemie mehr Personen und neue Personengruppen Bedarf an bestehenden Angeboten haben und andererseits daran, dass zusätzliche, neue Unterstützungsmaßnahmen, die zielgerichtet die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen, nachgefragt werden.
Die Ziele der Sonderrichtlinie lauten daher:
1. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen dringend notwendige Hilfsmaßnahmen und Güter bereit zu stellen, welche gezielt die negativen Folgen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen.
2. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, den durch die Folgen der COVID-19 Pandemie erhöhten Bedarf an Hilfeleistungen für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen decken zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abgeschlossene Förderverträge [Anzahl]
Istwert
16Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Datenquelle: Anzahl der abgeschlossenen Förderverträge
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Projekten zur Abfederung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und Jugendliche
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die COVID-19 Pandemie verursachte finanzielle Probleme und Einkommensausfälle von Elternteilen treffen besonders Kinder und Jugendliche. In Armut aufzuwachsen ist nicht selten mit sozialer Ausgrenzung, mit Nachteilen in schulischer Bildung und beruflicher Ausbildung sowie mit geringeren Beschäftigungs- und Einkommenschancen verbunden.
Die COVID-19 Pandemie hat den Bedarf an Unterstützungs- und Betreuungsdiensten insbesondere für Kinder und Jugendliche, die armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sind, erhöht. COVID-19-Lockdowns haben diese Situation verschärft. Um die langfristigen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und einer dadurch bedingten Verstetigung der Armut- oder Ausgrenzungsbetroffenheit entgegenzuwirken, müssen Familien und vor allem Kinder und Jugendliche unterstützt werden.
Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Verteilung von gesammelten und angekauften Schul- und Lernmitteln sowie sonstigen Gütern, die eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Kindergarten-, Schul- und Ausbildungsalltag ermöglichen (sofern nicht nach SchDigiG bereits zur Verfügung gestellt),
– kostenlose Unterstützungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Nachhilfeangebote sowie Freizeit- und Ferienangebote,
– Förderung von Freiwilligenprojekten im Kontext der Verteilung von Hilfsgütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Adressatinnen/Adressaten,
– Übernahme für die Kosten der Internetzugänge und Öffnung der Digitalen Welt (zum Beispiel kostenloser Zugang zu Computern, Druckern und Scannern, sofern nicht nach SchDigiG bereits zur Verfügung gestellt),
– Hilfen und Unterstützung für Eltern der Adressatinnen/Adressaten,
– Projekte im Anschluss an Frühe Hilfen im Sinne von Präventionsketten, um kein Kind zurückzulassen,
– Projekte, die besonders armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Alleinerziehenden und ihren Kindern zu Gute kommen (dazu zählen zum Beispiel Projekte zur Erreichung armutsfester Erwerbseinkommen),
– Empowerment, Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen im Kontext der COVID-19 Pandemie,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Bekämpfung von Kinderarmut.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Förderung von Projekten zur Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und Bedarfsgütern im Kontext der COVID-19 Pandemie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Nicht nur Einkommensausfälle durch COVID-19-bedingte Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit, sondern auch Preisanstiege von alltäglichen Gütern wie Lebensmitteln oder Drogerieprodukten, belasten eine Vielzahl von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten. Die COVID-19-Pandemie brachte somit zusätzliche Personengruppen (zum Beispiel Ein-Personen-Unternehmen, kleine Selbständige) in finanzielle Schwierigkeiten. Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen im Bereich der Verteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgütern stoßen infolge dessen zusehends an ihre personellen, infrastrukturellen und finanziellen Grenzen. Es besteht daher ein dringender Bedarf an Projekten, welche die Versorgungsicherheit von alltäglichen Gütern in dieser Ausnahmesituation garantieren und an zusätzliche Maßnahmen bei der Bekämpfung von COVID-19-bedingter Armut. Insbesondere sollen inklusive Projekte gefördert werden, die zu keiner Beschämung der Unterstützten führen; dies erfolgt zum Beispiel über die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen über Institutionen statt individueller Verteilung.
Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Verteilung von gesammelten und angekauften Lebensmitteln bzw. Lebensmittelgutscheinen sowie von anderen Bedarfsgütern des täglichen Lebens bzw. Gutscheinen dafür,
– Förderung von Freiwilligenprojekten im Kontext der Verteilung von Hilfsgütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Adressatinnen/Adressaten,
– Aufbau von Lagerkapazitäten für Lebensmittel und Bedarfsgüter,
– Förderung von Projekten zur Nachbarschaftshilfe
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Förderung von Projekten zur Bereitstellung von medizinischer und psychosozialer Basisversorgung für mehrfach vulnerable Personengruppen im Kontext der COVID-19 Pandemie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Gruppe der mehrfach vulnerablen, in Österreich lebenden Personen ohne bestehende Krankenversicherung droht zu steigen, auch Selbständige und Kunstschaffende sind verstärkt von der COVID-19 Pandemie betroffen. Mit fehlenden Einkünften drohen verstärkt Belastungen und auch ein Verlust der Krankenversicherung. Die Förderung des Zugangs zu medizinischer und psychosozialer Basisversorgung für diese Gruppe ist gerade im Kontext der COVID-19 Pandemie wichtig, da dadurch neben den betroffenen Personen auch die gesamte in Österreich lebende Bevölkerung durch rasche Intervention zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten geschützt wird.
Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Bereitstellung von und Zugang zu medizinischer und psychosozialer Basisversorgung,
– Konkrete Hilfen und Unterstützungsaktivitäten,
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz im Kontext der COVID-19 Pandemie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen der Lockdowns der COVID-19 Pandemie steigen Gewalt in der Familie und Partnergewalt an. Steigende finanzielle Probleme tragen zu Spannungen in der Familie bei, zugleich sind notwendige und dringende persönliche Beratungen von Gewalt bedrohten und betroffenen Personen oder auch im Rahmen der Täterarbeit nur im begrenzten Rahmen möglich.
Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Konkrete Hilfen, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen,
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen,
– Empowerment und Einbeziehung von Betroffenen in die für sie relevanten Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Gewaltprävention und Intervention bei Gewaltbetroffenheit.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Förderung von Projekten zur Unterstützung von Entschuldungsprogrammen im COVID-19 Kontext
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im ersten Halbjahr 2020 ist in Österreich die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren um 32 %, die Zahl der Insolvenzanträge um 31,9 % – bedingt durch die Abfederungsmaßnahmen der Bundesregierung im Zuge der COVID-19 Pandemie – gesunken. Mit Auslaufen der Kreditstundungen im Jänner 2021 ist damit zu rechnen, dass dieser Trend sich umkehrt und zu einem vermehrten Bedarf an Leistungen der Schuldenberatungseinrichtungen führt.
Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– durch die COVID-19 Pandemie notwendig gewordene Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen
– Umsetzung von innovativen Projekten zum Schuldenabbau.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Förderung von Projekten zur Bekämpfung von COVID-19 bedingter Energiearmut
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In Zeiten der COVID-19 Pandemie stieg auch die Anzahl von Haushalten, welche von Energiearmut betroffen sind, an. Diese Haushalte sind nicht in der Lage, ihre Heiz- und Stromkosten zu begleichen, ihre Wohnungen angemessen zu heizen oder zu kühlen. Häufig müssen Einschränkungen bei Grundbedürfnissen (Kochen, Waschen, Medien) vorgenommen werden. Die Studie der Armutskonferenz zur sozialen Lage in Österreich zeigte, dass zum Beispiel die Preise für Holz stark angestiegen sind.
Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Konkrete Hilfen und Unterstützungsaktivitäten beim Zugang zu Energie (sofern nicht über COVID-19-Gesetz-Armut und Sozialhilfe zur Verfügung gestellt)
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen hinsichtlich Energie-Effizienz und Nutzungsverhalten,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Verringerung von Energiearmut.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Förderung von Projekten zur Unterstützung bei COVID-19 bedingter oder drohender Wohnungslosigkeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
COVID-19 bedingte finanzielle Einbußen gefährden stabile Wohnverhältnisse und erschweren Erhalt sowie Zugang zu leistbarem und angemessenem Wohnraum. Durch den zeitlich befristeten Delogierungsstopp konnten zwar viele akute Krisensituationen entschärft werden, allerdings sind zusätzlich Maßnahmen notwendig, die schnell gegen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit Abhilfe schaffen bzw. diese verhindern und so armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen entlasten. Ziel ist es, die Hürden zu leistbarem Wohnen zu überwinden und obdach- und wohnungslosen Menschen österreichweit einen Zugang zu leistbarem, dauerhaften und inklusivem Wohnen zu ermöglichen.
Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Konkrete Hilfen und Unterstützung bei Wohnungssuche und -Erhalt
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen
– Empowerment und Einbeziehung von Betroffenen in die für sie relevanten Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Wohnungslosigkeit,
– Initiativen zur nachhaltigen Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, Social Housing Initiativen und des Housing First Ansatzes.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Projektverlängerungen mit Aufstockungen (Phase 2)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden sozialen und armutsrelevanten Folgen, werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem. Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID 19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020, idgF. zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mio. € zur Bewältigung COVID-19-bedingter Notsituationen und Präventionsarbeit zur Verfügung gestellt.
Die zusätzlichen Mittel sollen auch für die Projektverlängerungen mit Aufstockung von Projekten, denen im Rahmen des Fördercalls im Jahr 2021 auf Basis der Sonderrichtlinie „COVID-19 Armutsbekämpfung“ bereits eine Förderung zuerkannt wurde (Phase 1), verwendet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Von den für 2021 zur Verfügung stehenden 20 Mio. € wurden 19.990 Tsd. an Fördermitteln für 16 Projekte zugesagt. Ausgezahlt wurden 90 % dieses Betrags. Für Aufstockungen und Verlängerungen standen 2022 10 Mio. € zur Verfügung. Die Restrate von 10 % für die 20 Mio. von 2021 wurden bereits 2022 im Zahlungsplan vorgesehen. Außerdem konnten Minderausgaben gemäß §5c (2) COVID-19-Gesetz-Armut für Projekte im Rahmen der SRL eingesetzt werden. Für 2023 wurden insgesamt an Restraten und zusätzlichen Ausgaben 3,2 Mio. € geschätzt. 2022 wurden Aufstockungen in der Höhe von 12,9 Mio. zugesagt, davon wurden 90 % ausgezahlt. 2023 wurden keine zusätzlichen Fördermittel auf Basis der SRL mehr zugesagt. Die Zahlungen der Restraten von 10 % abzüglich der nicht anerkannten Fördermittel beliefen sich insgesamt auf 1,277 Mio.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
- Europa-2020-Sozialzielgruppe
Eine externe Evaluierung durch ÖSB Social Innovation kam zum Schluss, dass durch die Maßnahmen auf Basis der SRL 70.000 bis 80.000 Personen der Zielgruppe erreicht wurden. Diese Zahl beinhaltet allerdings auch 15 kleinere Förderungen im Gesamtvolumen von knapp 5 Mio. €, die ebenfalls zur Linderung von COVID-19 Folgen vergeben wurden, aber nicht auf Basis der Sonderrichtlinie. Die Zahl der durch die Maßnahmen auf Basis der SRL erreichten Personen wird daher etwas niedriger sein. Auswirkungen auf die Zielgruppe sind aufgrund der Vielfältigkeit und des Umfangs der Maßnahmen in zahlreichen Dimensionen feststellbar, z.B. Versorgung mit Lebensmitteln und Bedarfsgütern, psychosozialen Unterstützung oder Unterstützung bei Wohnungslosigkeit.
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Kinder und Jugendliche stellten eine der zentralen Zielgruppen der Maßnahmen dar. Insgesamt bildete die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen mit über
15.000 erreichten jungen Menschen und über 2.600 Familien und 8.000 Einzelpersonen einen Schwerpunkt der Projekte.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.