Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

BÜNDELUNG: COVID-19 Armutsbekämpfung

BÜNDELUNG: Sonderrichtlinie "COVID-19 Armutsbekämpfung" gebündelt mit Projektverlängerung

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -30.894

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die COVID-19 Pandemie hat weltweit zu einem Anstieg der Armut geführt. Auch Österreich hat mit den sozialen und armutsrelevanten Folgen der Pandemie zu kämpfen, dies äußert sich unter anderem im höchsten Anstieg der Arbeitslosigkeit seit den 1950er Jahren, wobei insbesondere die Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit besorgniserregend ist. Beschäftigung ist ein wichtiger Faktor zur Armutsbekämpfung: Personen, die länger als ein Jahr lang keine Beschäftigung finden, sind zu 72 % (laut EU-SILC 2019) armuts- oder ausgrenzungsgefährdet und somit wesentlich häufiger von Armut betroffen. Zusätzlich sind Selbstständige (Ein-Personen-Unternehmen) und Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen besonders von den Folgen der COVID-19 Pandemie betroffen. Mit einem Anstieg der Anzahl an armuts- oder ausgrenzungsbetroffenen Personen durch COVID-19 ist 2021 zu rechnen, da zumeist soziale Folgen, wie schon bei der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, zeitverzögert zu den wirtschaftlichen Folgen auftreten.
Hier wird deutlich, wer in besonderem Maße vulnerabel ist. In Österreich waren im Jahr 2019 1.472.000 Menschen (16,9 % der Gesamtbevölkerung) armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Im Vergleich zum EU 28 Schnitt mit einer Ausgrenzungs- und Armutsgefährdungsquote von 21,4 % liegt Österreich somit im EU-Spitzenfeld. Durch COVID-19 droht jedoch ein Anstieg der Armutsgefährdung. Um dem entgegenzuwirken, ist es daher notwendig, weiterhin entschlossen für Armutsreduktion und Armutsvermeidung einzustehen. Durch die zweite COVID-19 Welle im Herbst/Winter 2020/2021 werden sich die Auswirkungen der Pandemie verschärfen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, die durch COVID-19 verursachten sozialen Folgen auch kurzfristig und rasch abzufedern.

Die gemäß gegenständlicher Sonderrichtlinie geförderten Projekte sollen die Unterstützung von armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Personen gewährleisten, die von den Folgen der COVID-19 Pandemie besonders betroffen sind. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Stärkung von Unterstützungsstrukturen der gemeinnützigen Organisationen, die als Konsequenz der COVID-19 Pandemie nicht nur mehr Personen betreuen und unterstützen müssen, sondern auch vor der Herausforderung stehen, neue Leistungen entwickeln und durchführen zu müssen.

BÜNDELUNG PROJEKTVERLÄNGERUNGEN MIT AUFSTOCKUNGEN (PHASE 2)
Aufgrund der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden sozialen und armutsrelevanten Folgen, werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem. Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID 19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020, idgF. zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mio. € zur Bewältigung COVID-19-bedingter Notsituationen und Präventionsarbeit zur Verfügung gestellt.

Aus diesen Mitteln können insbesondere Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und zur Versorgungssicherheit durchgeführt werden. Die zusätzlichen Mittel sollen auch für die Projektverlängerungen mit Aufstockung von Projekten, denen im Rahmen des Fördercalls im Jahr 2021 auf Basis der Sonderrichtlinie „COVID-19 Armutsbekämpfung“ bereits eine Förderung zuerkannt wurde (Phase 1), verwendet werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Grundsätzlich entspricht das Vorhaben dem Wirkungsziel 5 „Armutsbekämpfung und soziale Teilhabe: Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von Personen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind“ der UG21.
Das Vorhaben diente dem Ziel der Armutsbekämpfung im Regierungsprogramm 2020-2024. Die Regierung hatte sich zum Ziel gesetzt, durch verschiedene Maßnahmen den Anteil von armutsgefährdeten Menschen im ersten Schritt zu halbieren.
Auf EU-Ebene diente das Vorhaben dem Kapitel „Sozialschutz und Inklusion“ der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie der darauf basierenden Ziele des EU Aktionsplans zur Europäischen Säule bis zum Jahr 2030 die Zahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, um mindestens 15 Millionen zu reduzieren, wobei mindestens 5 Millionen davon Kinder sein sollen.
Das Vorhaben entspricht in erster Linie dem SDG-Ziel 1 (Keine Armut), berührte aber auch andere SDGs, wie Ziel 2 (Kein Hunger), Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und Ziel 5 (Geschlechtergleichstellung).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bereitstellung der durch die Folgen der COVID-19 Pandemie notwendig gewordenen Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für armuts- und ausgrenzungsgefährdete Personen durch gemeinnützige Organisationen

Beschreibung des Ziels

Die COVID-19 Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Menschen in Österreich. Besonders vulnerable Gruppen haben verstärkt mit negativen Konsequenzen zu kämpfen, es ist ein österreichweit erhöhter Bedarf an Unterstützungsleistungen bemerkbar und gemeinnützige Organisationen verzeichnen einen stärkeren Zulauf. Die erhöhte Nachfrage nach Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeleistungen zeigt sich einerseits daran, dass aufgrund der COVID-19 Pandemie mehr Personen und neue Personengruppen Bedarf an bestehenden Angeboten haben und andererseits daran, dass zusätzliche, neue Unterstützungsmaßnahmen, die zielgerichtet die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen, nachgefragt werden.
Die Ziele der Sonderrichtlinie lauten daher:
1. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen dringend notwendige Hilfsmaßnahmen und Güter bereit zu stellen, welche gezielt die negativen Folgen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen.
2. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, den durch die Folgen der COVID-19 Pandemie erhöhten Bedarf an Hilfeleistungen für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen decken zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Projekte gemeinnütziger Organisationen [Anzahl]

Istwert

16

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Datenquelle: Anzahl der abgeschlossenen Förderverträge

Ziel 2: Deckung des durch die Folgen der COVID-19 Pandemie erhöhten Bedarfs an Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen durch gemeinnützige Organisationen

Beschreibung des Ziels

Die COVID-19 Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Menschen in Österreich. Besonders vulnerable Gruppen haben verstärkt mit negativen Konsequenzen zu kämpfen, es ist ein österreichweit erhöhter Bedarf an Unterstützungsleistungen bemerkbar und gemeinnützige Organisationen verzeichnen einen stärkeren Zulauf. Die erhöhte Nachfrage nach Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeleistungen zeigt sich einerseits daran, dass aufgrund der COVID-19 Pandemie mehr Personen und neue Personengruppen Bedarf an bestehenden Angeboten haben und andererseits daran, dass zusätzliche, neue Unterstützungsmaßnahmen, die zielgerichtet die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen, nachgefragt werden.

Die Ziele der Sonderrichtlinie lauten daher:
1. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen dringend notwendige Hilfsmaßnahmen und Güter bereit zu stellen, welche gezielt die negativen Folgen der COVID-19 Pandemie abfedern sollen.
2. Gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, den durch die Folgen der COVID-19 Pandemie erhöhten Bedarf an Hilfeleistungen für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen decken zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Abgeschlossene Förderverträge [Anzahl]

Istwert

16

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Datenquelle: Anzahl der abgeschlossenen Förderverträge


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Projekten zur Abfederung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und Jugendliche

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die COVID-19 Pandemie verursachte finanzielle Probleme und Einkommensausfälle von Elternteilen treffen besonders Kinder und Jugendliche. In Armut aufzuwachsen ist nicht selten mit sozialer Ausgrenzung, mit Nachteilen in schulischer Bildung und beruflicher Ausbildung sowie mit geringeren Beschäftigungs- und Einkommenschancen verbunden.
Die COVID-19 Pandemie hat den Bedarf an Unterstützungs- und Betreuungsdiensten insbesondere für Kinder und Jugendliche, die armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sind, erhöht. COVID-19-Lockdowns haben diese Situation verschärft. Um die langfristigen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und einer dadurch bedingten Verstetigung der Armut- oder Ausgrenzungsbetroffenheit entgegenzuwirken, müssen Familien und vor allem Kinder und Jugendliche unterstützt werden.

Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Verteilung von gesammelten und angekauften Schul- und Lernmitteln sowie sonstigen Gütern, die eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Kindergarten-, Schul- und Ausbildungsalltag ermöglichen (sofern nicht nach SchDigiG bereits zur Verfügung gestellt),
– kostenlose Unterstützungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Nachhilfeangebote sowie Freizeit- und Ferienangebote,
– Förderung von Freiwilligenprojekten im Kontext der Verteilung von Hilfsgütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Adressatinnen/Adressaten,
– Übernahme für die Kosten der Internetzugänge und Öffnung der Digitalen Welt (zum Beispiel kostenloser Zugang zu Computern, Druckern und Scannern, sofern nicht nach SchDigiG bereits zur Verfügung gestellt),
– Hilfen und Unterstützung für Eltern der Adressatinnen/Adressaten,
– Projekte im Anschluss an Frühe Hilfen im Sinne von Präventionsketten, um kein Kind zurückzulassen,
– Projekte, die besonders armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Alleinerziehenden und ihren Kindern zu Gute kommen (dazu zählen zum Beispiel Projekte zur Erreichung armutsfester Erwerbseinkommen),
– Empowerment, Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen im Kontext der COVID-19 Pandemie,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderung von Projekten zur Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und Bedarfsgütern im Kontext der COVID-19 Pandemie

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Nicht nur Einkommensausfälle durch COVID-19-bedingte Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit, sondern auch Preisanstiege von alltäglichen Gütern wie Lebensmitteln oder Drogerieprodukten, belasten eine Vielzahl von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten. Die COVID-19-Pandemie brachte somit zusätzliche Personengruppen (zum Beispiel Ein-Personen-Unternehmen, kleine Selbständige) in finanzielle Schwierigkeiten. Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen im Bereich der Verteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgütern stoßen infolge dessen zusehends an ihre personellen, infrastrukturellen und finanziellen Grenzen. Es besteht daher ein dringender Bedarf an Projekten, welche die Versorgungsicherheit von alltäglichen Gütern in dieser Ausnahmesituation garantieren und an zusätzliche Maßnahmen bei der Bekämpfung von COVID-19-bedingter Armut. Insbesondere sollen inklusive Projekte gefördert werden, die zu keiner Beschämung der Unterstützten führen; dies erfolgt zum Beispiel über die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen über Institutionen statt individueller Verteilung.

Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Verteilung von gesammelten und angekauften Lebensmitteln bzw. Lebensmittelgutscheinen sowie von anderen Bedarfsgütern des täglichen Lebens bzw. Gutscheinen dafür,
– Förderung von Freiwilligenprojekten im Kontext der Verteilung von Hilfsgütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Adressatinnen/Adressaten,
– Aufbau von Lagerkapazitäten für Lebensmittel und Bedarfsgüter,
– Förderung von Projekten zur Nachbarschaftshilfe

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Projekten zur Bereitstellung von medizinischer und psychosozialer Basisversorgung für mehrfach vulnerable Personengruppen im Kontext der COVID-19 Pandemie

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Gruppe der mehrfach vulnerablen, in Österreich lebenden Personen ohne bestehende Krankenversicherung droht zu steigen, auch Selbständige und Kunstschaffende sind verstärkt von der COVID-19 Pandemie betroffen. Mit fehlenden Einkünften drohen verstärkt Belastungen und auch ein Verlust der Krankenversicherung. Die Förderung des Zugangs zu medizinischer und psychosozialer Basisversorgung für diese Gruppe ist gerade im Kontext der COVID-19 Pandemie wichtig, da dadurch neben den betroffenen Personen auch die gesamte in Österreich lebende Bevölkerung durch rasche Intervention zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten geschützt wird.

Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Bereitstellung von und Zugang zu medizinischer und psychosozialer Basisversorgung,
– Konkrete Hilfen und Unterstützungsaktivitäten,
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz im Kontext der COVID-19 Pandemie

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen der Lockdowns der COVID-19 Pandemie steigen Gewalt in der Familie und Partnergewalt an. Steigende finanzielle Probleme tragen zu Spannungen in der Familie bei, zugleich sind notwendige und dringende persönliche Beratungen von Gewalt bedrohten und betroffenen Personen oder auch im Rahmen der Täterarbeit nur im begrenzten Rahmen möglich.

Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Konkrete Hilfen, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen,
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen,
– Empowerment und Einbeziehung von Betroffenen in die für sie relevanten Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Gewaltprävention und Intervention bei Gewaltbetroffenheit.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Förderung von Projekten zur Unterstützung von Entschuldungsprogrammen im COVID-19 Kontext

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im ersten Halbjahr 2020 ist in Österreich die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren um 32 %, die Zahl der Insolvenzanträge um 31,9 % – bedingt durch die Abfederungsmaßnahmen der Bundesregierung im Zuge der COVID-19 Pandemie – gesunken. Mit Auslaufen der Kreditstundungen im Jänner 2021 ist damit zu rechnen, dass dieser Trend sich umkehrt und zu einem vermehrten Bedarf an Leistungen der Schuldenberatungseinrichtungen führt.

Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– durch die COVID-19 Pandemie notwendig gewordene Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen
– Umsetzung von innovativen Projekten zum Schuldenabbau.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Förderung von Projekten zur Bekämpfung von COVID-19 bedingter Energiearmut

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In Zeiten der COVID-19 Pandemie stieg auch die Anzahl von Haushalten, welche von Energiearmut betroffen sind, an. Diese Haushalte sind nicht in der Lage, ihre Heiz- und Stromkosten zu begleichen, ihre Wohnungen angemessen zu heizen oder zu kühlen. Häufig müssen Einschränkungen bei Grundbedürfnissen (Kochen, Waschen, Medien) vorgenommen werden. Die Studie der Armutskonferenz zur sozialen Lage in Österreich zeigte, dass zum Beispiel die Preise für Holz stark angestiegen sind.

Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Konkrete Hilfen und Unterstützungsaktivitäten beim Zugang zu Energie (sofern nicht über COVID-19-Gesetz-Armut und Sozialhilfe zur Verfügung gestellt)
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen hinsichtlich Energie-Effizienz und Nutzungsverhalten,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Verringerung von Energiearmut.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Förderung von Projekten zur Unterstützung bei COVID-19 bedingter oder drohender Wohnungslosigkeit

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

COVID-19 bedingte finanzielle Einbußen gefährden stabile Wohnverhältnisse und erschweren Erhalt sowie Zugang zu leistbarem und angemessenem Wohnraum. Durch den zeitlich befristeten Delogierungsstopp konnten zwar viele akute Krisensituationen entschärft werden, allerdings sind zusätzlich Maßnahmen notwendig, die schnell gegen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit Abhilfe schaffen bzw. diese verhindern und so armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Personen entlasten. Ziel ist es, die Hürden zu leistbarem Wohnen zu überwinden und obdach- und wohnungslosen Menschen österreichweit einen Zugang zu leistbarem, dauerhaften und inklusivem Wohnen zu ermöglichen.

Durch die Förderung folgender möglicher Projekte soll das Problem adressiert werden:
– Konkrete Hilfen und Unterstützung bei Wohnungssuche und -Erhalt
– Beratung, Betreuung und Informationsmaßnahmen
– Empowerment und Einbeziehung von Betroffenen in die für sie relevanten Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse,
– Umsetzung von innovativen Projekten zur Wohnungslosigkeit,
– Initiativen zur nachhaltigen Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, Social Housing Initiativen und des Housing First Ansatzes.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Projektverlängerungen mit Aufstockungen (Phase 2)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden sozialen und armutsrelevanten Folgen, werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem. Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID 19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020, idgF. zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Mio. € zur Bewältigung COVID-19-bedingter Notsituationen und Präventionsarbeit zur Verfügung gestellt.

Die zusätzlichen Mittel sollen auch für die Projektverlängerungen mit Aufstockung von Projekten, denen im Rahmen des Fördercalls im Jahr 2021 auf Basis der Sonderrichtlinie „COVID-19 Armutsbekämpfung“ bereits eine Förderung zuerkannt wurde (Phase 1), verwendet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-30.894

Tsd. Euro

Plan

-33.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

30.894

Tsd. Euro

Plan

33.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

30.894

Tsd. Euro

Plan

33.200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.991

Tsd. Euro

Plan

-18.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.991

Tsd. Euro

Plan

18.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.991

Tsd. Euro

Plan

18.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.626

Tsd. Euro

Plan

-12.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.626

Tsd. Euro

Plan

12.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.277

Tsd. Euro

Plan

-3.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.277

Tsd. Euro

Plan

3.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.277

Tsd. Euro

Plan

3.200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Von den für 2021 zur Verfügung stehenden 20 Mio. € wurden 19.990 Tsd. an Fördermitteln für 16 Projekte zugesagt. Ausgezahlt wurden 90 % dieses Betrags. Für Aufstockungen und Verlängerungen standen 2022 10 Mio. € zur Verfügung. Die Restrate von 10 % für die 20 Mio. von 2021 wurden bereits 2022 im Zahlungsplan vorgesehen. Außerdem konnten Minderausgaben gemäß §5c (2) COVID-19-Gesetz-Armut für Projekte im Rahmen der SRL eingesetzt werden. Für 2023 wurden insgesamt an Restraten und zusätzlichen Ausgaben 3,2 Mio. € geschätzt. 2022 wurden Aufstockungen in der Höhe von 12,9 Mio. zugesagt, davon wurden 90 % ausgezahlt. 2023 wurden keine zusätzlichen Fördermittel auf Basis der SRL mehr zugesagt. Die Zahlungen der Restraten von 10 % abzüglich der nicht anerkannten Fördermittel beliefen sich insgesamt auf 1,277 Mio.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen
  • Europa-2020-Sozialzielgruppe

Eine externe Evaluierung durch ÖSB Social Innovation kam zum Schluss, dass durch die Maßnahmen auf Basis der SRL 70.000 bis 80.000 Personen der Zielgruppe erreicht wurden. Diese Zahl beinhaltet allerdings auch 15 kleinere Förderungen im Gesamtvolumen von knapp 5 Mio. €, die ebenfalls zur Linderung von COVID-19 Folgen vergeben wurden, aber nicht auf Basis der Sonderrichtlinie. Die Zahl der durch die Maßnahmen auf Basis der SRL erreichten Personen wird daher etwas niedriger sein. Auswirkungen auf die Zielgruppe sind aufgrund der Vielfältigkeit und des Umfangs der Maßnahmen in zahlreichen Dimensionen feststellbar, z.B. Versorgung mit Lebensmitteln und Bedarfsgütern, psychosozialen Unterstützung oder Unterstützung bei Wohnungslosigkeit.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Kinder und Jugendliche stellten eine der zentralen Zielgruppen der Maßnahmen dar. Insgesamt bildete die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen mit über
15.000 erreichten jungen Menschen und über 2.600 Familien und 8.000 Einzelpersonen einen Schwerpunkt der Projekte.

Gesamtbeurteilung

Lt. WFA sollten gemeinnützige Organisationen über die Förderung von Projekten auf effizientestem Wege die erforderlichen Maßnahmen für armuts- und ausgrenzungsgefährdete Personen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation setzen können. Dadurch sollte eine Abmilderung der Adressatinnen/Adressaten-spezifischen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie erreicht werden.
Dieses Ziel wurde erreicht. Die externe Evaluierung stellt dazu fest:
Primäres Ziel der Förderungen war die rasche Abmilderung der Adressat:innen-spezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Dies ist in hohem Maße gelungen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bildeten einen der Schwerpunkte sowohl in der Zielgruppendefinition der Förderausschreibung als auch bei den tatsächlich geförderten Projekten. Ein besonderer Fokus lag dabei auf jungen Menschen mit Migrationsgeschichte. Ältere Jugendliche konnten dabei deutlich besser erreicht werden, als die jüngeren Jugendlichen und Kinder.
Themenschwerpunkte waren Gewalterfahrungen, sexuelle Aufklärung und Gesundheit. Entsprechend der Ausschreibung wurde auch die Zielgruppe der Eltern, insbesondere der Mütter, in den geförderten Projekten gut abgedeckt. Auf diesem Weg konnten auch die jüngeren Kinder indirekt erreicht werden. Einen weiteren Schwerpunkt in der Ausschreibung bilden die Bereitstellung von und die Unterstützung beim Zugang zu medizinischer und psychosozialer Basisversorgung für mehrfach vulnerable Personengruppen. Der Schwerpunkt der geförderten Projekte lag im Bereich der psychosozialen interdisziplinären Versorgung. Den Kern der Themen bildeten psychosoziale Fragen, die direkt und indirekt im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie standen. Dazu zählten soziale Isolation, Traumata, Fluchterfahrungen, Angstzustände, Depressionen, Perspektivlosigkeit, Gewalt, Sucht und das Thema Arbeit. Von den Zielgruppen her lag ein Schwerpunkt auf Frauen mit Migrationsgeschichte. Wichtig waren in diesem Zusammenhang die muttersprachlichen Beratungsangebote. Gewaltprävention und Gewaltschutz war als weiterer Schwerpunkt in der Ausschreibung konzipiert und fand sich auch in den geförderten Projekten in einem äußerst großen Ausmaß wieder. Gewalterfahrungen in Form von psychischer, physischer oder struktureller Gewalt spielten in allen geförderten Projekten eine wichtige Rolle.

Die von den Projekten umgesetzten Maßnahmen lassen sich in sieben Kategorien unterteilen, wobei in der Regel pro Projekt mehrere Maßnahmentypen umgesetzt wurden. Die Maßnahmentypen umfassten die Einrichtung einer Anlaufstelle, Beratungsleistungen, Workshops, Mentoring- und Tandemmodelle, Direkthilfen, Vernetzungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.

In der Sonderrichtlinie wurden sieben thematische Bereiche angeführt, die die mögliche thematische Breite von Maßnahmen zur Abfederung der Folgen von COVID-19 abbilden sollten. Da vorab nicht abschätzbar war, in welchen Bereichen der größte Bedarf bestehen würde, wurden für alle Maßnahmen identische quantitative Zielvorgaben formuliert. Das Ziel war aber nicht, alle thematischen Bereiche in gleicher Weise abzudecken, sondern dort zu investieren, wo der größte Bedarf besteht. Die Projekte, die auf Basis eines Fördercalls eingereicht wurden, zeigten, dass der größte Bedarf in den Bereichen Kinderarmut, Versorgungssicherheit und medizinischer und psychosozialer Basisversorgung lag. Daher zeigt sich bei Maßnahmen in diesen Bereichen eine (Über-)Erfüllung der Ziele lt. WFA, während den anderen Bereichen weniger Projekte zugerechnet werden können, weshalb die diese Ziele scheinbar nicht oder nur teilweise erreicht wurden.


Verbesserungspotentiale

Für eine noch nachhaltigere Wirkung auf die Trägereinrichtungen bräuchte es jedoch längerfristige Förderungen, um Personal zu halten, Expertise aufzubauen und Netzwerke auszubauen. Auch finanzielle und Personal-Ressourcen für Vor- und Nachbereitung der Projekte fehlen de facto. Förderlich wäre auch ein koordinierter Wissensaustausch zwischen Projektträgern und innerhalb von thematischen / methodischen Netzwerken. Das Ministerium könnte dabei die Rolle eines Netzwerkkoordinators inkl. Moderation von Synergieeffekten und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
Für eine noch nachhaltigere Wirkung auf die Zielgruppen bräuchte es langfristige Förderungen und – für die Zielgruppen – kostenfreie weiterführende Angebote, für dauerhaften und stabilen Beziehungsaufbau. Die Träger vermissen eine Finanzierung punktueller Ausgaben nach Projektlaufzeit, um die nachhaltige Wirkung zu erhalten. Zum Beispiel Finanzierung von Updates von Broschüren und Websites und von Follow-Up-Veranstaltungen und Vernetzungstreffen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen