Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Förderprogramme zum Thema ENERGIE

Förderprogramme zum Thema ENERGIE

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -43.562

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Inhaltlicher Hintergrund:
Die Klimaproblematik und die langfristige Sicherung der Energieversorgung zählen zu den zentralen gesellschaftlichen Zukunftsfragen. Die Energieforschung wird wesentlich dazu beitragen müssen, die ambitionierten Zielsetzungen der EU zu erreichen. Dieser auch gesellschaftlich sehr anspruchsvolle Veränderungsprozess stützt sich wesentlich auf innovative Technologien und Systeme. Eine offensive FTI-Politik spielt in diesem Bereich eine wichtige Rolle und kann der österreichischen Wirtschaft neue Chancen in den globalen Energietechnologiemärkten eröffnen. Energie ist deshalb einer der vier zentralen Forschungsschwerpunkte des BMK und wurde von der Bundesregierung unter dem Thema „Klimawandel und knappe Ressourcen“ als wichtiges und gesellschaftlich relevantes Forschungsthema festgelegt. Der thematische Fokus der österreichischen Energieforschung liegt auf Energieeffizienz, erneuerbaren Energieträgern und intelligenten Energiesystemen.
Im Rahmen des neuen Energieforschungsprogramms sollen neue Technologien und Lösungen entwickelt werden, welche insbesondere der Komplexität der gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden. Dies erfordert die Integration von Technologien und Lösungen zu intelligenten Gesamtsystemen und die Einbeziehung neuer Methoden und gesellschaftlicher Fragestellungen. So müssen z. B. Gebäudekonzepte, Energieinfrastrukturen und Mobilitätslösungen zum Gesamtsystem „Smart City“ zusammengeführt werden um die Basis für eine klimaneutrale Stadt zu schaffen.
Die klassischen Instrumente der angewandten Forschung, von der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bis hin zu Pilot- und Demonstrationsanlagen und zur Marktüberleitung werden den überwiegenden Teil der Maßnahmen abdecken. Im Sinne eines umfassenden Themenmanagements sind im Energiebereich missionsorientierte thematische Schwerpunkte mit den Möglichkeiten der themenoffenen Förderung (Basisprogramme) und Strukturförderung optimal zu ergänzen. Insbesondere im Bereich der Demonstrations- und Pilotprojekte spielen ergänzende Fördermöglichkeiten mit investiven Mitteln eine Rolle. Darüber hinaus kommen europäische und internationale Formate zum Einsatz.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in Österreich Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Investitionen in den Klimaschutz schaffen Arbeitsplätze, sorgen für regionale Wertschöpfung und tragen zu einer lebenswerten Zukunft bei. Sie sind für die Erreichung der Klimaziele erforderlich, können aber auch einen essenziellen Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Krise leisten.
Gemäß Ministerratsvortrag 25/22 vom 24. Juni 2020 „Investitionspaket für den Klimaschutz“ sind für das Jahr 2020 daher zusätzliche konjunkturbelebende Mittel in Höhe von € 32 Mio. für den Klimaschutz mit der zusätzlichen Dotierung des Klima- und Energiefonds (KLIEN) aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vorgesehen. Dafür werden als Schwerpunkt „Klimafreundliche Technologien für die Zukunft“ konjunkturrelevante Forschungs- und Innovationsprogramme, die eine höhere Ressourceneffizienz, geringeren Energieverbrauch und CO2 Reduktion ermöglichen mit zusätzlichen Budgetmitteln ausgestattet. Ebenso sollen Potenziale der Digitalisierung zukünftig noch stärker genutzt werden, um den Ressourcen- und Energieverbrauch sektorenübergreifend zu reduzieren.

Gemäß Ministerratsvortrag 25/22 vom 24. Juni 2020 „Investitionspaket für den Klimaschutz“ sind weiters für das Jahr 2021 für das BMK zusätzliche konjunkturbelebende Mittel in Höhe von 100 Mio. € für den Klimaschutz vorgesehen. Davon werden € 23,3 Mio. für konkrete Maßnahmen im Rahmen des Themas Energie/Umwelt eingesetzt.

Klima- und Umweltschutzrelevanz:
Klima- und Umweltschutz ist ein zentrales Thema in der angewandten Forschung. In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020-2024 und des aktuellen Ressortschwerpunkts „Klimaschutz“ legen die Förderungsprogramme des BMK, sowohl bei FFG als auch AWS, im Jahr 2021 ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte des Klimaschutzes. Hierbei gilt es, Forschungs- Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit besonderer Relevanz für den Klima- und Umweltschutz zu fördern Eine entsprechende Steigerung der geförderten Projekte wird im Rahmen des Programms „Energie und Umwelt“ über folgende Maßnahme/n erreicht:
– Stärkere Gewichtung des Klimaschutz- und Umweltkriteriums im Rahmen der Bewertung
– Schärfung der Bewertungskriterien für Klimaschutz/Umwelt auf Basis der Grundsätze der SDGs
– Klimarelevante Schwerpunktsetzungen in nationalen oder multilateralen Ausschreibungen, insbesondere im Rahmen der missionsorientierten Programme



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMK (vormals BMVIT) jedenfalls die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potentiale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011) bis 2020], die FTI-Strategie 2030 (ab 2021), der FTI-Pakt 2021-2023 und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. 2017-2022“. Zusätzlich werden auch einzelne themenspezifische UN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) adressiert.

Darüber hinaus sind nachfolgende spezifische Strategien zu nennen:
• Energieforschungs- und Innovationsstrategie, Herausgeber: BMVIT (2017)
• Umsetzungsplan zur Energieforschungsinitiative in der Klima- und Energiestrategie (2020)
• European Green Deal (“Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft”)
• Urban Mission der Europäischen Kommission (100 Klimaneutrale Städte)

Entsprechend der genannten Strategien sind folgende Handlungs- und Themenfelder für das Förderprogramm ENERGIE relevant:
– Energiesysteme und -netze
– Gebäude und urbanes System
– Industrielle Energiesysteme
– Umwandlungs- und Speichertechnologien
– Transitionsprozesse und soziale Innovation

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gezielte Impulse zur Reduktion des Energieverbrauchs

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Publikationen von Ergebnissen aus F&E-Projekten [Anzahl]

Istwert

25

Anzahl

Zielzustand

20

Anzahl

Datenquelle: Fachzeitschriften

Pilotprojekte [Anzahl]

Istwert

11

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Datenquelle: FFG- Projektdatenbank

Ziel 2: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit / Ausbau der Führungsrolle im internationalen Wettbewerb

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Energieprojekte unter österreichischer Koordination [Anzahl]

Istwert

53

Anzahl

Zielzustand

30

Anzahl

Datenquelle: FFG Projektdatenbank

Richtungsweisende Innovationslabore [Anzahl]

Istwert

5

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Datenquelle: FFG- Projektdatenbank

Ziel 3: Erhöhung der F&E-Qualität / Ausbau der Exzellenz

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Publikationen im Energieforschungsbereich [Anzahl]

Istwert

45

Anzahl

Zielzustand

44

Anzahl

Datenquelle: Schriftenreihe BMK


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Finanzierung von Sondierungsstudien

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2 Sondierungsstudien lt. FFG Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Sondierungen dienen zur Vorbereitung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (F&E&I). Sie sollen insbesondere die Sinnhaftigkeit möglicher zukünftiger F&E&I-Vorhaben ausloten und können im Falle von geplanten Leitprojekten die Konzepterstellung unterstützen
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Kooperationsprojekten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C4 Kooperationsprojekt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten FuE-Zielen zusammenarbeiten. Das FuE-Projekt kann entweder als Industrielle Forschung (marktferner) oder Experimentelle Entwicklung (marktnäher) aufgesetzt werden.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung von Einzelprojekten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C3 Unternehmensprojekt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Einzelprojekte der experimentellen Entwicklung werden von Unternehmen eingereicht und durchgeführt und sind auf kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet. Die Einbindung von Forschungspartnern ist durch Subaufträge möglich. Außerdem können Kooperationen mit anderen Unternehmen über eine gemeinsame Projektbeschreibung abgebildet werden. Der Fördervertrag wird dabei mit jedem Partner gesondert abgeschlossen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzierung von Innovationslaboren

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C23 Innovationslabor lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Innovationslabore ermöglichen Einrichtungen oder organisierten Gruppen von unabhängigen Partnern den offenen Zugang zu materieller und immaterieller FTI-Infrastruktur und/oder spezifischer Expertise. Sie bieten eine organisatorische Basis zum Wissenstransfer und zur Zusammenarbeit bei Innovationsvorhaben und unterstützen im Rahmen einer realen Entwicklungsumgebung den Zugang zu NutzerInnen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

F&E-Dienstleistungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C17 F&E-Dienstleistungen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Stiftungsprofessuren

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C19 Stiftungsprofessuren lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Mit dem Instrument Stiftungsprofessuren wird die Berufung hervorragender ForscherInnen an österreichischen Universitäten unterstützt. Die Berufung erfolgt nach § 98 UG 2002 und ist auf Themenfelder beschränkt, die von besonderer strategischer Relevanz für den Innovationsstandort Österreich sind.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Förderung von Innovationsprojekten über den Klima- und Energiefonds (KLIEN)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der zusätzlichen Dotierung des Klima- und Energiefonds im Jahr 2020 über 32,0 Mio. € werden Innovationsprojekte (2020) zu folgenden Schwerpunkten durchgeführt:
– Projekte der Vorzeigeregion Energie (wie im Ministerratsvortrag beispielhaft angeführt): 24,5 Mio. €
Das Programm Vorzeigeregion Energie hat zum Ziel, große umsetzungsnahe Demonstrationsprojekte zu liefern, die international sichtbar sind. Angestrebt wird die konkrete Umsetzung mit konkreten (Klima-, Standort-, sektoralen) Wirkungen in jenen Themen zu entwickeln, die hohen Innovationsbedarf aufweisen aber auch hohes Dekarbonisierungspotenzial. Die Themenfelder der 3 österreichischen Vorzeigeregionen spiegeln dies wider: Energy Communities und Sektorkoppelung, Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff
– Projekte zur Energieforschung: 7,5 Mio. €
Mit dem Energieforschungsprogramm wird ein zentraler Beitrag zur Entwicklung innovativer Energietechnologien und Systemlösungen aus Österreich geleistet. Insbesondere wird der Fokus auf die Finanzierung von Leitprojekten und Digitalisierungsprojekten gelegt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-43.562

Tsd. Euro

Plan

-104.078

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.971

Tsd. Euro

Plan

4.833

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

41.591

Tsd. Euro

Plan

99.245

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.562

Tsd. Euro

Plan

104.078

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die FFG bzw. an den Klima- und Energiefonds KLIEN (2020) dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019, 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Energie. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen. Die Abweichung insbesondere im Jahr 2021 erklärt sich durch zeitliche Verschiebungen bei den Abschlüssen der zugrundeliegenden Verträgen zu jurierten Projekten und somit späteren Zahlungsflüssen als ursprünglich in der Planung vorgesehen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung der Ausführungsverträge/Gesamtbeauftragung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022 und 2023 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

Gesamtbeurteilung

Durch direkte Förderung des FTI-Bereichs kann Österreich seine Position als Hochtechnologieland halten und in bestimmten Bereichen, in diesem Fall im Bereich Energietechnologien, ausbauen. FTI-Förderungen sind zu einer zentralen Standortentscheidung von großen F&E-treibenden Unternehmen (z. B. Frontrunner-Unternehmen, welche Weltmarktführer in spezialisierten Bereichen sind oder F&E Headquarters) geworden. Gleichzeitig soll österreichischen KMUs der Zugang zum Markt und zu Innovation leichter ermöglicht werden, eine technologieorientierte Basis geschaffen werden und somit für die gesamt-österreichische Unternehmerlandschaft die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dies gelingt durch maßgeschneiderte missionsorientierte thematische Förderprogrammlinien wie Stadt der Zukunft und Instrumente wie Einzelprojektförderung und Projektvorbereitungen.
Die thematischen Programme der FFG stellen einen zentralen Baustein der österreichischen angewandten und marktnahen FTI-Förderungen – für KMUs, erfolgreiche Nischenplayer und große international tätige Unternehmen – dar und konstituieren somit den Kern der direkten, thematischen Förderungen für Forschung, Technologie und Innovationen.
Die vorgegebenen Ziele im Bereich Energie- und Umwelttechnologien wurden erfüllt, die erwünschte Vergrößerung der Projektkonsortien führte wegen der gleichbleibenden Budgets naturgemäß zu einer geringeren Anzahl von geförderten Vorhaben.
Die angeführten Maßnahmen (i. e. Förderungsinstrumente der FFG) erreichen ihre Wirkung und tragen somit zur Zielerreichung im Sinne des Förderprogramms bei.
Da in den Ausschreibungen Instrumente zur Förderung der Kooperation zwischen Forschung und Wirtschaft vordergründig waren, wurde das Instrument zur Finanzierung von Einzelprojekten kaum angewendet.
In der Programmlaufzeit wurde nur eine Stiftungsprofessur gefördert, weitere Ideen für Stiftungsprofessuren im Energiebereich sind noch in Ausarbeitung.
Mit der zusätzlichen Dotierung des Klima- und Energiefonds im Jahr 2020 konnten vermehrt Innovationsprojekte zu den Schwerpunkten durchgeführt werden.
Über eine angestrebte Weiterentwicklung in Richtung Infrastrukturausbau sollte in den kommenden Jahren noch eine weitere Steigerung möglich sein.
Die planmäßige Erfüllung der gesetzten Ziele, speziell die erfolgreichen europäischen Projekte, bestätigen den erfolgreichen Einsatz der definierten Maßnahmen. Es soll daher weiter an den bisherigen Erfolgen hinsichtlich der Zielsetzung wie der Steigerung der Aktivitäten bereits F&E-intensiver Unternehmen, dem Ausbau von F&E-basierten Spitzenpositionen österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt und dem Ausbau der Führungsrolle international tätiger Unternehmen gearbeitet werden.


Verbesserungspotentiale

Durch die verbesserte Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Stellen kann in Zukunft ein noch stärkerer Impact zur Erreichung der Klimaziele erzielt werden. Dies erfolgt z. B. durch ein verstärktes Stakeholdermanagement.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.