Vorhaben
Förderprogramme zum Thema ENERGIE
Förderprogramme zum Thema ENERGIE
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -43.562
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Gezielte Impulse zur Reduktion des Energieverbrauchs
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Publikationen von Ergebnissen aus F&E-Projekten [Anzahl]
Istwert
25Anzahl
Zielzustand
20Anzahl
Datenquelle: Fachzeitschriften
Pilotprojekte [Anzahl]
Istwert
11Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Datenquelle: FFG- Projektdatenbank
Ziel 2: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit / Ausbau der Führungsrolle im internationalen Wettbewerb
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Energieprojekte unter österreichischer Koordination [Anzahl]
Istwert
53Anzahl
Zielzustand
30Anzahl
Datenquelle: FFG Projektdatenbank
Richtungsweisende Innovationslabore [Anzahl]
Istwert
5Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Datenquelle: FFG- Projektdatenbank
Ziel 3: Erhöhung der F&E-Qualität / Ausbau der Exzellenz
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Publikationen im Energieforschungsbereich [Anzahl]
Istwert
45Anzahl
Zielzustand
44Anzahl
Datenquelle: Schriftenreihe BMK
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Finanzierung von Sondierungsstudien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C2 Sondierungsstudien lt. FFG Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Sondierungen dienen zur Vorbereitung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (F&E&I). Sie sollen insbesondere die Sinnhaftigkeit möglicher zukünftiger F&E&I-Vorhaben ausloten und können im Falle von geplanten Leitprojekten die Konzepterstellung unterstützen
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Förderung von Kooperationsprojekten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C4 Kooperationsprojekt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten FuE-Zielen zusammenarbeiten. Das FuE-Projekt kann entweder als Industrielle Forschung (marktferner) oder Experimentelle Entwicklung (marktnäher) aufgesetzt werden.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzierung von Einzelprojekten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C3 Unternehmensprojekt lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Einzelprojekte der experimentellen Entwicklung werden von Unternehmen eingereicht und durchgeführt und sind auf kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet. Die Einbindung von Forschungspartnern ist durch Subaufträge möglich. Außerdem können Kooperationen mit anderen Unternehmen über eine gemeinsame Projektbeschreibung abgebildet werden. Der Fördervertrag wird dabei mit jedem Partner gesondert abgeschlossen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzierung von Innovationslaboren
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C23 Innovationslabor lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Innovationslabore ermöglichen Einrichtungen oder organisierten Gruppen von unabhängigen Partnern den offenen Zugang zu materieller und immaterieller FTI-Infrastruktur und/oder spezifischer Expertise. Sie bieten eine organisatorische Basis zum Wissenstransfer und zur Zusammenarbeit bei Innovationsvorhaben und unterstützen im Rahmen einer realen Entwicklungsumgebung den Zugang zu NutzerInnen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
F&E-Dienstleistungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C17 F&E-Dienstleistungen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Förderung von Stiftungsprofessuren
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument C19 Stiftungsprofessuren lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 + 2020 + 2021):
Mit dem Instrument Stiftungsprofessuren wird die Berufung hervorragender ForscherInnen an österreichischen Universitäten unterstützt. Die Berufung erfolgt nach § 98 UG 2002 und ist auf Themenfelder beschränkt, die von besonderer strategischer Relevanz für den Innovationsstandort Österreich sind.
siehe auch www.ffg.at/instrumente
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Förderung von Innovationsprojekten über den Klima- und Energiefonds (KLIEN)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der zusätzlichen Dotierung des Klima- und Energiefonds im Jahr 2020 über 32,0 Mio. € werden Innovationsprojekte (2020) zu folgenden Schwerpunkten durchgeführt:
– Projekte der Vorzeigeregion Energie (wie im Ministerratsvortrag beispielhaft angeführt): 24,5 Mio. €
Das Programm Vorzeigeregion Energie hat zum Ziel, große umsetzungsnahe Demonstrationsprojekte zu liefern, die international sichtbar sind. Angestrebt wird die konkrete Umsetzung mit konkreten (Klima-, Standort-, sektoralen) Wirkungen in jenen Themen zu entwickeln, die hohen Innovationsbedarf aufweisen aber auch hohes Dekarbonisierungspotenzial. Die Themenfelder der 3 österreichischen Vorzeigeregionen spiegeln dies wider: Energy Communities und Sektorkoppelung, Dekarbonisierung der Industrie, grüner Wasserstoff
– Projekte zur Energieforschung: 7,5 Mio. €
Mit dem Energieforschungsprogramm wird ein zentraler Beitrag zur Entwicklung innovativer Energietechnologien und Systemlösungen aus Österreich geleistet. Insbesondere wird der Fokus auf die Finanzierung von Leitprojekten und Digitalisierungsprojekten gelegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die FFG bzw. an den Klima- und Energiefonds KLIEN (2020) dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019, 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Energie. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen. Die Abweichung insbesondere im Jahr 2021 erklärt sich durch zeitliche Verschiebungen bei den Abschlüssen der zugrundeliegenden Verträgen zu jurierten Projekten und somit späteren Zahlungsflüssen als ursprünglich in der Planung vorgesehen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung der Ausführungsverträge/Gesamtbeauftragung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022 und 2023 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.