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WIRKUNGSZIEL

Entwicklung von Technologien für eine moderne, effiziente, leistungsfähige und sichere Infrastruktur

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es sind keine wesentlichen Beeinflussungen des Umfelds durch externe Faktoren zu verzeichnen, wenngleich das Umfeld für die (internationale) Wirtschaftstätigkeit durch größere Unsicherheit (z. B. Brexit, Freihandelsabkommen, …) und eine Abschwächung der Wachstumsraten in der EU schwieriger geworden ist. Die positive volkswirtschaftliche Entwicklung Österreichs im Jahr 2019, mit robustem Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, hat auch zur Steigerung der Tätigkeiten von Unternehmen im Forschungs-, Innovations- und Technologiebereich beigetragen. Durch gezielte Fördermaßnahmen zur Stärkung der unternehmensorientierten und außeruniversitären Forschung und Technologieentwicklung hat das BMK (vormals BMVIT) zudem ein innovationsförderndes Umfeld befördert. Die Kompetenzen der Förderung von (angewandter) FTI lagen wie in den Vorjahren beim BMK (vormals BMVIT), auch intern kam es zu keiner Änderung der Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der systemische Schwerpunkt der angewandten und wirtschaftsnahen Forschungsförderung positioniert sich somit an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung und marktnaher Innovations- und Investitionsförderung, im Jahr 2019 waren das die Kompetenzen des BMBWF und des BMDW.
Es bedarf moderner Infrastruktur um einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu sichern, Innovationen zu ermöglichen und ökologische, soziale und wirtschaftliche Problemstellungen zukünftig zu bewältigen. Dies umfasst auch Forschungsinfrastrukturen, deren Einrichtung und Aufrechterhaltung durch Forschungsförderprogramme indirekt durch das BMK (vormals BMVIT) unterstützt wird. Patentanmeldungen von ÖsterreicherInnen in nationalen und internationalen Märkten dokumentieren das Durchsetzungspotenzial von Innovation, es entstehen aus Forschung und Entwicklung Technologien und verwertbare Produkte. Durch die Verbindung von Patentanmeldungen und dem ökonomischen Potenzial jener Märkte, auf die sie abzielen, lassen sich positive Wirkungen von FTI-fördernden Maßnahmen auf die Wettbewerbs- und Durchsetzungsfähigkeit österreichischer Innovationen ableiten. Insbesondere Maßnahmen des BMK (vormals BMVIT), die auf eine Stärkung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und die ökonomische Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen abzielen, tragen zu einer Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des österreichischen Unternehmenssektors, vor allem bei Produkten mit hohem Technologieniveau, bei. Der Anstieg des Indikators zeigt, dass weiterhin potente Märkte durch Patente angesteuert werden, was wiederum auf eine moderne, effiziente und leistungsfähige Infrastruktur schließen lässt. Weitere positive Entwicklungen werden angestrebt und sind erwartbar.