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Vorhaben

Förderprogramme zum Thema MOBILITÄT

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -26.380

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mobilität ist einer der zentralen Forschungsschwerpunkte des BMK (vormals BMVIT) und wurde von der Bundesregierung unter den „Grand Challenges“ als wichtiges gesellschaftlich relevantes Forschungsthema definiert (FTI-Strategie 2011 bzw. Arbeitsprogramm 2018, 2019 der BReg, 2020 der BReg.).

Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen stellen immer komplexere Anforderungen an das Verkehrssystem und seine Leistungsfähigkeit. Neue Technologien und Innovationen können einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität leisten und sind wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und demografischer Wandel. Deshalb wird in dem 2011 erschienenen Weißbuch der EK dem Lösungspotenzial von FTI zu den gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eines bedeutenden Wirtschaftssektors in Europa (Oberflächenverkehr 630 Mrd. und technologiebasierte Luftfahrt 365 Mrd. Euro Wertschöpfung) ein hoher Stellenwert beigemessen. Mobilität ist deshalb auch weiterhin ein bedeutender Forschungsschwerpunkt im europäischen FTI-Rahmenprogramm Horizon 2020 sowie im in Vorbereitung befindlichen neuen Rahmenprogramm Horizon Europe. Darin wird auch der rasch zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche samt den damit verbundenen Phänomenen Künstliche Intelligenz, Big Data, Block Chain und Privacy/Security Rechnung getragen. Dies schlägt sich im Mobilitätsbereich in Trends wie Automatisiertes/Autonomes Fahren bzw. Fliegen (Drohnen), smarte verbundene Infrastrukturen, Physical Internet sowie Mobility as a Service (MaaS) nieder, was nun auch in den Ausschreibungsthemen der FTI-Programme zu Mobilität und Luftfahrt zum Tragen kommt. Ebenso werden die Bestrebungen der EU einer europäischen Batterieinitiative national entsprechend unterstützt.

Auch in Österreich zählt der Verkehrssektor zu einer Schlüsselbranche in der Wirtschaft: Gemessen an der nicht-landwirtschaftlichen Privatwirtschaft umfasst der landbezogene Verkehrssektor 9,2 % aller Unternehmen, 12,7 % der Beschäftigten und 12,8 % der Wertschöpfung und hat damit einen Anteil von 7,7 % am BIP. Mit einem Anteil von 12 % an den gesamtwirtschaftlichen F&E-Ausgaben und an den in F&E Beschäftigten ist dieser Sektor auch einer der zentralen Forschungsbereiche in Österreich. Mobilität ist zudem ein gesellschaftliches Grundbedürfnis, andererseits trägt gerade in Österreich der motorisierte (Individual-)Verkehr massiv den steigenden CO2-Emissionen bei. Als ein Lösungsansatz soll Elektromobilität hier mittelfristig gegensteuern.

Auch in der Luftfahrtbranche sind Wachstum und Weiterentwicklung seit 2009 sehr positiv verlaufen. So zeigt eine Analyse aus 2014 ein Luftfahrtumsatzplus von 40 %. Die Branche generiert mittlerweile ~ 1 % des österreichischen BIP. Das Luftfahrtpersonal wurde um 13 % aufgestockt, in der Forschung und Entwicklung sogar um 15 %. Die Exportumsätze konnten im Jahr 2013 verglichen zu 2009 um ein Drittel gesteigert werden. Umsätze österreichischer Unternehmen, die durch themenspezifische Förderungsschienen unterstützt wurden, stiegen sogar um 45 %.

Der Bereich Mobilität verfügt über zwei thematische Programme, die das Mobilitätssystem dort unterstützen, wo Lösungsbeiträge zu den großen Herausforderungen der Zukunft notwendig sind.

1) MOBILITÄT DER ZUKUNFT
Als missionsorientiertes Programm unterstützt Mobilität der Zukunft das Mobilitätssystem dort, wo Lösungsansätze für die mobilitätsrelevanten gesellschaftlichen Herausforderungen notwendig sind und FTI-Maßnahmen mittel- bis längerfristig wesentliche Lösungsbeiträge versprechen. (s. a. FTI-Strategie der Bundesregierung, Umsetzungsplan Elektromobilität). Aufgrund der komplexer werdenden und multidimensionalen gesellschaftlichen Herausforderungen im Mobilitätsbereich sowie der ubiquitären Megatrends Künstliche Intelligenz, Vernetzung, Autonome Systeme und Big Data werden neue Herangehensweisen und umfassende Lösungsansätze in Forschung, Technologieentwicklung und Innovation erforderlich. Die zukünftig geförderten Lösungen müssen die Systeme Verkehr, Energie, Raum, Gesellschaft und Umwelt integriert behandeln und zum Teil neu organisieren, um angesichts der enormen Herausforderungen notwendige und grundlegende Veränderungen im Mobilitätsbereich initiieren zu können. Die teils zur Verfügung stehenden und in Entwicklung befindlichen Schlüsseltechnologien, wie alternative Antriebskonzepte, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, neue Materialien und Werkstoffe ermöglichen dabei in Kombination mit neuen systemischen und organisatorischen Ansätzen völlig neue Lösungswege.

In der Zwischenevaluierung des laufenden Programmes Mobilität der Zukunft wurde generell bestätigt, dass das Design und Vorgangsweise konsistent und angemessen diese Problemdefinition adressiert. Beispielhaft lässt sich hervorheben, dass die Additionalität überdurchschnittlich hoch ist. Dh. damit konnte dieser wichtige Unternehmenssektor gut von den Fördermaßnahmen im Rahmen des Programmes profitieren.

2021 ist das letzte Programmjahr von Mobilität der Zukunft. Es werden im Wesentlichen die begonnenen Linien thematisch abgerundet und bereits Punkte vom aktuellen Regierungsprogramm aufgenommen.

2) TAKE OFF
Take Off (in der Neuauflage von 2015) orientiert sich an Resultaten aus der Neuentwicklung (2014) der FTI-Strategie für Luftfahrt 2020+ und ist dort als wichtigste Maßnahme zur Umsetzung der strategischen Ziele eingebettet. Die Sicherung der globalen Wettbewerbsfähigkeit, das Forcieren wichtiger Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und die Entwicklung von Lösungsbeiträgen für ein nutzerfreundliches, nachhaltiges und leistungsfähiges Luftverkehrssystem stehen dabei im Vordergrund. In den Stärkefeldern des österreichischen Luftfahrtsektors sollen Innovationen technologischer, organisatorischer und sozialer Natur hervorgebracht werden. Diese Vorhaben wappnen den heimischen Luftfahrtsektor für die großen Herausforderungen, indem die Besetzung strategischer Nischen und der Auf- bzw. Ausbau von Technologieführerschaften unterstützt wird. Innovationen und Technologien leisten essentielle Beiträge zur Reduktion von schädlichen Emissionen und Energieverbrauch. Hierzu zählen Entwicklungen in der Aerodynamik, im Leichtbau oder bei innovativen Werkstoffen und Fertigungstechniken sowie die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien und Treibstoffe. Das Aufgreifen gesellschaftspolitischer Herausforderungen und die damit verbundene Adressierung gesellschaftlicher Anliegen (Missionsorientierung) wird ebenfalls adressiert (z. B. Kabinenausstattung, Flughafen, intermodale Anbindung an die Oberflächenverkehre). Die Einbettung in regionale, nationale und internationale Wertschöpfungsketten steht dabei im Vordergrund.

2021 ist das letzte Programmjahr von Take Off. Es werden im Wesentlichen die begonnenen Themen abgerundet und bereits Punkte vom aktuellen Regierungsprogramm aufgenommen.

Gemäß Ministerratsvortrag 25/22 vom 24. Juni 2020 „Investitionspaket für den Klimaschutz“ sind für das Jahr 2021 für das BMK zusätzliche konjunkturbelebende Mittel in Höhe von 100 Mio. € für den Klimaschutz vorgesehen. Davon werden € 15 Mio. für konkrete Maßnahmen im Rahmen des Themas Mobilität (Mobilität der Zukunft € 12 Mio., Luftfahrt Take Off € 3 Mio.) eingesetzt.

Klima- und Umweltschutz ist ein zentrales Thema in der angewandten Forschung. In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020-2024 und des aktuellen Ressortschwerpunkts „Klimaschutz“ legen die Förderungsprogramme des BMK, sowohl bei FFG als auch AWS, im Jahr 2021 ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte des Klimaschutzes. Hierbei gilt es, Forschungs- Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit besonderer Relevanz für den Klima- und Umweltschutz zu fördern. Eine entsprechende Steigerung der geförderten Projekte kann im Rahmen des Programms „Mobilität der Zukunft“ über folgende Maßnahme/n erreicht werden:
– Klimarelevante Schwerpunktsetzungen in nationalen oder multilateralen Ausschreibungen, insbesondere im Rahmen der missionsorientierten Programme
– Klima- und umweltschutzrelevante Ausrichtung technologieorientierter Programme.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

2021 war das letzte Programmjahr von Mobilität der Zukunft. Es werden im Wesentlichen die begonnenen Linien thematisch abgerundet und bereits Punkte vom aktuellen Regierungsprogramm und der neuen FTI Strategie Mobilität aufgenommen.

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMK (vormals BMVIT) jedenfalls die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potenziale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011) bis 2020], die FTI-Strategie 2030 (ab 2021), der FTI-Pakt 2021-2023 und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. 2017-2022“. Zusätzlich werden auch einzelne themenspezifische UN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) adressiert.

Zudem sind folgende Strategien relevant:

Mobilitätsmasterplan 2030 – Neuausrichtung des Mobilitätssektors: Forschung, Innovation und Digitalisierung helfen, neue Kräfte für den notwendigen Veränderungsprozess zu mobilisieren und zu bündeln. Österreichische Unternehmen erhöhen ihre Innovationsleistung für einen klimaneutralen Mobilitätssektor. Durch Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI) entstehen neue Lösungen zum Erreichen der Klimaneutralität 2040. Der Mobilitätsmasterplan 2030 zeigt Wege auf, um Verkehr zu vermeiden, zu verlagern und zu verbessern und den Anteil des Umweltverbunds aus Fuß- und Radverkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und geteilter Mobilität deutlich zu steigern. Dieser Masterplan ist handlungsanleitend für die FTI-Strategie Mobilität.

FTI Strategie Mobilität des BMK: Das BMK unterstützt in der FTI-Politik mit dem Schwerpunkt zu Mobilität technologische, soziale und organisatorische Innovationen und trägt damit zu einer nachhaltigen Transformation des Mobilitätssektors bei. Die Missionsfelder „Städte: urbane Mobilität klimaneutral gestalten“ und „Regionen: ländliche Räume mobilisieren und nachhaltig verbinden“ stellen die räumliche Dimension in den Vordergrund, die den Bedarf an und die Nachfrage nach Mobilität prägt. Komplementär dazu stellen die Missionsfelder „Digitalisierung: Infrastruktur, Mobilitäts- und Logistikdienste effizient und klimaverträglich betreiben“ und „Technologie: umweltfreundliche Verkehrstechnologien entwickeln“ zwei technologiebasierte Schlüsselbereiche in den Vordergrund und sprechen die Potenziale der Digitalisierung und technologischer Innovationen für ein klimaneutrales Mobilitätssystem an.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Generierung von Innovationen im Mobilitätsbereich zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Verkehrssystems, der Reduzierung der Emissionen und Immissionen und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittlicher Anteil der Förderfälle pro Jahr mit Ziel Reduktion bzw. Vermeidung von CO2- und/oder Schadstoff-Emissionen im Mobilitätsbereich [%]

Istwert

71

%

Zielzustand

64

%

Datenquelle: FFG

Durchschnittlicher Anteil der Förderfälle pro Jahr mit Ziel Verbesserung der Nutzbarkeit des Verkehrssystems [%]

Istwert

46

%

Zielzustand

45

%

Datenquelle: FFG

Ziel 2: Stärkung der Verbindungen zwischen FTI-Politik und Mobilitätspolitik

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Projekte, die breite Ziele der FTI-Politik adressieren [%]

Istwert

86

%

Zielzustand

60

%

Datenquelle: FFG

Pilotprojekte [Anzahl]

Istwert

93

Anzahl

Zielzustand

85

Anzahl

Datenquelle: FFG

Ziel 3: Erweiterung von Wissen & Netzwerken im Mobilitäts- und Luftfahrtsbereich

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil Newcomer pro Jahr [%]

Istwert

12

%

Zielzustand

45

%

Datenquelle: FFG

Projektpartner in allen Projekten (Durchschnitt) [Anzahl]

Istwert

3,60

Anzahl

Zielzustand

3,00

Anzahl

Datenquelle: FFG

Newcomer im Themenbereich Luftfahrt [%]

Istwert

40

%

Zielzustand

20

%

Datenquelle: FFG


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Finanzierung von Sondierungsstudien

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2 Sondierungsstudien lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Sondierungen dienen zur Vorbereitung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (F&E&I). Sie sollen insbesondere die Sinnhaftigkeit möglicher zukünftiger F&E&I-Vorhaben ausloten und können im Falle von geplanten Leitprojekten die Konzepterstellung unterstützen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Kooperationsprojekten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C4 Kooperative F&E Projekte lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten FuE-Zielen zusammenarbeiten. Das FuE-Projekt kann entweder als Industrielle Forschung (marktferner) oder Experimentelle Entwicklung (marktnäher) aufgesetzt werden.
derzeit hpts. Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung, siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung von Leitprojekten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C5 Leitprojekte lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Leitprojekte sind umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mehrerer Konsortialpartner mit einer Signalwirkung für einen oder mehrere Wirtschaftszweige.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzierung von F&E-Dienstleistungen (Begleitstudien)

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C17 F&E Dienstleistungen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch den Auftragnehmer und durch den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Dissertationen

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C12 L Dissertationen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Anforderungen an industrienahe Dissertationen:
– natur-wissenschaftliche oder technische Forschungsfrage
– Zumindest 50% Anstellung für die Dauer des Dissertationsprojekts beim Fördernehmer – Unternehmen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung
– Einreichung durch Unternehmen bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung
– Start der Dissertation frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens
– Betreuungszusage einer Universität bereits bei der Einreichung vorhanden
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Förderung von Stiftungsprofessuren

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C19 Stiftungsprofessuren lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Mit dem Instrument Stiftungsprofessuren wird die Berufung hervorragender ForscherInnen an österreichischen Universitäten unterstützt. Die Berufung erfolgt nach § 98 UG 2002 und ist auf Themenfelder beschränkt, die von besonderer strategischer Relevanz für den Innovationsstandort Österreich sind.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Innovationslaboren

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C23 Innovationslabore lt. FFG-Instrumentenkoffer (2019 – 2021):
Innovationslabore ermöglichen Einrichtungen oder organisierten Gruppen von unabhängigen Partnern den offenen Zugang zu materieller und immaterieller FTI-Infrastruktur und/oder spezifischer Expertise. Sie bieten eine organisatorische Basis zum Wissenstransfer und zur Zusammenarbeit bei Innovationsvorhaben und unterstützen im Rahmen einer realen Entwicklungsumgebung den Zugang zu NutzerInnen.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Förderung von Projekten zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen über den Klima- und Energiefonds (KLIEN)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan wurde am 30. April 2021 gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 der Europäischen Kommission und von dieser dem Rat der Europäischen Union zur Billigung vorgelegt (2021/0162 (NLE). Dieser Plan enthält unter der Subkomponente 1.B Umweltfreundliche Mobilität die Maßnahme „Investitionen 1.B.4 Emissionsfreie Nutzfahrzeuge“. Das Ziel dieser Subkomponente ist es, die Emissionen des Verkehrs zu senken, indem die Anschaffung emissionsfreier Nutzfahrzeuge unterstützt und damit deren Nutzung ausgeweitet wird.
Aus den Mitteln der Aufbau- und Resilienzfaziliät der Europäischen Union (RRF) wird somit ein Betrag von € 15 Mio. in Anspruch genommen – und über den KLIEN für Projekte zur Verfügung gestellt – zur Finanzierung neuer gewerblicher emissionsfreier Nutzfahrzeuge im bestehenden Fördersystem des E-Mobilitätspakets 2021, die mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Diese Maßnahme leistet damit insbesondere einen Beitrag zu Ziel 1 mit Fokus auf die Reduzierung der Emissionen und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2021
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-26.380

Tsd. Euro

Plan

-127.355

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.536

Tsd. Euro

Plan

5.795

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

23.844

Tsd. Euro

Plan

121.560

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.380

Tsd. Euro

Plan

127.355

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-425

Tsd. Euro

Plan

-2.425

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

425

Tsd. Euro

Plan

425

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

425

Tsd. Euro

Plan

2.425

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.576

Tsd. Euro

Plan

-11.165

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

425

Tsd. Euro

Plan

425

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.151

Tsd. Euro

Plan

10.740

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.576

Tsd. Euro

Plan

11.165

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-22.379

Tsd. Euro

Plan

-50.276

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.686

Tsd. Euro

Plan

1.686

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.693

Tsd. Euro

Plan

48.590

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.379

Tsd. Euro

Plan

50.276

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die FFG dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2019, 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Mobilität. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen. Die Abweichung im Jahr 2021 erklärt sich auch insbesondere durch die zeitliche Differenz hinsichtlich der Registrierung, Einreichung und Auszahlung der Föderanträge zu Projekten betreffend die emissionsfreien Nutzfahrzeuge über den Klima- und Energiefonds (KLIEN), daher hat sich die ursprünglich in der Planung vorgesehene Auszahlung dieser Mittel auf das Folgejahr verschoben.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 3 Jahren, die tatsächliche Abwicklung der Ausführungsverträge/Gesamtbeauftragung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022 und 2023 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

Gesamtbeurteilung

Eine durchgeführte externe Evaluierung (2018) hebt hervor, dass das Programm „Mobilität der Zukunft“ nach wesentlichen Prinzipien neuer missionsorientierter Politik aufgebaut und organisiert ist. Es kann mit der impliziten Verankerung von Open Innovation-Aspekten durchaus als wegweisend qualifiziert werden; als Beispiele dafür werden Urbane Mobilitätslabore (UML), Testumgebungen für automatisiertes Fahren sowie die Plattform Infonetz als Maßnahmen zur Bildung von heterogenen OI-Netzwerken und Partnerschaften quer über Branchen, Disziplinen und Organisationen hinweg angeführt.

Das System der drei strategischen Ziele (soziale, umweltbezogene sowie wirtschaftliche Ziele) wird insgesamt als konsistent und als einem missionsorientierten Programm angemessen beurteilt. Die Definition von thematischen Schwerpunkten wird aus mehreren Gründen als legitim und sinnvoll erachtet, wobei eine getroffene Zielfokussierung oder -spezifizierung in Roadmaps möglichst durchgängig in die entsprechenden Ausschreibungen übernommen werden und natürlich auch von den Projektanträgen adressiert werden müsse.

Auf instrumenteller Ebene deckt „Mobilität der Zukunft“ eine relativ große Bandbreite im Innovationszyklus von F&E ab, wobei die relativ breite Nutzung von FFG-Instrumenten angesichts der Vielfalt an Themenstellungen im Programm und der unterschiedlichen Marktlogiken als angemessen erscheint; Innovationslabore werden als wichtiger Schritt für eine bessere Umsetzung von Projektergebnissen beurteilt.
2020 wurde die neue FTI-Strategie Mobilität unter Teilnahme von FBM Leonore Gewessler präsentiert. Hochrangige Vertreter:Innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung haben sich zur Vision FTI-Mobilität 2040 bekannt und sich bereit erklärt bei der Umsetzung der FTI-Strategie Mobilität mitzuwirken.

Die Vision „Innovationen in und aus Österreich für ein klimaneutrales Mobilitätssystem in Europa“ wurde bei den Ausschreibungen 2021 bereits mitgedacht und so in das Programm MdZ Mobilität der Zukunft integriert.

Die vorliegende Evaluierung wurde auf Basis der Datenauswertung der FFG durchgeführt.
Die erwarteten Wirkungen das Vorhaben betreffend werden gesamthaft betrachtet als zur Gänze eingetreten bewertet. FFG hat die Werte auf Jahresbasis erhoben, d. h. die Werte sind eventuell abweichend von den Juryergebnissen, da die abgeschlossenen Förderverträge unterschiedlichen Jahren zugeordnet werden. Ziel 1 wurde Großteils überschritten basierend auf der Ausgangssituation der Zwischenevaluierung 2018. Ziel 2 wurde überplanmäßig erreicht. An den Indikatoren 1 und 2 betreffend Anzahl der Pilotprojekte sowie Anzahl der Projekte, die breite Ziele der FTI-Politik adressieren werden die hohe Nachfrage und somit die Aktualität der Thematik sichtbar. Bei Ziel 3, Indikator 1 wurde der gesetzte Zielwert nicht erreicht, da aufgrund der Pandemie Vernetzungsaktivitäten nicht im geplanten Umfang stattfinden konnten. Die durchschnittliche Anzahl von Projektpartner liegt über dem Zielzustand.
Die gesellschaftlichen und politischen formulierten Herausforderungen zur Mobilität lösen eine hohe Innovationstätigkeit aus. Das steigert die Nachfrage in den FTI Programmen. Dies spiegelt sich wiederum in der Erreichung der gesetzten Ziele wider.

Die Maßnahmen 3 wurde als „nicht erreicht“ eingeschätzt, da im Programmjahr 2020 kein Fördervertrag abgeschlossen wurde. Die Maßnahme 5, also die Nutzung des Instruments C12L wurde nicht erreicht, da keine einzelnen Dissertationen gefördert wurden. Dissertationen wurde teilweise im Rahmen der anderen Maßnahmen, innerhalb des jeweiligen Projekt, durchgeführt. Genaue Zahlen liegen im Rahmen der Selbstevaluierung nicht vor. Die Maßnahme 8: Förderung von Projekten zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen über den Klima- und Energiefonds (KLIEN) ist in dieser Bündelung inkludiert. Diese wurde nach Rücksprache mit der Abteilung II/1 Mobilitätswende als „zur Gänze erreicht“ eingeschätzt.

Der Staatspreis Mobilität 2020 wurde als Begleitmaßnahme zum Thema Mobilität durchgeführt. Insgesamt wurden 85 Vorhaben eingereicht. In 4 Kategorien wurden insgesamt 12 Vorhaben nominiert. Pandemiebedingt wurde die Preisverleihung von 2021 auf 2022 verschoben.


Verbesserungspotentiale

Die Verbesserungspotenziale aus dem Programm Mobilität der Zukunft (Evaluierung und Programmerfahrung) wurden in der Entwicklung der FTI Strategie Mobilität berücksichtigt. Mit den 4 Missionsfeldern wurden bestehende Silos aufgebrochen und der Instrumentenmix wird gemäß der Herausforderungen sowie der Nachfrage seitens der Forschungsakteure gesteuert.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen