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WIRKUNGSZIEL

Entwicklung von Technologien für eine moderne, effiziente, leistungsfähige und sichere Infrastruktur

2020
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Bedingungen für (inter-)nationale Wirtschaftstätigkeit haben sich im Jahr 2020 wesentlich verschlechtert und die Unsicherheit hat sich aufgrund der COVID-19-Pandemie dramatisch erhöht. Die Pandemie hat zu starken Einschränkungen, sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene geführt. Es wurden internationale Produktions- und Lieferketten unterbrochen und das Arbeits-, Mobilitäts- und Freizeitverhalten hat sich für praktisch alle Menschen stark verändert. Dies hat zu einer starken Rezession (Veränderung reales BIP gegenüber dem Vorjahr: 2019: 1,4 %; 2020: -6,6 %) und einem Beschäftigungsrückgang (Anstieg der Arbeitslosenquote gem. Eurostat: 2019: 4,9 %; 2020: 5,5 %) geführt. Während es im zweiten Halbjahr zu einer Erholung gekommen ist, dauert die Rezession in Österreich und in den meisten Ländern weltweit im 1. Quartal des Jahres 2021 weiter an.
Wenngleich diese Entwicklungen potenziell schwerwiegende Auswirkungen auf die Kennzahl „Patente und Markt“ haben, da sowohl Investitionen in FTI-Aktivitäten erschwert als auch internationale Verwertungsaussichten negativ beeinflusst wurden, zeigt sich ein derartiger Effekt im Istzustand 2020 noch nicht. Dies ist auf die Berechnungsmethode zurückzuführen, die auf Daten aus dem Anmeldejahr 2018 basiert, weswegen sich die beschriebenen Entwicklungen erst mit zeitlicher Verspätung in der Kennzahl abbilden werden.
Patentanmeldungen von ÖsterreicherInnen in nationalen und internationalen Märkten dokumentieren das Durchsetzungspotenzial von Innovationen. Die Kennzahl setzt im Jahr 2020 den positiven Trend fort und zeigt, dass österreichische Innovationen auch in ausländischen Märkten ein hohes Verwertungspotenzial besitzen, was auf einen hohen Innovationsgehalt und Exzellenz von heimischen FTI-Aktivitäten, Technologien und Produkten schließen lässt.
Durch die Verbindung von Patentanmeldungen und dem ökonomischen Potenzial jener Märkte, auf die sie abzielen, lassen sich positive Wirkungen von FTI-fördernden Maßnahmen auf die Wettbewerbs- und Durchsetzungsfähigkeit österreichischer Innovationen ableiten. Insbesondere Maßnahmen des BMK, die Sektoren adressieren, die in Zukunft von immer stärkerer Bedeutung sein werden, wie beispielsweise „grüne Technologien“ und Schlüsseltechnologien, leisten hierzu einen Beitrag. Daneben tragen die Stärkung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und die Förderung von Projekten mit hohem Verwertungspotential zur Konkurrenzfähigkeit österreichischer Technologien bei.

Vom BMK wurden auch im Jahr 2020 gezielte Fördermaßnahmen zur Stärkung der unternehmensorientierten und außeruniversitären Forschung und Technologieentwicklung fortgeführt und damit ein innovationsförderndes Umfeld befördert. Die Kompetenzen der Förderung von anwendungsorientierter FTI lagen wie in den Vorjahren beim BMK, auch intern kam es zu keiner Änderung der Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der systemische Schwerpunkt der angewandten und wirtschaftsnahen Forschungsförderung positioniert sich somit an den Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung und marktnaher Innovations- und Investitionsförderung, im Jahr 2020 waren das die Kompetenzen des BMBWF und des BMDW.
Das Wirkungsziel trägt insbesondere zu den SDG-Unterzielen 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“ und 9.5 „Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen“ bei. Durch die Förderung von Innovationen zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wird ein wesentlicher Beitrag zur Transformation der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, effizientem Ressourceneinsatz und Nutzung umweltverträglicher Technologien geleistet. Die F&E-Kapazitäten im Bereich der anwendungsorientierten Forschung werden gestärkt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt.