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KENNZAHL

Patentanmeldungen und Markt

Patentanmeldungen und Markt

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Patentanmeldungen in den USA, China und am europäischen Patentamt stellen den größten Beitrag an der Kennzahl dar. Die Kennzahl ist zwischen 2012 und 2016 jeweils um 12 – 16 % jährlich angestiegen. Ob das Wachstum in dieser Größenordnung fortgesetzt werden kann ist fraglich. Einerseits ist die Entwicklung des Indikators von sehr vielen Einflussfaktoren abhängig, zudem war die Periode 2012–2016 durch eine hohe Anmeldung von Patenten im US-amerikanischen Raum geprägt, die durch das hohe BIP dieser Volkswirtschaft den Indikator sehr stark ansteigen ließen. Ob eine weitere Erschließung großer, außereuropäischer Märkte mittels österreichischer Patente weiterhin in diesem Ausmaß stattfinden kann, hängt auch von internationalen Entwicklungen ab (z. B. Freihandelsabkommen). Der Indikator wurde erstmals 2017 berechnet. Gemessen werden im Referenzjahr (t) die Werte von zwei Jahren zuvor (t-2), Referenzjahr ist somit 2019.


Quelle

ÖPA, WIPO, Weltbank

Berechnungsmethode

Das Marktpotenzial von Innovation wird anhand der Anzahl von Patentanmeldungen von ÖsterreicherInnen und der Größe der Märkte, in denen Patentschutz beantragt wird, gemessen. Als Indikator für die Marktgröße wird das BIP des jeweiligen Landes der Patentanmeldung als Vielfaches des BIP Österreichs herangezogen. Die Kennzahl berechnet sich aus der Multiplikation des derart normierten BIP des Anmeldeziellandes mit der Anzahl der Anmeldungen im Anmeldezielland und Summierung dieser Werte für alle Länder, für die jeweils die Daten der Anmeldezahlen und des BIP vorhanden sind. Da Anmeldungen am europäischen Patentamt (EPA) üblicherweise nicht in all seinen Mitgliedsländern Gültigkeit erlangen, werden zur Berücksichtigung der EPA-Anmeldungen die BIP der Mitgliedsländer anhand des durchschnittlichen Validierungsverhaltens der ÖsterreicherInnen gewichtet.