Vorhaben
Umsetzung der Steuerreform im Krankenversicherungsrecht
Umsetzung der Steuerreform im Krankenversicherungsrecht
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 272.300
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Vereinfachung des Beitragsrechts in der Krankenversicherung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ein Beitragssatz für alle Beiträge in der Krankenversicherung
Ausgangszustand 2015:
Die Beiträge in der Krankenversicherung setzen sich aus mehreren Beiträgen zusammen: Allgemeiner Beitrag, Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung der Krankenversicherung der Lehrlinge und Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung unfallbedingter Leistungen in der Krankenversicherung.
Zielzustand 2021:
Alle Beiträge in der Krankenversicherung sind in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst.
Istzustand 2021:
Alle Beiträge in der Krankenversicherung sind in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst.
Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Weniger Beitragsgruppen
Ausgangszustand 2015:
Es gibt eine Vielzahl von Beitragsgruppen, wodurch sich die Lohnverrechnung sehr schwierig gestaltet.
Zielzustand 2021:
Die Beitragsgruppen werden erheblich reduziert (etwa um 250), wodurch die Lohnverrechnung vereinfacht wird.
Istzustand 2021:
Die Beitragsgruppen werden erheblich reduziert (etwa um 250), wodurch die Lohnverrechnung vereinfacht wird.
Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Vereinheitlichung der von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten zu zahlenden Beitragsteile
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Gleiche Beitragsteile von Arbeiter:innen und Angestellten
Ausgangszustand 2015:
Der von Arbeitern/Arbeiterinnen zu zahlende Beitragsteil ist prozentuell höher als jener, der von Angestellten bezahlt werden muss.
Zielzustand 2021:
Die Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sind gleich hoch.
Istzustand 2021:
Die Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sind gleich hoch.
Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Entfall der Begünstigung für Lehrbetriebe in der Krankenversicherung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Beitragssatz für Lehrlinge
Ausgangszustand 2015:
Lehrbetriebe sind in den ersten beiden Lehrjahren von der Entrichtung von Beiträgen in der Krankenversicherung befreit; diese Kosten werden aus Mitteln der Krankenversicherung getragen. Danach kommt der für DienstnehmerInnen geltende Beitragssatz zur Anwendung.
Zielzustand 2021:
Lehrbetriebe sind hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr begünstigt. Für Lehrlinge wird ein eigener, geringer Beitragssatz eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.
Istzustand 2021:
Lehrbetriebe sind hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr begünstigt. Für Lehrlinge wird ein eigener, geringer Beitragssatz eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.
Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Gegenfinanzierung Steuerreform
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mehreinnahmen für den Bund aus der Kranken- und Unfallversicherung [2016 - 2020] [Mio. EUR]
Istwert
272,3Mio. EUR
Zielzustand
134,0Mio. EUR
Datenquelle: StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015
Ziel 5: Wiederdotierung des Krankenkassen-Strukturfonds
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Jährliche Dotierung Krankenkassen-Strukturfond [Mio. €]
Istwert
10Mio. €
Zielzustand
10Mio. €
Datenquelle: StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zusammenfassung der Beiträge zu einem einzigen Beitragssatz und Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Gesamtbeitrag in der Krankenversicherung setzt sich derzeit aus einem allgemeinen Beitrag, einem Zusatzbeitrag sowie zwei Ergänzungsbeiträgen zusammen. Diese Beiträge sollen nun in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst werden um dieses System einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Damit einher geht eine Vereinfachung der Lohnverrechnung, da die Zahl der Beitragsgruppen um etwa 250 reduziert wird. Darüber hinaus soll der vom Dienstnehmer/von der Dienstnehmerin zu entrichtende Beitragsteil bei Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten zukünftig gleich hoch sein.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einführung eines eigenen Beitragssatzes für Lehrlinge
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Lehrbetriebe sollten durch die Regelung des § 57a ASVG finanziell entlastet werden, indem die Kosten für den Krankenversicherungsschutz der Lehrlinge für die ersten beiden Lehrjahre aus den Mitteln der Krankenversicherung zu tragen waren. Diese Begünstigung soll nunmehr entfallen. Im Gegenzug wird jedoch ein eigener, geringer Beitragssatz für Lehrlinge eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einmalige außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro monatlich im Jahr 2016, Veränderung der Hebesätze und Dotierung des Krankenkassen-Strukturfonds
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die einmalige außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2016 um 90 Euromonatlich kommt es in den Jahren 2016 bis 2020 in der Krankenversicherung zu kumulierten Mehreinnahmen von ca. 157 Mio. Euro und in der Unfallversicherung von ca. 27 Mio. Euro. Diese Mehreinnahmen werden durch eine Herabsetzung der vom Bund zu zahlenden Hebesätze (§§ 73 ASVG, 29 GSVG und 26 BSVG) weitgehend neutralisiert sowie die Möglichkeit der Dotierung des Krankenkassen-Strukturfonds geschaffen. Dieses Maßnahmenbündel stellt sich für die Kranken- und Unfallversicherungsträger als kostenneutral dar. Der Bund lukriert dadurch in den Jahren 2016 bis 2020 Mehreinnahmen von ca. 134 Mio. Euro.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Durch die Verringerung der Hebesätze bei der Krankenversicherung der Pensionisten kam es zu Einsparungen bei den Pensionsversicherungsträgern in Höhe von 272,3 Mio. € (für die Jahre 2016 bis 2020) und somit zu einer Reduzierung der Ausfallhaftung des Bundes (UG 22) in gleicher Höhe. Der Unterschied zwischen Plan- und Istwert beträgt 138,4 Mio.€ an zusätzlichen Mehrerträgen für die Pensionsversicherung (somit auch eine zusätzliche Einsparung in der UG22). Die in der WFA angeführten Planwerte beziehen sich ausschließlich auf die außertourliche Erhöhung der Beitragsgrundlage in Höhe von 90 € in Kranken- und Unfallversicherung (abzüglich jährlich 10 Mio. € die Dotierung des Krankenkassen – Strukturfonds). Dieser Wert soll laut WFA Wert durch die Herabsetzung der Hebesätze für die Krankenversicherung der Pensionisten ausgeglichen sein. Eine diesbezügliche wertmäßige Darstellung der Absenkung der Hebesätze in der WFA erfolgte nicht.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
Die tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen sind: Zusammenfassung der Beiträge zu einem einzigen Beitragssatz und Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sowie die Einführung eines eigenen Beitragssatzes für Lehrlinge.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.