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WIRKUNGSZIEL

Gesundheitsstrukturpolitik

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Um optimale Versorgungsstrukturen und die erforderlichen Leistungen sowie deren nachhaltige Finanzierung auch für kommende Generationen garantieren zu können, haben sich Bund, Länder und Sozialversicherungen im Jahr 2013 auf eine Reform des österreichischen Gesundheitswesens geeinigt. Kern dieser Reform ist die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit, die ein gemeinsames, vertraglich fixiertes Zielsteuerungssystem für die Gesundheitsversorgung vorsieht und somit zu einer echten Kooperation zwischen den Partnern Bund, Bundesländern und Sozialversicherung führt. Damit werden erstmals über alle Sektoren der Gesundheitsversorgung hinweg – für den Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, für die selbstständigen Ambulatorien und für die Spitäler – gemeinsame Zielausrichtungen und Qualitätsparameter, eine gemeinsame sektorenübergreifende Planung und eine gemeinsame Finanzverantwortung vereinbart. Zur konkreten Umsetzung der gemeinsam vereinbarten operativen Ziele und Maßnahmen wurden die Bundes-Zielsteuerungskommission und die Landes-Zielsteuerungskommissionen eingerichtet. Ende 2016 sind gleichzeitig mit dem Abschluss des Finanzausgleichs für die Jahre 2017 bis 2021 alle erforderlichen Gesetze bzw. Novellen sowie die Bund-Länder-Vereinbarungen zur konsequenten Weiterführung der Gesundheitsreform (Zielsteuerung-Gesundheit) beschlossen worden. Zentrale Zielsetzung der Reform ist die Stärkung der ambulanten Gesundheitsversorgung, insbesondere der Primärversorgung. Die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsberufe sollen durch stärker multiprofessionell und interdisziplinär ausgerichtete Zusammenarbeit verbessert und die Ausbildung in Lehrpraxen implementiert werden. Weitere Reformschwerpunkte betreffen Prozess- und Ergebnisqualität von Gesundheitsdienstleistungen sowie den Bereich eHealth und Gesundheitstelematik. Integraler Bestandteil der Zielsteuerung-Gesundheit ist auch in der neuen Periode die Finanzzielsteuerung, die auf ein weiteres nachhaltig finanzierbares Wachstum der Gesundheitsausgaben sowie die Festlegung von Ausgabenobergrenzen abzielt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Elektronische Gesundheitsakte wurden Ende 2012 geschaffen. Neben der technischen Umsetzung der Systemkomponenten von ELGA wurden das Zugangsportal und die Widerspruchstelle zur Wahrnehmung der Rechte durch die BürgerInnen eingerichtet. ELGA ist Ende 2015 schrittweise in öffentlichen Spitälern in der Steiermark und in Wien in Betrieb gegangen. Die ELGA-Anwendung „e-Medikation“ startete im Mai 2016 in der Steiermark. Im Jahr 2017 wird ELGA im niedergelassenen Bereich sowie in Apotheken implementiert.
Die technischen und organisatorischen Vorbereitungen für das Pilotprojekt Telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungsservice (TEWEB) mit der Kurzrufnummer „1450“ wurden abgeschlossen, der Pilotbetrieb in drei Bundesländern startete im April 2017.

Der angestrebte Erfolg wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kennzahlen (4 Kennzahlen überplanmäßig und 1 Kennzahl zur Gänze erreicht) in Verbindung mit den Maßnahmen zur Gänze erreicht. Im Einzelnen ist folgendes zu bemerken:
Gesundheitsversorgung ist ein Grundbedürfnis und zählt zur Daseinsvorsorge. Dementsprechend ist die Entwicklung der Versorgungsstruktur derart zu steuern, dass alle Arten der notwendigen Versorgung für die gesamte Bevölkerung auf höchstmöglichem Qualitätsniveau auch in Zukunft zur Verfügung stehen, leicht zugänglich sind und gleichzeitig deren Finanzierbarkeit gewährleistet bleibt. Die Integration der derzeit – wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten, Finanziers und Finanzierungssysteme – noch teilweise fragmentierten Versorgungsstrukturen zu einer möglichst friktionsfreien und nahtlosen Versorgung (von der Vorsorge und Prävention über die ambulante und stationäre Akutversorgung bis zur ambulanten und stationären Rehabilitation und Langzeitversorgung) ist das Ziel der laufenden österreichischen Gesundheitsreform. Damit entspricht Österreich den europäischen und internationalen (EU, WHO) Entwicklungsempfehlungen für die Gesundheitssysteme der Zukunft (z. B. WHO – Health 2020). Wesentliche Schritte der Gesundheitsreform in diese Richtung sind die Stärkung einer umfassenden Primärversorgung und der ambulanten und tagesklinischen Fachversorgung bei gleichzeitiger Reduzierung der stationären Krankenhausaufenthalte (Österreich weist EU-weit die höchste Krankenhaushäufigkeit auf). Wesentliche Elemente einer integrierten Versorgung sind verbesserte Information, Kommunikation und Kooperation zwischen GesundheitsdiensteanbieterInnen und PatientInnen sowie zwischen den GesundheitsdiensteanbieterInnen untereinander. Dies soll durch einen verstärkten Einsatz von eHealth-Tools unterstützt werden (z. B. ELGA).