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Vorhaben

Umsetzung der Steuerreform im Krankenversicherungsrecht

Umsetzung der Steuerreform im Krankenversicherungsrecht

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 272.300

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Die Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich derzeit aus einem allgemeinen Beitrag, einem Zusatzbeitrag und zwei Ergänzungsbeiträgen zusammen. Dieses System ist unübersichtlich und kompliziert und soll daher nunmehr durch Zusammenfassung der Beiträge in einem einzigen Beitragssatz vereinfacht werden. Dadurch würde auch die Zahl der Beitragsgruppen stark reduziert werden (etwa 250 weniger).

Darüber hinaus unterscheidet sich bisher der durch den/die DienstnehmerIn zu tragende Teil in der Höhe bei Arbeitern/Arbeiterinnen von jenem bei Angestellten. Diese Ungleichheit soll beseitigt werden. Die Beiträge werden außerdem nunmehr nahezu paritätisch zwischen DienstnehmerIn und DienstgeberIn aufgeteilt.

Weiters soll die Begünstigung von Lehrbetrieben hinsichtlich der Kosten für den Krankenversicherungsschutz in den ersten beiden Lehrjahren entfallen und stattdessen ein eigener Beitragssatz in Höhe von 3,35 % für Lehrlinge eingeführt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Regierungsprogramm 2013-2017 sah eine Weiterdotierung des Krankenkassenstrukturfonds über das Jahr 2015 hinaus vor. Das Fonds ist ab dem Jahr 2016 mit jährlich 10 Mio. € dotiert.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Vereinfachung des Beitragsrechts in der Krankenversicherung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ein Beitragssatz für alle Beiträge in der Krankenversicherung

Ausgangszustand 2015:

Die Beiträge in der Krankenversicherung setzen sich aus mehreren Beiträgen zusammen: Allgemeiner Beitrag, Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung der Krankenversicherung der Lehrlinge und Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung unfallbedingter Leistungen in der Krankenversicherung.

Zielzustand 2021:

Alle Beiträge in der Krankenversicherung sind in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst.

Istzustand 2021:

Alle Beiträge in der Krankenversicherung sind in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst.

Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Weniger Beitragsgruppen

Ausgangszustand 2015:

Es gibt eine Vielzahl von Beitragsgruppen, wodurch sich die Lohnverrechnung sehr schwierig gestaltet.

Zielzustand 2021:

Die Beitragsgruppen werden erheblich reduziert (etwa um 250), wodurch die Lohnverrechnung vereinfacht wird.

Istzustand 2021:

Die Beitragsgruppen werden erheblich reduziert (etwa um 250), wodurch die Lohnverrechnung vereinfacht wird.

Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Vereinheitlichung der von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten zu zahlenden Beitragsteile

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Gleiche Beitragsteile von Arbeiter:innen und Angestellten

Ausgangszustand 2015:

Der von Arbeitern/Arbeiterinnen zu zahlende Beitragsteil ist prozentuell höher als jener, der von Angestellten bezahlt werden muss.

Zielzustand 2021:

Die Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sind gleich hoch.

Istzustand 2021:

Die Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sind gleich hoch.

Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Entfall der Begünstigung für Lehrbetriebe in der Krankenversicherung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beitragssatz für Lehrlinge

Ausgangszustand 2015:

Lehrbetriebe sind in den ersten beiden Lehrjahren von der Entrichtung von Beiträgen in der Krankenversicherung befreit; diese Kosten werden aus Mitteln der Krankenversicherung getragen. Danach kommt der für DienstnehmerInnen geltende Beitragssatz zur Anwendung.

Zielzustand 2021:

Lehrbetriebe sind hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr begünstigt. Für Lehrlinge wird ein eigener, geringer Beitragssatz eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.

Istzustand 2021:

Lehrbetriebe sind hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr begünstigt. Für Lehrlinge wird ein eigener, geringer Beitragssatz eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.

Datenquelle:
StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Gegenfinanzierung Steuerreform

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Mehreinnahmen für den Bund aus der Kranken- und Unfallversicherung [2016 - 2020] [Mio. EUR]

Istwert

272,3

Mio. EUR

Zielzustand

134,0

Mio. EUR

Datenquelle: StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015

Ziel 5: Wiederdotierung des Krankenkassen-Strukturfonds

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Jährliche Dotierung Krankenkassen-Strukturfond [Mio. €]

Istwert

10

Mio. €

Zielzustand

10

Mio. €

Datenquelle: StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zusammenfassung der Beiträge zu einem einzigen Beitragssatz und Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Gesamtbeitrag in der Krankenversicherung setzt sich derzeit aus einem allgemeinen Beitrag, einem Zusatzbeitrag sowie zwei Ergänzungsbeiträgen zusammen. Diese Beiträge sollen nun in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst werden um dieses System einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Damit einher geht eine Vereinfachung der Lohnverrechnung, da die Zahl der Beitragsgruppen um etwa 250 reduziert wird. Darüber hinaus soll der vom Dienstnehmer/von der Dienstnehmerin zu entrichtende Beitragsteil bei Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten zukünftig gleich hoch sein.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung eines eigenen Beitragssatzes für Lehrlinge

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Lehrbetriebe sollten durch die Regelung des § 57a ASVG finanziell entlastet werden, indem die Kosten für den Krankenversicherungsschutz der Lehrlinge für die ersten beiden Lehrjahre aus den Mitteln der Krankenversicherung zu tragen waren. Diese Begünstigung soll nunmehr entfallen. Im Gegenzug wird jedoch ein eigener, geringer Beitragssatz für Lehrlinge eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einmalige außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro monatlich im Jahr 2016, Veränderung der Hebesätze und Dotierung des Krankenkassen-Strukturfonds

Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die einmalige außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2016 um 90 Euromonatlich kommt es in den Jahren 2016 bis 2020 in der Krankenversicherung zu kumulierten Mehreinnahmen von ca. 157 Mio. Euro und in der Unfallversicherung von ca. 27 Mio. Euro. Diese Mehreinnahmen werden durch eine Herabsetzung der vom Bund zu zahlenden Hebesätze (§§ 73 ASVG, 29 GSVG und 26 BSVG) weitgehend neutralisiert sowie die Möglichkeit der Dotierung des Krankenkassen-Strukturfonds geschaffen. Dieses Maßnahmenbündel stellt sich für die Kranken- und Unfallversicherungsträger als kostenneutral dar. Der Bund lukriert dadurch in den Jahren 2016 bis 2020 Mehreinnahmen von ca. 134 Mio. Euro.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

272.300

Tsd. Euro

Plan

133.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

272.300

Tsd. Euro

Plan

133.900

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

272.300

Tsd. Euro

Plan

133.900

Tsd. Euro

Ergebnis

56.500

Tsd. Euro

Plan

25.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

56.500

Tsd. Euro

Plan

25.300

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

56.500

Tsd. Euro

Plan

25.300

Tsd. Euro

Ergebnis

50.800

Tsd. Euro

Plan

25.900

Tsd. Euro

Erträge

Ist

50.800

Tsd. Euro

Plan

25.900

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

50.800

Tsd. Euro

Plan

25.900

Tsd. Euro

Ergebnis

52.500

Tsd. Euro

Plan

26.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

26.600

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

26.600

Tsd. Euro

Ergebnis

54.700

Tsd. Euro

Plan

27.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

54.700

Tsd. Euro

Plan

27.600

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

54.700

Tsd. Euro

Plan

27.600

Tsd. Euro

Ergebnis

57.800

Tsd. Euro

Plan

28.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

57.800

Tsd. Euro

Plan

28.500

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

57.800

Tsd. Euro

Plan

28.500

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Durch die Verringerung der Hebesätze bei der Krankenversicherung der Pensionisten kam es zu Einsparungen bei den Pensionsversicherungsträgern in Höhe von 272,3 Mio. € (für die Jahre 2016 bis 2020) und somit zu einer Reduzierung der Ausfallhaftung des Bundes (UG 22) in gleicher Höhe. Der Unterschied zwischen Plan- und Istwert beträgt 138,4 Mio.€ an zusätzlichen Mehrerträgen für die Pensionsversicherung (somit auch eine zusätzliche Einsparung in der UG22). Die in der WFA angeführten Planwerte beziehen sich ausschließlich auf die außertourliche Erhöhung der Beitragsgrundlage in Höhe von 90 € in Kranken- und Unfallversicherung (abzüglich jährlich 10 Mio. € die Dotierung des Krankenkassen – Strukturfonds). Dieser Wert soll laut WFA Wert durch die Herabsetzung der Hebesätze für die Krankenversicherung der Pensionisten ausgeglichen sein. Eine diesbezügliche wertmäßige Darstellung der Absenkung der Hebesätze in der WFA erfolgte nicht.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen

Die tatsächlich eingetretenen wesentlichen Auswirkungen sind: Zusammenfassung der Beiträge zu einem einzigen Beitragssatz und Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sowie die Einführung eines eigenen Beitragssatzes für Lehrlinge.

Gesamtbeurteilung

Die geplanten Vorhaben, wie die Zusammenfassung der Beiträge zu einem einzigen Beitragssatz und Vereinheitlichung der Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten, die Einführung eines eigenen Beitragssatzes für Lehrlinge, die einmalige außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro monatlich im Jahr 2016 sowie die Veränderung der Hebesätze und Dotierung des Krankenkassen-Strukturfonds wurden planmäßig umgesetzt. Im Detail stellen sich die getroffenen Maßnahmen wie folgt dar:

1. Alle Beiträge in der Krankenversicherung sind in einem einzigen Beitragssatz zusammengefasst.

2. Die Beitragsgruppen werden erheblich reduziert (etwa um 250), wodurch die Lohnverrechnung vereinfacht wird.

3. Die Beitragsteile von Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten sind gleich hoch.

4. Lehrbetriebe sind hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr begünstigt. Für Lehrlinge wird ein eigener, geringer Beitragssatz eingeführt, der anteilig vom Lehrling und vom Dienstgeber/von der Dienstgeberin zu tragen ist.

5. Durch die Verringerung der Hebesätze bei der Krankenversicherung der Pensionisten kam es zu Einsparungen bei den Pensionsversicherungsträgern in Höhe von 272,3 Mio.€ (für die Jahre 2016 bis 2020) und somit zu einer Reduzierung der Ausfallhaftung des Bundes (UG 22) in gleicher Höhe. Der Unterschied zwischen Plan- und Istwert beträgt 138,4 Mio.€ an zusätzlichen Mehrerträgen für die Pensionsversicherung (somit auch eine zusätzliche Einsparung in der UG22). Die in der WFA angeführten Planwerte beziehen sich ausschließlich auf die außertourliche Erhöhung der Beitragsgrundlage in Höhe von 90 € in Kranken- und Unfallversicherung (abzüglich jährlich 10 Mio. € die Dotierung des Krankenkassen -Strukturfonds). Dieser Wert soll laut WFA Wert durch die Herabsetzung der Hebesätze für die Krankenversicherung der Pensionisten ausgeglichen sein. Eine diesbezügliche wertmäßige Darstellung der Absenkung der Hebesätze in der WFA erfolgte nicht.
6. Der Krankenkassen-Strukturfonds ist ab dem Jahr 2016 mit 10 Mio. Euro jährlich wie geplant dotiert.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.