Vorhaben
Schulrechtsnovelle 2014
Schulrechtsnovelle 2014
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -11.648
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Anpassung des Schulrechts an die neue Behördenstruktur
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Der Landesschulrat ist zuständige Schulbehörde
Ausgangszustand 2014:
In diversen Angelegenheiten des Schulrechts ist als Schulbehörde der Bezirksschulrat zuständig.
Zielzustand 2016:
Der Landesschulrat ist zuständige Schulbehörde.
Istzustand 2016:
Die durch das Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetz 2013, mit dem durch Auflösung der Bezirksschulräte eine Behördenebene weggefallen ist und die Aufgaben der Bezirksschulräte von den Landesschulräten wahrzunehmen sind, erforderlichen umfassenden Adaptierungen des Schulrechtsbestandes sind in Kraft getreten. Überall dort, wo der Bezirksschulrat als Behörde mit Aufgaben betraut war, ersetzt seit 1. August 2014 der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) den Bezirksschulrat oder wurde erforderlichenfalls auch eine andere zweckmäßige Lösung getroffen.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 48/2014 vom 9. Juli 2014
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Schülerinnen und Schüler in Sprachförderkursen / Sprachstartgruppen [Anzahl]
Istwert
40.809Anzahl
Zielzustand
25.000Anzahl
Datenquelle: BMB, Abt. Präs.9
Planstellen für Sprachförderkurse [Anzahl]
Istwert
900Anzahl
Zielzustand
440Anzahl
Datenquelle: BMB, Abt. Präs.9
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung der Behördenzuständigkeit
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Landesschulrat wird für die bisher vom Bezirksschulrat besorgten Angelegenheiten zuständig gemacht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Führung von Sprachförderkursen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch erlernen in einem bis zu zwei Unterrichtsjahre dauernden Sprachförderkurs die Unterrichtssprache. Das frühzeitige Erlernen der Unterrichtssprache ermöglicht einen fundierten Wissensgrundstock und begünstigt einen qualitativ höherwertigen Schulabschluss. Es erleichtert den Zugang zu höherer Bildung und zum Beruf.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei der Planung wurde davon ausgegangen, dass mit dem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen verbunden seien, da die bereits bestehende Zahl an Sprachförderkursen mit der bestehenden Personalkapazität weitergeführt wurde. Auf Grund der unvorhergesehenen Fluchtbewegungen ab Herbst 2015 musste die Zahl der angebotenen Sprachförderkurse jedoch deutlich erhöht werden, weshalb im Jahr 2016 zusätzliche 208 Landeslehrpersonen-Planstellen bereitgestellt werden mussten, die einen Transferaufwand an die Länder von 11,648 Millionen Euro verursachten. Die Bedeckung erfolgte im Rahmen der zusätzlichen Mittel aus dem Integrationstopf.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.