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Vorhaben

Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen

Förderaktion "Handwerkerbonus": Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen, (BGBl. I Nr. 31/2014); Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen; Vertragsabschluss mit einer Abwicklungsstelle; Förderrichtlinien gemäß § 8 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen.

2016
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -29.102

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ziel des Bundesgesetzes zur Förderung von Handwerkerleistungen ist die Stärkung der redlichen Wirtschaft und die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich. Die Angaben zu Schwarzarbeit in Österreich schwanken stark, aber nach Angaben von Prof. Schneider, Universität Linz aus dem Jahr 2013 liegt der Anteil im Bereich Baugewerbe und Handwerksbetrieb bei etwa 7,5 Mrd. EUR. Mit dem Handwerkerbonus wird ein Instrument geschaffen, das Anreize zur Verringerung der Schwarzarbeit setzt.

Das Bundesgesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen sieht die Festlegung einer Abwicklungsstelle vor. Diese Rolle soll aus Gründen der Verwaltungseffizienz der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) übertragen werden. Die KPC ist bereits mit der Abwicklung einer Reihe von ähnlichen Förderungen betraut und kann daher auf bestehende Ressourcen und Erfahrungen zurückgreifen. In diesem Sinn sollen auch vier Bausparkassen zur Annahme von Anträgen ermächtigt werden. In weiterer Folge wird mit der KPC ein entsprechender Leistungsvertrag abgeschlossen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bekämpfung der Schwarzarbeit und Stärkung der redlichen Wirtschaft

Beschreibung des Ziels

Mit der Förderung von Handwerkerleistungen soll die Schwarzarbeit bekämpft und die redliche Wirtschaft gestärkt werden. Zudem sollen damit und durch die Befristung wachstums- und konjunkturbelebende Impulse gesetzt werden. Aufgrund des in den zugehörigen Richtlinien festgelegten Verfahrens ist davon auszugehen, dass Mitnahmeeffekte stark hintangehalten werden können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Index der Beschäftigten insgesamt gemäß ÖNACE (Österreichische Systematik der Wirtschaftstätigkeiten) 2008 im Bereich F (Bau) [Index]

Istwert

107,3

Index

Zielzustand

106,8

Index

Datenquelle: Statistik Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Handwerkerleistungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20% der förderbaren Kosten, die im Zusammenhang mit einer förderbaren Leistung stehen. Der Zuschuss ist pro Förderungswerber und Jahr dahingehend beschränkt, dass maximal 3.000 Euro (exklusive Umsatzsteuer) an förderbaren Kosten geltend gemacht werden können. Insgesamt stehen für diese Förderungen Mittel im Ausmaß von höchstens 10 Millionen Euro für das Jahr 2014 und höchstens 20 Millionen Euro für das Jahr 2015 zur Verfügung. Gegenstand der Förderung ist der Bereich der Wohnbaurenovierung, Wohnbauerhaltung und Wohnbaumodernisierung, wenn die betroffenen Gebäudeteile im Inland liegen und zu eigenen Wohnzwecken der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers (Eigentümerinnen bzw. Eigentümer, Mieterinnen bzw. Mieter) dienen.

Die näheren Bedingungen werden in Förderrichtlinien festgelegt, mit der Abwicklung wird eine entsprechende Stelle betraut.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Festlegung einer Abwicklungsstelle für die Förderung von Handwerkerleistungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Verwaltungskosten minimal zu halten, wird die Abwicklung des Handwerkerbonus an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) übertragen und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Die KPC ist bereits mit der Abwicklung einer Reihe von ähnlichen Förderungen betraut und kann daher auf bestehende Ressourcen und Erfahrungen zurückgreifen. Zugleich werden in diesem Sinn vier Bausparkassen zur Annahme von Anträgen ermächtigt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Festlegung von Förderrichtlinien

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit den Förderrichtlinien werden im Wesentlichen die Bereiche „Gegenstand der Förderung“, „Förderbare Kosten“, „Ausmaß und Art der Förderung“, „Persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen einer Förderung“, „Förderansuchen“, „Förderungsvertrag“, „Auszahlung einer Förderung“, „Ablehnung einer Förderung“, „Einstellung und Rückforderung einer Förderung“ und „Veröffentlichung“ definiert.

In der Gestaltung wurde auf einen effizienten und fairen Ablauf sowie eine Minimierung von Mitnahmeeffekten geachtet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-29.102

Tsd. Euro

Plan

-30.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.267

Tsd. Euro

Plan

1.300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

27.835

Tsd. Euro

Plan

28.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

29.102

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.916

Tsd. Euro

Plan

-10.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

410

Tsd. Euro

Plan

433

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.506

Tsd. Euro

Plan

9.567

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.916

Tsd. Euro

Plan

10.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-19.186

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

857

Tsd. Euro

Plan

867

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

18.329

Tsd. Euro

Plan

19.133

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.186

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die gesetzlichen Höchstgrenzen an Auszahlungen wurden in beiden Jahren respektiert. Zur Vermeidung von überschießender Arbeit bei den Förderwerberinnen und Förderwerbern sowie den Abwicklungsstellen wurden die jeweiligen Förderperioden so beendet, dass alle rechtzeitig einlangenden und genehmigungsfähigen Fälle abgewickelt werden konnten. Die relativ große Marge 2015 erklärt sich aus dem Umstand, dass es im August 2015 einen starken Zuwachs an Förderanträgen gab. Die Förderaktion wurde gemäß den Erfahrungen aus dem Jahr 2014 beendet, doch blieb der genehmigungsfähige „Nachlauf“ an Anträgen wesentlich unter den Erwartungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Verwaltungskosten für Bürger:innen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage

Die nominelle Wertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche stieg in Österreich im Vergleich zum Vorjahr absolut um 7,25 (2014) bzw. 8,21 (2015) Mrd. Euro. Die erwarteten positven Effekte von 17 (2014) und 38 (2015) Mio. Euro lassen sich dabei aufgrund ihrer geringen Dimension nicht isolieren. Selbiges gilt für die Beschäftigung.

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben ihre Unterlagen überwiegend über die zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörigen Filialen persönlich bzw. elektronisch eingebracht. Sowohl die Kalkulation der monetären Verwaltungskosten (Kopierkosten, Porto), die bei rein postalischer Einreichung anfallen, als auch der prognostizierte Zeitaufwand scheinen damit in der erwarteten Dimension bestätigt.

Gesamtbeurteilung

Die Ziele des Handwerkerbonus (HWB) gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes waren:

1. die Bekämpfung der Schwarzarbeit;
2. die Stärkung der redlichen Wirtschaft;
3. die Setzung von wachstums- und konjunkturbelebenden Impulsen.

Dafür wurden Förderungen zwischen 40 und 600 Euro an Konsumentinnen und Konsumenten von auf Rechnung durchgeführten Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausbezahlt. Gemäß § 5 des Bundesgesetzes konnte der Bundesminister für Finanzen im Jahr 2014 Förderungen von höchstens 10 Millionen Euro und 2015 von höchstens 20 Millionen Euro gewähren.

Die Abwicklung des Handwerkerbonus erfolgte gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes durch die per Verordnung (BGBl. II Nr. 140/2014) festgelegte „Kommunalkredit Public Consulting GmbH („KPC“) in Zusammenarbeit mit den Bausparkassen. Hiezu wurde ein Abwicklungsvertrag abgeschlossen, der ein Gesamtentgelt von 1,246.932,00 Euro einschl. USt. vorsah. Im Vertrag waren u.a. Vorort-Kontrollen bei den Förderwerberinnen und Förderwerbern vorgesehen. Die KPC legte hiezu einen Ergebnisbericht vor und stellte darin keine wesentlichen Auffälligkeiten fest. Die Vorort-Prüfungen führten vereinzelt zu Rückforderungen bzw. Förderungsablehnungen.

Gemäß § 6 Abs. 6 des Bundesgesetzes war zudem eine Wirtschaftsprüferin bzw. ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Es wurden hiezu für 2014 und 2015 je ein Vertrag mit der BDO Austria GmbH abgeschlossen. Das Gesamtentgelt betrug 19.200,00 Euro einschl. USt. Zusammenfassend hält der Prüfungsbericht fest, dass die Abwicklung durch die KPC gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Abwicklungsvertrag erfolgte. An Förderungen wurden insgesamt 27,834.645,33 Euro ausbezahlt.

Gemäß Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) war es das quantitative Ziel, die Beschäftigung in den betroffenen Wirtschaftszweigen (überwiegend Bau) anzuheben.

Der Referenzwert der WFA lag im Juni 2013 bei einem Index von 106,8. Bei Aktionsende im August 2015 lag dieser bei 107,3. Dabei ist aber die ausgeprägte Saisonkomponente zu berücksichtigen. Der Vergleichswert im August 2013 lag bei 111,2.

Die erwarteten Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte können aufgrund ihrer geringen Dimension nicht von der positiven Gesamtentwicklung isoliert werden. Die Erwartungen zur Belastung durch Verwaltungskosten für die Förderwerberinnen und Förderwerber scheinen ob der eingetretenen überwiegenden Art der Antragseinbringung erfüllt.

Die eingetretene Eindämmung der Schwarzarbeit bzw. des Zuwachses derselben wird wissenschaftlich unterschiedlich analysiert.

Die geplanten Maßnahmen (Förderung von Handwerkerleistungen, Festlegung einer Abwicklungsstelle, Festlegung von Förderrichtlinien) wurden konsequent umgesetzt.

In der Gesamtbetrachtung aller Faktoren (Ziele, Maßnahmen, Wirkungsdimensionen, externe Faktoren) kann damit eine teilweise eingetretene Wirkung attestiert werden.


Verbesserungspotentiale

Der Ausschluss von Bargeldzahlungen war im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen notwendig, stieß jedoch bei den Antragstellerinnen und Antragstellern vereinzelt auf Unverständnis. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Registrierkassenpflicht konnte von dieser Einschränkung bei der Weiterführung der Förderaktion 2016 und 2017 Abstand genommen werden. Um den Impulscharakter zu schärfen, wurde zudem die Verlängerung 2017 von einer Konjunkturklausel abhängig gemacht. Weiters wurde ein Budgetticker eingerichtet, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht vom Ende der Aktion überrascht sein können.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.