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Vorhaben

Einführung eines wöchentlichen Schließtages, sowie einer neuen Preisgestaltung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

Einführung eines wöchentlichen Schließtages, sowie einer neuen Preisgestaltung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 676

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Einhebung von Eintrittsgebühren an der Gedenkstätte steht seit Jahrzehnten im Kreuzfeuer der Kritik von Interessensverbänden und Besucherinnen und Besuchern. Kritik wird vor allem deshalb geäußert, da es sich bei einem ehemaligen Konzentrationslager wie Mauthausen per definitionem um einen Friedhof handelt, der allen Menschen zum Zwecke des Gedenkens ohne die Verrechnung eines Eintritts zugänglich sein sollte, was im Übrigen auch international üblich ist. Neben der fehlenden Akzeptanz für diese Maßnahme stellt die Entrichtung eines Eintritts für manche Menschen auch eine Barriere für den Besuch der Gedenkstätte dar, weshalb mit Wirkung 1. September 2014 der Eintritt abgeschafft werden soll. Zur Information: Die Gesamterträge aus den Eintrittsgebühren beliefen sich in den vergangenen Geschäftsjahren auf EUR 136.190,– (2012) und EUR 132.500,– (2013).
In den letzten Jahren wurde das Angebot an Dienstleistungen für die Besucherinnen und Besucher massiv ausgebaut. Überwiegend werden diese Dienstleistungen ohne die Einhebung eines Kostenersatzes durch den Rechtsträger der Gedenkstätte angeboten. Dementsprechend stark werden diese Leistungen auch nachgefragt. Durch das enorme Nachfrageverhalten der Besucherinnen und Besucher hat sich dieser Bereich in den letzten Jahren zu einem Kostentreiber (rd. 500.000,- Euro p.a.) für den Rechtsträger der Gedenkstätte entwickelt. Um den Zugang zu diesen Angeboten nicht drastisch einschränken zu müssen, bedarf es zur Sicherung und Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes einer Kostenbeteiligung der Besucherinnen und Besucher gemäß dem Verursacherprinzip. Als Einführungszeitpunkt für diese Maßnahme ist der 1. September 2014 vorgesehen.
Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist aktuell an 360 Tagen pro Jahr geöffnet. Qualitätssichernde Maßnahmen gewinnen auch in der öffentlichen Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt hierzu. Angesichts der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schicht- und Wechseldienst eingesetzt ist, kann eine kontinuierliche Fortbildung nicht organisiert werden. Dies geht zu Lasten der Qualitätsstandards im Human Resources-Bereich. Als geeignete Maßnahme zur Behebung dieses Problems soll ab 1. September 2014 daher ein besucherfreier Tag pro Woche eingeführt werden.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der Motivation der Bürgerinnen und Bürger zum Besuch der Gedenkstätte / Barrieren bzw. Hemmnisse gegen den Besuch der Gedenkstätte Mauthausen abbauen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil des Rückgangs der Beschwerden durch Wegfall der Zugangsbeschränkung [%]

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Datenquelle: Besucherfragebogen

Besucherzahlen [Anzahl]

Istwert

173.747

Anzahl

Zielzustand

184.074

Anzahl

Datenquelle: Besucherstatistik (BesucherInnen ohne Eintrittsgebühren)

Ziel 2: Sicherung und Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes durch Kostenbeteiligung der Besucherinnen und Besucher nach dem Verursacherprinzip

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Jährlicher Abgang beim Sachaufwand für die Erstellung und Erbringung der Dienstleistungen [%]

Istwert

53

%

Zielzustand

50

%

Datenquelle: HV-SAP

Ziel 3: Erhöhung der Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Fortbildungsveranstaltungen für MitarbeiterInnen p.a. [Anzahl]

Istwert

5

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Datenquelle: Interne Aufzeichnung der Abteilung IV/7


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschaffung der Eintrittsgebühren als Hemmnis für den Besuch der Gedenkstätte (Ziel 1)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit Abschaffung der Einhebung von Eintrittsgebühren mit Wirksamkeit 1. September 2014 fallen die Gründe für Kritik und Beschwerden einerseits zur Gänze weg, andererseits werden damit auch Barrieren gegen den Besuch der Gedenkstätte beseitigt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung von Kostenbeiträgen bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Ziel 2)

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Einführung einer neuen, effizienten und gleichzeitig sozial verträglichen Preisgestaltung mit Wirksamkeit 01. September 2014. Mit Hilfe dieser Preisgestaltung soll eine steigende Kostendeckung erreicht werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einführung eines besucherfreien Tages, der u.a. für Aus- und Fortbildungen genutzt werden soll (Ziel 3)

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen ist aktuell an 360 Tagen pro Jahr geöffnet. Qualitätssichernde Maßnahmen gewinnen auch in der öffentlichen Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Die kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt hierzu. Angesichts der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schicht- und Wechseldienst eingesetzt sind, kann eine kontinuierliche Fortbildung nicht organisierbar werden. Als geeignete Maßnahme zur Behebung dieses Problems soll ab 1. September 2014 daher ein besucherfreier Tag pro Woche eingeführt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

676

Tsd. Euro

Plan

869

Tsd. Euro

Erträge

Ist

676

Tsd. Euro

Plan

869

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

676

Tsd. Euro

Plan

869

Tsd. Euro

Ergebnis

160

Tsd. Euro

Plan

141

Tsd. Euro

Erträge

Ist

160

Tsd. Euro

Plan

141

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

160

Tsd. Euro

Plan

141

Tsd. Euro

Ergebnis

238

Tsd. Euro

Plan

182

Tsd. Euro

Erträge

Ist

238

Tsd. Euro

Plan

182

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

238

Tsd. Euro

Plan

182

Tsd. Euro

Ergebnis

278

Tsd. Euro

Plan

182

Tsd. Euro

Erträge

Ist

278

Tsd. Euro

Plan

182

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

278

Tsd. Euro

Plan

182

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

2014: Einnahmen aus Eintrittsgebühren sowie Bildungsangeboten € 159.938,70
2015: Einnahmen aus Bildungsangeboten € 238.000,50
2016: Einnahmen aus Bildungsangeboten € 278.160,00

Die Einnahmen werden ab dem Jahr 2017ff durch die Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial vereinnahmt.

Die in der seinerzeitigen WFA dargestellten Einnahmen wurden überschritten, wodurch in diesem Sinne Mehreinzahlungen erzielt werden konnten.

Gesamtbeurteilung

Narrative Gesamtbeurteilung des Vorhabens/KZ Gedenkstätte Mauthausen
Da sich die Beschwerden der Besucherinnen der Gedenkstätte sowie der Überlebenden und deren Familienangehörigen betreffend die Zahlung von Eintrittsgebühren für den Besuch eines Gedenkortes und Friedhofs gehäuft haben, hat sich die Gedenkstätte entschieden, die Eintrittsgebühren zu streichen und als Ersatz für den Einnahmenverlust Gebühren für professionalisierte Dienstleistungen (Betreuung von Gruppen, Audioguides etc.) einzuheben. Als Folge wurden im Jahr 2016 keine Beschwerden diesbezüglich verzeichnet.

Darüber hinaus wurde aufgrund des seit 2013 bestehenden Museumsbetriebs die Einführung eines Schließtags außerhalb der Hauptsaison notwendig, um einerseits die notwendigen „back Office“ Arbeiten in einem Museum ohne Störung des Museumsbetriebs verrichten zu können, und andererseits wurden aufgrund der gesteigerten Anforderungen den MitarbeiterInnen an diesen Schließtagen fünf interne Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht.
Der Wegfall der Eintrittsgebühren für den Besuch (ohne weitere Betreuung) der Gedenkstätte hat einen Anstieg der Besucherzahlen von 2014 auf 2015 (die Maßnahme trat im September 2014 in Kraft) von rund 4 % (von 180.464 auf 187.102) erbracht. Vom Jahr 2015 auf 2016 wurde aber ein Rückgang von 187.102 auf 173.747 verzeichnet. Das Ziel der Steigerung um 2 % konnte daher nicht erreicht werden. Die Schwankungen bei den Besucherzahlen erklären sich zu einem Großteil mit jeweiligen Jahrestagen (Bsp.: 2015: 70 Jahr Befreiung aus dem KZ Mauthausen) und sind daher diesbezüglich nicht steuerbar. Hinzukommt, dass durch den Wegfall der Eintrittsgebühren und die Größe der Anlage BesucherInnen, die keine Dienstleistung buchten, nicht notwendigerweise ein Zählticket im Bookshop der Gedenkstätte abholten. Diesbezüglich wurde seitens der Leitung der Gedenkstätte reagiert und mit 01.01.2017 ein automatisches Zählsystem installiert, um für die Zukunft genauere Zahlen zu bekommen. Im Allgemeinen wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Reiseveranstaltern angestrebt.
Nicht beeinflussbar insbesondere im Hinblick auf die SchülerInnenzahlen ist der generelle Rückgang an schulpflichtigen Kindern sowie das in den letzten Jahren bereit gestellte vermehrte Angebot in diesem Bereich (etwa Besuche an ehemaligen Außenlagern, die statistisch von ho. nicht erfasst werden können).

Darüber hinaus konnten durch die Einführung der Gebühren 2016 rund € 280.000,- für Vermittlungsprogramme eingenommen werden und ein Deckungsbeitrag von rd 47% erzielt werden. Das Ziel lag dabei in einer sozial verträglichen Einführung der Gebühren, um allen Besucherschichten den Besuch und die Nutzung pädagogischer Programme an der Gedenkstätte weiterhin zu ermöglichen. Im Bedarfsfall (bei sozialen Härtefällen) wurde auch auf die Einhebung der Gebühr verzichtet, um sicherzustellen, dass insbesondere sozial benachteiligte Gruppen (insbesondere Jugendliche) als für die Gedenkstätte besonders wichtige Zielgruppe ein pädagogisches Angebot erhalten konnten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen