Vorhaben
Verordnung, mit der die Verordnung über die Schülerheimbeiträge an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird.
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Schülerheimbeiträge an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird.
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 233
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung des Kostendeckungsgrades
Beschreibung des Ziels
Ziel der Schülerheime ist es, jungen Menschen im außerschulischen Bereich einen wertorientierten, den Anforderungen des täglichen Lebens entsprechenden Raum zu schaffen, in dem unter anderem Wohlbefinden, Erreichung des Studienzieles, Erfahrung sozialer Beziehungen und die Möglichkeit zur individuellen Entfaltung der Persönlichkeit gegeben sind. Der Durchschnittsaufwand pro InternatsschülerIn im Schülerheim beläuft sich auf € 6.107.
Der durchschnittliche Verpflegssatz beträgt € 2.923. Daraus ergeben sich Gesamtausgaben (Heim und Verpflegung) von durchschnittlich € 9.030 pro InternatsschülerIn. Der Deckungsgrad pro Schülerin für Heim und Küche beträgt rund 39%.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erhöhung Kostendeckung [%]
Istwert
37,9%
Zielzustand
37,3%
Datenquelle: BKLR
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erhöhung des Punktewertes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der Anhebung des Schülerheimtarifes um 2,5 % errechnet sich der Punktewert mit 1,408 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um 0,034 Euro. Der Schülerheimbeitrag für das Schuljahr 2015/2016, der sich aus diesem Punktewert multipliziert mit der (unveränderten) Anzahl der Punkte (2.600 Punkte) ergibt, wird sich damit von 3.570 Euro auf 3.660 Euro für das Schuljahr 2015/2016 erhöhen. Dies entspricht einer betragsmäßigen Steigerung um 90 Euro für das Schuljahr beziehungsweise um 9 Euro monatlich (bei 10 Monate Betrieb).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es wurde auf die Wirtschaftlichkeit der Schülerheime geschaut und der Schülerheimbeitrag angehoben.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Es konnten knapp über 2000 SchülerInnen der Besuch einer höheren Ausbildung dadurch ermöglicht werden, dass ihnen auch Internatsplätze zur Verfügung gestellt wurden. Es wurde mit Schuljahr 2014 /15 mit einer gesamten Kostendeckung von 36,5 % ausgegangen. Die Anzahl der SchülerInnen, die ein Internat besuchen, ist auf Grund der Größe der Internate limitiert. Um zum Ziel einer höheren Kostendeckung beizutragen, wurde eine Anhebung des Schülerheimbeitrags um 2,5 % von € 3.570 auf € 3.660 für 2015 / 2016 vorgesehen. Die Kostendeckung für 2015 / 2016 konnte dann auf 37,9 % gesteigert werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.