Vorhaben
Generalstabsausbildungsverordnung 2013
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Generalstabsausbildung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Die Ausbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Generalstabslehrgang entspricht den zukünftigen Ausbildungserfordernissen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Alle zur Prüfung zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Generalstabslehrgang haben die neu angepassten Prüfungsfächer positiv abgeschlossen
Ausgangszustand 2013:
Fehlen von zeitgemäß angepassten Prüfungsfächern.
Zielzustand 2016:
Alle der zur Prüfung zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Generalstabslehrgang haben die neu angepassten Prüfungsfächer positiv abgeschlossen.
Istzustand 2016:
Alle acht zur Prüfung zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben diese positiv abgeschlossen.
Datenquelle:
Erfahrungsbericht Lehrgangsleitung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Punktuelle Anpassung der Generalstabsausbildung an die aktualisierten Anforderungen und Herausforderungen.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Anpassung der Prüfungsfächer an die notwendigen tatsächlichen Bedürfnisse, insbesondere durch
– Neuaufnahme der Prüfungsfächer „Strategie“, „Militärstrategie I, „Militärstrategie II“ sowie Teilung der Faches „Führungslehre in zwei Prüfungsfächer,
– Zusammenfassung der bisherigen zwei Teile der Dienstprüfung zu einem einheitlichen Teil,
– Festlegung der Bereiche „Truppenführung“, Operative Führung“, und „Führungslehre“ als Schwerpunktbereich zur Vermittlung von geforderten Querschnittsmaterien,
– Stärkung des Bereiches „Wissenschaft und Forschung“ durch Verlagerung der Prüfungsmodalitäten in Richtung selbstständiges und interdisziplinäres Erarbeiten von Lösungen,
– Stärkung des militärstrategischen Bereiches zur Behebung erkannter Fähigkeitslücken,
– Straffung der Stundenanzahl in den Bereichen „Truppenführung“, „Operative Führung“ und „Führungslehre“ unter Beibehaltung der hohen Ausbildungsqualität.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Durch vermehrte Abstützung auf akademieeigenes Lehrpersonal konnten die Prüfungsgebühren für Gastlehrer um ~ 500,- € p. a. reduziert werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.