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WIRKUNGSZIEL

Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.

Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel im Jahr 2023 wurde dank der restriktiven Veranlagungspolitik und des laufenden Monitorings durch das Liquiditätsmanagement im Rahmen des verpflichtenden Regelwerks zur Gänze erreicht. Das Marktumfeld 2023 war bedingt durch die hohen Inflationsraten, der geopolitischen Lage und der schwachen Konjunktur von hoher Volatilität geprägt. Seit Beginn der Zinswende im Juli 2022, ausgelöst durch den hohen Inflationsdruck, stieg der Zinssatz für die Einlagenfazilität bei der Europäischen Zentralbank (EZB) auf 4,00% per 20.09.2023. Der Bund kontrahiert ausschließlich mit Geschäftspartnern mit hoher Bonität. Die entstandenen Zinsansprüche wurden in voller Höhe eingenommen und das Kapital aus Veranlagungen im Jahr 2023 zu 100% rückerstattet.