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WIRKUNGSZIEL

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der VA

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen, kostenlosen und einfachen Zugangs zur Volksanwaltschaft.

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit 39 Jahren im Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung in Österreich. Jede hoheitliche Verwaltungstätigkeit, die dem Bund zuzurechnen ist, sowie dessen Tätigkeit als Träger von Privatrechten unterliegen somit der Missstandskontrolle der Volksanwaltschaft. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wegen eines behaupteten Missstands in der Verwaltung an die Volksanwaltschaft wenden, sofern alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Die Volksanwaltschaft ist verpflichtet, jeder zulässigen Beschwerde nachzugehen und den Betroffenen das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Die Volksanwaltschaft kann bei vermuteten Missständen von sich aus tätig werden und ein amtswegiges Prüfverfahren einleiten.

Die Akzeptanz der Arbeit der Volksanwaltschaft in der Bevölkerung ist hoch, dies belegen die Beschwerdezahlen deutlich. Maßgeblich dabei ist, dass man die Volksanwaltschaft sehr einfach und formlos kontaktieren kann. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Die Homepage bietet ein einfaches Beschwerdeformular an. Der Auskunftsdienst ist für alle Hilfesuchenden unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar und nimmt auch Beschwerden persönlich entgegen. Die Bilanz 2015 zeigt auf, dass das gesetzte Ziel zur Gänze erreicht werden konnte.