Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich auf behauptete Missstände hin zu überprüfen. Die Volksanwaltschaft ist damit eine wichtige Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger: Sie steht Menschen zur Seite, die ein Problem mit der staatlichen Verwaltung haben und sich von den österreichischen Behörden ungerecht behandelt fühlen. Die Volksanwaltschaft ist verpflichtet, jeder zulässigen Beschwerde nachzugehen und dem Betroffenen das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Unabhängig von konkreten Beschwerdefällen ist die Volksanwaltschaft auch berechtigt, von ihr vermutete Missstände von Amts wegen zu prüfen. Sie ist darüber hinaus ermächtigt, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung von Verordnungen wegen Gesetzwidrigkeit zu beantragen.
Die Volksanwaltschaft ist sich bewusst, dass sie ihre Funktion am besten erfüllen kann, wenn sie für die Bevölkerung leicht erreichbar ist. Ihr ist es daher besonders wichtig, den Zugang zur Volksanwaltschaft möglichst einfach zu gestalten, um den hilfesuchenden Menschen rasch und unkompliziert eine Hilfestellung bieten zu können. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Auf der Homepage ist ein Beschwerdeformular abrufbar, das eine besonders einfache Kontaktaufnahme ermöglicht. 1.193 Personen nutzten 2019 diesen Service. Der Auskunftsdienst ist unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar und nimmt auch Beschwerden entgegen. 7.601-mal wurde der Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch kontaktiert. Im Rahmen von Sprechtagen haben Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern die Möglichkeit, ihr Anliegen mit den Volksanwälten zu besprechen. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung ebenfalls intensiv genutzt. 2019 fanden 196 Sprechtage mit 1.412 persönlichen Gesprächen statt. Der demografischen Verteilung entsprechend gab es die meisten Sprechtage in Wien.
Das Ziel wurde überwiegend erreicht. Zurückzuführen ist das insbesondere auf den Rückgang der sehr hohen Anzahl asylrechtlicher Beschwerden in den Vorjahren.